Aufstellung eines Bebauungsplanes; Erweiterung Lagerplatz Fl. Nrn. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nr. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.07.2019 ö 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 2

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat der Antragsteller bereits bei der Gemeinde vorgesprochen. Die vorhandene Lagerfläche soll vergrößert werden und über eine Bauleitplanung gesichert werden.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat eine grobe Vorplanung des Bebauungsplanes erstellt.
Mit dem Antragsteller wurde ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen.

Der erforderliche Ausgleichsflächenbedarf würde ca. 730 m² betragen.
Wo diese Ausgleichsflächen untergebracht werden können ist derzeit noch nicht geklärt.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan schafft nicht die Voraussetzungen für den Bebauungsplan, da die Fläche zum Teil als Gewerbegebiet und als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Allerdings ist es möglich, dass der Bebauungsplan parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird. Der neue Flächennutzungsplan sieht die Fläche als gemischte Baufläche vor und schafft somit die Voraussetzung für einen Bebauungsplan, welcher ein Mischgebiet festsetzt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan für die Grundstücke Fl. Nr. 718/1, 718/2, 718/3 TF, Zufahrt über Fl. Nrn. 12/9 und 12 Gemarkung Türkenfeld aufzustellen. Die Fläche soll als Mischgebiet festgesetzt werden. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Darstellung der Ausgleichsflächen ist dem Gemeinderat vor den weiteren Verfahrensschritten vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.09.2019 10:14 Uhr