Bauantrag; Teilabbruch des landwirtschaftlichen Anwesens, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Lindenweg 6" Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2021 ö beschließend 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö 10

Pressetaugliche Texte

Das 891 m² große Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gemarkung Zankenhausen ist dem unbeplanten Innenbereich zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als gemischte Baufläche aus.


Derzeit ist das Grundstück mit einem landwirtschaftlichen Anwesen bebaut. Dieses wird teilweise abgebrochen. Geplant ist die Errichtung eines Wohnhauses mit Geräteraum und einem angebauten Garagengebäude.

Das Bauvorhaben benötigt auf der östlichen Grundstücksseite eine Abstandsflächenübernahme. Die Abstandsflächen werden anteilig auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 513 Gem. Zankenhausen realisiert; die entsprechende Erklärung liegt vor.

Die GRZ liegt bei diesem Bauvorhaben bei 0,13, die GFZ bei 0,27.

Es werden 4 Stellplätze errichtet.

Aus Sicht der Verwaltung stellt das Vorhaben eine sinnvolle Nachnutzung einer bestehenden Bebauungsstruktur dar.  


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2021 11:44 Uhr