Bauantrag; Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück "Pleitmannswanger Straße 20b", Fl. Nr. 131/3 (TF) Gemarkung Zankenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2022
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 131/1 Gemarkung Zankenhausen (2.382 m²) ist mit zwei Wohngebäuden bebaut. Das nördliche Gebäude wird beseitigt. Ersatzweise sollen hier ein Doppelhaus und ein Einfamilienhaus entstehen.
Das Einfamilienhaus hat eine Grundfläche von 11,0 m x 10,0 m. Die Wandhöhe beträgt 4,60 m, die Firsthöhe 9,39 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 41°. Zum Vorhaben gehören zwei Einfachgaragen, mit begrüntem Flachdach.
Die Abstandsflächen des Wohnhauses und der bestehenden, zu erhaltenden Garage überdecken sich über 0,69 m² im Süden. Hierzu wir deine Abweichung von den Abstandsflächen beantragt.
Im Flächennutzungsplan ist das Areal wie folgt dargestellt:
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zum Antrag auf Abweichung erteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 131/3 Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Die Zustimmung zur Abweichung von den Abstandsflächen wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.05.2022 12:15 Uhr