Jahresrechnung 2022/ hier: Feststellung und Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2022 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 11.336.431,84 €.
Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit 3.882.324,21 €.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2022“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.
Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss A:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.
Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2022, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)
Beschluss 1
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2022, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen.
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr