Zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfügt die Gemeinde Türkenfeld über kein eigenes Transport-Fahrzeug (Ausnahme: FFW-Einsatzfahrzeuge). Dies bedeutet, dass sämtliche Dienstfahrten in privaten PKWs absolviert und auch abgerechnet werden. Hinzu kommt vermehrt die Notwendigkeit, Dinge zwischen gemeindlichen Einrichtungen hin und her zu transportieren, bei Zeiten einen Auto-Anhänger zu bewegen, Lieferfahrten, etc. zu absolvieren.
Die Gemeindeverwaltung schlägt darum vor, sich dem Vorbild anderer Kommunen anzuschließen und ein Gemeinde-Fahrzeug anzuschaffen. Diese Fahrzeuge haben in der Regel zwei Nutzungsschwerpunkte:
A) „Tagesgeschäft“: Nutzung durch Gemeindeverwaltung und Hausmeister für Dienstfahrten, Besorgungsfahrten, kleinere Transporte zwischen gemeindlichen Einrichtungen (auch sinnvoll, weil durch die Vollzeit-Hausmeisterstelle „Schloss“ deutlich mehr selbst erledigt werden kann, Be- und Entsorgungsfahrten, Fahrten mit einem Auto-Anhänger, Rasenmäh-Arbeiten im Gemeindegebiet, Boten-Fahrten zum Landratsamt,…).
B) Nutzung im Ehrenamt: Viele Gemeinden stellen ihren sog. „Gemeindebus“ darüber hinaus gegen eine geringe Nutzungsgebühr für Vereine und soziale Einrichtungen mit Ortsbezug zur Verfügung (z. B. gemeinsame Fahrten zu Schulungsveranstaltungen, überregionalen Veranstaltungen …).
In anderen Kommunen hat sich der klassische VW-Bus mit Sitzen und Anhänger-Kupplung bewährt (= angestrebte Konfiguration des Türkenfelder Busses). Sollte der Gemeinderat einer Zwei-Nutzung des Fahrzeugs (z. B. analog Gemeinde Gröbenzell) kritisch gegenüberstehen, könnte ein kleineres Fahrzeug angeschafft werden. Hier wäre als Referenzmodell ein „VW Caddy“ zu nennen. Preislich wirkt sich dies eher rudimentär aus.
Aus Klimaschutzgründen wäre auch ein elektrobetriebenes Fahrzeug denkbar. Hier ist jedoch zu bedenken, dass dieser Fahrzeugtyp (Bus – Einsatz im kommunalen Bereich) bislang nur rudimentär elektrisch angeboten wird, weshalb für die anstehende Nutzungsperiode noch ein konventionell betriebenes Fahrzeug sinnvoll erscheint. An dieser Stelle soll betont werden, dass perspektivisch – auch aufgrund der Vorbildrolle – an ein Fahrzeug mit alternativen Antriebsformen zu denken ist. Hier hat das Leasingmodell den Vorteil einer begrenzten Vertragslaufzeit.
Das vorgeschlagene Vorgehen soll Pilot-Charakter haben. Dies bedeutet, dass nach Ende der Leasing-Laufzeit (ggf. ergänzt um einen Zwischenbericht) ausgewertet werden soll, inwieweit sich die Doppelnutzung „Tagesgeschäft/ Verwaltung“ sowie „Ehrenamt“ bewährt hat ODER ob für die Zukunft – z. B. bei dann alleiniger Nutzung für das Tagesgeschäft – ein anderes Fahrzeugmodell (z. B. dann auch mit anderer Antriebstechnik) den Bedürfnissen besser Rechnung trägt.
Nach Rücksprache mit anderen Kommunen erscheint zum jetzigen Zeitpunkt der Abschluss eines sog. „Kommunal-Leasing-Vertrages“ sinnvoll, da Kommunen bzw. der öffentlichen Hand hier sehr günstige Konditionen gewährt werden.
Die Gemeindeverwaltung hat mehrere Angebote eingeholt.
Beispielmodell:
VW Transporter 6.1 Kombi Motor: 2,0 l TDI EU 6 SCR BlueMotion Technology 110 kW,
10.000 km, Vertragsdauer 48 Monate:
Monatliche Leasingrate abhängig von Service-Paket, Ausstattung, etc.: ca. 250 EUR netto.
Alternativ wurde bei einem anderen Hersteller ein Angebot eingeholt. Die Leasingrate ohne Service usw. beträgt hier bereits 277,49 €.
Ebenfalls sinnvoll erscheint die Anschaffung eines „0-8-15“-PKW-Anhängers für Transporte, etc. Die Kosten hierfür belaufen sich auf max. 1000 EUR.
Durch die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs können Kilometergelder, die bislang bezahlt werden, eingespart werden. Gleichzeitig erlangt die Gemeinde deutlich mehr Flexibilität, wenn sie nicht mehr ausschließlich auf die Nutzung von Privat-PKWs angewiesen ist. Nach Rücksprache mit einigen potentiellen Nutzern des Fahrzeugs ist anzumerken, dass der Anhänger auch für den Transport von Biertischgarnituren dimensioniert sein sollte (z. B. für Sommerfeste unserer Kinderbetreuungseinrichtungen, …). Dies deckt sich mit den Bedarfen der Verwaltung.