Bauantrag: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld // gesicherte Erschließung für das Bauvorhaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.04.2020 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.06.2020 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat den vorliegenden Bauantrag erstmals in der April Sitzung 2020 behandelt (Details zum Bauvorhaben: siehe RIS sowie Bauantrags-Unterlagen wie in der April-Sitzung gezeigt). Zum damaligen Zeitpunkt konnte das Einvernehmen aufgrund offener Verfahrensfragen bzw. Wasser- und Abwasserleitung nicht erteilt werden. Das Bauvorhaben als Solches war unstrittig.

In der Zwischenzeit fand ein Gespräch des Bauwerbers mit dem Ersten Bürgermeister statt. Demnach ist es aus folgenden Gründen vertretbar, die Wasser- und Abwasserleitungen durch den Bauwerber auf eigenem Grund und eigene Rechnung ausführen zu lassen:
1)        Die Familie ist Eigentümerin sämtlicher Flächen im betroffenen Bereich; die geplante Privatstraße wird auf Dauer die Anordnung gebauter, geplanter und möglicherweise in der Zukunft geplanter Baukörper festschreiben.
2)        Die geplante Privatstraße ist ebenfalls so angeordnet, dass Richtung Wasserhaus keine weitere Bebauung möglich ist. Eine möglicherweise in weiterer Zukunft geplante Ausweisung eines größeren Baugebiets im Umfeld Wasserhaus müsste darum immer losgelöst von der Privatstraße erfolgen. Folglich entsteht für die Gemeinde kein Nachteil.
3)        Bei anderen über Privatwege erschlossenen Bauvorhaben hat die Gemeinde ebenfalls dem o. g. Vorgehen zugestimmt.
4)        Der Übergabepunkt für Wasser & Abwasser (damit Verantwortungsübergang) ist auf öffentlichem Grund (= Emminger Weg).
5)        Die Eigentümer sind bereit, zu Gunsten der Gemeinde eine Dienstbarkeit / Betretungsrecht einzuräumen.

Die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanal) ist derzeit bis zum Anwesen Emminger Weg 6 verlegt.

Beschluss

Die Gemeinde Türkenfeld hat den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1491/8 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.


Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauwerber darauf hinzuweisen, dass sämtliche Kosten der Erschließung (ausgehend von den schon bestehenden öffentlichen Übergabepunkten im Emminger Weg) durch die Bauwerber selbst zu tragen sind. Die Gemeinde Türkenfeld übernimmt für diese Erschließung – nachdem auf Privatgrund erfolgend – weder heute noch zu einem späteren Zeitpunkt Verantwortung.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.07.2020 08:45 Uhr