Der Boden der Turnhalle weist relativ starke sog. Verstrichungen auf und hat ein ausgeprägtes Glanzbild. Beide Merkmale deuten darauf hin, dass der Boden zu rutschig ist, um die Anforderungen an einen sicheren Turnhallenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten. Zuletzt wurde im Jahr 2015 durch eine Fachfirma eine Grundreinigung durchgeführt; seitdem erfolgten lediglich reguläre Reinigungsmaßnahmen.
Am 13.02.2025 wurde daher eine Fachfirma mit der Messung des sog. Gleitreibungswertes beauftragt.
Ergebnis der Messung: Der Gleitreibungswert wurde an acht verschiedenen Stellen in der Halle gemessen. Die Werte lagen zwischen 0,34 und 0,36. Der Gleitreibungsbeiwert muss gemäß DIN 18032-2 zwischen 0,4 und 0,6 liegen. Ein Wert unter 0,4 bedeutet einen zu rutschigen Boden. Die gemessenen Werte liegen somit unterhalb der Anforderungen der DIN 18032-2, was darauf hinweist, dass der Sportboden zu rutschig ist.
Muster-Grundreinigung zur Eingrenzung des Handlungsbedarfs: Um den Zustand des Sportbodens nach einer Grundreinigung und der Versiegelung zu überprüfen, wurde eine Musterfläche mit einem geeigneten Grundreiniger bearbeitet. Der glänzende (Pflege-)Film ließ sich vollständig entfernen. Dabei wurden auch sämtliche Rückstände, die auf dem Film vorhanden waren, mit beseitigt.
Handlungsempfehlung: Um langfristig zu handeln und Kosten im Rahmen zu halten, sollte die sog. PUR-Versiegelung neu aufgetragen werden. Es ist mit Kosten für das Abschleifen und Neuaufbringen in Höhe von etwa ~ 15 TEUR brutto zu rechnen, Vorab ist eine professionelle Grundreinigung notwendig wird (Kosten: ~ 4 TEUR). Eine neue Schicht PUR-Versiegelung würde eine frische Oberfläche schaffen, die voraussichtlich für weitere 10 bis 15 Jahre haltbar ist.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die notwendigen Budgetmittel bereitzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel im Laufe des Jahres 2025 auf anderen Haushaltsstellen im Bereich Sporthalle/Schule eingespart werden können. Daher ist kein separater Haushaltsansatz erforderlich.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten von ~ 19 TEUR.
Der Gemeinderat stellt Budgetmittel in Höhe von 19 TEUR bereit und beauftragt die Verwaltung, die im Sachvortrag als Handlungsempfehlung genannten Arbeiten zu vergeben.