Datum: 15.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 25.01.2023 öf. Teil
2 Fragestunde
3 Antrag des Sozialdienstes Türkenfeld e.V. bzgl. (dauerhafter) Bezuschussung seitens der Gemeinde aufgrund aktueller Finanzlage
4 Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath / hier: Anpassung des Finanzierungskonzepts
5 Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2023 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)
6 Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2022)
7 Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Genehmigung Vereinbarung zwischen Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde bzgl. anteiliger Kostenübernahme
8 Gemeindliche Straßen und Wege / hier: Budgetfreigabe für die geplanten Asphalt- und Schachtsanierungen im Jahr 2023 im Rahmen einer Sammelausschreibung (inkl. bereits beschlossene Maßnahme "Augelberg")
9 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 25.01.2023 öf. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 25.01.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 25.01.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö 2
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3. Antrag des Sozialdienstes Türkenfeld e.V. bzgl. (dauerhafter) Bezuschussung seitens der Gemeinde aufgrund aktueller Finanzlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit dem Haushalt 2023 zu sehen. Aufgrund Relevanz => Beratung und Beschlussfassung vor Aufruf des TOPs „Haushalt“.

***

Mit Schreiben vom 12.12.2022 beantragt der Ökumenische Sozialdienst Türkenfeld e. V. eine (dauerhafte) Bezuschussung der Vereinstätigkeit durch die Gemeinde. Begründet wird dieser Bedarf durch die schlicht unzureichende Finanzierung ambulanter Pflegedienste durch die Krankenkassen sowie weitere übergreifende staatliche Instanzen. Hierdurch entstehen dauerhaft Defizite, die den Verein in seiner langfristigen Existenz aussagegemäß gefährden. Angeregt wird seitens des Sozialdienstes die Einführung eines Fix-Zuschusses je Bürgerin und Bürger (im Raum stehend: 4 Euro pro Kopf = rund 15 TEUR pro Jahr).  

Aus Sicht der Gemeinde bzw. Bürgerschaft sind folgende Argumente zu bedenken und i. R. einer Entscheidungsfindung abzuwägen:

A)        Der Sozialdienst leistet in der ambulanten Pflege eine wichtige Arbeit und ist – neben privaten Pflegediensten aus umliegenden Gemeinden – ein wesentlicher Anbieter derartiger Leistungen im Gemeindegebiet. Derzeit werden im Gemeindegebiet 39 Personen regelm. pflegerisch betreut.  
Zu unterstreichen ist, dass in Folge des demographischen Wandels („Alterung der Gesellschaft“) der Bedarf an (ambulanten) Pflegeleistungen perspektivisch steigen wird. Wäre der Sozialdienst gezwungen, seine Tätigkeit in Folge mangelnder Finanzierung einzustellen, entstünde eine Lücke, die nur schwer gefüllt werden könnte. 
Aussagegemäß hat der Sozialdienst in den letzten Jahren intensiv an der Kostenstruktur gearbeitet und Einsparungen forciert. Der Verein selbst wird ehrenamtlich geführt.

B)        Neben der hauptamtlichen (und vergüteten) Pflege-Tätigkeit wird unter dem Dach des Sozialdienstes ein breites ehrenamtliches Angebot (insb. im Bereich Seniorinnen und Senioren) gebündelt. Bearbeitet werden hier z. B. auch gesellschaftlich wichtige Themen wie der Umgang mit Demenz, etc.
Auch diese Strukturen wären gefährdet, würde der Sozialdienst seine Tätigkeit einstellen müssen

C)        Die Gemeinde war in den letzten Jahren konsequent bemüht, den Sozialdienst zu unterstützen. Geflossen sind dabei folgende Beträge: 
2020: 10.000,00 €, 2021: 1.435,14 € für Büromöbel und  5.000 € Zuschuss für E-Auto, 2022: 4.284,71 Reparatur PKW und Ausbildungskosten Pflegekraft sowie zusätzlich 2.000 €   

In Summe seit 2020: 22.719,85 EUR

D)        Wichtig zu wissen: Sollte sich der Gemeinderat entschließen, einen Festbetrags-Zuschuss zu gewähren, ist – abhängig von der Finanzlage der Gemeinde sowie der Entwicklung der wirtschaftlichen Kennzahlen des Sozialdienstes – alljährlich neu über den Zuschuss zu entscheiden. Formal würde es sich um eine sog. „freiwillige Leistung“ der Gemeinde handeln, die nur solange gewährt werden darf, wie die Gemeinde diese stemmen kann. Dies gilt auch für alle anderen (Vereins)-Zuschüsse. Der guten Ordnung halber sei erwähnt, dass privat geführte Pflegedienste eventuell Anstoß an der Bezuschussung nehmen. 

E)        Die Gemeinde investiert massiv in die Bereiche Kinder/Jugend/Bildung (vgl. sechsstellige Defizite in den Kindergärten, der Schule, Vereinszuschüsse für Jugendarbeit, Subventionierung Mittagessen Cantina, …). Dem gegenüber stehen eher verhaltene jährliche Ausgabe für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Es geht hierbei nicht darum, Generation A gegen Generation B auszuspielen. ABER: Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit steht es dem Gemeindehaushalt durchaus gut zu Gesicht, die ältere Bevölkerung etwas stärker zu gewichten, was u. A. durch eine Bezuschussung des Sozialdienstes geschehen könnte. 

F)        Bedenklich ist, dass der vorliegende Zuschussantrag einen mehr und mehr um sich greifenden Trend wiederspiegelt: Auf die kommunale Ebene rollen stetig steigende Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu, die zwar staatlich (Bund, Land) gewollt sind, aber NICHT ausreichend finanziert werden (vgl. Entwicklung Kreisumlage u. A. in Folge stark steigender Bezirksumlage f. Sozialleistungen, …). Dieser Trend nimmt der kommunalen Familie „Luft zum Atmen“. 


Fazit & Vorschlag der Verwaltung (so auch im Haushaltsentwurf 2023 aufgenommen):

Unter Abwägung aller Ziele & Argumente (Bedeutung des Sozialdienstes, finanzielle Rahmenbedingungen, etc.) schlägt die Verwaltung vor, dem Sozialdienst im Jahr 2023 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 10 TEUR zu gewähren. Diese Summe soll nach Möglichkeit auch in den Folgejahren bereitgestellt werden. Anpassung z. B. in Folge von Inflationsentwicklungen sind möglich und stehen dem Gemeinderat frei. die Folgejahre in Aussicht gestellt werden. Eine fixe Bezuschussung pro Einwohnerkopf wird angesichts einer sich verschiebenden Demographie-Pyramide, etc. nicht für zielführend erachtet. Stattdessen soll situativ angepasst gehandelt werden. 


