Bauantrag; Teilabbruch des landwirtschaftlichen Anwesens, Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück "Lindenweg 6" Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen; Wiedervorlage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung vom 16.06.2021 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bei der tiefergehenden Prüfung durch das Landratsamt wurden festgestellt, dass u. a. der Löschwassernachweis und ein Abweichungsantrag in Bezug auf Abstandsflächen und Brandschutzabstände notwendig ist.
Ein Teil des bestehenden Nebengebäudes liegt demnach auf dem Nachbargrundstück. Hier müsste der östliche Nachbar nun die Abstandsfläche übernehmen. Der Eigentümer der Fl. Nr. 513 Gemarkung Zankenhausen hat die Abstandsflächenübernahmeerklärung unterzeichnet.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur Abstandsflächenübernahme (Fl. Nr. 513) wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl. Nr. 511/2 Gem. Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur Abstandsflächenübernahme (Fl. Nr. 513) wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.12.2021 11:34 Uhr