Zuletzt wurde der Gemeinderat i. R. d. Oktober-Sitzung 2023 über die dringend gebotene Notwendigkeit der Sanierung der Abwasserdruckleitung „Zankenhausen => Peutenmühle“ informiert. Besagte Leitung transportiert alle Abwässer des Ortsteils Zankenhausen Richtung Kläranlage. Aufgrund des ansteigenden Gefälles ist die Anlage als anspruchsvoll zu betrachten; der Einsatz eines Kompressors zum Zwecke des täglichen Freispülens ist beispielsweise unerlässlich.
Das in der Folge beauftragte Ingenieurbüro hat sich seither in enger Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband sowie der Gemeindeverwaltung mit der herausfordernden Situation befasst. Zwischenzeitlich konnte ein detailliertes Sanierungskonzept erarbeitet werden, das folgende Maßnahmen vorsieht:
Für einen störungsfreien und energiesparenden Betrieb der Druckleitung sind funktionstüchtige Be- und Entlüftungseinrichtungen von entscheidender Bedeutung, eine regelmäßige Wartung ist unerlässlich. Die vorhandenen Einrichtungen sind komplett verrostet und seit längerem nicht mehr betriebsfähig. Die Folge dieser gestörten Abflussverhältnisse sind massive Ablagerungen und Verkrustungen in der Druckleitung. Ein zeitweiser Ausfall des Kompressors zur Druckluftspülung im letzten Jahr hat diese Entwicklung noch verstärkt.
Die Ertüchtigung der Abwasseranlage sieht folgende Maßnahmen vor:
- Komplette Erneuerung der beiden Be- und Entlüftungsschächte in Zankenhausen und im Kreuzungsbereich Peutenmühle.
- Einbau von 3 Spülschächten an den beiden Tiefpunkten sowie im Einmündungsbereich Feldweg/ Verbindungsstraße (90°-Richtungsänderung). Dadurch wird die ca. 1,7km lange Leitung in 5 Teilabschnitte unterteilt, die erfahrungsgemäß kurz genug sind, um einzeln mittels Hochdruckreinigung gespült, mittels TV-Kamera untersucht und einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden zu können.
- Vor dem Übergabeschacht in Peutenmühle ist der Einbau eines Absperrschiebers vorgesehen, um auch den letzten Leitungsabschnitt einer Druckprüfung unterziehen zu können.
Durch diese Maßnahmen wird erreicht, dass die bestehenden Ablagerungen entfernt werden können. Ein ordnungsgemäßer Betrieb wird dadurch zukünftig wieder sichergestellt, der laufende Betriebsaufwand reduziert und die Anlage auf den aktuellen Stand der Technik angepasst.
Evtl. in der Zukunft auftretende Undichtigkeiten der Leitung können auf einzelne Leitungsabschnitte eingegrenzt und abschnittsweise behoben werden.
Zur Kosteneinsparung wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Türkenfeld und dem Abwasserzweckverband eine Ausführung der Schächte in Stahlbetonbauweise anstelle von PE-HD festgelegt. Aufgrund der erforderlichen Betriebsunterbrechung während des Einbaus der Schächte ist eine Ausführung als komplett vormontierte Fertigteilschächten vorgesehen.
Es wird empfohlen, in den durch die Schachteinbauten betroffenen Bereichen Synergieeffekte zu nutzen und z.B. Kontrollschächte auf den bestehenden, derzeit nicht zugänglichen Flurbereinigungskanal aufzusetzen. Außerdem sollten bei den ohnehin in den Schachtbereichen erforderlichen Asphaltarbeiten die Gefälleverhältnisse der Fahrbahn optimiert werden, um die derzeit bei Starkregen massiv vorhandenen Pfützenbildungen auf der Fahrbahn zukünftig zu reduzieren.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich lt. Kostenberechnung vom 02.07.2024 auf vsl. 290 TEUR. Hier wurden bereits Einsparmaßnahmen von ~ 75 TEUR vorweggenommen, nachdem nun Stahlbetonschächte anstelle von PE-Schächten zum Einsatz kommen. Weitere Kostenreduzierungen sind nicht mehr möglich, nachdem von der Verwaltung eine nachhaltige Lösung angestrebt wird.
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Lageplan zur geplanten Trasse, die von der vorgelegten Maßnahme tangiert wäre:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Urspr. war die Maßnahme nach einer ersten Kostenschätzung durch ein externes Büro mit ~ 125 TEUR veranschlagt. Nach Vorlage der detaillierten Analyseergebnisse muss diese Summe deutlich nach oben korrigiert werden, nachdem zusätzlich zu den reinen Leitungsthemen auch u. A. sämtliche Belüftungs-Anlagen marode sind und ausgetauscht werden müssen.
Aktualisierte Kostenschätzung: ~ 290 TEUR
Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Die heute zur Entscheidung vorgelegte zwingend notwendige Maßnahme wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Der Gemeinderat nimmt den Projektvorschlag zur Ertüchtigung der Druckleitung inkl. Nebengewerken zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, die notwendigen Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben. Der Budgetrahmen wird (inkl. Ingenieurkosten sowie MWST) auf 290 TEUR festgesetzt. Sollte diese Summe im Rahmen der Ausschreibung der überschritten werden, ist der Vorgang erneut dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.