Bauantrag Änderungsantrag zu einem genehmigten Verfahren Neubau einer Werkstatt- und Lagerhalle mit Büroflächen FlNr. 278/2 und 278/3, Gem. Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.08.2018 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ rechtskräftig seit 03.03.1993.
Für vorgenanntes Bauvorhaben wurden am 18.11.2016 die Unterlagen eingereicht. Die Gemeinde Türkenfeld hat dafür ein Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zugelassen. (Anlage 2)

Am 18.04.2018 hat das LRA FFB festgestellt, dass genehmigungspflichtige Maßnahmen ohne Genehmigung durchgeführt wurden:
  • Stellplatzanzahl
  • Errichtung eines zusätzlichen Nebengebäudes
  • Fassadenänderung

Änderungsantrag (Anlage1)

Es wurden nun 19 Stellplätze hergestellt.

a) Mit diesem Änderungsantrag wird eine isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften beantragt. Abweichung von der zulässigen Grundflächenzahl II von 0,8 auf 0,976.
Begründung: „Die Firma hat 6 Firmenwagen, dies entspricht mind. 6 Stellplätzen. Jeder Mitarbeiter fährt mit seinem eigenen Pkw in die Arbeit, dies entspricht mind. 10 Stellplätzen. Der Mieter des OG benötigt auch mehrere Stellplätze für seine Tätigkeit. Für Besucher und Kunden müssen auch freie Stellplätze vorgehalten werden.“

b) Mit diesem Änderungsantrag wird eine isolierte Befreiung von der Festsetzung 5. „Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Bepflanzung anzuordnen“ beantragt.
Begründung: „Innerhalb der Baugrenzen ist die gesamte versiegelte Fläche für die Firmenwagen, Pkws der Mitarbeiter und für die Lagerung zu schaffen. Aus den vorgenannten Gründen kann lediglich einer der geforderten Bäume entlang der öff. Verkehrsflächen gepflanzt werden. Zur Kompensation werden 5 Ersatzpflanzungen innerhalb der Baugrenze ausgeführt.“


Es wurde ein zusätzliches Nebengebäude errichtet.
Damit hat sich die Länge der Abstandsflächen an der Grundstücksgrenze auf 15 m erhöht – zulässig sind nur 9 m.

Für das bereits genehmigte Nebengebäude wird eine Abstandflächenübernahme über 15,91 m² (auf einer Länge von Länge 6 m) beantragt.


Die neue Fassade ist im Änderungsantrag dargestellt.

Beschluss 1

GR M. Schneller ist gem. Art. 49 GO befangen. Bgm. Keller lässt über die Befangenheit abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

a) Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der Grundflächenzahl II zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 3

b) Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung von der Festsetzung 5. „Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Bepflanzung anzuordnen“ zu. Zur Kompensation sind 5 Ersatzpflanzungen innerhalb der Baugrenze auszuführen, wobei straßenseitig nach jedem zweiten  Stellplatz ein Baum anzuordnen ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 4

c) 2. Bgm. Staffler stellt den Antrag diesen Punkt im nö Teil der Sitzung zu beraten und beschließen, da es sich hier um Grundstücksgeschäfte handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 5

d) Das Einvernehmen zum Bauantrag wird unter Einbezug der Abweichungen/Befreiungen/Beschlüsse zu Punkt a), b) und c) (siehe nö Teil der Sitzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.09.2018 09:39 Uhr