Mit Schreiben vom 02.06.2020 stellt der Antragsteller eine Bauvoranfrage zum Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus (siehe Planauszug anbei). Konkret geplant ist die Schaffung einer ca. 70m² großen Wohnung zur Eigennutzung.
Weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden können (Baugrenze sowie Geschossfläche), fand eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt statt. Diese Vorabstimmung hat ergeben, dass zur Realisierung des Vorhabens der Bebauungsplan „Kreuzstraße“ (aufgestellt im Jahr 1993) zu ändern wäre.
Aus Sicht der Verwaltung werden nachfolgend die Vor- und Nachteile einer möglichen Bebauungsplan-Änderung dargestellt:
VORTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1) Bestehende Siedlungsstruktur könnte innerhalb eines bestehenden Gebietes erweitert werden (Gebot der Nachverdichtung)
2) Schaffung von Wohnraum ohne zwangsläufigem Bau weiterer eigenständiger
Baukörper (= ermöglichen von Anbauten bzw. Erweiterungen im Bestand)
3) Lage des Gebiets (S-Bahn-Nähe, …)
NACHTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1) Ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplans nach einer behutsamen Bebauung (vorrangig Ein- und Zwei-Familienhäuser, wenige Mehrfamilien-Bauten) würde verändert.
2) Erfahrungen aus dem Bauleitverfahren „Echinger Wegäcker“ (abgeschlossen im J Jahr 2016) zeigen, dass mit einer erhöhten Zahl an Anträgen bzgl. Ausweitung der Baufenster / Baurechte zu rechnen ist.
3) Entstehende Kosten und Aufwände für die Gemeinde (die Bauleitplanung „Echinger
Wegäcker“ bspw. hat ca. 20 TEUR gekostet).
Bebauungsplan wird im RIS hochgeladen.