Dorfentwicklung / Wegeverbindung Türkenfeld - Zankenhausen / hier: Vorstellung der Planung und Beschluss zum weiteren Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Auf Wunsch des Gemeinderates (vgl. Sitzung vom 19.05.2021) wurde Ende letzten Jahres ein Teilstück des sog. „Kirchengrundstückes“ zwischen Türkenfeld und Zankenhausen durch die Gemeinde Türkenfeld erworben mit dem Ziel, eine direkte Wegeverbindung zwischen den beiden Ortsteilen zu verwirklichen. Besagter Weg stellt auch die Realisierung eines lange gehegten Wunsches dar (vgl. Dorfentwicklungskonzept) – nämlich abseits des vorhanden Geh- und Radwegs eine direkte Wegeverbindung zwischen den Ortsteilen bzw. dem Hauptort. 
Die erforderliche Vermessung sowie die Eintragung im Grundbuch für das Teilstück sind mittlerweile abgeschlossen. 

Als nächsten Schritt hat die Gemeindeverwaltung daher die Planung der Verbindung in die Wege geleitet (Anm. BGM: Planung wurde ausschließlich intern vorangetrieben – keine ext. Ing.-Ressourcen notwendig!), welche im Anhang dieses Sachvortrages zu finden ist und die im Weiteren näher erläutert wird:
Die Wegeverbindung mit Beginn am Fuße des Gollenbergs soll als bestandsnaher, 2,5m breiter Weg mit beidseitigem Randstreifen ausgeführt werden. Der Wegeverlauf orientiert sich dabei ausschließlich am bereits deutlich sichtbaren Trampelpfad. Die Oberfläche des Weges wird wassergebunden ausgeführt, es wird also kein Asphalt verwendet, welcher für eine dauerhafte Versiegelung sorgen würde. Die Oberflächenbeschaffenheit ist damit vergleichbar mit derer der vorhandenen und bekannten Wirtschaftswege in diesem Bereich.

Aufgrund der starken Hangneigung im westlichen Teilbereich der Wegeverbindung wird der Weg dort mit einem einseitigen Quergefälle (vgl. Querschnittsplan) versehen, wobei das nordseitige Bankett (im Querschnittsplan das Bankett links neben dem Weg) zusammen mit dem anstehenden Gelände die Wasserführung für Niederschlagswasser vom Hang kommend bildet und so Richtung Osten abführt. Am östlichen Ende des Weges verläuft der Weg in einem Dachprofil, sodass auftretendes Niederschlagswasser in diesem Bereich über die beidseitigen Bankette abgeführt werden kann.

Am westseitigen Ende des Weges wird ein Einlaufschacht mit Durchlass unter dem Weg in den vorhandenen „Entwässerungsgraben“ nötig, da dort das anstehende Gelände eine Art „Trichter“ bildet, welcher zusätzlich durch den neu zu bauenden Weg begrenzt wird. Aufgrund der dann vorherrschenden Gegebenheiten kann sich Wasser in diesem Tiefpunkt ansammeln und im Zweifel den Weg überspülen bzw. ausspülen. 

Bild 1: Das westliche Ende der Wegeverbindung mit dem mit orangen Pfeilen angedeutetem Geländeverlauf sowie dem in schwarz gezeichneten Durchlass in den „Entwässerungsgraben“ (zwischen den beiden grün verlaufenden Flurstücksgrenzen)

Insgesamt verläuft der Weg in dauerhaftem Längsgefälle (siehe Höhenplan), sodass keine Gefahr besteht, dass sich auf dem Weg Wasseransammlungen bilden.

Der gesamte Neubaubereich ist ca. 325m lang und hat bei einer Breite von 2,5m eine Größe von insgesamt ca. 812 m².
Laut Massenberechnung sind insgesamt rund 500 to Frostschutz- bzw. Tragschichtmaterial notwendig, sowie als Abschluss ca. 82 to Deckschichtmaterial.

Der für den Neubau notwendige Humusabtrag bzw. Bodenaushub soll vor Ort zur Geländemodellierung wieder eingebaut werden, um unnötige Transporte und Kosten zu vermeiden. Insgesamt werden ca. 310 m³ Oberboden- und ca. 25 m³ Bodenbewegung erwartet

Als nächster Schritt erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahme. Zur Beauftragung der Bauarbeiten wird der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befasst.
Aufgrund der in Aussicht gestellten Förderung des Bauvorhabens durch das Amt für ländliche Entwicklung ist auch die TG mit der Sachlage zu betrauen (in Abstimmung mit Frau Pavoni soll in der nächsten TG-Sitzung darüber ein Beschluss gefasst werden; die Planung selbst wurde fachlich mit den ALE-Spezialisten abgestimmt). Geplant ist, die Maßnahme in Eigenregie zu planen und zu begleiten. Analog Rathaus-Saal-Sanierung würde dann eine Förderung durch das ALE anteilig erfolgen (zu erwartender Fördersatz: 58%). 

Kostenschätzung:
Die Gemeindeverwaltung hat eine Kostenschätzung erstellt, bei der eine sog. „worst-case-Betrachtung“ zu Grunde gelegt wurde (= schlechtes möglicher Fall, z. B. weil dauerhafte seitliche Ableitung Wasser notwendig, etc.). Dieser Ansatz wurde deshalb gewählt, weil die Fördermodalitäten auf einen Fixbetrag aufsetzen und sich dann nicht „atmend“ den tatsächlichen Kosten anpassen. Grds. besteht die Hoffnung, dass die erarbeitete Kostenschätzung von in Summe ~ 85 TEUR unterschritten wird. 58% der Baukosten werden durch das ALE getragen; der Gemeindeanteil beträgt damit maximal 36 TEUR. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorliegende Planung zur Kenntnis und beauftragt Bürgermeister und Gemeindeverwaltung mit der Ausarbeitung der Ausschreibung der Bauarbeiten. Ebenso ermächtigt das Gremium den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung die weiteren Schritte bzgl. der Förderung durch das Amt für ländliche Entwicklung einzuleiten und etwaige notwendige Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Verwaltung wird darüber hinaus ermächtigt, nach Vorliegen der Förderzusage eine Ausschreibung in die Wege zu leiten und in einem Folgeschritt alle notwendigen Aufträge zu vergeben, sofern die Gesamtsumme von 85 TEUR nicht überschritten wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2022 17:44 Uhr