Neuaufstellung Flächennutzungsplan - Beschlussfassung zu Ausweisungswünschen Anträge (nach dem 22.06.2017) zur Klausur am 09.03.2018 1. FlNr. 48/2 (Möser) und FlNr. 87/1, Gem. Türkenfeld (Keller) 2. FlNr. 1, 43, 45/1, Gem. Zankenhausen (Grandl/Herb/Schneider/Schneller/Schreck) 3. FlNr. 1310, 1311, 1312/1, Gem. Türkenfeld (Erhard/Menzinger/Schöttl) 4. FlNr. 1318, Gem. Türkenfeld (Wiedmann) 5. FlNr. 1330/2, 1330/6, 1330/20, 1330/21, 1330/22, 1330/23, 1330/24, Gem. Türkenfeld (Wohnkonzept München GmbH) 6. FlNr. 407, Gem. Türkenfeld (Thienel) 7. FlNr. 35 und 48, Gem. Zankenhausen (Jung) 8. FlNr. 1350/5 und 1350/6, Gem. Türkenfeld (Tausend) 9. FlNr. 176, Gem Zankenhausen (Menter)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.04.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat sich mittlerweile in zwei ausführlichen Klausur-Tagungen mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes befasst. Themen dabei waren neben grundsätzlichen Überlegungen („roter Faden“) auch entwicklungspolitische Aspekte. In den seitens des Planungsverbandes München vorbereiteten und moderierten Runden wurde auch ausführlich über seitens der Bürgerschaft geäußerte Ausweisungswünsche gesprochen. Erste Beschlüsse zu konkreten Ausweisungswünschen wurden im Sommer 2017 gefasst. Nachdem seither eine große Zahl weiterer Anträge eingegangen ist, fand am 09.03.2018 eine zweite Klausur-Tagung statt. Ziel dieser Runde war es, ausführlich über die Anträge zu beraten und diese im Gesamtkontext zu betrachten. Im Rahmen der heutigen GR-Sitzung bzw. dieses Tagesordnungspunktes soll formal über die noch zur Abstimmung anstehenden Ausweisungswünsche entschieden werden. Folglich sind in diesem Sachvortrag die Ergebnisse der Klausur März 2018 dokumentiert und jeweils als Beschlussvorschläge formuliert.

Nachrichtlich:
  • Bereits in der März-Sitzung 2018 hat der Gemeinderat einstimmig einen „Bauland-Grundsatzbeschluss“ verabschiedet, der ebenfalls als Richtschnur dienen und tatsächliche Entwicklungen flankieren soll.
  • In der Gemeinderatssitzung Mai 2018 soll der gesamte Entwurf des vorläufigen Flächennutzungsplanes durch den Planungsverband München vorgestellt und ebenfalls beschlussmäßig behandelt werden.
  • Danach wird der Entwurf in einem geordneten Verfahren der Öffentlichkeit vorgestellt. Während dieser Öffentlichkeitsbeteiligung können sich dann alle Bürgerinnen und Bürger in die Flächennutzungsplanung mit einbringen und dazu Stellung nehmen.


  1. Fl.-Nr. 48/2, Gem. Türkenfeld (XXX) und Fl.-Nr. 87/1, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Die beiden beantragten Ausweisungen sind bereits im Entwurf des Flächennutzungsplanes enthalten. Diesbezüglich sind also keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Im Rahmen der Schaffung von Baurecht durch einen Bebauungsplan wird gleichwohl angeregt, dass die Gemeinde hierfür ein Konzept zu Grunde legt, welches sicherstellt, dass der Bereich langfristig öffentlich zugänglich und als innerörtliches Grün erlebbar bleibt.
Es steht andernfalls zu befürchten, dass diese für die Ortsentwicklung von Türkenfeld besonders wichtige weil zentrale Grünfläche sukzessive mit Einzelbauvorhaben bebaut wird und dadurch ein großes Potential der Gemeinde verloren geht.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
An der Darstellung wird grundsätzlich festgehalten, da den Ausweisungswünschen hierdurch bereits Rechnung getragen wird. Es wird gleichwohl eine weitere Signatur „Wichtige Fuß- und Radwegeverbindung“ in den FNP aufgenommen, welche am nordöstlichen Rand der bestehenden Freifläche endet.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nrn. 1, 43, 45/1, Gem. Zankenhausen (XXX)
Sachverhalt
Fachlich wird eine Entwicklung am nördlichen Ortsrand als grundsätzlich möglich erachtet. Für Zankenhausen wäre es eine Entwicklung, die großflächiger erfolgen könnte und damit einen Beitrag zur Schaffung von Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen leisten könnte. Eine Entwicklung würde dem Leitziel der Gemeinde Siedlungstätigkeit vorrangig auf den Hauptort zu konzentrieren widersprechen.
Von Seiten des Gemeinderats wird eine Ausweisung vor dem Hintergrund der Diskussion im den Bereich Seeblickstraße in Zankenhausen und Moorenweiser Straße in Türkenfeld als nicht sinnvoll erachtet. Es wird auch darauf hingewiesen, dass durch Konversion eines bestehenden landwirtschaftlichen Hofs die Möglichkeit entstehen kann, in Zukunft im Innenbereich von Zankenhausen Wohnraum anzubieten. Eine Entwicklung in den Außenbereich wird abgelehnt.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Den Ausweisungswünschen im Bereich Zankenhausen Nord wird nicht nachgekommen.
Zum einen ist es Leitziel der Gemeinde neue Siedlungstätigkeit vorrangig auf den Hauptort zu konzentrieren. Zum anderen wurden auch andere Entwicklungen in Zankenhausen in der Vergangenheit auch aus diesem Grund abgelehnt. Der Gemeinde stehen besser geeignete Entwicklungspotentiale zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nrn. 1310, 1311, 1312/1, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Die Flächen, um deren Ausweisung gebeten wird, sind bereits vom Gemeinderat als mögliche Entwicklungsflächen „Westlich Duringveld“ behandelt. Die anhand der konkreten Abgrenzungsüberlegungen als auszuweisenden Flächen beschlossene Bereiche werden im FNP entsprechend dargestellt.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Analog von Überlegungen zur konkreten Flächenausweisung, die in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen vorgestellt werden, wird der östliche Teilbereich der gegenständlichen Grundstücke als Wohnbaufläche im FNP ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nr. 1318, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Die Fläche liegt unangebunden voll im Außenbereich. Eine Ausweisung als Baufläche ist deswegen weder möglich noch sinnvoll.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Dem Ausweisungswunsch wird nicht nachgekommen.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nrn. 1330/2, 1330/6, 1330/20, 1330/21, 1330/22, 1330/23, 1330/24, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich bereits am 22.06.2017 mit einem Ausweisungswunsch der XXX beschäftigt. Der damalige Antrag war zweigeteilt in den bereits bebauten Teil im Bereich des alten Bahnhofs (1330/2, 1330/6, 1330/21, 1330/22, 1330/23, 1330/24) und das daran westlich anschließende langgezogene Grundstück 1330/20. 2017 wurde für den ersten Teilbereich eine Ausweisung beschlossen und für den zweiten Teilbereich nicht.
Der nun vorliegende Antrag zur Bauflächenausweisung unterteilt die beantragten Flächen feiner, was der Situation vor Ort auch gerechter wird. Seitens des Antragsstellers wird in Aussicht gestellt, dass eine Bebauung mit konkreten baulichen Maßnahmen immissionsschutzfachlich machbar sei (Gutachten). Unter dieser Maßgabe wird eine weitergehende Bebauung der Flächen auch planerisch als sinnvoll erachtet. Gleichwohl nicht in der Ausdehnung, die sich der Antragsteller erhofft.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Der östliche Teilbereich der Fl.-Nrn. 1330/20 und 1332 soll aus Wohnbaufläche im FNP ausgewiesen werden.
Die Ausweisung soll den Teilbereich umfassen, in dem die Grundstückstiefe der Fl.-Nr. 1330/20 eine sinnvolle Abrundung der Siedlungsstruktur unter Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur ermöglicht.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nr. 407, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Die Möglichkeit einer baulichen Entwicklung im Bereich der Fl.-Nr. 407 wurde auf der Gemeinderatsklausur vom 18.11.2016 kontrovers diskutiert. Es sind in diesem Rahmen deutliche Argumente gegen eine Entwicklung in diesem Bereich vorgestellt worden, was dazu geführt hat, dass von einer Ausweisung in diesem Bereich abgesehen werden soll. Es gibt in Türkenfeld geeignetere Flächen für eine Baulandentwicklung.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat eine Ausweisung an dieser Stelle bereits zu einem früheren Zeitpunkt diskutiert und verworfen. Eine grundsätzliche Eignung als Bauland wird dem Bereich nicht abgesprochen. Es handelt sich jedoch eher um eine mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive. Es gibt in Türkenfeld geeignetere Flächen für eine Baulandentwicklung.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nrn. 35 und 48, Gem. Zankenhausen (XXX)
Sachverhalt
Beide Entwicklungsflächen werden kritisch gesehen. Die Fl.-Nr. 48 weist keine ausreichende Tiefe auf um eine Entwicklung zu ermöglichen. Der betreffende Bereich der Fl.-Nr. 35 ist im Flächennutzungsplan bisher als Grünfläche dargestellt und würde eine Bebauung in dritter Reihe bedeuten. Erschwerend kommt hinzu, dass der Hof, der in erster Baureihe steht, für eine entsprechende Entwicklung auch zur Verfügung stehen würde, so dass kein Planungserfordernis erkennbar ist.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Für beide Flächen gilt, dass kein positives gemeindliches Planungserfordernis im Sinne eines Gesamtkonzepts für eine größere Entwicklung erkennbar ist.
Im Einzelfall kann bei Vorliegen konkreterer Absichten über eine punktuelle Baurechtschaffung nachgedacht werden. Für den Flächennutzungsplan ist mangels Planungserfordernis jedoch keine Ausweisung veranlasst.  

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.-Nrn. 1350/5 und 1350/6, Gem. Türkenfeld (XXX)
Sachverhalt
Die Anträge Tausend sind Bestandteil der konkreten Überlegungen zur Entwicklung der Fläche „Birketslaich“. Die beiden betreffenden Grundstücke befinden sich nahezu vollständig im Überschwemmungsgebiet. Baurecht kann deswegen nicht in Aussicht gestellt werden. Der konkrete Umgang mit den einzelnen Grundstücken und deren Einbezug in ein Gesamtkonzept ist Gegenstand der Bebauungsplanung.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Die Grundstücke sind Bestandteil der Überlegungen zur Entwicklung „Birketslaich“.
Auf Grund des vorliegenden Überschwemmungsgebiets kann die Schaffung von Baurecht in diesem Bereich nicht in Aussicht gestellt werden.
Eine detaillierte Prüfung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis:        :

  1. Fl.Nr. 176, Gem. Zankenhausen (XXX)
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat am 02.08.2017 beschlossen die Fl.-Nr. 176 nicht als Baufläche auszuweisen.
Ergebnis der Klausur 2018 und Grundlage für Beschlussvorschlag:
Auf Grund der unveränderten Situation ist kein neuer Beschluss veranlasst.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die genannten Ergebnisse der Klausursitzung vom 09.03.2018 in den Entwurf des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2018 09:20 Uhr