Gemeindestraßen / hier: Zustandsbericht nach ausführlicher Bestandsaufnahme, Vorschlag bzgl. Priorisierung und Fortschreibung des Grundsatzbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Anfang des Jahres 2022 hat der Gemeinderat – parallel zur Einstellung von Herrn Klaß als Verantwortlichen für gemeindliche Bauprojekte & Infrastruktur -  die Verwaltung beauftragt, eine umfassende Bestandsanalyse zum gemeindlichen Straßennetz zu erstellen. Über das Jahr wurde sodann der Bestand der gemeindlichen Straßen im Gemeindegebiet Türkenfeld aufgenommen und bewertet. Entstanden ist eine umfangreiche Sammlung von Informationen jeder Straße, welche die Basis für eine Prioritätenliste und damit einer Liste für die mögliche Vorgehensweise in Bezug auf Straßenausbau und Straßensanierung darstellt. Neben den allgemeinen Fakten der Straße wurde auch die derzeit vorhandene Substanz der Straße (Zustand Asphalt, Zustand Seitenbereiche) und weitere Informationen über den Zustand der Straße allgemein in Betracht gezogen. 
Die angesprochenen allgemeinen Fakten zur Straße sind folgende:
  1. Name des Straßenzuges
  2. Flur-Nummer bzw. Flur-Nummern der einzelnen Straße 
  3. Länge der jeweiligen Straße
  4. Straßenkategorie (Hauptverkehrsstraße, Sammelstraße oder Wohnstraße)
  5. Straßenart (Ortsstraße oder Gemeindeverbindungsstraße)
  6. Bemerkungen (ist die Straße „ausgebaut“ oder nicht ausgebaut, ist die oberste Lage eine Asphaltdeckschicht oder nur eine „Spritzdecke“ (oft bei nicht ausgebauten Straßen der Fall), liegen alle öffentlichen Bereiche (Straße, Seitenbereiche) auf öffentlichem Grund oder nicht?

Neben den allgemeinen Fakten wurde jede Straße mit folgenden Bewertungskriterien bewertet:

  1. Zustand / Bewertung Oberflächenentwässerung (wie erfolgt die Oberflächenentwässerung? Erfolgt diese über Straßensinkkästen (SSK), über das Bankett oder über sonstige Seitenbereiche? ist die Oberflächenentwässerung ausreichend und funktionsfähig? Erfolgt die Oberflächenentwässerung im eigenen System (Sickerschächte, Rigolen, Regenwasserkanal) oder ist diese an das Abwasserkanalnetz gekoppelt (Mischsystem) Ist insbesondere bei Außerortsstraßen die Querneigung der Straße ausreichend, sodass das Wasser relativ zügig zur Seite geleitet wird, damit die Gefahr des Aquaplanings geringgehalten wird?)
  2. Zustand / Bewertung Risse (sind „lediglich“ einzelne Risse vorhanden oder gibt es eine große Ansammlung von Rissen (Netzrisse)? sind diese mit einem Fugenverguss reparierbar oder bedarf es umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen; hat das Rissbild Auswirkungen auf den Untergrund / Unterbau?)
  3. Zustand / Bewertung Löcher im Asphalt (sind komplette Ausbrüche des Asphalts vorhanden? kann dies mit Kaltasphalt punktuell saniert werden oder bedarf es umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen?)
  4. Zustand / Bewertung des Oberbaus allgemein (Oberbau sind die Asphaltschicht bzw. Asphaltschichten und der Frostschutzschicht (lose Kiesschicht); Betrachtung des Gesamtzustandes hinsichtlich der Risse, der Löcher, Unebenheiten und Ausmagerungen im Asphalt)
  5. Zustand / Bewertung des Unterbaus (Unterbau sind die losen Bodenschichten unterhalb der Frostschutzschicht; gibt es viele Netzrisse? Entweder schlechter Unterbau oder nicht frostsichere Frostschutzschicht; sind Setzungen vorhanden?)
  6. Zustand / Bewertung des Seitenbereichs (ist der Seitenstreifen befestigt oder unbefestigt? Ist ein Gehweg vorhanden? Sind Parkbuchten vorhanden? Ist der Seitenstreifen zur Straße mit einem Pflasterzeiler getrennt oder nicht?
  7. Zustand / Bewertung der Spartenaufgrabungen (Gasleitung, Glasfaserleitung, etc…; sind viele Aufgrabungen vorhanden? wie ist der Zustand der Aufgrabungen? sind Setzungen vorhanden? wie sieht der Fugenverguss der Spartenaufgrabungen aus?)
  8. Zustand / Bewertung von Wasserleitung und Kanal (liegen Wasserleitung und Kanal (Regenwasser- und Schmutzwasserkanal) auf öffentlichem Grund? Ist ein Trenn- oder Mischsystem (Schmutzwasser der Haushalte und Oberflächenwasser getrennt oder gemischt) vorhanden? Sind Schachtdeckel abgesenkt oder „herausgewachsen“? ist eine Pumpstation vorhanden? 

Die Bewertung der einzelnen Punkte (1-8) der Straße wurde jeweils im Vergleich mit allen Straßen vorgenommen, sodass im schlechtesten Fall 1 Punkt und im besten Fall 10 Punkte je Bewertungskriterium vergeben wurden. So entstand am Ende eine Durchschnittbewertung der kompletten Straße, welche wiederum die Basis zur Einordung in eine Prioritätenliste bildet.
In Summe entstand hierbei für jede Straße ein Steckbrief, bestehend aus allgemeinen Fakten und Bewertung, der als Teil dieser Beschlussvorlage für jede Straße eingesehen werden kann.
Hier als exemplarisches Beispiel für die Straße „Am Brand“:



Um auch der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße gerecht zu werden spielt die Straßenkategorie (siehe Punkt d der allgemeinen Fakten) eine wichtige Rolle. Sofern die Straße eine Hauptverkehrsstraße ist, ist diese bei gleicher sonstiger Bewertung in der Priorität vor einer Sammelstraße, diese wiederum ist bei gleicher sonstiger Bewertung in der Priorität vor einer Wohnstraße. 

Nachfolgend aufgelistet die Einordnung von Straßen in die Straßenkategorie:
Hauptverkehrsstraße = Gemeindeverbindungsstraßen, Straßen zum Bahnhof und zur Schule
Sammelstraße = Straßen im Gewerbegebiet, Straßen zum Kindergarten, wichtige quartierbezogene Straßen
Wohnstraße = übrige Straßen, Sackgassen

Nachfolgend die Einordnung in eine Priorität mit Durchschnittsbewertung und Straßenkategorisierung:
Priorität 1 = Bewertung zwischen 1 – 3,3 und Straßenkategorie Hauptverkehrsstraße
Priorität 2 = Bewertung zwischen 1 – 3,3 und Straßenkategorie Sammelstraße
Priorität 3 = Bewertung zwischen 1 – 3,3 und Straßenkategorie Wohnstraße
Priorität 4 = Bewertung zwischen 3,4 – 6,6 und Straßenkategorie Hauptverkehrsstraße
Priorität 5 = Bewertung zwischen 3,4 – 6,6 und Straßenkategorie Sammelstraße
Priorität 6 = Bewertung zwischen 3,4 – 6,6 und Straßenkategorie Wohnstraße
Priorität 7 = Bewertung zwischen 6,7 – 10 und Straßenkategorie Hauptverkehrsstraße
Priorität 8 = Bewertung zwischen 6,7 – 10 und Straßenkategorie Sammelstraße
Priorität 9 = Bewertung zwischen 6,7 – 10 und Straßenkategorie Wohnstraße


Alleine auf Grundlage der Bewertung jeder einzelnen Straße abgestellt (=ohne Priorisierung mithilfe der Straßenkategorie) sind die „schlechtesten“ Orts- bzw. Gemeindeverbindungsstraßen im Gemeindegebiet folgende (Liste beginnt mit der jeweils am schlechtesten bewerteten Straße):


FAZIT: Zusammen mit der Priorisierung (also mit Einfluss der Straßenkategorie) ergibt sich folgendes Bild (Liste beginnt mit der nach Priorität vordringlichsten zu sanierenden Straße).


Ein Widerspruch zwischen der oben gezeigten Priorisierung und der Tatsache, dass im Umfeld „Saliterstraße, südlicher Teil“ bereits Planungsaktivitäten laufen, existiert ausdrücklich nicht. In die Priorisierung nämlich nicht eingeflossen sind die Tatsachen, dass im Bereich Saliterstraße (=> Höllbach) Fördergelder eingeworben werden konnten und Baugebiete geplant sind. Diese beiden Faktoren lassen die Wichtigkeit der Maßnahme erkennen. 


Die gesamten Listen (mit Priorisierung und ohne Priorisierung nach Straßenkategorie, sowie der Übersicht halber in alphabetischer Reihenfolge) sind Teil dieser Beschlussvorlage. Nicht Teil der Straßenbestandsaufnahme sind die Kreisstraßen, die durch das Gemeindegebiet Türkenfeld führen (Beurer Straße, Duringstraße, Zankenhausener Straße, Moorenweiser Straße sowie die jeweils zugehörigen Außerortsstraßen), da diese durch den Landkreis verwaltet werden.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vorerst keine. Im Zuge der Abarbeitung der Prioritätenliste entstehen dann Kosten der Sanierungsmaßnahme der jeweiligen Straße.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt die Straßenbestandsaufnahme zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der grundsätzlichen Bearbeitung der Liste. Hierbei sollen finanzielle Verfügbarkeiten und generelle Machbarkeiten berücksichtigt werden. Sollte sich die Möglichkeit und der Nutzen ergeben, eine Straße zu sanieren, welche lt. aktueller bzw. fortgeschriebener Prioritätenliste nicht an oberster Stelle steht, so kann auch diese Straße ertüchtigt werden. Bei Auftragsvergaben hinsichtlich Straßenausbau bzw. Straßensanierung (incl. Planungsaufträge) ist der Gemeinderat frühzeitig erneut einzubinden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Straßenbestandsaufnahme zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der grundsätzlichen Bearbeitung der Liste. Hierbei sollen finanzielle Verfügbarkeiten und generelle Machbarkeiten berücksichtigt werden. Sollte sich die Möglichkeit und der Nutzen ergeben, eine Straße zu sanieren, welche lt. aktueller bzw. fortgeschriebener Prioritätenliste nicht an oberster Stelle steht, so kann auch diese Straße ertüchtigt werden. Bei Auftragsvergaben hinsichtlich Straßenausbau bzw. Straßensanierung (incl. Planungsaufträge) ist der Gemeinderat frühzeitig erneut einzubinden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 16:34 Uhr