Datum: 06.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:49 Uhr bis 21:14 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 01.06.2022 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projekt "Renaturierung Höllbach" / hier: Vorstellung eines ersten Planungsentwurfs und Beschluss bzgl. dem weiteren Vorgehen
4 Vorstellung mögliches Nutzungskonzept für die Peutenmühle (inkl. angrenzender bzw. zugehöriger Flächen)
5 Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Vorstellung der Vorstudien-Ergebnisse zur notwendigen Ertüchtigung der Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser sowie Beschluss über das weitere Vorgehen
6 Gemeindestraßen / hier: Sachstand der systematischen Zustandserfassung sowie Beschlussfassung über eine konkrete, kurzfristig umsetzbare Straßenbaumaßnahme (Zustandsangleich Verbindungsstraße Türkenfeld <=> Pflaumdorf/St.Ottilien)
7 Weiher-Damm: Vorstellung der Ergebnisse der weitergehenden Begutachtung sowie Beschlussfassung hinsichtlich der nächsten Schritte
8 mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck zur Sicherung der Übernahme von Planungskosten, etc.
9 Bauantrag; Errichtung eines Wintergartens am vorhandenen Wohnhaus auf dem Grundstück "Geltendorfer Straße 12" Fl. Nr. 1337/4 Gemarkung Türkenfeld
10 Bauantrag; Neubau von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen auf dem Grundstück "Donauschwabenstraße 3", Fl. Nr. 392/1 Gem. Türkenfeld
11 Bauantrag; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld
12 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
13 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 01.06.2022 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 01.06.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 01.06.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö 2
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3. Bundesprogramm zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel / Projekt "Renaturierung Höllbach" / hier: Vorstellung eines ersten Planungsentwurfs und Beschluss bzgl. dem weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 28.07.2021 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Nach der grundsätzliche Förderzusage des Bundes (Fördersumme: 175 TEUR / Förderquote: 90%) wurden die notwendigen Antragsunterlagen für das Projekt durch die Verwaltung weiter ausgearbeitet. Parallel hat der Gemeinderat i. R. d. Sitzung am 30.03.2022 das Büro Steinbacher Consult mit den notwendigen Planungsleistungen beauftragt. 

Am 04.05.2022 fand ein erstes Gespräch statt, um die durch das Ingenieurbüro erarbeiteten Ideen zu besprechen. Anwesend waren Bgm. Staffler, GR-Mitglied Irmard Meissner als zuständige Referentin sowie aus der Verwaltung Marina Filgertshofer und Sebastian Klass. Frau Steinbacher als Vertreterin des Büros präsentierte i. R. eines 90 minütigen Termins ihre Ansätze und Ideen. Nachdem diese bei den Teilnehmern des Vorgesprächs auf große Zustimmung gestoßen sind, hat Bürgermeister Staffler darum gebeten, die Ideen mit einer Kostenschätzung zu unterfüttern und die Machbarkeit zu untersuchen. Ebenfalls wurde darum gebeten, bis Juni/ Juli dem Gemeinderat einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorzustellen, was im Rahmen der heutigen Sitzung geschehen soll.

An dieser Stelle wird auf die Präsentation im Anhang verwiesen. Frau Steinbacher wird im Rahmen der Sitzung den Planungsansatz detailliert vorstellen. 

Zusammengefasst ist geplant, den Höllbach im Bereich des Fördergebietes deutlich aufzuwerten, zugänglich zu machen und gleichzeitig den Verkehrsraum neu zu ordnen. Im Überblick könnte dies wie folgt geschehen:

Gesamtansicht, mit geänderter Wegeführung Saliterstraße (keine doppelte Wegeführung mehr wie heute):







Zu bedenken ist auch, dass eine Ertüchtigung des Einfahrtsbereichs „Saliterstraße“ ohnehin auf längere Sicht unumgänglich ist (auch wg. der neuen Baugebiete in diesem Bereich) und im Zuge dieser Arbeiten auch die Gewerke  „Wasserleitung“ und „Abwasser“ abgedeckt werden könnten. Die Straßenoberfläche des genannten Bereichs ist heute in sehr schlechtem Zustand, was im Zuge des Projekts ebenfalls geheilt werden könnte. 

Im Detail stehen mittel- bis langfristig folgende Arbeiten in dem Bereich an:
  1. Eigentliche Straße „Saliterstraße“ (Einfahrtsbereich): In sehr schlechtem Zustand und sanierungsbedürftig, Straßenführung „historisch gewachsen“ und eigentlich nicht sinnvoll („Astgabelung“); Wertstoffhof mitten im Straßenbereich.
    Sanierung auch zu empfehlen, weil die Zahl der Nutzer der Straße bereits gestiegen ist (neue Anwesen) und diese weiter steigt durch die angestrebten Baugebiete Saliter Nord + Süd.
  2. Wasserleitung: Analog allen anderen zur Sanierung anstehenden Straßen müsste diese ohnehin erneuert werden; ein Rohrbruch in dem Bereich war bereits zu verzeichnen.
  3. Abwasserkanal & Hauptabwasserkanal | Schaffung von zusätzlichem Rückhaltevolumen: Durch den Umbau der beiden parallel verlaufenden Abwasserkanäle kann ein Rückhaltevolumen geschaffen werden, welches den weiter östlich gelegenen Stauraumkanal erheblich entlastet (vgl. aufgeschwemmte Kanaldeckel nach Starkregenereignis im vergangenen Jahr). Sinnvoll wäre am Beginn der Saliterstraße (Einmündung Moorenweiser Straße) das Becken (=Rückhaltestauraum) zu bauen und dann nur den in der Straße liegenden Kanal weiterzuführen (aufgrund der jetzigen Dimension dieses Kanals kann dieser mit einer Rohr-im-Rohr-Sanierung ertüchtigt werden). Der zweite, parallel verlaufende Kanal, der teilweise in der Böschung bzw. im Höllbach verläuft, wird nicht mehr benötigt. 
  4. Ertüchtigtung „Kleiner Wertstoffhof“: Wie dargestellt, ist die räumliche Situierung des Kleinen Wertstoffhofes nicht optimal; mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb ist vorbesprochen, dass dieser einer Verlagerung offen gegenübersteht und auch die Kosten hierfür übernehmen würde.


Die Kosten (gem. Schätzung; Inflation, etc. nicht eingerechnet!) für das Gesamtprojekt werden Stand heute wie folgt grob beziffert – sind aber mit Puffer kalkuliert. Baunebenkosten wie z. B. Straßenbeleuchtung, Planungskosten (könnten tw. durch eigenes Personal erbracht werden) sind noch nicht enthalten, weil Stand heute schlecht abschätzbar:
  • Renaturierung Höllbach innerorts wie heute vorgestellt: 238 TEUR netto; abzgl. Bundesföderung 175 TEUR verbleibt ein Gemeindeanteil von ~ 63 TEUR brutto.
    Einsparmöglichkeiten würden sich z. B. bei der Gestaltung des Wasserspielplatzes, etc. ergeben, sofern vom Gremium gewünscht.  
  • Straßenbaumaßnahme: 325 TEUR brutto
    Einsparmöglicheiten könnten sich ergeben durch die Wahl anderer Materialien z. B. im Bereich Pflasterung, …
  • Sanierung Wasserleitung [direkt betroffen wären dem Anschein nach KEINE Hausanschlüsse]: 120 TEUR brutto.
    [würde implizit über die Wassergebühren refinanziert, wäre aber zunächst durch die Gemeinde „vorzustrecken“]
  • Umbau Abwasserkanal; Zusammenführung Kanal-Leitungen und Bau Rückhaltebecken: 250 TEUR brutto.
    [würde implizit über die Abwassergebühren refinanziert, wäre aber zunächst durch die Gemeinde „vorzustrecken“]
  • Verlagerung „Kleiner Wertstoffhof“: Kosten würden durch Abfallwirschaftsbetrieb übernommen. 

Mit Gesamtkosten (erste Grobschätzung!) von 775 TEUR brutto  (Gemeindeteil) ist zu rechnen. 

Folglich ergeben sich folgende Entscheidungsvarianten für den Gemeinderat:
  • Variante A: Umsetzung wie vorgeschlagen = „Gesamtpaket“
  • Variante B: Verzicht auf die Straßenbaumaßnahme sowie Verzicht auf die Sanierung von Wasserleitung und Abwasserkanal; damit Verlagerung des Renaturierungsbereichs Richtung Höllbach ausserorts. Warum? Die Renaturierung innerorts ist nach der nun erfolgten detaillierten Betrachtung aufgrund de Raumgewinne nur in Verbindung mit der Straßenbaumaßnahme, etc. sinnvoll. 


Mögliche nächste Schritte, sofern der Gemeinderat heute dem Vorhaben grds. positiv gegenüber steht:
  1. Heute: Grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats, ob das Vorhaben wie dargestellt weiter detailliert & geplant werden soll (Variante A) ODER ob rein die Investition der Bundesförderung (= damit ausschließlicher Fokus auf den Höllbach ohne angrenzenden Bereich bzw. Thema Straßenführung) weiter vorangetrieben werden soll (Variante B).
    => Empfehlung der Verwaltung: Gesamtkonzept wie heute dargestellt (= inkl. optimierter Straßenführung, Wasser- und Abwassernetz)
  2. Anschl.: Detaillierung der Planung mit dem Ziel, diese genehmigungsfähig mit allen relevanten Stellen abzustimmen (LRA, Wasserwirtschaftsamt, ..); ggf. Einbindung weiterer Fachplaner, z. B. für Erschließungsplanung
  3. parallel: Einleitung eines Bürgerbeteiligungsformats, das insb. auch die Anlieger einbindet und weitere Ideen aus der Bürgerschaft aufnimmt.
    Ggf. notwendig: Grundstücksverhandlungen
  4. 2023/2024: Ausschreibung der Arbeiten und Umsetzung je nach Lage



Wichtig: Für die Finalisierung des Förderantrags „Jülich“ (= Teil Renaturierung) sind ergänzende Beschlüsse notwendig, die ebenfalls heute aufgerufen werden. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Bundesförderung i. H. v. 175 TEUR (Eigenanteil 10%); Rest wäre durch die Gemeinde zu tragen, wobei es sich größtenteils um ohnehin notwendige Straßensanierungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen im Kontext Wasser/ Abwasser handelt; vgl. Sachvortrag (~ 775 TEUR). 

Aktueller Stand der allg. Rücklage: ~ 7 Mio. EUR | dem Betrag entgegen stehen div. Projekte, von denen aufgrund weiterer Abhängigkeiten nicht klar ist, wann diese tatsächlich kostenwirksam werden. 



Beschluss

Der Gemeinderat unterstützt die im Rahmen der Sitzung vorgestellten Planungsansätze (sog. Variante A – gesamthafter Ansatz) und beauftragt Bürgermeister und Verwaltung, das Projekt bei gleichzeitiger Durchführung einer Bürgerbeteiligung zur Genehmigungsreife voranzutreiben. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat das Büro Steinbacher Consult aufbauend auf den vorgelegten Planungsansätzen mit der weiteren Ausarbeitung der Planung einschl. Leistungsphase 4. Hierbei ist trennen zwischen Projektteil „Renaturierung“ sowie „angrenzender Straßenbau“. Vor etwaigen Ausschreibungen, etc. ist das Gremium erneut zu befassen, sodass die unter Einbindung der Bürgerschaft bzw. den Anliegern ausgearbeitete Planung durch das Gremium bewertet und beschlossen werden kann. 
Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die erforderlichen Eigenmittel zum Erhalt der Bundesförderung in den Jahren 2023 ff. im Haushalt darzustellen (= 19.500,- EUR).  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorstellung mögliches Nutzungskonzept für die Peutenmühle (inkl. angrenzender bzw. zugehöriger Flächen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö informativ 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 18

Pressetaugliche Texte

Für die im Gemeindegebiet gelegene „Peutenmühle“ (Flurnummer 746/0, Gemarkung Zankenhausen) wird seit geraumer Zeit ein Nachnutzungskonzept gesucht. Zu beachten ist dabei, dass der eigentliche Mühlenbau unter Denkmalschutz steht (siehe Ausführungen am Ende des Sachvortrags). Nicht unter Denkmalschutz stehen die auf dem Areal befindlichen weiteren (landwirtschaftlichen) Wirtschaftsgebäude. 

Wie unschwer erkennbar, ist das gesamte Anwesen Stand heute äußeren Einflüssen unterworfen. Eben deshalb wäre es aus Sicht der Gemeinde wünschenswert, die Mühle langfristig zu erhalten und der Hofstelle ein sinnvolles und tragfähiges Nachnutzungskonzept zu geben.

Auf Vermittlung der Mühlen-Eigentümerin fand Anfang Mai 2022 ein Gespräch statt, in dem XXX ein Grobkonzept für eine mögliche zukünftige Nutzung vorgestellt hat. 

Auch wenn die eigentliche Entscheidung über eine Bebaubarkeit der Flächen im landwirtschaftlichen Kontext nicht durch den Gemeinderat zu treffen ist (Stichwort „Privilegierung“), liegt der Familie daran, ihr Konzept dem Gemeinderat vorzustellen. Der Bürgermeister hat diesen Wunsch ausdrücklich begrüßt, nachdem auf diesem Wege möglicherweise die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit über die eigentlichen Entscheidungswege hinaus gelegt werden kann. Die Vorstellung des Konzepts soll i. R. d. heutigen Sitzung erfolgen (siehe Präsentation im Anhang). Die Familie hat dazu eine Präsentation erstellt, die dem Sachvortrag beigefügt ist. 

Die Kernaussagen des Nutzungskonzepts lauten wie folgt (Auszug aus der Präsentation):









Im Sinne der baurechtlichen Würdigung des Sachverhalts soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt das formelle Antragsverfahren durchlaufen werden. Eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat i. S. „gemeindliches Einvernehmen ja/ nein“ ist i. R. der heutigen Sitzung nicht vorgesehen. 

***

Möglicher Flächenumgriff, der für eine direkte landwirtschaftliche Nutzung mit stellenweiser Bebauung vorgesehen ist (Flurnummern 746/0 sowie 558/0 Gem. Zankenhausen):





Im Bayerischen Denkmalatlas ist zur Mühle vermerkt (vgl. https://geoportal.bayern.de/denkmalatlas/searchResult.html?koid=122508&objtyp=bau&top=1): 
Ehem. Mühle, sog. Peutenmühle, zweigeschossiger Einfirstbau mit Satteldach und seitlichem Pultdachanbau, im Kern mittleres 19. Jh., mit jüngerem Mühlenteil, wohl um 1910; Reste der ehem. Mühlenausstattung.

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5. Wasser- und Abwassernetz der Gemeinde Türkenfeld / hier: Vorstellung der Vorstudien-Ergebnisse zur notwendigen Ertüchtigung der Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser sowie Beschluss über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Problemstellung => WARUM DAS GANZE?
Wie dem Gemeinderat bekannt, ist teilweise rascher Handlungsbedarf i. B. auf die Ertüchtigung bzw. den teilweisen Austausch der Pumpen im Kontext Wasser und Abwasser geboten (sog. „Pumpstationen“). Eingesetzt werden die Pumpen u. A. zum kontrollierten Abpumpen von Wasser bei Starkregenereignissen, zum Ausgleich von Höhenunterschieden im laufenden Betrieb des Netzes sowie zum Pumpen von Frischwasser.
Gründe für die notwendige Ertüchtigung bzw. den Austausch der Pumpen sind deren Alter, fehlende Ersatzteile, mangelnde Wartbarkeit und eine in den meisten Fällen veraltete elektronische Steuerung (inkl. durchgehender Fernwartbarkeit). Nachdem sich der Gemeinderat langfristig für ein nachhaltiges Sanierungskonzept i. B. auf das (Ab)-Wassernetz entschlossen hat und sich dieses Vorhaben auch in der Gebührenkalkulation widerspiegelt, stellt die Sanierung der Pumpen einen wichtigen Baustein dar. 

Herangehensweise und Gegenstand der heutigen Ratsbefassung => WIE SIND WIR BISLANG VORGEGANGEN?
Eine Bestandsaufnahme aller im Gemeindegebiet vorhandener Pumpstationen sowie deren Ausstattung durch das Büro HPE im Sinne einer Vorstudie hat stattgefunden. In Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband und der Gemeindeverwaltung wurden Handlungsoptionen erarbeitet, die dem Gemeinderat im Rahmen der heutigen Sitzung vorgestellt werden sollen.  Ebenfalls sollen dem Gremium Fördermöglichkeiten dargelegt werden. Verbunden mit der Maßnahme sind Energieeinsparungen. 

An dieser Stelle wird auf die angefügte Präsentation verwiesen.

Fazit / Empfehlung / Kostenschätzung => WAS WIRD EMPFOHLEN? WELCHE KOSTEN SIND ZU ERWARTEN UND WELCHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN GIBT ES?
Die Vorstudie zeigt klar auf, dass der bislang „nur“ vermutete Handlungsbedarf klar gegeben ist. 
Im Sinne eines ganzheitlichen Vorgehens empfiehlt es sich darüber hinaus, das Projekt nicht über einen zu langen Zeitraum zu strecken, sodass idealerweise in allen Stationen ähnliche oder gleiche technische Komponenten verbaut werden, was den späteren Unterhalt deutlich erleichtert. 

Grobkostenschätzung Ertüchtigung ELEKTRONIK:


Grobkostenschätzung Ertüchtigung MASCHINENTECHNIK/ eigentliche Pumpen, …:




Vsl. Honorare f. Planungsleistungen ELEKTRONIK (sofern alle Leistungsphasen gezogen werden):

Projekt A22-20037 
Gemeinde Türkenfeld – Abwasser- und Wasserpumpstationen 
Techn. Ausrüstung 
Honorarberechnung nach HOAI 2021, gemäß § 54, Kostenannahme vom 30.06.2022 Tabelle § 56 Abs. 1 Technische Ausrüstung 
 Anrechenbare Kosten: 
 296.000,00€ 
 Honorarzone: 
 II 
 Honorarsatz: 
 Basishonorarsatz 
 Erbrachte Leistungen: 
 98% = 61.946,17€ 
 Zuschlag: 7% 
 4.336,23€ 
 Zwischensumme: 
 66.282,40€ 
 Nebenkosten: 3 % 
 1.988,47€ 
 Netto Honorar: 
 68.270,87€ 
 19% MwSt 
 12.971,47€ 
 Brutto Honorar: 
 81.242,34€ 
 

Vsl. Honorare Planungsleistungen MASCHINENTECHNIK (sofern alle Leistungsphasen gezogen werden): 

Projekt A22-20037 
Gemeinde Türkenfeld – Abwasser- und Wasserpumpstationen 
Techn. Ausrüstung 
Honorarberechnung nach HOAI 2021, gemäß § 54, Kostenannahme vom 30.06.2022 Tabelle § 56 Abs. 1 Technische Ausrüstung 
 Anrechenbare Kosten: 
 282.000,00€ 
 Honorarzone: 
 II 
 Honorarsatz: 
 Basishonorarsatz 
 Erbrachte Leistungen: 
 98% = 59.713,88€ 
 Zuschlag: 7% 
 4.179,97€ 
 Zwischensumme: 
 63.893,85€ 
 Nebenkosten: 3 % 
 1.916,82€ 
 Netto Honorar: 
 65.810,67€ 
 19% MwSt 
 12.504,03€ 
 Brutto Honorar: 
 78.314,70€ 
 

Fördermöglichkeiten:
Hier scheinen zwei Förderbereiche denkbar, wobei sich deren tatsächliche Anwendbarkeit erst im Laufe des weiteren Verfahrens validieren lässt:

A)  Staatliche Förderung von PLANUNGSKOSTEN
Erstellung von Machbarkeitsstudien für das Abwassernetz
▪ Klärung von technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur die Treibhausgasminderung des Abwassernetzes 
o Aufnahme der Bestandssituation nach LPH1 mit Potenzialanalyse der Maßnahmen
o Erarbeitung einer Vorentwurfsplanung nach LPH2
o Erarbeitung einer Entwurfsplanung mit Auslegung der Technologien und Komponenten nach LPH3
o Bei Bedarf: Stellung von Genehmigungsanträgen und Abstimmungsprozessen nach LPH4
▪ Fördermöglichkeit von 50 % (keine maximale Fördersumme)
▪ Bewilligungszeitraum 12 Monate

B)  Staatliche Förderung von UMSETZUNGSKOSTEN
Einsatz effizienter Querschnittstechnologien beim Abwassernetz
▪ Förderung von Sanierungs-/Umbaumaßnahmen im kommunalen Abwassernetz zur Energieeinsparung
o Sanierungsmaßnahmen mit Austausch von Pumpen und Motoren inkl. Schaffung von effizienten Netzstrukturen
o Installation von energieeffizienten Pumpen & Motoren auch mit Frequenzumrichter
▪ Fördermöglichkeit von 30 % (keine maximale Fördersumme)
▪ Bewilligungszeitraum 24 Monate



Weitere Begleitung des Projektes durch das Büro HPE:
Wie in der Vorstudie aufgezeigt, handelt es sich beim Austausch aller Pumpen, den notwendigen Berechnungen und auch der Herleitung von Fördermöglichkeiten um ein komplexes Unterfangen. Die Verwaltung schlägt darum vor, in enger Abstimmung mit dem Abwasserzweckverband das Büro HPE mit der weiteren Begleitung des Projekts zu beauftragen, sodass dieses zur Ausschreibungsreife getrieben werden kann. Aufzusetzen wäre dabei auf den Ergebnissen der heute gezeigten Vorstudie. 




Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Generell: Kosten sind (langfristig) über die Wasser- und Abwassergebühren zu refinanzieren + entsprechende Zahlungsströme in den Haushalten der Folgejahre abzubilden. 

Aktuelle Kostenschätzung Gesamtprojekt (brutto; etwaige staatliche Förderungen noch nicht in Abzug gebracht): 670 TEUR. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Vorstudie „Pumpentausch“ zur Kenntnis. Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, ein detailliertes Umsetzungskonzept inkl. Zeitplanung zu erarbeiten und alle relevante Ausschreibungen für die Durchführung der Arbeiten in die Wege zu leiten. Voraussetzung f. d. Durchführung der vorgenannten Ausschreibungen der eigentlichen Umsetzungsarbeiten ist dabei das Vorliegen konkreter staatlicher Förderzusagen, weshalb der Bürgermeister gleichzeitig ermächtigt wird, in Zusammenarbeit mit dem Büro HPE alle notwendigen Förderanträge zu stellen. 

Die notwendigen Leistungen durch das Büro HPE werden mit dem heutigen Beschluss beauftragt (siehe Sachvortrag), wobei hier angelehnt an die Leistungsphasen vorzugehen ist, sodass im Falle der Nicht-Zusage staatlicher Förderungen auch ein Umsteuern und ggf. zeitliches Strecken des Projekts „Pumpensanierung“ möglich wäre (vgl. Sachvortrag). 

Vor entsprechenden Auftragsvergaben für die eigentliche Umsetzung des Projekts ist der Gemeinderat erneut mit dem Thema zu befassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Gemeindestraßen / hier: Sachstand der systematischen Zustandserfassung sowie Beschlussfassung über eine konkrete, kurzfristig umsetzbare Straßenbaumaßnahme (Zustandsangleich Verbindungsstraße Türkenfeld <=> Pflaumdorf/St.Ottilien)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Grundsätzliche Einordnung / Sachstandsbericht zum Auftrag des Gemeinderats:
Der Gemeinderat hat Anfang des Jahres 2022 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, den Zustand sämtlicher Gemeindestraßen (inkl. weiterer unterhaltspflichtiger Wege) systematisch zu erfassen. In einem zweiten Schritt soll dann eine Priorisierung nach fachlichen Gesichtspunkten erarbeitet werden. Diese ist als „roter Faden“ für die Sanierungstätigkeit in den nächsten Jahren gedacht. Sebastian Klaß als zuständiger Kollege im Rathaus-Team arbeitet bereits intensiv an der Bestandsaufnahme; ein Muster, wie die Zustandserfassung inhaltlich angelegt ist, findet sich im Anhang zu diesem Sachvortrag. Am Ziel, im Herbst/ Winter 2022 dem Gemeinderat ein Gesamtkonzept vorzulegen, kann weiter festgehalten werden.

