Ortsrecht: Neuerlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.03.2021 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Gemeinde Türkenfeld betreibt als eine der wenigen Kommunen im Landkreis eine gemeindeeigene Schul-Kantine. In der sog. „CANTINA“ werden mit eigenem Personal an vier Tagen pro Woche circa 100 Schülerinnen und Schüler verköstigt. Dabei wird bewusst nicht auf Tiefkühlware oder vorgekochte Komponenten gesetzt. Ziel des Cantina-Teams ist es, wo immer möglich auf regionale Lebensmittel zurückzugreifen und eine ausgewogene und frisch vor Ort zubereitete warme Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Für ihre Bemühungen im Bereich wurde die Gemeinde bereits ausgezeichnet bzw. hatte die Chance, an einem Pilotprojekt teilzunehmen.

Das Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule (OGTS) gliedert sich dabei wie folgt:
1.) OGTS KURZ = Betreuung bis 14:15 Uhr
Die Kinder haben die Möglichkeit, gemeinsam in der Mittagszeit ein warmes Mittagessen einzunehmen (siehe Pakete unten)
2.) OGTS LANG = Betreuung bis 16:15 Uhr
Die Kinder haben die Möglichkeit, gemeinsam in der Mittagszeit ein warmes Mittagessen sowie einen sog. „Nachmittagssnack“ einzunehmen (siehe Pakete unten)

Die Finanzierung des Mittagessens fußt auf zwei Säulen:
Säule 1: Ein Elternbeitrag (bisher 4,00 EUR je Essen plus 0,30 EUR Snack-Geld, sofern der Nachmittagssnack bei langer Buchungszeit in Anspruch genommen wird)
Säule 2: Subvention durch die Gemeinde, um die eigentlich je Essen anfallenden laufenden Kosten (ohne Strom, Abnutzung Küche, …) von in Summe rund 7 Euro auszugleichen.

Dieses zwei-Säulen-Modell soll auch in Zukunft beibehalten werden.

Als ein extremer bürokratischer Aufwandstreiber hat sich in der Vergangenheit die Abrechnung der in Anspruch genommenen Essen herausgestellt. Warum? Bislang haben die Eltern einen monatlichen Abschlag entrichtet. Im Nachhinein wurde dann für das gesamte Schuljahr taggenau durch die Verwaltung eine Rückrechnung angestellt. Diese taggenaue Rückrechnung ist mit massivem Aufwand verbunden. Eine Rückfrage bei anderen Kommunen hat ergeben, dass dort seit jeher mit transparenten Pauschalen gearbeitet wird, die für beide Seiten – Eltern und Träger der Cantina – Planungssicherheit bedeuten und zeitintensive Rückrechnungen überflüssig machen.

Die Einführung eines elektronischen Bezahlsystems wurde auch geprüft. Aufgrund der damit verbundenen Kosten sowie der vergleichsweise geringen Zahl an Essen scheidet diese Lösung aus.

Die Verwaltung schlägt darum vor, ab dem Schuljahr 2021/22  auf Pauschalen umzustellen. Diese gliedern sich wie folgt. Die Pauschale beinhaltet eine warme Mahlzeit, einen Salat, ggf. Suppe / Nachspeise sowie Getränke.

Folgende Pauschalen sollen für das Mittagsmenü erhoben werden:
  • Monatliche Pauschale von 28 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
  • Monatliche Pauschale von 42 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
  • Monatliche Pauschale von 57 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

Folgende Pauschalen sollen für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben werden:
  • Monatliche Pauschale von 3 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
  • Monatliche Pauschale von 4 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
  • Monatliche Pauschale von 5 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)


In die Kalkulation der Pauschale sind Erfahrungswerte aus der Vergangenheit eingeflossen (Durchschnittliche Zahl der Essen,…).

Eingerechnet ist auch eine moderate Kostensteigerung (bisher für das Mittagsmenü 4,00 EUR / rechnerisch mit Beginn des neuen Schuljahres 4,20 EUR). Hierdurch sollen Preissteigerungen, etc. aufgefangen und eine faire Lastenteilung möglich werden.  

Zum Vergleich: Ein externer Dienstleister berechnet für ein Mittagsmenü  (Menü: warme Hauptspeise mit Salat und Nachspeise; ohne Getränke „warmgehalten angeliefert“)  
3,80 EUR (1.-4. Klasse) und 4,10 EUR (ab 5. Klasse) je Essen.

Die zur Umsetzung dieses Vorhabens notwendige Satzung findet sich im Anhang.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld. 
Die  Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die aktuell gültige Fassung (14.06.2018 ) außer Kraft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld. 
Die  Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft, gleichzeitig tritt die aktuell gültige Fassung (14.06.2018 ) außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2021 08:15 Uhr