Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO ; Wasserrohrbruch an der Hauptwasserleitung in der Riedstraße am 14.03.2021 / angefallene Kosten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö informativ 22

Pressetaugliche Texte

Am Sonntag, 14.03.2021 trat ein Rohrbruch an der Hauptwasserleitung im Bereich Riedstraße Zankenhausen auf. Es kam im gesamten Gemeindegebiet zu Störungen in der Wasserversorgung. Der Bruch und die Versorgungsstörung konnten im Laufe der Nacht (14./15.03.2021) behoben werden (ausführlicher Bericht zum Rohrbruch wurde bereits dem GR gegeben).

Die von den Stadtwerken FFB geprüfte Rechnung der Fa. Klaß vom 07.07.2021 beträgt abzgl. 15 % Rabatt auf die Positionen „Trag- und Asphaltbetondeckschicht“ 46.333,13 € brutto.
Die Abrechnung der Kosten erfolgt gemäß den zwischen der Gemeinde und dem Dienstleister vereinbarten Leistungsverzeichnis bzw. Rahmenvertrag, wo auch Fixpreise für einzelne Leistungsbestandteile definiert sind. 


Dem Gemeinderat wird die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO hiermit zur Kenntnis gegeben. 

Beschlussvorschlag:
n. r. – reine Kenntnisgabe. 

Datenstand vom 20.09.2021 13:00 Uhr