Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur WASSER-Abgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung), 10.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates- (u. A. HH-Vorbesprechung) 10.02.2021 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Die bisher gültige Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung stammt aus dem Jahr 1993 und entspricht hinsichtlich einiger Regelungen nicht den gesetzlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 2 Satz 4 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG).
Im Rahmen der 2018 durchgeführten überörtlichen Rechnungsprüfung wurde der Gemeinde angeraten, die Satzung zu überarbeiten und neu zu erlassen (Prüfungsbericht vom 06.07.2018, Seite 39).

Im vorliegenden Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) wurde unter § 10 die neue Verbrauchsgebühr eingearbeitet (vgl. vorangehenden Sachvortrag mit Herleitung der Gebühr, etc.).


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993 außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)
Die Satzung tritt am 1. April 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 25.03.1993 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 16:20 Uhr