Bauantrag; Neubau eines Wohnhauses und einem Carport mit Geräteraum auf dem Grundstück "Birkenweg" (Hausnummer wird noch vergeben), Fl. Nr. 1459/2 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö 12

Pressetaugliche Texte

Bauort: Birkenweg, Fl. Nr. 1459/2 Gemarkung Türkenfeld

Für das Vorhaben liegt bereits ein Vorbescheid vom 18.03.2021 vor. Das gemeindliche Einvernehmen wurde in der Sitzung vom 09.12.2020 erteilt.


Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Der FNP stellt die Fläche als Wohnbaufläche dar. Das Grundstück ist 263,00 m² groß. Die GRZ beträgt 0,50, die GFZ 0,56. Es sind zwei Stellplätze vorgesehen, was der gemeindlichen Stellplatzsatzung entspricht. 

Die Grundfläche ist mit 10,64 m x 6,94 m geplant. Das Gebäude hat eine geplante Wandhöhe von 6,43 m und eine Firsthöhe von 9,897 m. Das Satteldach soll eine Dachneigung von 45° haben. 
Die Abstandsflächen können auf dem Grundstück zum Liegen kommen. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1459/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1459/2 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindlichen Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr