Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller (die nach Ansicht des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung vorliegt) bzgl. Beschlussteil B.
Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.24 den Beschluss zur Sanierung einiger Gemeindestraßen gefasst. Am Ende dieses Beschlussvorschlages ist der damalige Beschluss noch einmal nachzulesen.
Die diesjährigen sehr positiven (bautechnischen) Erfahrungen mit der gewählten Sanierungsart und der vernommenen grundsätzlichen Zufriedenheit der Anliegerinnen und Anlieger der sanierten Straßen haben die Verwaltung dazu bewogen, auch im kommenden Jahr 2025 diese Sanierungsart an weiteren sanierungsbedürftigen Straßen im Gemeindegebiet zu wählen.
Konkret geht es dabei um folgende Straßen, die wiederum in der vom Gemeinderat beschlossenen Prioritätenliste weit vorne stehen:
BESCHLUSSTEIL A:
- Kirchstraße (nördlicher Teil; zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße)
- Teile der Schulstraße
- Graf-Schenk-Straße
- Teile der Thünefeldstraße
- Teile der Graf-Lösch-Straße
- Teile der Brandenberger Straße
- Wolfingerstraße
- Feldstraße
BESCHLUSSTEIL B:
- Straße Am Steingassenberg
Generell soll das Vorgehen analog zu der in diesem Jahr angewandten Technik stattfinden. Zunächst wird also bestmöglich versucht, den Spartenträgern Zeit zu geben, deren Leitungen zu überprüfen und wo nötig zu sanieren/ reparieren. Anschließend erfolgt eine Vorprofilierung um das anfallende Niederschlagswasser bestmöglich zu den Seitenbereichen zu bringen. Als Abschluss erfolgt dann die „Versiegelung“ mittels Tränkdecke. Diese Versiegelung steht bei den diesjährig sanierten Straßen noch aus.
Anhand einer Kostenschätzung rechnet die Verwaltung bei der Sanierung der genannten Straßen mit einem Kostenvolumen von rund 100.000,- €.
Darin wieder nicht enthalten sind etwaige Kosten zur Sanierung von Wasser- oder Abwasserleitungen sowie zugehöriger Bauteile (Schieberkappen, Schachtdeckel, etc.), die im Rahmen der Regel-Budgets (entsprechende Unterhalts-Posten im Haushalt) abgearbeitet werden.
Die Verwaltung bittet um eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt, weil erfahrungsgemäß bei Ausschreibungen in den Wintermonaten bessere Konditionen zu erzielen sind und die Arbeiten dann idealerweise im Frühjahr starten.
Ergänzend bzgl. „Sanierungsabschnitt Steingassenberg“, sog. BESCHLUSSTEIL B: Bei der Straße „Am Steingassenberg“ (exakter Abschnitt: siehe Grafik) soll eine Kostenaufteilung auf verschiedene Kostenträger erfolgen, da es sich formell um einen Wirtschaftsweg handelt. Außerdem wird dieser Weg durch Veranstaltungen auf dem Steingassenberg tendenziell stark beansprucht, was für eine schnellere Abnutzung der vorhandenen Wegesubstanz sorgt. Eine Drittelung der Kosten ist daher zu favorisieren. Anhand der aktuellen Kostenschätzung in Höhe von ca. 23.000,- € brutto (für den kompletten Bereich zwischen Hohenzeller Str. und Feldwegeinmündung) bedeutet dies für jeden Kostenträger rund 7.700,- €. Die drei potentiellen Kostenträger sind – neben der Gemeinde Türkenfeld – die Jagdgenossenschaft Türkenfeld (über das sog. „Feldwege-Budget) sowie der Veranstalter des Hoffestes bzw. der Bergweihnacht. Wichtig: Eine finale Abstimmung mit den potentiellen weiteren Kostenträger steht aus. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung der Maßnahme unter den Vorbehalt einer Einigung mit den potentiellen weiteren Kostenträgern zu setzen.

Die Kostenschätzung bezieht sich auf den Gesamtbereich (= rot + blau). Eine Sanierung nur des roten Bereichs würde < 10 TEUR kosten. Mit den Stadtwerken ist eine Rücksprache / Reklamation bzgl. Setzungen nach einer Kabelbaumaßnahme geplant.
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Nachfolgend nachrichtlich der Beschlussvorschlag vom Januar 2024, wo – ausgehend von der Priorisierungsliste – das neue Sanierungsmodell im Detail vorgestellt wurde. :
Der Gemeinderat hat am 21.12.2022 nach intensiver Vorarbeit durch die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zu den in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Straßensanierungs- und Ausbau-Projekten gefasst. Anhang eines Kriterienkatalogs wurde dabei der Zustand der Straßen im Details erhoben und auf dieser Basis eine Prioritätenliste erarbeitet. Ebenfalls wurde festgeschrieben, dass zukünftige Sanierungen bzw. Ausbauten ausdrücklich einem Kosten-Nutzen-Ansatz folgen sollen. Dies bedeutet, dass insb. Anliegerstraßen zukünftig in einer Art und Weise saniert bzw. ausgebaut werden sollen, die dem Nutzungsprofil entspricht. Ein „Komplettausbau“ wie in der Vergangenheit ist schon allein aufgrund des Wegfalls der Anliegerbeteiligungen nicht mehr möglich.
Der Verwaltung erscheint die Gelegenheit nun aus mehreren Gründen günstig, mit der Abarbeitung der Prioritätenliste zu beginnen:
- Der Ausbau des sog. Bauabschnitts II der Bahnhofstraße beginnt frühestens 2025, weshalb im Jahr 2024 Ressourcen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
- Die allgemeine konjunkturelle Krise lässt vermuten, dass Sanierungskosten tendenziell eher sinken.
- Der VERMÖGENS-Haushalt der Gemeinde ist gut aufgestellt; anders als im VERWALTUNGS-Haushalt stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um investiv tätig zu werden.
Wie im Gremium besprochen, sollen die Arbeiten (technisch) folgendem Muster folgen:
Gemäß der Prioritätenliste befinden sich unter den ersten 10 Plätzen neben der Bahnhof- und Saliterstraße (beide Straßen werden bereits in anderen Projekten geplant) einige schwächer befahrene Anliegerstraßen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Germanenstraße, Keltenstraße, Mozartstraße, Graf-Schenk-Straße, der nördliche Teil der Kirchstraße sowie die Beethovenstraße.
An diesen Anliegerstraßen ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, eine kostengünstige Sanierungsart zu wählen. Konkret wird vorgeschlagen, die Straßen mit einer „Spritzdecke“ (Fachausdruck: Oberflächenbehandlung mit Abstreuung) zu versehen. Insbesondere in der Germanen-, Kelten-, Mozart- und Beethovenstraße ist mit nahezu keinerlei Schwerverkehr zu rechnen (Ausnahme Müll- und Feuerwehrfahrzeuge), sodass die Spritzdecke eine Lebensdauer von 20-25 Jahren erreichen kann. Andere im Gemeindebereich verbaute Spritzdecken halten bereits deutlich länger.
Um größtmöglich auszuschließen, dass kurz nach Sanierung der Straßen erneute Aufgrabungen notwendig werden, sollen eventuelle Sanierungen des Kanals (Kamerabefahrung erfolgte in den letzten beiden Jahren) sowie bereits bekannte Aufgrabungen im Zuge der Nachverdichtung des Glasfasernetzes vorab erledigt werden. Zusätzlich sollen die bekannten Spartenträger informiert werden, sodass deren möglicherweise stattfindenden Sanierungsarbeiten ebenso vorab erledigt werden können.
Ein automatischer Austausch der Wasserleitung erscheint aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten NICHT mehr darstellbar. Die Kosten des Leitungstausches dürften in vielen Fällen die eigentlichen Straßenbaukosten übersteigen. Etwaige Rohrbrüche können trotz Sanierung bzw. Ausbau der Straße bei Anwendung der oben beschriebenen Technik relativ leicht repariert werden, ohne dabei viel „Neues“ kaputtzumachen.
Für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung konkret folgende Maßnahmen vor:
- Germanenstraße
- Keltenstraße
- Mozartstraße
- Beethovenstraße
- Wolfingerstraße (nach Abschluss der dort aktuell laufenden Bauvorhaben)
- Feldstraße (sofern noch Mittel im Sammelauftrag zur Verfügung stehen)
Kostenschätzungen hierfür wurden erarbeitet.
Mit Gesamtkosten von (Stand heute) max. 150.000 EUR brutto ist zu rechnen. Das sind die reinen Kosten für die Straßensanierung, darin nicht enthalten sind Kosten für eventuell notwendige Sanierungen des Kanals, etc..
Wissenswert: Seit dem Wegfall der sog. „Straßenausbaubeiträge“ stellt der Freistaat der Gemeinde Pauschalen für derartige Maßnahmen zur Verfügung.
2019: 10.498 €
2020: 17.852 €
2021: 31.636 €
2022: 33.775 €
2023: 30.913 €
Die Zuweisung ist geregelt in Art 13h BayFAG, die Verteilung richtet sich nach den Siedlungsflächen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FAGDV)
WICHITG: Natürlich wäre ein Voll-Ausbau der Straßen nach dem in der Vergangenheit gewählten Ausbau-Standard wünschenswert. Angesichts der langen Liste von „Baustellen“ und der Tatsache, dass die in der Vergangenheit üblichen Anlieger-Beiträge (bis zu 80% der Kosten) nicht mehr herangezogen werden können, erscheint ein Festhalten am „alten“ Ausbau-Standard aber nicht mehr sinnvoll. Gleiches gilt für den in der Vergangenheit automatisch praktizierten Voll-Austausch der Wasserleitungen, etc. Die exorbitanten Preissteigerungen in diesem Bereich würden krass auf die ohnehin hohen Gebühren im Kontext Wasser und Abwasser durchschlagen. Das nun vorgeschlagene „Light-Modell“ erlaubt es, Straßen und Wege in deutlich kürzerer Zeit auf einen verkehrssicheren Stand zu heben, der dann auch wieder Jahrzehnte trägt. Zweifelsohne sind die Folgekosten höher als bei einem Straßenausbau „alter Schule“; diese „alte Schule“ kann sich die Gemeinde aber schlicht nicht mehr leisten.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat und Beratung und Beschlussfassung zu dem Thema sowie Freigabe eines Rahmenbudgets, sodass mit den Ausschreibungen und Auftragsvergaben rasch begonnen werden kann. Eine entsprechende Information der betroffenen Anlieger erfolgt sobald Ausführungstermine bekannt sind.
Beschlussvorschlag A:
Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2025. Ein Rahmenbudget von 100 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2025 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben.
Beschlussvorschlag B:
Der Gemeinderat beschließt außerdem die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme „Am Steingassenberg“. Als zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung wird definiert, dass eine Kostendrittelung zwischen Gemeinde / Jagdgenossenschaft (sog. Feldwege-Budget) und dem Veranstalter der Bergweihnacht festgeschrieben werden kann. Sollte eine Kostendrittelung nicht gelingen, wird die Maßnahme b. a. W. zurückgestellt