Bauvoranfrage: Antrag auf Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus auf dem Flurstück 259/65 – damit einhergehend: Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Kreuzstraße“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.07.2020 ö 12

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 02.06.2020 stellt der Antragsteller eine Bauvoranfrage zum Anbau einer Wohnung an ein bestehendes Mehrfamilienhaus (siehe Planauszug anbei). Konkret geplant ist die Schaffung einer ca. 70m² großen Wohnung zur Eigennutzung.
Weil nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden können (Baugrenze sowie Geschossfläche), fand eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt statt. Diese Vorabstimmung hat ergeben, dass zur Realisierung des Vorhabens der Bebauungsplan „Kreuzstraße“ (aufgestellt im Jahr 1993) zu ändern wäre.

Aus Sicht der Verwaltung werden nachfolgend die Vor- und Nachteile einer möglichen Bebauungsplan-Änderung dargestellt:

VORTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1)        Bestehende Siedlungsstruktur könnte innerhalb eines bestehenden Gebietes erweitert werden (Gebot der Nachverdichtung)
2)  Schaffung von Wohnraum ohne zwangsläufigem Bau weiterer eigenständiger
     Baukörper (= ermöglichen von Anbauten bzw. Erweiterungen im Bestand)
3) Lage des Gebiets (S-Bahn-Nähe, …)

NACHTEILE einer möglichen Bebauungsplan-Änderung:
1)        Ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplans nach einer behutsamen Bebauung (vorrangig Ein- und Zwei-Familienhäuser, wenige Mehrfamilien-Bauten) würde verändert.
2)        Erfahrungen aus dem Bauleitverfahren „Echinger Wegäcker“ (abgeschlossen im J        Jahr 2016) zeigen, dass mit einer erhöhten Zahl an Anträgen bzgl. Ausweitung der Baufenster / Baurechte zu rechnen ist.
3)        Entstehende Kosten und Aufwände für die Gemeinde (die Bauleitplanung „Echinger Wegäcker“ bspw. hat ca. 20 TEUR gekostet).

Bebauungsplan wird im RIS hochgeladen.

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem Baugesuch positiv gegenüber und befürwortet grundsätzlich die ganzheitliche Änderung des Bebauungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, für eine der nächsten GR-Sitzungen einen Änderungsbeschluss auszuarbeiten. Dieser Änderungsbeschluss wäre der erste Schritt in einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

Datenstand vom 10.09.2020 17:12 Uhr