Wasserabgabesatzung Neuerlass der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Im Bericht der überörtlichen Prüfung vom 06.07.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die bisher gültige Wasserabgabesatzung hinsichtlich der § 13 Abs. 1 (Betretungsrecht) und § 14 Abs. 1 (Duldungspflicht) nichtig ist und deshalb überarbeitet und neu erlassen werden muss.
Zudem wurde am 1. April 2019 das amtliche Muster der Wasserabgabesatzung geändert. Diese Mustersatzung ist Grundlage der neuen Wasserabgabesatzung der Gemeinde Türkenfeld, hierin sind bereits die neuen Regelungen bezüglich des Einsatzes und des Betriebs elektronischer Wasserzähler enthalten (§ 19a).
Da sich die Rechtsgrundlagen zum Erlass der Satzung geändert haben, wird die Satzung neu erlassen und die alte Satzung von 1993 tritt außer Kraft.
Die Satzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Türkenfeld (Wasserabgabesatzung - WAS - ). Die Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft, gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung vom 15.03.1993 außer Kraft.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr