Die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten gehört zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsplätze unterstreicht diese Verantwortung.
Aktuelle Situation:
Die Gemeinde Türkenfeld bietet derzeit an zwei Standorten folgende Betreuungsplätze an:
• 120 Regelplätze im Kindergartenbereich (vier Regel-Gruppen + anteilige Regel- Kinder in den I-Gruppen)
• bis zu 10 Plätze im Integrationsbereich
• bis zu 25 Plätze im Kinderkrippenbereich
In der Vergangenheit konnten sämtliche Bedarfe vor Ort gedeckt werden. Zudem können aktuell auch Kinder aus Nachbargemeinden in Türkenfeld betreut werden (in Summe 11 Nicht-Türkenfelder Kinder), was auf gewisse Potentiale schließen lässt.
Prognose und Herausforderungen:
Derzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen schwer vorhersehbar ist. Geburtenstatistiken und Einwohneranalysen bieten Anhaltspunkte, jedoch können Bedarfe durch unterschiedliche Elternwünsche und Schwankungen variieren.
Türkenfeld ist eine der wenigen Kommunen in Oberbayern mit stagnierenden oder rückläufigen Einwohnerzahlen, bedingt durch fehlende Wohnraumangebote. Mit neuen Bauprojekten wird in den kommenden Jahren jedoch ein Anstieg der Bevölkerung und damit der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen erwartet.
Ein zusätzlicher Faktor ist, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf für ein Kindergartenjahr erst etwa sechs Monate vor Beginn durch die Einschreibungen feststeht.
Zur Vorbereitung auf zukünftige Bedarfe wird vorgeschlagen, eine Vorstudie zur Erweiterung der Betreuungsplätze durchzuführen und dabei konkret die bereits vorhandenen Räumlichkeiten im Kindergarten Pfiffikus in den Blick zu nehmen.
Potential im Kindergarten Pfiffikus:
Aktuell sind drei Kindergartengruppen untergebracht. Zusätzlich sind etwa 210 Quadratmeter vermieteter Wohnraum vorhanden, der (stark) sanierungsbedürftig ist. Der Mietvertrag für 150 Quadratmeter, die derzeit vom Landratsamt FFB für Flüchtlinge genutzt werden, endet im April 2026.
Durch die Umnutzung dieser Flächen könnten zwei weitere Gruppenräume entstehen. Dies würde jedoch eine Sanierung und Umgestaltung der bestehenden Bausubstanz erfordern.
Gegenstand der Vorstudie:
1. Prüfung der Umnutzung des Wohnraums im Kindergarten Pfiffikus für die Kinderbetreuung (möglichst flexibel nutzbar für Kindergarten- und Krippenbetrieb)
Wichtig dabei: Idealerweise entsteht Raum für zwei Gruppen, der baulich multipel angelegt ist. Das bedeutet, dass die entstehenden Räume sowohl für den Kindergarten- wie auch den Kinderkrippen-Bereich nutzbar sind. Damit könnte die Gemeinde im Zusammenspiel mit dem Krippengebäude auf wechselnde Bedarfe im Bereiche Krippe und Kindergarten reagieren.
2. Analyse notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Gebäude (energetisch, baulich)
3. Prüfung der Möglichkeiten für barrierefreie Zugänge
4. Ermittlung staatlicher Fördermöglichkeiten
Hier ist bereits absehbar, dass eine Förderung nach Art. 10 BayFAG für einen Umbau greift. Je Quadratmeter entstehender Nutzfläche ist ein Kostenrichtwert von 6.926 EUR festgeschrieben. Der Gemeinde wird hierauf einen noch festzulegenden Prozentsatz erhalten (vsl. ~ 50% erhalten).
5. Erstellung einer Kostenprognose
6. Abstimmung mit der Kindertagesstätten-Aufsicht
Die Verwaltung sieht in der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Standorts die nachhaltigste Lösung. Alternativ könnte ein Neubau in Erwägung gezogen werden, dieser wäre jedoch kostspieliger und würde bestehende Synergien nicht nutzen.
Nächste Schritte:
In einem ersten Schritt soll ein erfahrenes Planungsbüro für die Ausarbeitung der Vorstudie beauftragt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 50.000 Euro, die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehen sind.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
50 TEUR im Haushalt 2025
Einordnung dazu: Die Zahl ist eine "Bauchschätzung" und beinhaltet neben der Vorstudie auch evtl. notwendige Gutachten zum energetischen Zustand, etc. Die Verwaltung hat dann auch versucht einzurechnen, dass wir - sofern das Ergebnis PRO Erweiterung fällt - in dem Budget-Rahmen eine Planung bis Leistungsphase 4 anteilig im Jahr 2025 finanzieren könnten. Natürlich nur nach vorherigem Gemeinderatsvotum.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der im Sachvortrag skizzierten Vorstudie. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit den beschriebenen Leistungen zu beauftragen. Es wird ein Kostenrahmen von 50 TEUR festgesetzt und genehmigt.