Datum: 25.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:28 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.12.2022 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Start einer Initiative zur Prüfung der Nacherschliessbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)]
4 Ertüchtigung eines Feldwegs ausserorts (sog. "Augelberg", Pleitmannswang) zur Sicherstellung der Befahrbarkeit im Jahr 2023 / hier: Sachstandsbericht für den Gemeinderat sowie Ausblick
5 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
6 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
7 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.12.2022 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 21.12.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 21.12.2022 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö 2
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3. Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Start einer Initiative zur Prüfung der Nacherschliessbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)]

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bekannt, war Türkenfeld eine der ersten Gemeinden Bayerns, die um das Jahr 2010 herum aus eigenem Antrieb und mit eigenen Mitteln ein sog. FTTH-Breitbandnetz (= „Glasfaser in jedes Haus“) errichtet hat. Zum damaligen Zeitpunkt wurde allen Immobilien-Eigentümern angeboten, bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags kostenfrei einen entsprechenden Anschluss zu erhalten. Von dem Angebot machten zum damaligen Zeitpunkt ~ 75% der Haushalte Gebrauch. In der aktuellen Wahlperiode dann wurden über den sog. „Höfeausbau“ mit staatlicher Unterstützung rund 40 außerhalb des zusammenhängend bebauten Struktur gelegene Anwesen nacherschlossen.

Die Tatsache, dass bei der ersten Ausbauwelle nicht alle Immobilienbesitzer (bzw. die damaligen Besitzerinnen und Besitzer) einen Glasfaseranschluss haben errichten lassen, rächt sich nun für einzelne Bürgerinnen und Bürger. Hinzu kommt, dass durch Nachverdichtungen Glasfaser-Leitungskapazitäten in einzelnen Straßenzügen erschöpft sind. So kann beispielsweise beim Abriss eines alten Einfamilienhauses ein dort dann neu errichtetes Doppelhaus nicht zwangsläufig gleichwertig mit Breitbandanschlüssen erschlossen werden.

In den letzten beiden Jahren hat sich eine zweistellige Zahl an Bürgerinnen und Bürger an die Gemeinde gewandt und darum gebeten, nach Mitteln und Wegen zu suchen, Nachanschlüsse zu ermöglichen. Das Nacherschliessungspotential in der Gemeinde wird auf > 100 Anschlüsse sowie ggf. vorbereitende Arbeiten für in Planung befindliche Baugebiete geschätzt. 

Nachdem entsprechende Gespräche aufgrund der Förderbedingungen lange nicht zum Erfolg führten, scheint nun ein Ansatz gefunden, wie mit staatlicher Förderung (80-90%, analog „Höfe-Ausbau“ eine innerörtliche Nacherschliessung möglich wäre):

Im Rahmen der sog. „bayerischen Gigabitrichtlinie“ (Details: siehe unten) wäre folgendes Verfahren zu durchlaufen:

Stufe 1: Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung 
=> hier wird anbieterseitig geprüft, wie viele Anschlüsse (= Adressen) Stand heute nicht über die Mindestanschlussleistungen verfügen

Stufe 2: Durchführung des Auswahl- und Förderverfahrens

ff. je nach Ausgang der Stufen 1+2

Die Kosten für die zwingend notwendige Begleitung durch ein externes Fachbüro liegen bei 4.880,00 € für Stufe 1 und werden staatlicherseits mit 5.000,00 € gefördert.
Sollte nach Abschluss der Stufe 1 (und der sich dann abzeichnenden Sinnhaftigkeit des Aktivierens der Stufe 2) Stufe 2 durchlaufen werden, fallen Kosten in Höhe von 7.870,00 €. 

Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der heutigen Sitzung die Durchführung von Stufe 1 zu beschließen. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens ist dann über Stufe 2 ff. zu entscheiden.

WICHTIG: Sofern die vorgenannten Schritte ein förderfähiges Nacherschliessungspotential aufzeigen, kann mit einer Förderung in Höhe von 80-90% der Kosten gerechnet werden. Der Gemeinderat müsste dann aber diskutieren, ob der Differenzbetrag zu 100% von der Gemeinde getragen wird ODER die jeweiligen Immobilienbesitzer diese zu tragen haben. Die Verwaltung tendiert zu einer Eigenbeteiligung der profitierenden Haushalte, nachdem in der ersten Ausbauwelle alle damals potentiell Betroffenen die Chance auf eine kostenfreie Erschließung hatten (was damals auch kommuniziert wurde).  


***
Informationen zur Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR):
Siehe auch https://www.schnelles-internet.bayern.de/gigabit/ueberblick.html 

Fördergegenstand
Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind im Wirtschaftlichkeitslückenmodell die Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke und im Betreibermodell die Ausgaben für die Errichtung der passiven Infrastruktur abzüglich der Pachteinnahmen.

Höhe der Förderung
Die Gigabitförderung orientiert sich an den Gebietskategorien im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP).
Der Förderhöchstbetrag ergibt sich aus der Anzahl der zu erschließenden Adressen. Finanzschwache Gemeinden können von einer Härtefallregelung profitieren. Mit Förderätzen zwischen 80 % und 90 % sowie maximalen Förderbeträgen zwischen 3 Mio. Euro und 8 Mio. Euro je Gemeinde unterstützt der Freistaat den Gigabitausbau massiv. Mobilfunkstandorte können in Förderprojekten berücksichtigt werden.

Beratung
Die Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beraten die Gemeinden zur Gigabitrichtlinie und den weiteren Fördermöglichkeiten.




Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten für Stufe 1 heben sich auf (Ausgaben gedeckt durch staatliche Förderung); Haushaltsansätze für beide Zahlungsströme geplant. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat strebt an, im Rahmen staatlicher Förderprogramme den Breitband-Anschluss bislang nicht erschlossener Grundstücke/ Immobilien zu unterstützen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat die Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung wie im Sachvortrag beschrieben zu den im Sachvortrag genannten Kosten durch das Büro corwese GmbH. 

Beschluss

Der Gemeinderat strebt an, im Rahmen staatlicher Förderprogramme den Breitband-Anschluss bislang nicht erschlossener Grundstücke/ Immobilien zu unterstützen. Aus diesem Grund beschließt der Gemeinderat die Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung wie im Sachvortrag beschrieben zu den im Sachvortrag genannten Kosten durch das Büro corwese GmbH. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Ertüchtigung eines Feldwegs ausserorts (sog. "Augelberg", Pleitmannswang) zur Sicherstellung der Befahrbarkeit im Jahr 2023 / hier: Sachstandsbericht für den Gemeinderat sowie Ausblick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ergänzend zu dem im Rahmen der Dezember-Sitzung vorgestellten „Straßenzustandsbericht“ bittet die Verwaltung den Gemeinderat, sich mit nachfolgendem Sachverhalt zu befassen.

Im Gemeindegebiet gibt es lediglich eine formal nur als Feldweg gewidmete Strecke, die regelm. durch den Schwerlastverkehr befahren wird: Den sog. „Augelberg“ in Pleitmannswang [siehe Grafik unten => formale Bezeichnung der beiden Teilstücke des Weges lt. Wegeverzeichnis Baumgartenweg (Fl. Nr. 525, 528), Pleitmannswangerweg (420, 526)]. Der Augelberg dient dabei mehrfach täglich dem Linien- und Schulbusverkehr als Ableitungsstrecke für Busse, die die Haltestelle in Pleitmannswang anfahren. Alternativrouten, etc. existieren nicht und innerorts besteht keine Möglichkeit, Busse verkehrssicher wenden zu lassen. Insofern ist es essentiell, dass der Weg sicher befahrbar ist. 

Vor einigen Jahren (vermutlich 8-10?) wurden Teile des „Augelbergs“ erfolgreich durch eine Spritzdecke ertüchtigt. Nun jedoch ist es notwendig, insbesondere die Kurvenbereiche sowie Bereiche, die von Schlaglöchern dominiert werden, wieder verkehrssicher zu ertüchtigen. 

Die Verwaltung schlägt im Sinne der Nachhaltigkeit folgende dauerhafte Lösung vor:
Um dem dauerhaften und regelmäßigem Schwerverkehr Rechnung zu tragen und insbesondere im Kurvenbereich eine dauerhafte Sicherstellung der Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige „Spritzdecke“ in diesem Bereich zu entfernen und durch eine Asphaltschicht (= Asphalttragschicht /Asphaltdeckschicht) zu ersetzen. Dies ist Standard im Straßenbau und sollte auch dort angewendet werden.



Auch in der Nähe des Einmündungsbereichs zur Kreisstraße weist der „Feldweg“ teils erhebliche Schäden auf, die ebenfalls auf die starke Belastung durch Schwerverkehr zurückzuführen sind. Auch hier ist nach Sicht der Verwaltung die gleiche Sanierungsmaßnahme angezeigt.

Nachfolgende Grafik verdeutlicht den Verlauf der Buslinie sowie die Schadstellen, die sich auf dem Weg befinden. Die Busse fahren von der Kreisstraße ab auf den formell bezeichneten Baumgartenweg, dann folgt ab beschriebenem Kurvenbereich der Pleitmannswanger Weg, bevor die Bushaltestelle in der Kapellenstraße erreicht wird. Anschließend fahren die Busse zurück auf die Kreisstraße nach Kottgeisering.


Es soll bewusst eine Lösung gewählt werden, die der Tatsache Rechnung trägt, dass die Strecke auch in Zukunft von Bussen, etc. befahren werden wird. Alternativ könnte – wie bisher – alle 5-8 Jahre eine punktuelle Sanierung erfolgen, die dann aber abhängig von Witterung und Nutzungsdichte regelm. wiederholt werden müsste (geschätzte Kosten: rund 50% der Asphalt-Lösung). 

Im Haushaltsplan 2023 wurde der Ansatz „Straßenunterhalt“ entsprechend erhöht, sodass die Maßnahme hieraus bedient werden kann. In Summe sind im Jahr 2023 150 TEUR für Ausbesserungsarbeiten im gesamten Gemeindegebiet geplant (damit +50 TEUR im Vergleich zu 2022). 

Synergieeffekt kann sein, dass auch in anderen Straßen im Gemeindegebiet Türkenfeld Sanierungen ähnlicher Machart geplant sind (z.B. Abfräsen der Glasfaserquerungen in der Geltendorfer Straße aufgrund massiver Absenkungen und Neuasphaltierung mit Asphaltdeckschicht). Dadurch wird z.B. die nur einmal anfallende Baustelleneinrichtung auf mehrere Sanierungslose aufgeteilt.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Durchführung einer Ausschreibung wie im Sachvortrag beschrieben (Abfräsen der alten Deckschicht und Neuaufbau der Straße mit Asphalttrag- und –deckschicht). Sofern die Kostenschätzung von 40 TEUR für die Sanierung eingehalten wird, ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, den Auftrag zu vergeben. Ziel ist ein Abschluss des Projekts im Jahr 2023. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Durchführung einer Ausschreibung wie im Sachvortrag beschrieben (Abfräsen der alten Deckschicht und Neuaufbau der Straße mit Asphalttrag- und –deckschicht). Sofern die Kostenschätzung von 40 TEUR für die Sanierung eingehalten wird, ermächtigt der Gemeinderat die Verwaltung, den Auftrag zu vergeben. Ziel ist ein Abschluss des Projekts im Jahr 2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö 5

Pressetaugliche Texte

1)        „Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 310/3 Gem. Türkenfeld, Härtlweg 1 
Der Bauantrag wurde vom LRA mit Bescheid v. 21.12.2022 abgelehnt (wg. Überschreitung der GRZ I).

2)        1. Tektur: Änderung der Höhenlage des Einfamilienhauses Echinger Straße 12, Fl. Nr.193/1, Gemarkung Zankenhausen
Aufgrund einer Änderung der Höhenlage um ca. 30 cm und der Errichtung eines alter- und behindertengerechten Eingangs wurde ein Tekturantrag zum Bauvorhaben gestellt. Grund für die Höhenänderung ist die zunehmende Gefährdung durch Starkregen- und Hochwasserereignisse. Da die Grundzüge der Planung nicht verändert wurden, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

3)        Teilaufstockung des bestehenden Wohnhauses Duringstraße 28, Fl. Nr. 1364/4, Gemarkung Türkenfeld
Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung am 15.09.2021 behandelt. Das Vorhaben konnte zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden, da es sich laut Landratsamt FFB nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte. Das technische Bauamt des Landratsamtes FFB erklärte dem Bauherrn bei einem Termin, dass sich die Einschätzung zur Umgebungsbebauung im Allgemeinen geändert hat und die Realisierung des geplanten Vorhabens nun in Aussicht gestellt werden kann.
Da die Planungen sich grundlegend nicht verändert haben, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.

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6. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö 6

Pressetaugliche Texte

-.-.-  keine  -.-.-

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7. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö 7

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden:
1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Genehmigungsplanung lt. Frau Pavoni weiter ALE-intern in Prüfung; vsl. zur Februar-Sitzung soll die Vereinbarung „TG Gemeinde“ schriftlich vorliegen. Damit sind dann alle Voraussetzungen für die nächsten (Ausführungs)-Planungsschritte gegeben.   
2.        Sanierung Schwimmbad: Einstimmige Beschlussfassung i. R. d. November-Sitzung 2022 erfolgt; Planungsbüro arbeitet nun mit Hochdruck an der weiteren Ausarbeitung der Planungen; Zeitplan soll erarbeitet werden.   
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Vermessung erledigt; Anliegerbrief mit Statusbericht verschickt (parallel an GR)
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Letzt Abstimmungen laufen; GR-Befassung mit dem Ziel der nächsten Beteiligungsrunde i. R. d. März-Sitzung 2023 geplant; Planungsverband wird anwesend sein.  
5.        Baugebiet DORFANGER: Nachtragsverträge unterzeichnet; Letzt Abstimmungen laufen; GR-Befassung mit dem Ziel einer ersten Beteiligungsrunde i. R. d. März-Sitzung 2023 geplant; Planungsverband wird anwesend sein.  
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Das Planungsbüro befindet sich aktuell noch in der Einarbeitung der Stellungnahmen. Hier geht es insbesondere um Anregungen der Naturschutzbehörde. Die Abwägung der Stellungnahmen soll voraussichtlich in der Februar- oder Märzsitzung stattfinden. 
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ausgehängt. Das Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange wurde versendet. Stellungnahmen können bis 27.02.2023 abgegebenen werden.  
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Entwürfe werden derzeit erstellt. 
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Bohrungen haben stattgefunden; Ergebnisse für Januar/ Februar 2023 avisiert.   
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungsaufträge in Zusammenarbeit mit dem AZV vergeben; Auswertung erfolgt dann schrittweise inkl. Sammlung Sanierungsaufträge, sodass hier Sammelaufträge vergeben werden können; Routenplanung 2023 läuft.  
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Weiteres Gespräch mit beteiligten Ingenieurbüros hat stattgefunden; Zeitplan soll Anfang 2023 präsentiert werden; Zuschussanträge wurden alle fristgerecht bis 31.12.2022 gestellt => nun Warten auf Bescheide als Voraussetzung für evtl. Auftragsvergaben.    
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Der Zeitplan für die Ausschreibung ist terminiert: Am 19.01.23 fand die ex-ante (Vorankündigung für die Ausschreibung) statt, am 26.01.23 soll die Ausschreibung versendet werden, Submission ist am 16.02.23 um 10:00 Uhr; parallel u. a.: Gespräche mit Stadtwerken FFB wg. zukünftiger (Wartungs)-Vertragsgestaltung.    
13.        Zustandserfassung gemeindeeigenes Straßennetz: abgeschlossen i. R. d. Dezember-Sitzung 2022; Prioritätenliste damit gesetzt. 
14.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Letzte Hürde sind fehlende Bau-Unterlagen aus den Jahren 2008-2010; hier wird derzeit geprüft, wie diese nachbeschafft werden können. 
15.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: Installation aufgrund Materialmangel verschoben auf Mitte 2023; grds. nicht negativ zu bewerten weil hierdurch Ersparnis der Mehrwertsteuer.  
16.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Ausschreibung in Vorbereitung; derzeit offen Zumeldung Elektrik-Fachfirma.  
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Vermessung parallel in Auftrag gegeben.  
18.        Herstellung Notstromfähigkeit Rathaus + FFW-Haus Türkenfeld: abgeschlossen im Dezember 2022. 
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Planung auf der Zielgeraden; Ausschreibung soll bis April stattgefunden haben. 
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Gem. GR-Beschluss alle notwendigen Anträge gestellt; Maßnahme wird in Haushalt 2023 aufgenommen; Ausschreibung wird vorbereitet
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: Handlungsbedarf im Detail erhoben; Ausschreibung startet demnächst mit dem Ziel einer Umsetzung in 2023.  
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant für das Frühjahr 2023; Förderbescheid liegt vor.
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: Förderbescheid über 100 Bäume liegt vor; Abstimmtermin mit Gartenbauverein, „essbares Türkenfeld“, BUND Naturschutz, etc. geplant; Pflanzung soll im Herbst 2023 stattfinden. 
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023 vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 




Abschluss Haushaltsjahr 2022 sowie Ausblick auf die Haushaltsplanung 2023 / Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2023 in der Februar-Sitzung geplant
Wie schon mündlich in der Dezember-Sitzung angedeutet, zeichnet sich für das Jahr 2022 ein sehr erfreulicher Abschluss ab. Die Gemeinde kann demnach deutlich mehr Geld der Rücklage zuführen, als geplant. Grund hierfür ist u. A. die nochmals gestiegene Gewerbesteuer sowie in vielen Bereichen einer sparsamen Haushaltsführung (weshalb veranschlagte Gelder nicht wie geplant ausgegeben werden mussten). Die vorläufigen Zahlen dazu:


Die Verwaltung bemüht sich, bereits bis zur Februar-Sitzung einen beschlussreifen Haushaltsplan 2023 aufzustellen; derzeit befindet sich der Haushalt des Schulverbandes auf der Zielgeraden.

Eine positive Botschaft bzgl. des Haushalts 2023 vorab: Trotz der sehr herausfordernden Lage i. B. Finanzen ist die Kämmerin zuversichtlich, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt präsentieren zu können, der alle Kostensteigerungen gut verarbeitet und Raum lässt für weitere Zuführungen zu Rücklage. Vorbehaltlich etwaiger negativer Effekte!
Am 13.01.2023 wurde zudem mitgeteilt, dass wir mit einer Nachzahlung zu Gunste der Gemeinde in Höhe von rund 140 TEUR rechnen können (Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer, …). 



Fazit „Türkenfeld hilft & gestaltet“ => Weihnachtsspendenaufruf 2022
Bis einschl. 02.01.2022 wurden i. R. d. Weihnachtsspendenaufrufes 2022 14.418,57 EUR gespendet. Weitere 1.500 Euro sind für die kommenden Wochen avisiert. Damit wächst der Kontostand des Spendenfonds auf 33.115,68 EUR



„150-Jahre Eisenbahn in Türkenfeld“ => Sonderausstellung sowie Veranstaltungen vor Ort geplant
Unser Gemeindearchivar plant in Abstimmung mit umliegenden Gemeinden und unterstützt aus dem Rathaus-Team eine Sonderausstellung im Linsenmann-Saal sowie Veranstaltungen vor Ort. Details folgen.




Hausalarmanlage Sporthalle => Bescheid liegt vor
Zum Baugenehmigungsbescheid fehlte noch die Bescheinigung eines Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Anlagen bzgl. der Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Hausalarmanlage (Auflage Nr. 1.2.11). Der TÜV hat die Anlage bescheinigt. Der einzig festgestellte Mangel wurde durch die Fa. Wurm beseitigt. Alle Unterlagen wurden im Dezember dem LRA übergeben. 




Blick auf die Stromerträge der vor rund zwei Jahren installierten PV-Anlagen auf den Einrichtungen PFIFFIKUS und SUMSEMANN
Fazit: Beide Anlagen lieferten in 2022 höchst erfreuliche Erträge und konnten den externen Stromzukauf deutlich senken. Insb. im SUMSEMANN machen sich die ergriffenen Energieeinsparungsmaßnahmen (Beleuchtung, etc.) deutlich bemerkbar.

PFIFFIKUS:


SUMSEMANN



Schreiben an den Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr bzgl. unbefriedigender Entwicklung i. B. auf die Barrierefreiheit des S-Bahn-Hofs Türkenfeld

Ausgehend von einer erneuten Berichterstattung im Münchner Merkur zur Barrierefreiheit von Bahnstationen im MVV-Bereich hat sich der Bürgermeister erneut an die zuständigen Stellen gewandt und Verbesserungen angemahnt:

Das Schreiben im Wortlaut:

S-Bahn-Hof Türkenfeld (Linie S-4) / hier: Unbefriedigende Situation und fehlende Perspektive i. B. auf einen barrierefreien Ausbau 


Sehr geehrter Herr Staatsminister,

vielleicht haben Sie wie ich die Berichterstattung im Münchner Merkur vom 28.12.2022 verfolgt. Hier wird in einem Beitrag mit dem Titel „Der lange Weg zu barrierefreien Bahnhöfen“ beschrieben, wo wir im MVV-Raum in Sachen „Barrierefreiheit“ der Bahnhöfe stehen. 

Ich nehme diese Berichterstattung zum Anlass, einmal mehr die in hohem Maße unbefriedigende Situation im Bereich des Türkenfelder S-Bahn-Hofes zu schildern:
  1. Die Bahntrasse München Geltendorf (ff) durchschneidet meine Gemeinde de facto auf einer Länge von mehreren hundert Metern. Dies führt dazu, dass die beiden Gleise (Richtung München bzw. Richtung Geltendorf) nur über eine Unterführung aus den 1970er Jahren miteinander verbunden sind. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (Rollatoren, Rollstühle, Kinderwägen, …) haben Stand heute KEINE Möglichkeit, zwischen den beiden Gleisen zu wechseln. Wer halbwegs mobil ist, kann eine eigentliche für Fahrräder vorgesehene und sehr steile Rampenkonstruktion nutzen, um die Unterführung zu passieren. Ansonsten bleibt den betroffenen nur, einen knapp 900 Meter langen (!!) Fußweg zurückzulegen, um die Gleisseiten barrierefrei zu wechseln. 
    Vor Ort ist uns bewusst, dass eine eigentlich erstrebenswerte und wartungsarme Rampenlösung beiderseits der Gleise vermutlich an fehlendem Bauraum scheitert. Als Mindestlösung erwarten wir darum eine Aufzugslösung, die das Problem adressiert.  
  2. Ebenfalls nicht barrierefrei möglich ist der Zustieg zu den S-Bahnen. Hier wären dringend Aktivitäten angezeigt, die diesen Missstand beheben.  

Sehr geehrter Herr Staatsminister: Wir sind Realisten genug um zu wissen, dass eine barrierefreie Ertüchtigung unserer S-Bahn-Station nicht von jetzt auf gleich machbar ist. Auch kennen wir unseren Platz in der MVV-Familie i. B. auf Fahrgastzahlen & Co. Was mich offen gestanden ärgert ist die Sprachlosigkeit, wenn es um eine echte PERSPEKTIVE für weitere Ausbaumaßnahmen geht. Wir sehen, hören und erleben, wie ein Bahnhof nach dem anderen „auf Vordermann“ gebracht wird. Was wir aber eben nicht erkennen, ist eine Perspektive für unseren Bahnhof. Unserm Kenntnisstand gibt es noch nicht einmal planerische Überlegungen, am Status quo etwas zu ändern geschweige denn einen Zeitplan, hier zu Verbesserungen zu kommen. 

Ausdrücklich an dieser Stelle lobend erwähnen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen des Bahnhofsmanagements München, die m. E. durchwegs konstruktiv nach Lösungen suchen, um Entwicklungen vor Ort (wie z. B. den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle am Bahnhof, die Ertüchtigung der Fahrradständer, etc.) zu unterstützen. Was scheinbar aber auch hier fehlt, sind „Vorgaben und Mittel von Oben“, um die so dringend notwendigen weiteren Impulse zu setzen. 

Es würde mich sehr freuen, wenn wir unsere Sonntagsreden zu Barrierefreiheit & Co. auch mit Leben füllen. Ebenfalls freue ich mich, wenn Sie als die politisch verantwortliche Stelle hier die so sehnlich erwartete Perspektive aufzeigen. 

Abschließend lade ich Sie gerne ein, sich vor Ort ein Bild der Lage zu machen und wir absolvieren gemeinsam mit meinem elf Monate alten Sohn und einem handelsüblichen Kinderwagen den Versuch, von einer Bahnsteigseite zur anderen zu kommen. 



Mit freundlichen Grüßen


Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister


Auszug aus Berichterstattung des Münchner Merkurs vom 28.12.2022:



Statistik-Daten zum Jahresende 2022:

Einwohnerentwicklung:
Stand
31.12.2021
31.12.2022
Erstwohnsitz
3769
3783
Zweitwohnsitz
212
188
Geburten
30
30
Sterbefälle
27
41
Kirchenaustritte
42
83


Entwicklung der Religionszugehörigkeit:
Stand
Einwohner (Hauptwohnsitz)
Einwohner mit Religion (katholisch + evangelisch)
Anteil
Kirchenaustritte vom Standesamt beurkundet
31.12.2022
3783
2350
62,12%
83
31.12.2021
3769
2374
62,99%
42
31.12.2020
3735
2380
63,72%
35
31.12.2019
3710
2389
64,39%
27
31.12.2018
3738
2436
65,17%
32
31.12.2017
3783
2477
65,48%
33
31.12.2016
3804
2503
65,80%
25
31.12.2015
3812
2512
65,90%
26
31.12.2014
3757
2504
66,65%
33
31.12.2013
3717
2510
67,53%
29
31.12.2012
3687
2524
68,46%
20

Datenstand vom 16.02.2023 14:18 Uhr