Beteiligung als Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung der Gemeinde Geltendorf; 6. Änderung des Bebauungsplanes "Geltendorf - Schulstraße I" Verz. Nr. 1.05


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 05.06.2019 ö beratend 2

Pressetaugliche Texte

Der Bebauungsplan „Geltendorf- Schulstraße I“ Verz. Nr. 1.05 wurde am 09.07.1982 rechtsverbindlich. Darüber hinaus existieren für den Planbereich bereits die 5. Rechtskräftige Änderung zu diesem Bebauungsplan. Die Eigentümer eines Grundstückes sind mit dem Wunsch an die Gemeinde herangetreten, das Grundstück künftig durch die Errichtung einer barrierefreien Wohnung mit Einliegerwohnung und zwei Garage nutzen zu können. Da dieses Vorhaben mit den geltenden Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes nicht vollumfänglich umsetzbar ist, hat die Gemeinde punktuelle Änderungen beschlossen.

Die Planzeichnung und die Begründung sind im RIS einsehbar.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Türkenfeld an der 6. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“ nicht betroffen.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf – Schulstraße I“ keine Anregungen oder Ergänzungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2019 11:10 Uhr