Wichtig zu wissen: Dringend sanierungsbedürftig sind nicht nur innerorts gelegene Straßen. Auch außerhalb der bebauten Strukturen gibt es befestigte Straßen und Wege, die ertüchtigt werden müssen. Diese ausserorts gelegenen Straßen und Wege bieten sich insofern für eine rasche(re) Sanierung an, weil hier meist keine Kanal- und Wasserleitungsbelange zu berücksichtigen sind und die Planung und Ausführung der Arbeiten damit weniger intensiv ist. 

Grund für die heutige Befassung des Gemeinderats / Vorschlag der Verwaltung, die Verbindungsstraße „Türkenfeld Pflaumdorf/ St. Ottilien“ kurzfristig in Angriff zu nehmen: 
Aufgrund der Tatsache, dass lt. Aussagen einiger Tiefbauunternehmen derzeit viele Aufträge im Bereich Straßenbau wegfallen, strebt die Gemeinde Türkenfeld an, relativ zeitnah ein Straßenbauprojekt mit gewissem „Pilotcharakter“ umzusetzen. Aufgrund des offensichtlichen Wegfalls von Aufträgen werden niedrigere Preise im Sektor Straßenbau erwartet, was sich auch auf Landkreisebene an einigen Projekten bereits gezeigt hat (vgl. Randsteinsanierung in Türkenfeld).

Besonders geeignet für eine relativ kurzfristige Umsetzung sind Außerorts-Straßen, da hierfür wenig Planungs- und Abstimmungsaufwand nötig ist und zudem wenig bis keine Sparten (=Wasserleitung, Abwasserkanal, Strom, etc..) in der Straße liegen, die in innerorts liegenden Straßen mitgedacht werden müssten. 

In sehr schlechtem Zustand befinden sich die außerorts liegenden Gemeindeverbindungsstraßen Richtung St. Ottilien und die Straße entlang der Bahngleise vom Bahnhof Türkenfeld zum Bahnhof Geltendorf. Beide Straßen „rutschen“ stellenweise ab, weisen viele Schlaglöcher und Belagschäden auf und sind insgesamt dringend sanierungsbedürftig.  

Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, zunächst die Straße Richtung St. Ottilien (siehe nachfolgende Bilder) zu ertüchtigen, da bei der Straße entlang der Bahngleise die Deutsche Bahn sowie die Gemeinde Geltendorf zu beteiligen sind (Abstimmungsbedarf aufgrund augenscheinlicher Bahnkörperentwässerung unter der Straße) und dies oftmals geraume Zeit in Anspruch nimmt. Bei der Straße Richtung St. Ottilien ist zudem die Gemeinde Eresing vor einigen Jahren in Vorleistung gegangen und hat den auf Eresinger Flur liegenden Teil der Straße komplett ertüchtigt. Die Straße wird neben dem Freizeitverkehr (Waldkapelle, Weg nach St. Ottilien) auch von der Land- und Forstwirtschaft genutzt. 

Geplanter Sanierungsbereich / Fotodokumentation des Straßenzustands:

Der geplante Sanierungsabschnitt der Straße nach St.-Ottilien / Pflaumdorf ab dem Ausbauende der St-Ottilien-Straße bis zur Gemeinde- und Landkreisgrenze auf einer Länge von rund 900m.


Angestrebte nachhaltige und gleichzeitig kostengünstige(re) Umsetzungsvariante:
1)        Vorhandene Asphalt-Schicht soll aufbereitet bzw. gefräst und wieder verdichtet werden. Das hier entstehende Material dient als Unterbau für neue Straße und muss nicht abtransportiert werden. Gleichzeitig ist ausreichend Material für die Modellierung der Straße vorhanden (notwendig wg. teilweiser Abschüssigkeit, …).
2)        Herstellung einer zweckmäßigen Trag- und Deckschicht, wobei die Straße grds. nicht verbreitert werden soll. 
3)        Nebenarbeiten (u. A.): Bankett herstellen; Waldrand wo notwendig dem Grenzverlauf entsprechend modellieren, tw. Ergänzung von Leitpfosten. 


Weiteres Vorgehen:
Sofern grundsätzliche Zustimmung zur kurzfristigen Sanierung der Straße Richtung St. Ottilien besteht, erarbeitet die Gemeindeverwaltung ein Leistungsverzeichnis und führt in Eigenregie eine Ausschreibung durch. Vor einer möglichen Auftragserteilung wird der Gemeinderat dann erneut beteiligt.
Die Grobkostenschätzung liegt bei rund 225.000 €. Diese Summe kann abweichen, abhängig von verschiedenen Faktoren, die teilweise erst mit Durchführung der Arbeiten klar werden (evtl. Ertüchtigung Durchlass, Schutzplanke, Rodungsarbeiten, Leitpfosten, Grunderwerb). 
Klarheit bzgl. der Kosten bringt eine Detail-Planung plus Ausschreibung, was die Gemeindeverwaltung – ein Beschluss des Gemeinderats i. R. d. heutigen Sitzung vorausgesetzt  -in die Wege leiten würde. 




***
Exemplarische Darstellung der systematischen Erfassung der Gemeindestraßen:

Grundsätzlich nimmt, wie oben beschrieben, die Straßenbewertung, welche Grundlage für den weiteren innerörtlichen Straßenausbau ist, weiter Gestalt an. In nachfolgender Grafik ist ein exemplarisches Beispiel einer Straßenbewertung zu sehen.

Diese „Steckbriefe“ werden für jede Gemeindestraße angefertigt. Für die Priorisierung spielt neben den Bewertungskriterien die Straßenkategorie eine entscheidende Rolle, welche die Straßen Türkenfelds in Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen und Wohnstraßen untergliedert. Folglich erhalten Hauptverkehrsstraßen eine höhere Priorität bei sonst gleicher Gesamtbewertung des baulichen Zustandes als Sammelstraßen und Wohnstraßen.
Die vollständige Bewertung incl. Prioritätenliste soll im Herbst dieses Jahres fertiggestellt und dem Gemeinderat präsentiert werden.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Die benötigten Mittel könnten durch Minderausgaben an anderer Stelle kompensiert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der kurzfristigen Umsetzung der Sanierung der Straße nach St. Ottilien grundsätzlich zu und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung. Nach erfolgter Ausschreibung wird der Gemeinderat erneut mit der Auftragsvergabe befasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Weiher-Damm: Vorstellung der Ergebnisse der weitergehenden Begutachtung sowie Beschlussfassung hinsichtlich der nächsten Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2021 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2022 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö 7

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Vorstellung des Ergebnisses der sog „Überrechnung Höllbach“ hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, wie vom Wasserwirtschaftsamt gefordert den Damm am Weiherauslauf näher begutachten zu lassen. Hintergrund ist die angezweifelte Standsicherheit des Dammes im Falle von Starkregenereignissen, etc. – auch, weil keine historischen Dokumente zum Bau des Dammes vorliegen, was dem Alter des Bauwerks geschuldet ist. 

Nach verschiedenen Zwischenschritten und Abstimmrunden mit den Fachbehörden liegt nun ein Gutachten des beauftragten Büros mit konkreten Handlungsoptionen vor. Details dazu sind dem angefügten Gutachten zu entnehmen, wobei als Fazit folgende Handlungsoptionen zur Lösung des Problems definiert wurden:

Im Zuge der vorliegenden Alternativenprüfung wurden 5 Möglichkeiten zur Herstellung der Hochwassersicherheit am Dorfweiher überprüft. Ziel ist es, zukünftig eine unkontrollierte Überströmung des Dammes bei einem HQ100-Ereignis zu verhindern.
  • Alternative 1 (Rückhaltebecken oberhalb) und Alternative 2 (Optimierung bestehender Durchlass) sind aufgrund der Topographie bzw. Platzverhältnisse nicht umsetzbar.
  • Alternative 3 (Absenkung Dauerwasserspiegel) alleine stellt alleine keine Lösung dar, könnte aber mit den anderen Alternativen kombiniert werden.
  • Alternative 4 (Damm vollständig überströmbar) stellt die bevorzugte Lösung dar, ist einfach umsetztbar und stellt vermutlich die kostengünstigste Lösung dar, löst aber die Überflutungs-situation für die Unterlieger nicht.
  • Alternative 5 (Bypass-Leitung) würde eine technische Lösung darstellen, die neben der Hochwassersicherheit des Dammes auch die Überflutungssituation unterhalb lösen würde. Hierfür ist jedoch ein Eingriff in Privatgrund erforderlich und mit wesentlich höheren Baukosten zu rechnen.


Der Bürgermeister hat im Sinne der Transparenz ein Gespräch mit den direkten Unterliegern des Weiherdammes geführt, die von der sog. Bypass-Leitung (= Alternative 5) betroffen wären. Diese erachten einen solchen Bypass nicht als notwendig. Vielmehr soll nach Meinung der Gesprächsteilnehmer (= Eigentümer der Flurnummer 104/1 + 107/2 ) die Alternative 4 umgesetzt werden. Sie sind sich bewusst, dass im Extremfall dann durch ihr Anwesen oberirdisch Wasser abfließen würde.  


Mögliche nächste Schritte:
1)        Vorstellung des Gutachtens und der vom Gemeinderat präferierten Lösungsoptionen ggü. dem Wasserwirtschaftsamt, dem Landratsamt, etc.
2)        Klärung Zuschuss- und Fördermöglichkeiten für mögliche bauliche Maßnahmen (inkl. vorhergehender Planungsmaßnahmen)
3)        Erstellung konkreter Kostenschätzungen bzw. zuvor Beauftragung von Entwurfs- und Ausführungsplanung


Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Abhängig von den nächsten Schritten und gewählten Varianten. 

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis des Gutachtens zur Kenntnis und beschließt, nach Möglichkeit die präferierte Alternative 4 „Damm vollständig überströmbar“ langfristig umzusetzen. Eine Umsetzung soll dabei im Kontext der ebenfalls notwendigen Straßenbaumaßnahmen erfolgen, nachdem beide Vorhaben (= Damm-Sanierung und Straßenbau) aufgrund deren direktem räumlichen Zusammenhang untrennbar miteinander verbunden sind (unterirdischer Weiherablauf, …). 
Der Bürgermeister wird beauftragt, die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden in die Wege zu leiten und Zuschussmöglichkeiten zu klären. Sodann soll dem Gremium ein Handlungsvorschlag für die weitergehende Beauftragungen vorgelegt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck zur Sicherung der Übernahme von Planungskosten, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 01.06.2022 beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.07.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.09.2022 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Januar-Sitzung 2022 hat der Gemeinderat mit breiter Mehrheit seine grundsätzliche Zustimmung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. „Alten Brenners“ in Aussicht gestellt (vgl. Abstimmungen hierzu). Errichtet werden soll eine entsprechende Anlage auf den Flurnummern 1632, 1631 + 1630 (jeweils Gemarkung Türkenfeld). 

Im Rahmen der heutigen Sitzung schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, einen sog. „städtebaulichen Vertrag“ mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck als Vorhabensträger der möglichen Freiflächen-Anlage zuzustimmen. Ein entsprechender Entwurf findet sich im Anhang.
Durch den Vertrag soll sichergestellt werden, dass sämtliche im Kontext der Planung anfallenden Kosten (z. B. für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans, Bauleitplanung, Gutachten, interne Aufwände der Verwaltung, …) durch den Vorhabensträger getragen werden. Die Planungshoheit der Gemeinde wird dadurch NICHT tangiert.

Wie geht es weiter?
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 20.07.2022 sollen dann – als logischer nächster Schritt – entsprechende Beschlüsse mit Wirkung auf die Bauleitplanung gefasst werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, mit den Stadtwerken Fürstenfeldbruck einen städtebaulichen Vertrag wie im Anhang zur Sitzungsvorlage dargestellt abzuschließen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bauantrag; Errichtung eines Wintergartens am vorhandenen Wohnhaus auf dem Grundstück "Geltendorfer Straße 12" Fl. Nr. 1337/4 Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Das 1.188 m² große Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut und liegt im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. 


Die Bauherren planen südlich am Gebäude einen Wintergarten zu errichten. Hierzu wird ein Anbau errichtet. Dieser Anbau soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 30° aufweisen und einer Gesamtfläche von 10,55m². 

Die Abstandsflächen liegen auf dem eigenen Grundstück.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens am Wohnhaus auf dem Grundstück „Geltendorfer Straße 12“, Fl. Nr. 1337/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Bauantrag; Neubau von vier Doppelhaushälften mit vier Garagen auf dem Grundstück "Donauschwabenstraße 3", Fl. Nr. 392/1 Gem. Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Das 988 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“. Das bestehende Wohnhaus wird beseitigt.

Es sind zwei Doppelhäuser geplant. Die Grundfläche beträgt 10,23 m x 11,24 m. Die geplanten Gebäude haben eine Wandhöhe von 6,37 m, Firsthöhe 9,36 m. Das geplante Satteldach hat eine Neigung von 28°. Auf dem Baugrundstück werden 8 Stellplätze geschaffen, vier Garagen und vier Stellplätze. Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück bzw. dem öffentlichen Grund zu liegen. 


Die GRZ I beträgt 0,23, die GRZ II 0,31. Die GFZ 0,47
Die Parameter des Bebauungsplans sind damit eingehalten.

Die Verwaltung schlägt vor – abhängig von der angestrebten späteren Teilungsart der Grundstücke – auf die im Bebauungsplan festgelegten Mindestgrundstücksgrößen im Beschlussvorschlag hinzuweisen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von vier Doppelhaushälften auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt.
Folgende Stellungnahme wird abgegeben: An der Mindestgrundstücksgröße von 450 m² wird festgehalten. Bei einer angedachten Grundstücksteilung ist dies zu beachten.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Bauantrag; Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück "Thünefeldstraße 9", Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 ö 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Antrag auf Vorbescheid wurde in der Sitzung vom 23.02.2022 behandelt; Einvernehmen i. R. d. Sitzung erteilt.

Das 587 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB zuzuordnen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. 

Geplant ist die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern. 

Haus 1, welches an der Thünefeldstraße anliegt, hat eine Grundfläche von 10,0 m x 7,90 m. (zzgl. Loggia 3,01 m x 4,71 m)
Die geplante Firsthöhe beträgt 7,22 m, die Wandhöhe 4,11 m. Das Gebäude ist mit Satteldach und einer Gaube geplant. Es ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen.

Haus 2 im westlichen Teil des Grundstücks hat eine Grundfläche von 10,14 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt 4,02 m, die Firsthöhe 7,22 m. Das Gebäude ist mit Satteldach (Dachneigung 40°) und zwei Gaube geplant. 


Bei jedem Gebäude ist eine Garage und ein Stellplatz vorgesehen. 

Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen (Thünefeldstraße und Wolfingerstraße) Grund. 

Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,48. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück „Thünefeldstraße 9“, Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö 12

Pressetaugliche Texte

Bauantrag; Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Bergehalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 443 Gemarkung Türkenfeld an der Bahnlinie, nordöstlich | ergänzende Information für den Gemeinderat (vgl. auch Bekanntgaben nö bzgl. einer Grundstücksangelegenheit)
Zwischen Gemeinde, Abwasserzweckverband und Bauwerber fand ein Gespräch statt. Dabei wurden durch den Verband folgende Auflagen definiert, nach deren Erfüllung keine Vorbehalte gegen den Bau in der Nähe der Abwasser-Hauptleitung gesehen werden. Der Bauwerber wurde entsprechend informiert:
  • während der Bauphase wird die Baustelle weitestgehend von hinten angefahren (verantwortlich Bauherr)
  • die beiden Schächte werden entsprechend dem Gelände bzw. zukünftigen Gelände verlängert (verantwortlich Gemeinde / AZV)
  • der Kanal wird an den Einfahrten im Zuge des Auffüllens oben mit Betonplatten 1x1 m gesichert (verantwortlich Bauherr)
  • die Zufahrt wird so wenig wie möglich über die Kanaltrasse geführt (verantwortlich Bauherr)






Bauantrag; Umbau einer bestehenden gewerblichen Halle bzw. Errichtung einer Wohneinheit im DG mit Einbau einer Dachterrasse und einer Gaube auf dem Grundstück "Bahnhofstraße 6", Fl. Nr. 108 Gem. Türkenfeld (sog. "alte Schmiede am Weiher")
Für die Schmiede existiert von ca. 1910 eine Baugenehmigung.  Der o. g. Antrag ist in vollem Umfang genehmigungsfähig, wenn für die ursprüngliche Schmiede eine Abstandflächenübernahme auf Fl. Nr. 109 Gemarkung Türkenfeld von der Gemeinde Türkenfeld erteilt wird.
Auf dem Verwaltungsweg wurde eine Abstandfläche mit einer Tiefe von 5,12 m / 4,94 m auf der Fl. Nr. 109 übernommen.

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13. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö 13

Pressetaugliche Texte

Bebauung des sog. „kirchl. Vorbehaltsgeländes an der Donauschwabenstraße“ / hier: Zusammenfassung des Informationsabends für den Gemeinderat am 18.05.2022 sowie vereinbarte nächste Schritte

Kenntnisnahme, nachdem entsprechende Beauftragungen ggü. dem Ersten Bürgermeister zur Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrags, etc. bereits bei der vorangehenden Befassung gefasst wurden. 


Grundstücksangelegenheiten im Kontext Bebauungsplan "DORFANGER"/ hier: Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe und Beauftragung des Bürgermeisters bzgl. Abschluss einer notariellen Ergänzungsvereinbarung zum Ankaufsvertrag 

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Planungsstand zur Kenntnis und beauftragt den Ersten Bürgermeister mit der Initiierung einer notariellen Vereinbarung, die die grobe Flächenaufteilung und –Nutzung wie im Sachvortrag dargestellt mit den hälftigen Flächen-Miteigentümern festschreibt (inkl. entsprechender Vorbehaltsklausel f. d. Bauleitverfahren, die Erschließungsplanung, etc.). 
Abst. Erg.: 12 : 0



Grundstücksangelegenheiten / hier: Weiteres Vorgehen Restfläche "Hundevereinsgelände", Fl-Nr. 285 Gemarkung Türkenfeld, bzgl. weitergehender Begutachtung und möglicher teilweiser Umnutzung der Fläche  

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Büro Crystal Geotechnik mit den Arbeiten zur Erstellung des Bodengutachtens incl. Baugrunderkundung, Baugrundbeurteilung und altlastentechnischer Erkundung zu beauftragen. Der Bürgermeister wird vorab den Hundeverein über die weitergehende Untersuchung informieren. 
Abst.Erg.: 11 : 1


Grundstücksangelegenheiten Areal „Alter Bahnhof“ / hier: Vorstellung des Wertgutachtens und Beschlussfassung über die Ausarbeitung eines notariellen Kaufvertrags gem. Bauland-Grundsatzbeschluss 

Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt auf Grundlage der bereits gefassten Beschlüsse den Ersten Bürgermeister mit dem Abschluss eines Notarvertrags zum Erwerb des hälftigen Eigentumsanteils an o. g. Flächen zu den im Wertgutachten genannten Konditionen. Der Kaufvertrag soll angelehnt sein an die bisher i. R. d. Bauland-Grundsatzbeschlusses abgeschlossenen Kaufverträge (Rücktrittsrechte, …). Vor dem Wirksam-Werden des Vertrags ist die Genehmigung der Urkunde durch den Gemeinderat einzuholen. 
Abst. Erg.: 12 : 0



mögliche Freiflächen-Photovoltaikanlage entlang des sog. "Alten Brenners" / hier: Pachtoption für die Stadtwerke Fürstenfeldbruck bzgl. einer gemeindeeigenen Fläche im potentiell betroffenen Gebiet (Fl. Nr. 1630/0 Gem. Türkenfeld)  

Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Verpachtung der im Sachvortrag genannten Fläche an die Stadtwerke Fürstenfeldbruck in die Wege zu leiten und den angefügten Vertragsentwurf mit der Komponente „ertragsabhängige Pacht“ Im Falle des Nichtzustandekommens des Projekts wird der Vertrag nichtig. 
Abst. Erg.: 12 : 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2022 ö 14

Pressetaugliche Texte

Fernwasserleitung Grafrath => Kottgeisering Türkenfeld muss teilweise saniert werden
Die Gemeinde Grafrath als Wasserlieferantin hat mitgeteilt, dass die für unsere Gemeinde wichtige Fernwasserleitung teilweise saniert werden muss. Das Projekt soll vsl. ab dem Jahr 2023 beginnen. Mit eine Kostenanteil von ~ 100 TEUR für die Gemeinde Türkenfeld ist zu rechnen. Die Verwaltung wird entsprechende Beträge in den Haushalt einstellen. 



Corona-Testzentrum schließt zum 30.06.2022 – weitere Spende angekündigt
Das in den Räumen der Grund- und Mittelschule angekündigte Corona-Testzentrum schließt wegen rückläufiger Nachfrage vsl. zum 30.06.2022. Eine Wieder-Eröffnung bei Bedarf im Herbst 2022 wäre möglich. Wie dem Gemeinderat bekannt, hat der Betreiber bereits großzügig die Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“ in Form von Spenden unterstützt. Nun ist eine weitere Spende von 20 TEUR angekündigt. Alle Spenden werden – wie üblich – dem Gemeinderat einmal jährlich seitens der Gemeindekasse zur Genehmigung vorgelegt. Über die konkrete Verwendung soll zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. 

Die Bürgerinformation ist wie folgt formuliert: 

Schnelltestzentrum Türkenfeld schließt am 01.07.2022 // Rückkehr der Einrichtung bei Bedarf kurzfristig möglich // Spenden i.H. von 60.000 Euro generiert

Mit dem Auslaufen der aktuellen Testvorordnung der Bundesregierung und der Abschaffung der damit verbundenen kostenfreien Bürgertests, stellt zum 01.07.2022 auch das Schnelltestzentrum Türkenfeld vorerst den Betrieb ein. Nach über 6 Monaten gingen in den letzten Wochen die Testzahlen signifikant zurück – der anfängliche hohe Testbedarf aus den Winter- und Frühjahrsmonaten ist derzeit nicht weiter nötig. Sollte es zu einem späteren Zeitraum wieder höhere Nachfrage geben, kann die Einrichtung mit wenigen Tagen Vorlauf kurzfristig erneut geöffnet werden.

Das auf Gemeinnützigkeit ausgelegte Testzentrum konnte in den vergangenen 6 Monaten rund 60.000 Euro an Erträgen und Trinkgeldern generieren, welche karitativen Zwecken im Gemeindegebiet (u.a. „Türkenfeld hilft & gestaltet“, Kindergärten, Grund- und Mittelschule, Sportverein) zugeführt wurden. 

Bis einschließlich 30.06.2022 steht das Testzentrum noch allen Bürgern täglich von 17 bis 19 Uhr zur Verfügung.

Die 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken sich für den regen Besuch in den vergangenen Monaten und das tolle Feedback der Nutzerinnen und Nutzer.





Türkenfeld hilft & gestaltet: Zwei Rollstühle beschafft
Wie wichtig gute Hilfsmittel sind merkt man meist erst dann, wenn man selbst darauf angewiesen ist. Aus dem Spendenfonds „Türkenfeld hilft & gestaltet“ sowie mit Unterstützung des Türkenfelder Testzentrums haben wir darum zwei Rollstühle beschafft. Genutzt werden diese durch den ökum. Sozialdienst. Es handelt sich dabei um sog. „Leichtgewichtrollstühle“, deren spezielle Bereifung vieles noch einfacher machen soll. Investiert wurden knapp 1.600 Euro. Danke an alle Spenderinnen und Spender!




Teeküche im Rathaus erneuert
Die Jahrzehnte alte Teeküche im Rathaus wurde im Zuge des Fensteraustausches erneuert. Dies hatte sich angeboten, nachdem ohnehin auch Arbeiten am Boden notwendig geworden waren und ein Teil der Gerätschaften defekt war. Nachdem immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Pause im Rathaus zu bringen, war eine funktionale Grundausstattung angezeigt. Die Kosten für die von einer örtlichen Firma eingebauten Küche liegen bei circa 7 TEUR. Hinzu kamen Eigenleistungen der Handwerker, wobei die Malerarbeiten erst in den kommenden Tagen abgeschlossen werden. Erneuert wurde auch der Boden (circa 500 EUR). 


Datenstand vom 22.07.2022 07:50 Uhr