Änderung der Leichenhausgebührensatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Im Bericht der überörtlichen Prüfung vom 06.07.2018 wurde darauf hingewiesen, dass die Benutzungsgebühren der Bestattungseinrichtung neu kalkuliert werden muss um in diesem Bereich eine höchstmögliche Kostendeckung zu erzielen. Für die Benutzung der Leichenhäuser der Gemeinde Türkenfeld wird eine pauschale Gebühr in Höhe von 60,00 Euro erhoben. Die Höhe dieser Gebühr besteht seit 2004 unverändert. Eine Neukalkulation wurde vorgenommen, dabei errechnete sich eine neue Gebühr in Höhe von 100,00 Euro.
Die Änderungssatzung ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Leichenhäuser der Gemeinde Türkenfeld. Die Satzung tritt am 01.06.2019 in Kraft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2019 10:15 Uhr