***
Im Sinne der Transparenz hat die Gemeindeverwaltung zusätzliche Informationen zu Finanzlage & Co. des Sozialdienstes angefordert. Die Antworten werden nachfolgend wiedergegeben. 

FRAGEN:

Zur fundierten Vorbereitung einer Beschlussvorlage bitte ich um Zumeldung folgender Informationen bis 03.02.2023:
1)        Wie viele Kundinnen und Kunden betreuen Sie aktuell (und wie viele davon sind im Gemeindegebiet beheimatet bzw. außerhalb in Nachbarortschaften)?
2)        Wie hat sich die Zahl Ihrer Kundinnen und Kunden in den letzten fünf Jahren entwickelt (= jeweils Durchschnittszahl pro Jahr bitte nennen)?
3)        Wie hoch in EUR sind die Rücklagen / liquiden Mittel des Sozialdienstes per Ende 2022?
4)        Über welche weiteren Vermögenswerte verfügt der Sozialdienst und in welcher Höhe (schuldenfreie Büroräume)?


ANTWORTEN:

Antrag auf Zuschuss durch die Gemeinde  

Sehr geehrter Herr Staffler,

es freut uns, dass Sie unserer Bitte nachkommen und unser Anliegen im Gemeinderat besprechen wollen.

Hiermit erhalten Sie die gewünschten Informationen.

1)        Wir betreuen aktuell 47 Klienten ( 39 Türkenfeld, 8 Grafrath und Kottgeisering) In Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung 
2)        Gesamtkunden incl. Beratungsbesuche im Jahr      2022  132 Kunden,    2021 128 Kunden   2020   106 Kunden,    2019  112 Kunden,    2018    115 Kunden
3)        Kontostand Anlagekonto Raiffeisenbank 31.12.2022   45.000,00 Euro
4)        Schuldenfreie 2 Zimmerwohnung, Bilanzwert 151.516,74 Euro  1 E-UP Bilanzwert 7.202,00 Euro , 1 Fiat Bilanzwert 1.278,00 Euro 
5)        Wir bekommen von den Kirchen kostenlose Beratung in Rechts- und Personalfragen. Finanzielle Unterstützung bekommen wir keine.  

Wir werden das Kalenderjahr 2022 voraussichtlich mit einem Jahresfehlbetrag von ca. 20.000,00 Euro abschließen. 

Mit freundlichen Grüßen





Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dem Ökumenischen Sozialdienst Türkenfeld e. V. im Jahr 2023 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 10 TEUR zu gewähren. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Betrag sofern finanziell für die Gemeinde leistbar auch in die Haushaltspläne des Folgejahres einzustellen (vgl. Finanzplanung). 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dem Ökumenischen Sozialdienst Türkenfeld e. V. im Jahr 2023 einen Festbetragszuschuss in Höhe von 10 TEUR zu gewähren. Die Verwaltung wird gebeten, diesen Betrag sofern finanziell für die Gemeinde leistbar auch in die Haushaltspläne des Folgejahres einzustellen (vgl. Finanzplanung). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Anstehende Ertüchtigungsmaßnahmen in der Kläranlage Grafrath / hier: Anpassung des Finanzierungskonzepts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 13.10.2021 ö informativ 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2021 ö beschließend 11
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit dem Haushalt 2023 zu sehen. Aufgrund Relevanz => Beratung und Beschlussfassung vor Aufruf des TOPs „Haushalt“.

***


Die Kommunalaufsicht teilt nach nochmaliger Prüfung mit, dass sie der gemeinsamen Aufnahme eines Darlehens (Gemeinde & Abwasserzweckverband Obere Amper) für die Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath kritisch gegenübersteht. Grund hierfür ist die exzellente Finanzlage der Gemeinde (Rücklage: ~ 8 Mio. EUR), die – trotz geplanter größerer Projekte in naher Zukunft – eine Darlehensaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt nicht rechtfertigt. Stattdessen ist die Gemeinde aufgefordert, die notwendigen Investitionen (2023: 1,1 Mio. EUR / 2024: 700 TEUR) aus den Rücklagen zu finanzieren. 

Am 02.02.2023 fand aus diesem Grund ein Gespräch zwischen Bürgermeister Staffler, GL Renate Mang und dem Geschäftsführer des Zweckverbandes, Herrn Heldeisen, statt.

Die aktuelle Projektplanung für die Ertüchtigung der Kläranlage Grafrath sieht folgende Kostenrahmen vor (=> Anteil der Gemeinde Türkenfeld: 37,72%):

Gesamtkosten: 5,4 Mio. EUR (= Anteil der Gemeinde Türkenfeld  ~ 2 Mio. EUR)
./. erwarteter staatlicher Zuschüsse: 1,0 Mio. EUR (= ~ 400 TEUR Anteil Türkenfeld)
= „Netto“-Projektbudget: 4,4 Mio. EUR (= Anteil der Gemeinde Türkenfeld ~1,66 Mio. EUR)

Seitens der Gemeinde Türkenfeld haben wir im letzten Jahr bereits eine Zahlung in Höhe von 200 TEUR getätigt, sodass von einem individuellen Netto-Finanzierungsvolumen von 1,46 Mio. EUR auszugehen ist. 

Wichtig:
1)        Die Fördergelder fließen mit zeitlichem Verzug, teilweise auch erst nach Abschluss der Arbeiten. Sprich: Die Fördergelder müssen zwischenfinanziert werden.
2)        Angesichts der notwendigen Zwischenfinanzierung (nicht fristenkongruent!) werden für den Vermögenshaushalt der Gemeinde Türkenfeld im Jahr 2023 Zahlungen von 1,1 Mio. EUR angenommen sowie für den Haushalt 2024 von 700 TEUR. 
3)        Alle aus dem Gemeindehaushalt geleisteten Zahlungen für das Projekt fließen mit entsprechenden Abschreibungsfristen in die nächste Gebührenkalkulationen Abwasser ein, sodass die Gemeinde de facto als „Zwischen-Finanziererin“ auftritt und langfristig mit Mittelrückflüssen zu rechnen ist. Eine nennenswerte Auswirkung auf die Höhe der Gebühren wird aktuell nicht erwartet, nachdem durch die Baumaßnahme die Energiekosten der Anlage spürbar sinken werden.
4)        In der Gesamtbetrachtung der gemeindlichen Finanzen wird es in Folge der zu leistenden Zahlungen an den AZV nicht ausbleiben können, andere Projekte (z. B. Erwerb von Bauflächen, …) mit Fremdkapital (zwischen)-zu-finanzieren. 

Bürgermeister und Kämmerin schlagen vor, die oben genannten Investitionsvolumen im Haushalt 2023 sowie den Haushalts- bzw. Finanzplanungen 2024 ff. einzuplanen und damit dem Rat der Kommunalaufsicht zu folgen. Damit ist der Darlehensbeschluss vom Oktober 2022 aufzuheben. 


Beschlussvorschlag
1)        Der Gemeinderat beschließt, den im Oktober 2022 gefassten Beschluss zur gemeinsamen Darlehensaufnahme (Gemeinde & Abwasserzweckverband Obere Amper) angesichts der jüngsten Entwicklungen aufzuheben.
2)        Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, die durch die Gemeinde Türkenfeld zu erbringenden Kostenbeteiligungen für die Maßnahme „Ertüchtigung Kläranlage Grafrath“ wie in diesem Sachvortrag dargestellt direkt aus dem Gemeindehaushalt zu leisten. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Positionen im Haushalt 2023 sowie in den Finanzplänen der Jahre 2024 ff darzustellen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, den im Oktober 2022 gefassten Beschluss zur gemeinsamen Darlehensaufnahme (Gemeinde & Abwasserzweckverband Obere Amper) angesichts der jüngsten Entwicklungen aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, die durch die Gemeinde Türkenfeld zu erbringenden Kostenbeteiligungen für die Maßnahme „Ertüchtigung Kläranlage Grafrath“ wie in diesem Sachvortrag dargestellt direkt aus dem Gemeindehaushalt zu leisten. Die Verwaltung wird beauftragt, notwendige Positionen im Haushalt 2023 sowie in den Finanzplänen der Jahre 2024 ff darzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2023 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Die GR-Mitglieder erhalten mit dieser Sitzungsvorlage auch die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die zugehörigen Dokumente (siehe Anhang bzw. RIS).

Detailfragen zu einzelnen Haushaltsansätzen bitten wir nach Möglichkeit VOR der Sitzung mit Kämmerin Renate Mang zu klären (gerne telefonisch oder per E-Mail)


HAUSHALT 2023



Hinweise: 
  • Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 02.02.2023 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen. 
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 06.02.2023 vom zuständigen Gremium einstimmig verabschiedet. 
  • Nachdem sich die Zahlenlage für 2023 nach Meinung der Verwaltung weiterhin „erfreulich“ darstellt und sämtliche Mindestkennziffern (z. B. Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt => damit Überdeckung der laufenden Ausgaben durch entsprechende Einnahmen!) erreicht werden, schlägt die Verwaltung vor, den Haushalt im Rahmen der Februar-Sitzung beschlussmäßig zu behandeln.   
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2023
  • Entgegen ursprünglicher Erwartungen ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2023 die laufenden Einnahmen die laufenden Ausgaben der Gemeinde (= Verwaltungshaushalt) decken
  • Sofern heute nicht absehbare negative Effekte auf der Einnahmen-Seite ausbleiben (insb. Gewerbesteuer und Einkommenssteuer), kann sogar eine ansehnliche Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt erfolgen (= es wird ein Überschuss erwirtschaftet!
  • In der Rückschau ist es erneut gelungen, die Rücklagen zu steigern. Die Gemeinde kann damit zum 31.12.2022 auf ein Polster i. H. v. rund 7,7 Mio. EUR zurückgreifen, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,8 Mio. EUR entspricht. 
    Zum Vergleich: Per 01.01.2020 betrug die Rücklage 3.249.613,57 EUR.
  • Türkenfeld geht damit gut gerüstet und schuldenfrei in eine wirtschaftlich sicher herausfordernde Zeit und ist gleichzeitig in der Lage, wichtige Zukunftsprojekte trotz vermeintlich ungünstigerer Rahmenbedingungen zu realisieren (siehe Projektliste). 
  • Einmal mehr erfreulich stellte sich in der Rückschau auf das Jahr 2022 die Entwicklung der Gewerbesteuer dar. Hier konnten ~ 2,6 Mio. EUR eingenommen werden, was einen Allzeit-Rekordwert darstellt. Hinzuweisen ist hier aber – analog anderer Gemeinden – auf Klumpen-Risiken. Sprich: Wenn sich die wirtschaftliche Lage nennenswerter einzelner Gewerbesteuerzahler ändert, wird sich dies direkt und spürbar auf die Gemeinde auswirken. 
  • Auch anderen Einnahmearten waren 2022 im Plan; auf der Ausgaben-Seite konnte – gerade im laufenden Betrieb – der konsequente Sparkurs fortgesetzt werden; viele Haushaltsansätze mussten darum nicht ausgereizt werden. 
  • Analog den allgemeinen Steuerschätzungen erwarten wir für das Jahr 2023 (leicht) steigende Einnahmen in den Bereichen der Einkommenssteuer. Bzgl. der Gewerbesteuererwartung hat sich die Gemeindeverwaltung zu einem sehr verhaltenen Ansatz entschieden. Stark rückläufig wird die Gemeindebeteiligung an der Grunderwerbssteuer sein (Immobilienmarkt arg lädiert).  
  • Aufgrund der hohen Steuerkraft muss die Gemeinde eine deutlich höhere Kreisumlage an den Landkreis im Jahr 2023 abführen (2022:  2.095.589 Euro; 2023:  2.618.000 Euro). 
  • Gleichzeitig schmerzt die Tatsache, dass ebenfalls aufgrund der hohen Steuerkraft die staatlichen Schlüsselzuweisungen radikal sinken (2022:  280.584 Euro; 2023: 14.632 Euro).  
  • In Folge der zuletzt im Jahr 2022 angepassten Gebühren im Bereich Abwasser sowie der bereits zuvor angepassten Wassergebühren ist es gelungen, die teils massiven laufenden Defiziten in (kleine) Überschüsse zu verwandeln. Hierdurch können de facto Defizite der Vorjahre aufgeholt werden bzw. werden die vom Gemeinderat beschlossenen Sanierungsmaßnahmen schrittweise angegangen. Der Bürgerschaft wird hierdurch viel abverlangt. Es zeigt sich, dass hier immer mehr und mehr Kommunen nachziehen müssen, was den Türkenfelder Weg bestätigt. Temporär belasten wird den Gemeindehaushalt die Zwischenfinanzierung des „Türkenfelder Anteils“ an der Sanierung der Kläranlage Grafrath. 
  • Die Inflation sowie damit einhergehende Tarifsteigerungen im Bereich Personal treffen die Gemeinde mit Wucht (Tarifabschluss derzeit in Verhandlung; Haushalt kalkuliert mit mind. 5% Steigerung der Lohn- und Gehaltskosten!). Alle diesbezüglichen Haushaltsansätze (Unterhaltskosten, laufende Betriebskosten, Personalkosten, …) wurden gem. den Empfehlungen der komm. Spitzenverbände teils spürbar erhöht, was sich in der Haushaltsplanung deutlich zeigt.
    Die Gemeinde profitiert massiv von der staatlichen Energiepreisbremse sowie den bereits umgesetzten Maßnahmen im Bereich der Energieeinsparungen sowie PV-Anlagen, etc. 
  • Insbesondere das Defizit im Bereich der Kinderkrippe sowie der Kindergärten wächst u. A. in Folge spezieller Tarifabschlüsse für das Kindergarten- und Kinderkrippen-Personal deutlich; die staatlichen Transferzahlungen federn hier nur einen Bruchteil der Kostensteigerungen ab. Hinzu kommt eine temporär zu erwartende schlechtere Auslastung unserer Einrichtungen und damit sinkende Einnahmen in Folge eines geburtenschwachen Jahrgangs 2017 (Betrifft primär d. Kindergärten). Dieser Trend sollte sich spätestens 2024 wieder ausgleichen. 
  • Eine Erhöhung der Grundsteuern bzw. weiterer Steuerarten ist in 2023 nicht vorgesehen. 
    nachrichtlich: Grundsteuer A 300 (Lkr.-Schnitt FFB 310) | Grundsteuer B 300 (Lkr.-Schnitt FFB 322) | Gewerbesteuer 340 (= Lkr-Schnitt). 
  • Der vom Gemeinderat beschlossene konsequente Investitionskurs wird im Jahr 2023 stringent fortgesetzt. Eine Auflistung der Maßnahmen und Projekte für das Jahr 2023 sowie die Folgejahre befindet sich im Anhang. 
  • Wie aus der Projektübersicht ebenfalls ersichtlich, stehen ab dem Jahr 2023 Mittelabflüsse aus der Rücklage an. Z. B. in Folge kostenintensiver Projekte wie der Sanierung der Pumpen im Bereich Wasser und Abwasser, der Ertüchtigung der Straßenbeleuchtung, etc.

Ausgangslage / gesamtwirtschaftliche Betrachtung / Rückschau:
Die eigentlich nach der Pandemie-Lage erwartete deutliche wirtschaftliche Erholung wird deutlich abgeschwächt durch die Kriegshandlungen in der Ukraine, steigende Energiekosten und in Summe inflationsgetriebener Effekte. Für das Jahr 2023 wird seitens der Steuerschätzer mit nur leicht steigenden Steuereinnahmen gerechnet, die (anteilig) helfen, inflationsbedingte Mehrausgaben abzufedern. 

Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2022 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis): 

       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2022 stellt sich die Lage wie folgt dar: 


Stand der Schulden per 01.01.2022:                                 0 EUR

Stand der Rücklage per 01.01.2021:                                 4.888.613,38 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2022:                                 5.877.545,32 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2023:                7.685.140,28 EUR

Der durch Kämmerin Renate Mang in Zusammenarbeit mit Bürgermeister Staffler aufgestellte Haushalt 2023 folgt, wie oben geschrieben, weiterhin einem konservativen Ansatz. D. h., dass auf der Einnahmen-Seite mit aus der Steuerschätzung abgeleiteten Werten gearbeitet wird. Auf der Ausgaben-Seite wurden heute bekannte Maximalwerte angesetzt. 

Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2023:
Wie erwähnt, wurde die Einnahmen-Seite konservativ, d. h. zurückhalten, geplant. Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Einnahmen inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 





Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2023:
Die nachfolgende Tabelle stellt die wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2023 inkl. den entsprechenden Vorjahres-Werten gegenüber: 
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2023 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2023 (= meist Vermögenshaushalt): 
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich teils um fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Investitionen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden. 








In Summe sind in den kommenden Jahren gem. der Liste Investitionen in Höhe von knapp 20 Mio. EUR geplant (bei Mittelrückflüssen in Höhe von ~ 14 Mio. EUR). 

WICHTIG ZU WISSEN:
  • Wie oben geschrieben, befinden sich die Projekte in unterschiedliche Reifegraden. Sprich: Die Qualität der Kostenschätzungen, etc. variiert je Projektphase. Teilweise werden zwangsläufig Anpassungen an der Projektliste notwendig sein.
  • Bzgl. der Projekte 2023 (und damit Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist anzumerken, dass manch größere Ausgabenpositionen (z. B., Schwimmbad, …) abhängen sind z. B. von bewilligten Förderanträgen, genehmigten Bauanträgen, …
  • Langfristig wird mind. temporär eine Kreditfinanzierung verschiedener Investitionen unumgänglich sein. 

Neben den obenstehenden Projekten ist es nach Meinung der Verwaltung in den nächsten 5 Jahren notwendig, eine Sanierung des Altbaus „Kindergarten Pfiffikus“ anzugehen.  




Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2023 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2023 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden. 

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen): 


1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)

3330.7000
10.700,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
Antrag v. 03.01.23 
3330.7000
4.150,30 € 
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036) 
Antrag  v. 29.11.2022   
3500.7000
1.650,00 €
Brucker Forum (1900)     
Antrag  v. 21.11.2022 
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                             
Antrag 17.10.2022
3600.7180
0 €
Ziel 21  (3649)  (Beitrag f. 2022/2023 ausgesetzt)
 
4320.7000
10.000,00 €
Ökumenischer Sozialdienst
Siehe sep. TOP i. R. d. heutigen Sitzung

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf   
4700.7000
100,00 €
Caritas / Fachstelle f. pflegende Angehörige  (2873)                 
Antrag 4.8.2022
 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                 

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                     
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
  
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 


  
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                       
Antrag ohne €   
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
  
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2023: 
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einem sog. V-Konto durch die Kasse gesammelt und sodann über eine eigene Haushaltsstelle dargestellt (vgl. GR-Beschluss dazu). 


Exkurs III: Schulverbandsumlage: 

Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf im Verwaltungshaushalt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken (Verwaltungsumlage). Die Umlage wird nach der Zahl der Verbandsschüler bemessen. In der Umlage sind auch Gastschulbeiträge (14.750 Euro) enthalten.
Entwicklung des nicht gedeckten Bedarfs und Umlage (Summen) der Verbandsmitglieder:

2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
796.050 €
796.800 €
868.815 €
819.045 €
922.201 €
842.527 €
719.600 €
808.850 €

Türkenfeld 
Umlage € 
pro Schüler
Schüler GS
Schüler MS
Umlage €
2015
3.388,49
117
30
498.108
2016
3.130,72
118
28
457.085
2017
3.089,76
131
35
512.901
2018
3.173,39
139
36
555.344
2019
2.971,95
137
34
508.204
2020



606.663
2021



590.385
2022



510.530
2023



547.890














Beschlussvorschlag:
Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2023 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.


Beschluss 2:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.712.550 Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 4.585.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2023 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.712.550  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2023 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 4.585.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2026 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2022)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Unterjährig eingehende Spenden für gemeinnützige Zwecke werden jeweils unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat eingenommen.

Die Gemeinde-Kasse stellt einmal jährlich alle vorbehaltlich eingenommenen Spenden zusammen.

Im Jahr 2022 sind folgende Spenden eingegangen und Gegenstand der heutigen Beschlussfassung:


Spender
Betrag
Datum
HHSt.
Bemerkung
Sparkasse
100,00 €
13.01.2022
4640.1760
Bastelmaterial 
Sparkasse
100,00 €
24.01.2022
4641.1760
Bastelmaterial
Raiffeisenbank
      2500,00 €
01.03.2022
3400.1770
Werbepartnerschaft anl. Bürgerfest zur Ortssanierung
Herr A
500,00 €
08.03.2022
4700.1780
Hilfsgütertransport Ukraine
Firma 01
1011,50 €
14.03.2022
4700.1780
Hilfsgütertransport Ukraine
Raiffeisenbank
1000,00 €
05.04.2022
V 110
Spende Projekt „Essbares Türkenfeld“
Herr B
1500,00 €
12.05.2022
4700.1780
Projekt Car-Sharing
Herr C
100,00 €
12.05.2022
4641.1780
Kiga Sumsemann
Elternbeirat Kiga Sumsemann
100,00 €
07.06.2022
4641.1780
Zuschuss zu Trinkflaschen
Sparkasse
2000,00 €
23.09.2022
8800.3660.001
Waldsofas
Frau D
76,65 €
12.10.2022
Sachspende
Blumenzwiebeln für Gemeindebeete
Herr E
400,00 €
20.10.2022
V 110
Spende Bankerl
Sparkasse
400,00 €
21.10.2022
1300.1760
Förderung Jugendfeuerwehr
Erdgas Südbayern
2000,00 €
13.12.2022
6100.1770
Energie Klimafond 2022
218 Spender
71523,77 €
2022
V 110
Türkenfeld hilft und gestaltet
Inkl. Großspenden aus den Erlösen des Corona-Testzentrums (vgl. laufende GR-Information)
Gesamt
83311,92 €




Auf Anfrage können Mitglieder des Gemeinderats die Spenderliste selbstverständlich einsehen. Ein elektronischer Versand ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2022 bis 31.12.2022 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2022 bis 31.12.2022 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Genehmigung Vereinbarung zwischen Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde bzgl. anteiliger Kostenübernahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gremium bekannt, handelt es sich beim Ausbau der Bahnhofstraße (Bauabschnitt II = Kreuzung „Alte Schmiede“ bis Bahnhof) um eine Baumaßnahme der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld II i. R. der Dorfentwicklung. Seitens der Gemeinde wird parallel zur Baumaßnahme der TG die Wasserleitung im betroffenen Baubereich saniert sowie eine Oberflächenentwässerung hergestellt.

Um die Finanzierung der TG-Maßnahme zu sichern, ist – wie im Rahmen der Dorfentwicklung üblich – eine Vereinbarung zwischen Teilnehmergemeinschaft und Gemeinde zu schließen. Die Vereinbarung ist diesem Sachvortrag beigefügt; analoge Beschlussfassung erfolgt durch Teilnehmergemeinschaft.

Demnach ergibt sich folgende Kostenaufteilung für den TG-Teil der Maßnahme:


Aus Gemeindesicht entstehen gem. aktuellen Kostenschätzungen folgende Gesamtkosten:



Nächste Schritte:
  • Ab Anfang März 2023: Durch ALE bzw. TG: Beauftragung der Ausführungsplanung, Initiierung der Ausschreibung (dabei gemeinsame Ausschreibung d. Gewerbe Straßenbau, Wasserleitungssanierung, Oberflächenentwässerung, … i. S. eines stringenten Bauablaufs)
  • Ende 2023: Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten
  • Ab 2024 bis Ende 2025: Ausführung der Arbeiten (wichtig: immer abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel seitens des ALE in den jeweiligen Jahren)



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Anhang dargestellte Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld II wie vorgelegt zu unterzeichnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Anhang dargestellte Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld II wie vorgelegt zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Gemeindliche Straßen und Wege / hier: Budgetfreigabe für die geplanten Asphalt- und Schachtsanierungen im Jahr 2023 im Rahmen einer Sammelausschreibung (inkl. bereits beschlossene Maßnahme "Augelberg")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gremium bekannt und im Haushalt 2023 vorgesehen, soll im laufenden Jahr im Bereich gemeindlicher Straßen und Wege ein Augenmerk auf die Abarbeitung mehrerer Dutzend Einzelsanierungspunkte gelegt werden. Der entsprechende Haushaltsansatz für den allg. Straßenunterhalt um 50 TEUR auf 150 TEUR erhöht (vgl. Haushaltsstelle 6300.5000).

Um für derartige Projekte zukünftig gut aufgestellt zu sein, wurde ein Software-Programm zur Unterstützung von Ausschreibungen im Baubereich angeschafft. Dieses Standard-Programm erlaubt es der Verwaltung, zukünftig ohne die Zuarbeit externer Planungsbüros fachlich fundiert, prozessual sauber und effizient kleinere Auftragspakete selbst auszuschreiben.

Konkret geplant ist aktuell eine Sammelausschreibung bestehend aus mehreren Losen:
Los 1: sog. Schachtsanierungen im gesamten Gemeindegebiet (= betrifft z. B. Abgesunkene oder überstehende Deckel von Versorgungsinfrastruktureinrichtungen wie z. B. Kanaldeckel)
Los 2: Asphaltkleinsanierungen im gesamten Gemeindegebiet & Risse-Sanierungen (= betrifft z. B. das fachmännische Verschließen von aufgetretenen Rissen, Löchern, etc. sowie das kleinflächige Entnehmen von abgesackten bzw. stark beschädigten Flächen z. B. in Straßenkreuzungen)
Los 3: Sanierung „Augelberg“ (wie vom Gemeinderat bereits beschlossen). 

Die Verwaltung geht davon aus, durch die Sammelausschreibung spürbar attraktive(re) Preisangebote verglichen mit der Einzelausschreibung der o. g. Pakete zu erzielen. Gleichzeitig erlaubt das neu installierte Software-Programm, ohne Zusatzaufwand eine Vielzahl von Firmen um die Abgabe digitaler Angebote zu bitten, was ebenfalls die Ausgangslage in preislicher Hinsicht verbessert. 

Entscheidungsbedarf in der heutigen Sitzung:
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat um Freigabe eines Budgetrahmens für alle drei o. g. Lose innerhalb der beschlossenen Haushaltsansätze, sodass ohne erneute Einzel-Beschlussfassung im Gremium nach Eingang der Angebote die Aufträge vergeben werden können. Dies erhöht die Flexibilität und verhindert z. B. das Warten auf die nächste Gremiumssitzung und damit einen potentiell mehrwöchigen Zeitverzug. Nachdem ausschließlich Standardpositionen ausgeschrieben werden und gem. geltendem Recht der Billigstbieter den Zuschlag erhält, wird der Gemeinderat nicht in seiner Handlungsfreiheit einschränkt.

Die Verwaltung rechnet mit maximalen Kosten für die o. G. Lose 1-3 im Rahmen einer Sammelausschreibung von 100 TEUR. Demnach wären noch 50 TEUR für unterjährige Maßnahmen frei verfügbar. 


Nachrichtlich: Bei Interesse kann die Liste der mehreren Dutzend Kleinsanierungspositionen durch die Mitglieder des Gremiums selbstverständlich eingesehen werden. Gleiches gilt für die sich in Erstellung befindlichen Ausschreibungsdokumente, etc.

EXKURS – weiteres Vorgehen Straßensanierungen:
Bezogen auf die Zustandserfassung aller Gemeindestraße und der dem Gemeinderat im Dezember 2022 kommunizierten Liste ist folgende Entwicklung festzuhalten:
Nach Rücksprache mit anderen Kommunen, etc.  muss festgehalten werden, dass der  Automatismus „Straßensanierung = IMMER neue Wasserleitung und Oberflächenentwässerung“ allein schon aus finanziellen Gründen nicht haltbar sein wird. Gerade im Wasserleitungsbau sowie im Bereich Entwässerung haben sich die Kosten in den letzten Jahren  mindestens verdoppelt, teilweise verdreifacht. Es entsteht die Situation, dass die Erneuerung des Straßenbelags damit einen Bruchteil der unterirdischen Leitungsarbeiten kosten würde. Auch hat die Verwaltung begonnen, die Wasserrohrbrüche zu katalogisieren. Stand heute ist kein Automatismus ableitbar, wo welcher Rohrbruch zuerst auftritt (= Alter der Leitungen). Kurzum: Die Verwaltung wird ein Modell entwickeln, welches „günstige Straßensanierungen aus einem Guß“ ermöglicht – bei gleichzeitiger späterer bewusster Inkaufnahme von Rohrbrüche, die „vielleicht“ auftreten (oder auch nicht). Dies erscheint als wirtschaftlich und zielführend, wollen wir in den kommenden Jahren vorankommen.

Haushaltrechtliche Auswirkungen
100 TEUR von HHST 6300.5000


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der Ausschreibung und anschl. Vergabe / Durchführung der im Sachvortrag genannten Arbeiten. Dabei ist ein Budgetrahmen von 100 TEUR strikt einzuhalten. Dem Gremium sind sowohl die Auftragssummen der vergebenen Teil-Lose wie auch die Endabrechnungsbeträge umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen. 

  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt Bürgermeister und Verwaltung mit der Ausschreibung und anschl. Vergabe / Durchführung der im Sachvortrag genannten Arbeiten. Dabei ist ein Budgetrahmen von 100 TEUR strikt einzuhalten. Dem Gremium sind sowohl die Auftragssummen der vergebenen Teil-Lose wie auch die Endabrechnungsbeträge umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö 9

Pressetaugliche Texte

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Eching am Ammersee; 2. Änderung des Bebauungsplanes „Angerwiesen Ost“, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB
Ziel der Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Nutzung des Obergeschosses i. V. m. einer in Hinblick auf die Nutzung von erneuerbaren Energien geeigneten baulichen Gestaltung für das Einzelhaus mit Doppelgarage auf der Fl. Nr. 421/1 zu schaffen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link: https://www.greifenberg-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren einsehbar.

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; Aufstellung des Bebauungsplanes „Jägersteig-Ost“, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:
  • Sicherung der geordneten baulichen Entwicklung in einem heterogenen Umfeld
  • Regelung der Erschließungssituation (Entwicklung eines Verkehrskonzepts für den ruhenden und fließenden Verkehr im Jägersteig)
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link: https://www.eching-ammersee.de/bauen-wohnen/bebauungsplaene-in-aufstellung 
einsehbar.

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö 10

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat einer temporären Abstandsflächenübernahme im Bereich „An der Kälberweide“ zugestimmt.

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö 11

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Genehmigungsplanung lt. Frau Pavoni weiter ALE-intern in Prüfung; vsl. zur Februar-Sitzung soll die Vereinbarung „TG Gemeinde“ schriftlich vorliegen. Damit sind dann alle Voraussetzungen für die nächsten (Ausführungs)-Planungsschritte gegeben. / vgl. heutige Sitzung   
2.        Sanierung Schwimmbad: Einstimmige Beschlussfassung i. R. d. November-Sitzung 2022 erfolgt; Planungsbüro arbeitet nun mit Hochdruck an der weiteren Ausarbeitung der Planungen; Zeitplan soll erarbeitet werden.   
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Konzept angepasst; öff. Informationsveranstaltung geplant für Anfang März 2023. 
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Letzt Abstimmungen laufen; GR-Befassung mit dem Ziel der nächsten Beteiligungsrunde i. R. d. März-Sitzung 2023 geplant; Planungsverband wird anwesend sein.  
5.        Baugebiet DORFANGER: Nachtragsverträge unterzeichnet; Letzt Abstimmungen laufen; GR-Befassung mit dem Ziel einer ersten Beteiligungsrunde i. R. d. März-Sitzung 2023 geplant; Planungsverband wird anwesend sein.  
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Das Planungsbüro befindet sich aktuell noch in der Einarbeitung der Stellungnahmen. Hier geht es insbesondere um Anregungen der Naturschutzbehörde. Die Abwägung der Stellungnahmen soll voraussichtlich in der Februar- oder Märzsitzung stattfinden. 
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Die Bekanntmachung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ausgehängt. Das Anschreiben an die Träger öffentlicher Belange wurde versendet. Stellungnahmen können bis 27.02.2023 abgegebenen werden.  
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Entwürfe werden derzeit erstellt. 
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Bohrungen haben stattgefunden; Ergebnisse für Januar/ Februar 2023 avisiert.   
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungsaufträge in Zusammenarbeit mit dem AZV vergeben; Auswertung erfolgt dann schrittweise inkl. Sammlung Sanierungsaufträge, sodass hier Sammelaufträge vergeben werden können; Routenplanung 2023 läuft.  
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Alle Förderanträge wurden fristgerecht gestellt. Laut Aussage der zuständigen Förderstelle des Bundes wird die Bearbeitung des Förderantrags vsl. 9 Monate dauern. Die ebenfalls benötigte Förderstelle des Landes geht von einer Bearbeitungszeit > 12 Monate aus. Nachdem mit nennenswerten Zuschüssen gerechnet wird, kann erst mit der Maßnahme NACH Vorlage der Förderbescheide begonnen werden. Sprich: Das Projekt wird sich leider verzögern und kann darum frühestens im Jahr 2024 umgesetzt werden. Der Bürgermeister wird sich in einem Brief an die politisch Verantwortlichen wenden und auf den Missstand aufmerksam machen (zu lange Bearbeitungszeit von Förderanträgen).    
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Der Zeitplan für die Ausschreibung ist terminiert: Am 19.01.23 fand die ex-ante (Vorankündigung für die Ausschreibung) statt, am 26.01.23 soll die Ausschreibung versendet werden, Submission ist am 16.02.23 um 10:00 Uhr; parallel u. a.: Gespräche mit Stadtwerken FFB wg. zukünftiger (Wartungs)-Vertragsgestaltung.     
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Letzte Hürde sind fehlende Bau-Unterlagen aus den Jahren 2008-2010; hier wird derzeit geprüft, wie diese nachbeschafft werden können. 
14.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: Installation aufgrund Materialmangel verschoben auf Mitte 2023; grds. nicht negativ zu bewerten weil hierdurch Ersparnis der Mehrwertsteuer; Module sollen ab KW9 installiert werden.  
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Ausschreibung in Vorbereitung; derzeit offen Zumeldung Elektrik-Fachfirma.  
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Vermessung parallel in Auftrag gegeben.  
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Planung auf der Zielgeraden; Ausschreibung soll bis April stattgefunden haben. 
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Gem. GR-Beschluss alle notwendigen Anträge gestellt; Maßnahme wird in Haushalt 2023 aufgenommen; Ausschreibung wird vorbereitet
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: GR hat Auftrag vergeben; Ausführung geplant f. d. Sommerferien 2023.   
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant für das Frühjahr 2023; Förderbescheid liegt vor.
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: Förderbescheid über 100 Bäume liegt vor; Abstimmtermin mit Gartenbauverein, „essbares Türkenfeld“, BUND Naturschutz, etc. durchgeführt; Bürgerschaft soll eingebunden werden; Pflanzung soll im Herbst 2023 stattfinden. 
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023  vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Antrag „auf gut Glück“ im Sommer 2022 gestellt; Nachfragen im Januar 2023 beantwortet; nun warten auf Rückmeldung. 




TERMINHINWEIS: 
Ausbau Einfahrtsbereich Moorenweiser Straße / Saliterstraße sowie Renaturierung des Höllbachs innerorts im Rahmen eines Bundesförderprogramms
EINLADUNG zu einem Informationsabend am Donnerstag, 02.03.2023 um 18:30 Uhr im Linsenmann-Saal


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

im letzten Jahr haben wir – angespornt durch eine Förderzusage des Bundes – damit begonnen, die Planungen für einen Ausbau des Einfahrtsbereich Moorenweiser Straße / Saliterstraße sowie die anteilige Renaturierung des Höllbachs zu planen. Das zuständige Planungsbüro hat nun die letzten Monate genutzt, um die eingegangenen Anliegen aus der Bürgerschaft sowie der direkt betroffenen Anlieger in eine aktualisierte Planung einzuarbeiten. Ebenfalls eingeflossen sind die teilweise sehr spannenden und unerwarteten Erkenntnisse aus der Vermessung des Areals. Nicht zuletzt werden im neuen Planungskonzept Aspekte wie durchschnittliche Wasserstände, katalogisierte Bäume & mehr gewürdigt.

Kurzum: Wir halten es für sinnvoll, den aktuellen Planungsstand im Rahmen einer Informationsveranstaltung öffentlich vorzustellen. Sodann soll der Gemeinderat die Gelegenheit bekommen, über das weitere Vorgehen formal zu entscheiden.

Ich lade Sie & Euch darum für Donnerstag, 02.03.2023 um 18:30 Uhr in den Linsenmann-Saal ein und freue mich auf viele Interessierte!


Es grüßt herzlich

Emanuel Staffler

Adressatenkreis dieser Einladung:
  • Damen und Herren des Gemeinderats sowie Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft
  • Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
  • Per Brief zusätzlich eingeladen:
    • Alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Grundeigentümer der Saliterstraße (Hausnummern 6, 6a, 7, 8, 8a-d, 11, 14, 16, 18, 20, 22, 24, 26, 26a)
    • Alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Grundeigentümer der Straße 
      „Am Schmittenberg“ 




Streuobstpakt Bayern => Abstimmung zwischen  Rathausteam, Obst- und Gartenbauverein, Essbares Türkenfeld, Bund Naturschutz, etc. hat stattgefunden => BÜRGERINFORMATION SOLL IN KÜRZE VERÖFFENTLICHT WERDEN (siehe Auszug unten)

Aktion „Auf geht´s - Streuobst für Alle!“
Jeder ist eingeladen, zum Spaten zu greifen und neue Bäume zu pflanzen – vielleicht auch in Ihrem Garten?
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Jahrzehnten sind die Streuobstbestände in Bayern stark zurückgegangen. Daher möchte die Bayrische Staatsregierung diese negative Entwicklung stoppen und gemeinsam mit Naturschutzverbänden die Pflanzung von hochstämmigen Obstbäumen fördern. Der Bayerische Streuobstpakt (www.lfl.bayern.de) hat darum zum Ziel, die Bestände in Bayern zu erhalten und bis 2035 eine Million Obstbäume neu zu pflanzen.
Die Gemeinde Türkenfeld hat eine entsprechende Förderung beantragt und kann in einem ersten Förderpaket bis zu 100 Obstbäume abrufen. Diese können dann an Sie, unsere Bürgerinnen und Bürger, Landwirte, Schulen, Kindergärten etc. weitergegeben werden.
Alle Interessierten können ab sofort sog. hochstämmige Obstbäume für den heimischen Garten, Ihre Streuobstwiesen oder andere geeignete Flächen im Rathaus anfragen. Als förderfähig gelten Streuobstbäume, wenn es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen mit einer Stammhöhe von 1,40 bis 1,80 Meter handelt. Verschiedene Apfel- und Birnensorten, aber auch Steinobst (Pflaume und Kirsche), sowie Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere gehören dazu.
WAS BRINGT DAS? Durch das Pflanzen eines oder auch gerne mehrerer Streuobstbäume tragen Sie aktiv dazu bei, dass die einzigartige Kulturlandschaft mit ihrer Vielfalt in unserer Region erhalten bleibt. Zudem trägt das gesunde Obst zur regionalen Selbstversorgung bei. Im Mosthäusl des Obst-und Gartenbauvereins Türkenfeld/Zankenhausen können Sie daraus leckeren Saft gewinnen. 
WAS KOSTET DAS GANZE? Die Bäume werden mit max. 45 Euro je Baum gefördert. Als Eigenanteil bleiben die Aufwendung für das benötigte Pflanzmaterial, Anbindepfosten, Stammschutz und Wühlmausschutz und ein ggf. notwendiger Aufzahl-Betrag. Rechnen Sie bitte mit einem Eigenanteil von max. 30 Euro je Baum. Die Pflanzung sollte dann im Herbst 2023 erfolgen und für alle Unerfahrenen wird der Obst-und Gartenbauverein einen Crash-Kurs anbieten, wo gezeigt wird, wie man die Bäume richtig pflanzt.
Interessiert? Dann melden Sie sich bitte bis 31.03.2023 unter Angabe der gewünschten Zahl an Bäumen, der Sorte (Apfel, Birne, …) sowie der Nennung des Pflanzortes bei Jennifer Böhme im Rathaus. (j.boehme@tuerkenfeld.de, 08193 – 9307 21). Die ersten 100 Bäume werden dann zentral durch das Rathaus bestellt; weitere Bäume können bei Bedarf nachgeordert werden.  
Es grüßt herzlich
Ihr Bürgermeister
Emanuel Staffler



Vorschlag des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Dorfentwicklung: Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofes i. R. einer geförderten Maßnahme
Der Bürgermeister berichtet mündlich über die Beweggründe und nächsten Schritte




Diverse Elektrokleinarbeiten auf den Weg gebracht
U. A. Ertüchtigung Strominstallation Leichenhaus Türkenfeld, Beleuchtung (zeitgesteuert) Fahrradständer Schule, tw. Austausch Gang-Beleuchtung (=> zukünftig deutlich energiesparender)  Schule, etc.




Solaranlage Kinderkrippe Pfiffikus vermutlich defekt
Im Zuge der aktuellen Energieeinspar-Bemühungen hat sich gezeigt, dass die Solaranlage auf der Kinderkrippe Sumsemann vermutlich defekt ist bzw. teilweise nicht richtig funktioniert. Ein Datenlogger wurde eingesetzt, um verschiedene Parameter zu erheben. Aktuell muss davon ausgegangen werden, dass die Solarpumpe bzw. die sog. „Sekundärpumpe“ defekt sind. Ein Sanierungsplan wird erarbeitet, sodass auf diese Art der regenerativen Energieerzeugung wieder zurückgegriffen werden kann. Vsl. Kosten für die Reparatur: < 10 TEUR



Auswertung Messdaten elektr. Verkehrsanzeigen anhand der Beispielwoche „30.01.2023 – 05.02.2023“
Aus dem Gremium wurde der Wunsch geäußert, einmal exemplarisch die Messdaten der elektr. Geschwindigkeitsanzeigen gezeigt zu bekommen. Diesem Wunsch kommt die Verwaltung gerne nach. ACHTUNG: Extremausreisser in den Werten (insb. Zahl der Fahrzeuge) sind durch Unschärfen beim Messen (z. B. bei Regen oder Schnee) zu erklären, techn. aber nicht zu verhindern. Die Auswertung kann in einer reinen „Schönwetter-Woche“ z. B. im Sommer jederzeit neu generiert werden. Auch ist der Extrakt von Detailtabellen möglich (Excel-Basis).

Standort Ortseingang von Beuern kommend:


Lesehilfe:

Blauer Balken = sog. V85 % (= ergibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird) (=> an diesem Standort z. B. 52 km/h)
Gelber / oranger Balken = höchste gemessene Geschwindigkeit eines Fahrzeugs
Grüner Balken = Durchschnittsgeschwindigkeit ALLER Fahrzeuge (= 46 km/h)
Rosa Balken = Gesamtzahl der gezählten Fahrzeuge an einem Tag (teilweise auch inkl. Fahrradfahrer – je nach Geschwindigkeit bzw. Anfahrtswinkel / Achtung: Bei Regenwetter, Schneefall oder morgendlichem Nebel kommt es hier zu Messfehlern, die techn. leider nicht vermeidbar sind)

Standort Geltendorfer Straße, von Geltendorf kommend


Standort Moorenweiser Straße, von Moorenweis kommend



Standort Zankenhausener Straße, von ausserorts kommend



Standort Ortsdurchfahrt Zankenahusen, bergabwärts

Datenstand vom 18.04.2023 12:13 Uhr