Aufhebung des Bebauungsplanes "westl. der St.Ottilien-Straße" hier: a) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken Träger öffentlicher Belange b) Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken der Öffentlichkeitsbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 11.07.2018 ö 2

Pressetaugliche Texte

Bisherige Beschlüsse:
TOP 3 der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2011
TOP 9 der öffentlichen Sitzung vom 15.03.2017
TOP 3 der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2017

a)        Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Abwägungsvorschläge siehe Anhang!

b)        Beteiligung der Öffentlichkeit

Abwägungsvorschläge siehe Anhang!

Empfehlung der Verwaltung:
Aufgrund der vorgebrachten Einwände (vor allem des Landratsamtes) empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplans zu nehmen und eine Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren zu beschließen.

Beschluss 1

B (Stellungnahmen ohne Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweise)

Der Gemeinderat Türkenfeld nimmt zur Kenntnis, dass o.g. Träger öffentlicher Belange keine Anregungen, Einwendungen, Bedenken oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

C 1. (Landratsamt Fürstenfeldbruck)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Aufgrund der vorgebrachten Einwände nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

C 2. (Bund Naturschutz)


Aufgrund der vorgebrachten Einwände des Landratsamtes nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

C 3. (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege)

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

C 4. (Nachbar S. )

Aufgrund der vorgebrachten Einwände nimmt der Gemeinderat Abstand von der Aufhebung des Bebauungsplanes und beschließt eine Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2018 12:55 Uhr