Beteiligung als Träger öffentlicher Belange; Gemeinde Eching, BP Am Hang West, erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 07.08.2019 ö 2

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 23.03.2018 die Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplans „Am Hang West“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München mit deren Ausarbeitung beauftragt. Der Gemeinderat Eching am Ammersee hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 den vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, am 26.10.2018 erstellten und letztmalig am 28.05.2019 geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Am Hang West" erneut gebilligt. Ziel des Bebauungsplans ist es für ortsansässige Bauwerber – insbesondere junge Familien - ausreichend Bauland zur Verfügung zu stellen. Ferner soll der Bebauungsplan den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes gewährleisten.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Einbeziehung von Außenbereichsflächen zum Zwecke von Wohnnutzungen, die Anwendung des beschleunigten Aufstellungsverfahrens nach § 13b BauGB ist möglich. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO liegt deutlich unter dem Schwellenwert von 10.000 m². Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten somit im Sinne des § 1 a Abs. 3 Satz 6 als vor der planerischen Entscheidung erfolgt, beziehungsweise zulässig. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ein Umweltbericht nach § 2a BauGB, die Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) und eine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB sind nicht erforderlich. Maßnahmen zum Monitoring, d.h. Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen werden nicht festgesetzt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld bringt im Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Änderungen oder Bedenken vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2019 17:57 Uhr