Festsetzung der Entschädigung für Wahlhelfer zur Kommunalwahl 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.11.2019 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Am 15. März 2020 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Hierfür werden wieder viele Wahlhelfer benötigt, die gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG eine angemessene Entschädigung erhalten können.
Wie schon bei der letzten Kommunalwahl werden auch dieses Mal die Stimmzettel wieder mit Hilfe von Lesestiften ausgewertet. Dazu werden neben 3 Urnenwahlbezirken 3 Briefwahlbezirke gebildet, da mit einer höheren Briefwahlbeteiligung gerechnet wird. Jeder Wahlbezirk wird mit 8 Wahlhelfern besetzt, die über den Tag verteilt dieselben Anwesenheitszeiten haben werden.
Unter diesen Umständen wurden zur Kommunalwahl 2014 bereits die Entschädigungen einheitlich auf 90,00 € festgesetzt. Auch für die kommende Abstimmung wird vorgeschlagen für den Wahlleiter, die Wahlvorstände, Schriftführer, deren Vertretern, sowie den Wahlvorstandsmitgliedern eine Entschädigung in gleicher Höhe zu gewähren.
Wie gewohnt werden die Ehrenamtlichen auch mit Getränken und einem kleinen Imbiss versorgt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung gem. Art. 7 Abs. 3 GLKrWG für den Wahlleiter, dessen Stellvertreter sowie den ehrenamtlichen Wahlhelfern einheitlich auf 90,00 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.12.2019 12:55 Uhr