Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines EFH mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 PKW-Stellplätzen, Geltendorfer Str. 16, Fl. Nr. 1336, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.05.2025 ö 15

Pressetaugliche Texte

Das 591 m² große Grundstück ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld ist das Grundstück als „W-Wohngebiet“ dargestellt.



Mit dem Landratsamt FFB hat eine Vorabstimmung hinsichtlich der Nutzbarkeit des Grundstücks stattgefunden. Seitens des Landratsamts wurde Folgendes artikuliert: (…) Wenn die Bebauung ein Vorbild in der näheren Umgebung hat, welches kumulativ hinsichtlich Grundfläche, Geschosszahl und Firsthöhe (= Kubatur) vergleichbar ist, dürfte eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in Betracht kommen. Das Verhältnis bebauter zu unbebauter Fläche wäre auch noch zu beachten.  

Das Landratsamt hat ergänzend angeraten, einen konkreten Bauwunsch im Rahmen eines Vorbescheides zu prüfen. Diese Prüfung soll mit dem vorliegenden Antrag durchgeführt werden.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung. 
Die GRZ I, welche die Grundflächen von Haus, Balkon und Terrasse umfasst, soll 0,28 (entspricht 165,24 m²) betragen. Die GRZ II ist mit 0,46 (entspricht 274 m²) vorgesehen. Die Geschossflächenzahl (GFZ) liegt bei 0,50, was einer Geschossfläche von 295,40 m². 

Die Wandhöhe beträgt 4,50m. Die Firsthöhe 8,00 m. Es ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 38 ° geplant.







Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich der Bebauungswunsch mit seiner Kubatur gut in die nähere Umgebung ein, die geprägt ist von Doppelhäusern bzw. Zweifamilienhäusern. 

Inwiefern das Vorhaben als sonstiges Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB baurechtlich genehmigungsfähig ist wird durch das Landratsamt geprüft.




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und PKW—Stellplätzen auf dem Grundstück Geltendorfer Straße 16, Fl. Nr. 1336, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und PKW—Stellplätzen auf dem Grundstück Geltendorfer Straße 16, Fl. Nr. 1336, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2025 12:07 Uhr