Bauantrag; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 443 Gemarkung Türkenfeld an der Bahnlinie, nord-östlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 443 Gemarkung Türkenfeld ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 
In der Nähe befindet sich der Höllbach mit (potentieller) Renaturierungsfläche (blaue Linien) sowie die Hauptgasleitung (siehe schwarze Linie mit schwarzen Vierecken).



Geplant ist eine landwirtschaftliche Halle mit einer Grundfläche von 30 m x 14,2 m. Die Halle hat eine Wandhöhe von 5,99 m und eine Firsthöhe von 8,57 m. Das Satteldach ist mit 20° Dachneigung geplant.  

Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Diese Privilegierung wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen. 

Ein Grünordnungsplan zum Vorhaben liegt nicht bei. Dieser ist zu ergänzen.  


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Darstellung der Fläche (Fl.Nr. 443):



Update 01.06.2022 (nach Eingang Rückmeldung Abwasserzweckverband wg. direkter Lage der Halle am Abwasser-Hauptkanal): Der Beschlussvorschlag wurde wie folgt ergänzt:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass zwischen Bauwerber und dem Abwasserzweckverband „Obere Amper“ eine detaillierte Klärung im Hinblick auf den potentiell direkt an der Halle verlaufenden Haupt-Abwasserkanal erfolgt. Hier ist festzulegen, in welcher Art und Weise z. B. Fundamente auszuführen sind und Flächen freigehalten werden müssen, um Schäden am Kanal bzw. die Zugänglichkeit f. Reparaturen, etc. jederzeit zu gewährleisten. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 443 Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Die Gemeinde wünscht die Vorlage eines Grünordnungsplanes. Auf die korrespondierenden Darstellungen im Flächennutzungsplan wird verwiesen. Hier ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Dies auch, weil die verdichtete Fläche vor der Halle relativ nahe an den Höllbach bzw. potentielle Überschwemmungsflächen im Falle von Starkregen, etc. heranrückt.
Der Bauwerber wird darauf hingewiesen, dass die Überschwemmungsberechnung für den Höllbach (= sog. HQ100-Szenario) ergeben hat, dass in gewissen Fällen die in der Nähe befindliche Unterführung durchspühlt und als weiterer Ablauf des Höllbachs fungieren könnte, wodurch die Halle in Mitleidenschaft gezogen würde (Gefälle, etc.).   
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass zwischen Bauwerber und dem Abwasserzweckverband „Obere Amper“ eine detaillierte Klärung im Hinblick auf den potentiell direkt an der Halle verlaufenden Haupt-Abwasserkanal erfolgt. Hier ist festzulegen, in welcher Art und Weise z. B. Fundamente auszuführen sind und Flächen freigehalten werden müssen, um Schäden am Kanal bzw. die Zugänglichkeit f. Reparaturen, etc. jederzeit zu gewährleisten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.07.2022 11:25 Uhr