Jahresrechnung 2022/ hier: Feststellung und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2022 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit  11.336.431,84 €.
Der Vermögenshaushalt  schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit    3.882.324,21 €. 

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2022“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 

Beschlussvorschlag:

Beschluss A:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2022, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. 
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2022 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2022, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. 
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2023 13:05 Uhr