Bauleitplanung Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplanes "Langwied - Reiterhof", Gemeinde Moorenweis, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2022
Beratungsreihenfolge
Pressetaugliche Texte
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Langwied – Reiterhof“ befindet sich im Nordosten der Ortslage Langwied. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll zum einer die planungsrechtliche Sicherung der inzwischen bestehenden Strukturen im Bereich der ansässigen landwirtschaftlichen Hofstelle (Reiterhof, Pferdekoppel, Nebenanlagen) im Nordosten der Ortslage Langwied erfolgen. Zudem sollen mit der Planung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Reitplatzüberdachung im südöstlichen Bereich des Planungsgebietes geschaffen werden. Der südliche Teilbereich des Plangebietes wird als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Reiterhof“ festgesetzt. Für den als Pferdekoppel genutzten nördlichen Teil des Plangebietes erfolgt eine Festsetzung als „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Pferdekoppel“.
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwied – Reithof“ der Gemeinde Moorenweis vorgebracht.
Beschluss
Da die Belange der Gemeinde Türkenfeld nicht berührt sind, werden keine Anregungen oder Bedenken im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplanes „Langwied – Reithof“ der Gemeinde Moorenweis vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2022 18:06 Uhr