Antrag auf Baugenehmigung; Anbau eines Archivraums im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Über dem bestehenden, eingeschossigem Geräteraum soll ein Archiv errichtet werden. Dieser Anbau hat eine Fläche von 6,40 m x. 2,00 m. Das geplante Pultdach hat eine Dachneigung von 10°.
Das Vorhaben bedarf einer Abweichung nach Art. 63 Abs. 1 BayBO von den Abstandsflächen gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO. Die erforderliche Abstandsfläche für den beantragten Anbau überdeckt sich mit der des bestehenden Nachbargebäudes und kommt teilweise mit einer Fläche von 0,59 m x 1,66 m auf dem Nachbargrundstück zu liegen.
Das bestehende Nachbargebäude auf Fl. Nr. 22 ist eine Grenzbebauung und hält für sich die notwendigen Abstandsflächen nicht ein. Beide Grundstücke sind im Eigentum der Bauherren.

Beschluss 1

Gemäß Art 49 GO ist Gemeinderätin Gangjee-Well von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

Bgm. Keller lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat hat den Antrag zum Anbau eines Archivraumes im Obergeschoss des bestehenden Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 21 Gemarkung Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernahmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Auch das Einvernehmen nur Abweichung von den Abstandsflächen wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 02.06.2020 10:38 Uhr