Gas- und Stromlieferverträge für gemeindlichen Liegenschaften / hier: Fortschreibung des Ermächtigungsbeschlusses und Delegation der Vergabekompetenz auf den Ersten Bürgermeister aufgrund aktueller Marktlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 informativ 5

Pressetaugliche Texte

A – Gasliefervertrag
Wie dem Gemeinderat bekannt, endet der Gasliefervertrag für gemeindliche Liegenschaften mit Energie Südbayern zum 30.09.2022. Die Verwaltung hat darum ein Fachbüro mit der Begleitung einer breit angelegten Ausschreibung beauftragt. 

Zwischenzeitlich war die Lage am Energiemarkt derart angespannt, dass andere Kommunen gezwungen waren, Lieferverträge ohne vorherige Ausschreibung abzuschließen – mit dem Ziel Versorgungssicherheit abseits des Grundversorgungstarifs zu gewährleisten. Der Gemeinderat hat den Ersten Bürgermeister im Rahmen der März-Sitzung ermächtigt, bei Bedarf wie oben beschrieben zu verfahren.

Ein erneutes Gespräch mit dem die Gemeinde begleitenden Fachbüro für Energie-Ausschreibungen (AU Consult GmbH, Augsburg) hat ergeben, dass sich die Situation bezogen auf massive Preisschwankungen (teilweise von Stunde zu Stunde) etwas beruhigt hat und im Ansatz eine rechtskonforme Ausschreibung durchgeführt werden könnte. Dennoch ist es weiterhin so, dass Versorger nicht bereit sind, Angebote mit Angebotspreisen abzugeben, die mehrere Wochen gültig sind (z. B. Zeitraum zwischen Abgabe des Angebots und der Beschlussfassung im zuständigen Gremium).

Der Erste Bürgermeister schlägt dem Gemeinderat darum folgendes angepasstes Vorgehen vor:
  • Juni/ Juli: Durchführung der Ausschreibung mit sehr kurz gehaltener Rücklauffrist und Bindepflicht für die Preise.
    Das Fachbüro schlägt vor, einen Dreijahres-Vertrag (= bis Ende 2025) auszuschreiben, wobei die Anbieter für jedes Vertragsjahr einen individuellen Preis abgeben sollen/ müssen (vsl. Preisvorteil für die Gemeinde).
  • Direkt anschließend: Auswertung der Angebote durch das Fachbüro und direkte Vergabe an den Billigstbieter durch den Gemeinderat (=> hierfür notwendig: ein ergänzter Ermächtigungsbeschluss). 

Ziel des oben beschriebenen Vorgehens ist die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben bei gleichzeitigem Erreichen von Planungssicherheit für die Gemeinde

B – Stromliefervertrag:
Auch der Liefervertrag bzgl. Stromlieferungen f. alle gemeindlichen Liegenschaften endet in diesem Jahr. Verschiedene Kommunen im Landkreis Fürstenfeldbruck haben sich hier zusammen getan und werden ebenfalls durch das o. g. Büro AU Consult GmbH bei der rechtskonformen Ausschreibung begleitet. Das Büro hat am 23.05.2022 mitgeteilt, dass die Marktlage bzgl. Strom ähnlich angespannt ist und empfiehlt, analog den Ausschreibungen im Bereich „Gas“ vorzugehen. Auszug aus der entsprechenden E-Mail dazu: 
„Aufgrund der derzeit angespannten Marksituation empfehlen wir die Vertragslaufzeit auf 3 Jahre zu begrenzen ohne einer optionalen Vertragsverlängerung. Um auch hier das entsprechende Angebot zeitnah bezuschlagen zu können, empfehlen wir Ihnen vorab einen Ermächtigungsbeschluss einzuholen.“ 
Die Verwaltung empfiehlt darum dem Gemeinderat, das Procedere für Gas und Strom identisch durchzuführen und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat hebt den Vorrats- bzw. Ermächtigungsbeschluss aus der März-Sitzung 2022 im Kontext „Gasliefervertrag“ auf.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, rechtswirksam einen Gasliefervertrag für alle gemeindlichen Liegenschaften nach vorheriger Ausschreibung mit dem Billigstbieter abzuschließen. Der Vertag soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Ggf. soll eine Harmonisierung der Laufzeiten der Strom- und Gaslieferverträge stattfinden (= identisches Ende 31.12.2025, wobei aktuell der Gas-Liefervertrag bereits am 1.10.2025 enden würde, sofern „nur“ eine ausdrücklich dreijährige Laufzeit beschlossen wird). 
    Eine erneute Befassung i. S. „Vergabebeschluss“ im Gemeinderat ist ausdrücklich nicht notwendig.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, rechtswirksam einen Stromliefervertrag für alle gemeindlichen Liegenschaften nach vorheriger Ausschreibung mit dem Billigstbieter abzuschließen. Der Vertag soll eine Laufzeit von drei Jahren haben. Eine erneute Befassung i. S. „Vergabebeschluss“ im Gemeinderat ist ausdrücklich nicht notwendig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr