Bauantrag: Dachanhebung mit Ausbau zu einer WE; Errichtung eines Kamins, eines Carports und eines überdachten Balkons; Schubertstr. 3, Fl. Nr. 366, Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö 11

Pressetaugliche Texte

Das 855 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“

Geplant ist eine Dachanhebung mit Ausbau zu einer Wohneinheit, die Errichtung eines Kamins, eines Carports sowie eines überdachten Balkons. Somit sind zukünftig 3 Wohneinheiten hergestellt.




Die Wandhöhe beträgt 6,70 m, die Firsthöhe 10,10 m. 
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 36° errichtet werden. 
Die GRZ I beträgt 0,17, die GRZ II liegt bei 0,37. Die GFZ beträgt 0,48.
Auf dem Grundstück werden 2 weitere Stellplätze errichtet. 
Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen Grund.

Befreiung:
Da die Traufseitige Wandhöhe um 0,20 m überschritten wird, beantragt der Bauherr eine Befreiung der Festsetzung Nr. 2.4.

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Befreiung in diesem Maße vertretbar und auch das LRA hat informell signalisiert, diese unterstützen zu können. 

Alle anderen Festsetzungen werden eingehalten.


Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeinldiche Einvernehmen erteilt werden. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Dachanhebung mit Ausbau zu einer Wohneinheit, die Errichtung eines Kamins, eines Carports sowie eines überdachten Balkons auf dem Grundstück Schubertstraße 3, Fl. Nr. 366, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Die Zustimmung zur Befreiung zur Erhöhung der traufseitigen Wandhöhe um 20 cm wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Dachanhebung mit Ausbau zu einer Wohneinheit, die Errichtung eines Kamins, eines Carports sowie eines überdachten Balkons auf dem Grundstück Schubertstraße 3, Fl. Nr. 366, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Die Zustimmung zur Befreiung zur Erhöhung der traufseitigen Wandhöhe um 20 cm wird erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr