Verbrauchsgebühren Wasser und Abwasser/hier: Änderung des Abrechnungszeitraums zur Erfüllung eines vielfach geäußerten Wunsches aus der Bürgerschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Seit vielen Jahren wird aus der Bürgerschaft immer wieder der Wunsch geäußert, die Jahresabrechnungen für die Wasser- und Entwässerungsgebühren kalenderjährlich von Januar bis Dezember durchzuführen (= 01.01. bis 31.12.). Bisher wird die Abrechnung jeweils vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres erstellt. 

Vorteile bei einer Anpassung des Abrechnungszeitraums:
  • Nebenkostenabrechnungen für Mieterinnen und Mieter könnten bei Anwendung des Kalenderjahres einfacher erstellt werden. 
  • Auch der Abwasserzweckverband würde eine Umstellung sehr begrüßen, weil damit die Gemeinde Türkenfeld die gleichen Abrechnungszeiträume wie auch die Gemeinden Kottgeisering und Grafrath anwenden würde.  

In unseren Beitrags- und Gebührensatzungen ist geregelt, dass die Abrechnung jährlich zum 01.04. erfolgt. Um den Abrechnungszeitraum auf den 31.12. zu verlegen, müssen die Beitrags- und Gebührensatzungen geändert werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr zu synchronisieren: 
Geändert wird § 14 Absatz 1, Satz 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung (BGS/EWS): „Die Einleitungsgebühren werden jährlich zum 31.12. abgerechnet.“
Geändert wird § 13 Absatz 1, Satz 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung (BGS/EWS): „Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet.“

Im Falle einer positiven Beschlussfassung werden jeweils zum 31.12. Ableseaufforderungen verschickt. Im Nachgang erstellt die Verwaltung die Abrechnungen, die dann bis zum 31.03. des Folgejahres verschickt werden sollen.


Beschlussvorschlag:

 1. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Abrechnungszeitraum der Entwässerungsgebühren
auf den 31.12. festzulegen und erlässt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung 
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
vom 20.09.2023

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl S. 385), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g :


§ 1

§ 14 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Die Einleitungsgebühren werden jährlich zum 31.12. abgerechnet.“


§ 2


Diese Satzung tritt am 01.10.2023 in Kraft.



Türkenfeld, den 


Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister

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2. Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Abrechnungszeitraum der Wassergebühren
auf den 31.12. festzulegen und erlässt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 20.09.2023

Auf Grund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende 



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet.“


§ 2

Die Satzung tritt zum 01.10.2023 in Kraft



Türkenfeld, den 




Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den Abrechnungszeitraum der Entwässerungsgebühren
auf den 31.12. festzulegen und erlässt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung 
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Türkenfeld
(Beitrags- und Gebührensatzung; BGS/EWS)
vom 20.09.2023

Auf Grund von Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl S. 385), erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende



S a t z u n g :


§ 1

§ 14 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Die Einleitungsgebühren werden jährlich zum 31.12. abgerechnet.“


§ 2


Diese Satzung tritt am 01.10.2023 in Kraft.



Türkenfeld, den 


Emanuel Staffler 
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, den Abrechnungszeitraum der Wassergebühren
auf den 31.12. festzulegen und erlässt folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld
BGS-WAS
vom 20.09.2023

Auf Grund von Art. 5 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2023 (GVBl S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende 



S a t z u n g


§ 1

§ 13 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„Der Verbrauch wird jährlich zum 31.12. abgerechnet.“


§ 2

Die Satzung tritt zum 01.10.2023 in Kraft



Türkenfeld, den 




Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr