VG Windach, Gemeinde Eresing, 2. Änderung des Flächennutzungsplans hier: Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung (§§ 4a Abs. 3 i.V.m. 4 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.06.2018 ö beschließend 2

Pressetaugliche Texte

Vorheriger Beschluss vom 02.08.2017, TOP 4
Der Gemeinderat stellte fest, dass durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld durch die Verkehrsanbindung nach Eresing berührt werden.

Bedenken:
Durch die Ausweisung von mehr bzw. größeren Gewerbegebieten in der Nachbargemeinde und der günstigen Verkehrsanbindung, wird befürchtet, dass der Ortsdurchgangsverkehr in der St. Ottilien Straße und Birkenweg ansteigt und die Verkehrsbelastung innerorts größer wird.

Abwägung der Gemeinde Eresing wie Bebauungsplanerweiterung - Bedenken wurden zurückgewiesen!

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Eresing, Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 17.08.2018 12:48 Uhr