Bauantrag; Bauantrag Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses, Fl. Nr. 1364/4, Duringstr. 28, Gemarkung Türkenfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2021
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Der Bauherr hat im Mai 2020 einen Bauantrag zur Errichtung einer Terrasse auf einer bestehenden Garage sowie zur Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses eingereicht, wobei der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Vorhaben erteilt hat. Mit Beschied vom 14.01.2021 wurde die Errichtung der Terrasse genehmigt. Der Antrag auf Teilaufstockung wurde zurückgenommen, da in der urspr. gewählten Dimensionierung keine Aussicht auf Genehmigung bestand.
Planung alt
Der Bauherr hat die Teilaufstockung nun nochmals überarbeitet und auch brandschutztechnisch prüfen lassen (vor allem in Bezug auf Rettungsweg). Seitens des Bauherrn wurde hierauf aufbauend ein neuer Bauantrag vorgelegt.
Planung neu
Das bestehende Satteldach soll in einem Bereich von 4,65 m aufgestockt werden. Die Aufstockung hat eine Gesamthöhe von 3,15 m. Die Firsthöhe erhöht sich von 7,55 m auf 9,23 m.
Das 1.003 m² große Grundstücke Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen.
Aus Sicht der Verwaltung sind keine Gründe ersichtlich, das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu verweigern.
Der Gemeinderat hat den Antrag für die Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Antrag für die Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses auf Grundstück Fl. Nr. 1364/4 Gemarkung Türkenfeld behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2021 08:51 Uhr