Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit Carport (4 PKW-Stellplätzen), Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld, Moorenweiser Str. 32 - 32a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2023
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 1.059 m² große Grundstück Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld liegt im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Moorenweiser Straße“.
Dieses soll mit einem Doppelhaus bebaut werden. Das Gebäude hat eine Grundfläche von 10,99 m x 12,99 m. Die Wandhöhe beträgt 4,20 m, die Firsthöhe 9,69 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 45°.
Zum Vorhaben gehört ein Carport mit zwei Stellplätzen sowie 2 offene Stellplätze.
Die Situierung des Carports ist im Bauantrag anders geplant als die Einbeziehungssatzung dies vorsieht. Es wird daher um eine Abweichung gebeten (Antrag siehe Anhang).
Die Abstandflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen.
Nach Ansicht der Verwaltung ist die geplante geringfügige Abweichung bzgl. Carportsituation (wie auch beim Nachbargrundstück Fl. Nr. 960/2) vertretbar.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Carport (4 PKW-Stellplätzen) auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 32 – 32a“, Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Änderung der Carportsituierung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Neubau eines Doppelhauses mit Carport (4 PKW-Stellplätzen) auf dem Grundstück „Moorenweiser Straße 32 – 32a“, Fl. Nr. 960 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Die Zustimmung zur Änderung der Carportsituierung wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.12.2023 09:51 Uhr