Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen. Schubertstr. 1, Fl. Nr. 367/8, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.05.2024
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das 623 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses mit 4 Stellplätzen.
Die Wandhöhe beträgt 6,05 m, die Firsthöhe 9,58 m.
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 35° errichtet werden.
Die GRZ I beträgt 0,23. Zur GRZ II gibt es keine Angaben.
Die GFZ liegt bei 0,46.
4 Stellplätze werden auf dem Grundstück errichtet.
Die Abstandsflächen liegen nur zum Teil auf dem eigenen Grundstück. Hier ist durch das Landratsamt zu prüfen, ob eine Abstandsflächenübernahme durch das Grundstück Fl. Nr. 367/5, Gem. Türkenfeld möglich ist.
Die Angaben in der Planzeichnung entsprechen grundsätzlich den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Aufgrund der zwingend notwendigen Dimensionierung der Zufahrt ist jedoch die Einhaltung der GRZ II zu prüfen. Aufgrund des Charakters eines „Antrags auf Vorbescheid“ gibt es hierzu noch keine exakten Darstellungen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück, Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/8, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Es wird jedoch auf das Einhalten der GRZ II hingewiesen.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen auf dem Grundstück, Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/8, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann grundsätzlich in Aussicht gestellt werden. Es wird jedoch auf das Einhalten der GRZ II hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.06.2024 11:35 Uhr