Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024, 31.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen befindet sich teilweise im Innenbereich von  Zankenhausen. Es ist im Norden nach § 34 BauGB (Mischgebiet) und im Süden nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.




Mit diesem Vorbescheid soll beantwortet werden, ob auf dem Grundstück Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen der eingeschossige südliche Anbau 
a) mit den Ausmaßen ca. 7,25 x 5,00 m 
b) mit der GRZ + 50% : 0,265
c) mit der GFZ: 0,146
als Notwendigkeit für einen altengerechten Umbau des best. Gebäudes planungsrechtlich zulässig ist.




In seiner Begründung (siehe Anlage) verweist der Planer auf das westliche Wohngebäude Pleitmannwanger Str. 10, die im Verfahren befindliche Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ und den § 35 Abs. 1  Satz 4. 

Weitere Planunterlagen und Berechnungen befinden sich im Anhang.


Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die beiden geplanten südlichen Baufenster in der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ und die Bebauung in der Pleitmannswanger Straße 10a kann auf der Pleitmannswanger Str. 12 im Bereich des angefragten Anbaus eine Baulücke – Teil des Bauzusammenhangs – entstehen.

Erst wenn die Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ in dieser Form rechtskräftig ist, spricht gemeindeseitig nichts gegen den Anbau im Ausmaß 7,25 x 5,00 m. Einer GRZ von 0,265 und einer GFZ mit 0,146 kann zugestimmt werden. Da sich der Anbau nichts desto trotz im Außenbereich befindet, ist die Beurteilung der Genehmigungsbehörde ausschlaggebend.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12“ nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann in Aussicht gestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12“ nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann in Aussicht gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr