Datum: 10.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 29.03.2023 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Aufstellung eines "Denkmals der Religionen" / hier: Antrag von Herrn W. Stangl
4 Abschluss Sanierung Schloss / hier: Vergabe der Fassadensanierung nach erfolgter Ausschreibung
5 Jahresrechnung 2022 / hier: Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2022
6 Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.)und 132/2, Gem. Zankenhausen; Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Billigung- und Auslegungsbeschluss
7 Bauantrag: Neubau eines Havarierückhaltebecken, Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen
8 Bauantrag: Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels am bestehenden Wohnhaus und einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau, Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld
9 1. Tektur: Erweiterung der Terrasse, An der Kälberweide 14 f, Fl. Nr. 276, Gemarkung Türkenfeld
10 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
11 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 29.03.2023 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 29.03.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 29.03.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 2
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3. Aufstellung eines "Denkmals der Religionen" / hier: Antrag von Herrn W. Stangl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Die Verwaltung hatte im letzten Jahr den Gemeinderat darüber informiert, dass Herr W. Stangl ein „Denkmal der Religionen“ an einem zentralen Aussichtspunkt aufstellen möchte (Zeichnung & Intention: siehe unten). Mehrheitsmeinung des Gremiums war damals, dass aus verschiedenen Gründen kein weiterer Anlaufpunkt in der freien Natur geschaffen werden soll. Dieses Stimmungsbild hat der Bürgermeister Herrn Stangl daraufhin mitgeteilt. 

Nachdem Herr Stangl seine Vorschläge seither weiterentwickelt hat, stellt er einen schriftlichen Antrag an das Gremium und bittet darum, sein „Denkmal der Religionen“ an einem zentralen Punkt im Gemeindegebiet aufstellen zu dürfen.

Bürgermeister Staffler hat mit Herrn Stangl i. R. eines persönlichen Gesprächs am 17.04.2023 vereinbart, dass er seine Ideen & Gedanken selbst in der Sitzung vorstellt. Gleichzeitig wurde Herr Stangl darüber informiert, dass sich eine Mehrheit des Gemeinderats die Aufstellung des Denkmals am neu zu schaffenden Fußweg „Türkenfeld Zankenhausen“ (vgl. Projekt i. R. d. Dorfentwicklung)  grds. vorstellen kann. Herr Stangl wollte bis zur Sitzung hierüber nachdenken. 

               



Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat entspricht dem Antrag von Herrn W. Stangl und genehmigt die Aufstellung des von ihm gebauten Denkmals an folgendem Ort (Abstimmungsreihenfolge nach gewünschter Priorität des Antragstellers):
Gollenberg:                                 Abstimmungsergebnis   1:14
Schöneberg:                                 Abstimmungsergebnis   2:13
Streuobstwiese an der Wolfgasse         Abstimmungsergebnis   11:4

[BESCHLUSSVORSCHLAG MUSSTE NICHT ZUR ABSTIMMUNG AUFGERUFEN WERDEN, NACHDEM BESCHLUSSVORSCHLAG 1 MEHRHEITLICH POSITIV VOTIERT WURDE]
Beschlussvorschlag 2 – zur Abstimmung aufzurufen sofern Beschlussvorschlag 1 keine Mehrheit findet:
Der Gemeinderat dankt Herrn W. Stangl für sein jahrzehntelanges Engagement für die Gemeinde Türkenfeld in vielen Bereichen.  Das Gremium unterstützt die Idee der Aufstellung eines „Denkmals der Religionen“. Als Standort legt das Gremium den Umgriff des i. R. d. Dorfentwicklung neu entstehenden Fuß- und Radweges zwischen Türkenfeld und Zankenhausen fest. 

[BESCHLUSSVORSCHLAG MUSSTE NICHT ZUR ABSTIMMUNG AUFGERUFEN WERDEN, NACHDEM BESCHLUSSVORSCHLAG 1 MEHRHEITLICH POSITIV VOTIERT WURDE]
Beschlussvorschlag 3 – zur Abstimmung aufzurufen sofern die Beschlussvorschläge 1 + 2 keine Mehrheit finden:
Der Gemeinderat lehnt die Aufstellung des Denkmals ab. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat entspricht dem Antrag von Herrn W. Stangl und genehmigt die Aufstellung des von ihm gebauten Denkmals an folgendem Ort (Abstimmungsreihenfolge nach gewünschter Priorität des Antragstellers):

1) Gollenberg                                 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat entspricht dem Antrag von Herrn W. Stangl und genehmigt die Aufstellung des von ihm gebauten Denkmals an folgendem Ort (Abstimmungsreihenfolge nach gewünschter Priorität des Antragstellers):

2) Schöneberg        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13

Beschluss 3

Streuobstwiese an der Wolfgasse 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

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4. Abschluss Sanierung Schloss / hier: Vergabe der Fassadensanierung nach erfolgter Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Um die vom Gemeinderat i. R. d. Sitzung am 26.10.2022 beschlossenen Sanierung der Schloss-Fassade im Jahr 2023 umzusetzen, hat die Verwaltung in den letzten Monaten folgende Schritte in die Wege geleitet bzw. abgeschlossen:
  1. Einholen der denkmalrechtlichen Genehmigung bzw. Erlaubnis (liegt vor)
  2. Stellen aller Förderanträge, die potentiell Mittel zur Verfügung stellen (erledigt - Zusagen stehen aus bzw. werden erst nach Abschluss der Maßnahme formuliert; Annahme bzw. Hoffnung: Zuschussmittel in Höhe von 30 TEUR werden durch die div. Förderstellen bereitgestellt).
  3. Zusammenstellung der relevanten Unterlagen und Daten zur Ausschreibung der notwendigen Arbeiten (erledigt)

Im Anschluss wurde der förmliche Ausschreibungsprozess gestartet. Dabei waren bzw. sind folgende Meilensteine relevant:
  • ex-ante Veröffentlichung 21.03.2023
  • Start beschränkte Ausschreibung am 28.03.2023
  • Submission am 28.04.2023 10:00 Uhr (= nach 30 Tagen)
  • Auftragsvergabe in der GR-Sitzung vom 10.05.2023
  • Angestrebte Auftragsdurchführung (so in der Ausschreibung aufgenommen): 07.08. bis 27.10.2023

Ergebnis der Ausschreibung:
Drei Fachfirmen mit entsprechender Expertise wurden um Abgabe von Angeboten gebeten. Abgegeben wurden 3 Angebote. Dabei ergibt sich folgender Preisspiegel:
  • Fa. Binapfl Restaurierungswerkstätte, LKR FDB        Angebotspreis 119.406,54 € brutto
  • Fa. YZ, LKR LL                                         Angebotspreis         171.163,44 € brutto 
                                                       abzgl. 2 % Skonto 167.740,17 €
  • Fa. XY, LKR FFB                                        Angebotspreis 172.708,98 € brutto


Die ursprüngliche Kostenschätzung für das Projekt lautete auf 150.000 Euro, wobei hier – wie dem Gremium bekannt – die Kosten für das Gerüst sowie die fachliche Dokumentation noch nicht einkalkuliert waren. Hinzu kommen Aufwände im Umfang ~ 7 TEUR für zusätzliche Verputzarbeiten im Bereich der „Fenster ohne Bogen“, die per Bescheid beauflagt wurden und damit als Pflicht-Bestandteil für eine Bezuschussung zu betrachten sind. Im Haushalt 2023 sind für die Maßnahme 200 TEUR eingestellt. Das Ausschreibungsergebnis liegt damit spürbar unter der Kostenschätzung. 


Vergabevorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Auftrag für die Sanierung der Schloss-Fassade inkl. Gerüstkosten und fachl. Dokumentation gem. Angebot an Firma Binapfl zu vergeben. 

Kosten i. H. v. 119.406,54 € brutto gem. Angebot
Im Haushalt 2023 hat der Gemeinderat  auf HHST  0600.9400 200 TEUR bereitgestellt. 
Die Verwaltung hofft auf Zuschüsse der verschiedenen kontaktierten Fördergeber i. H. v. bis zu 30 TEUR. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags wie von der Verwaltung vorgeschlagen an die Firma Alfred Binapfl Restaurierungswerkstätte, Friedberg. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags wie von der Verwaltung vorgeschlagen an die Firma Alfred Binapfl Restaurierungswerkstätte, Friedberg. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2022 / hier: Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö informativ 5

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2022 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2022 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 15.02.2023.

Mit folgenden Ergebnissen wurde das Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
veranschlagt:                                10.271.100,00 €
abgeschlossen:                        11.336.431,84 €

Vermögenshaushalt:        
veranschlagt:                                  2.580.300,00 €
abgeschlossen:                          3.882.324,21 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:
veranschlagt:                                     1.426.650,00 €
Ergebnis 31.12.2022                             2.811.940,43 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:
veranschlagt:                                    581.050,00 €
benötigt (unterjährig)                            581.050,00 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage:
Ergebnis 31.12.2022                         2.388.644,96 €




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2022 zur Kenntnis. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. Art. 103 GO beauftragt, die Jahresrechnung 2022   zu überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2022 zur Kenntnis. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. Art. 103 GO beauftragt, die Jahresrechnung 2022   zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bauleitplanung; Aufstellung einer Einbeziehungssatzung "Seeblickstraße - Zankenhausen" für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.)und 132/2, Gem. Zankenhausen; Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Billigung- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 12
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.03.2023 informativ 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung am 23.11.2022 für das Grundstück Fl. Nr. 132/2, Gemarkung Zankenhausen, östlich der Seeblickstraße im Südosten des Ortsteiles Zankenhausen, das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Einbeziehung des Grundstücks 132/2, Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen gemäß § 34 Abs. 4 BauGB einstimmig eingeleitet. Diese Satzung wird unter der Bezeichnung Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ geführt. Das Verfahren zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Nach Rücksprachen mit dem Landratsamt wird eine Zustimmung unter folgenden Punkten in Aussicht gestellt:
  • Der Geltungsbereich muss um einen Teilbereich des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 132, Gemarkung Zankenhausen, erweitert werden (bereits im Gemeinderat vorbesprochen und einhellig befürwortet – siehe rot eingefärbte Grafik unten). 
  • Des Weiteren müssen Festsetzungen (max. zwei Vollgeschosse, max. Wandhöhe und max. Grundfläche) getroffen werden, um ein Einfügen in die nähre Umgebung sicherstellen zu können.

Beide o. g. Bedingungen werden mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfüllt bzw. umgesetzt. 

Neuer Geltungsbereich:


Mit der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fr. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), soll eine wohnbauliche Nutzung auf dem südlichen Teil des Grundstückes Fl. Nr. 132 und dem unmittelbar daran anschließenden Grundstück Fl. Nr. 132/2 in Anlehnung an den bereits in Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) gesichert werden. In der vorbereitenden Bauleitplanung (rechtswirksamer Flächennutzungsplan) der Gemeinde Türkenfeld sind die beiden Grundstücke bereits als gemischte Bauflächen dargestellt. Die geplante wohnbauliche Entwicklung in diesem Bereich der Ortslage Zankenhausen entspricht damit grundsätzlich den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Türkenfeld. Trotz Darstellung im Flächennutzungsplan sind die überplanten Grundstücksflächen planungsrechtlich aber dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Nachdem eine wohnbauliche Entwicklung kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB darstellt, ist zu deren planungsrechtlicher Sicherung und Zulässigkeit die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erforderlich.  
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“) inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB) zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten der Einbeziehungssatzung vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.

Zeichnerische Umsetzung des aktuellen Entwurfs, der die Vorgaben des Landratsamtes 1:1 aufgreift: 







Beschlussvorschlag:

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2022 zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße-Zankenhausen“ wie folgt zu ändern: Der räumliche Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 132 erweitert und durch die Planzeichnung bestimmt.
2.        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.05.2023.
3.        Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 23.11.2022 zur Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße-Zankenhausen“ wie folgt zu ändern: Der räumliche Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 132 erweitert und durch die Planzeichnung bestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf der Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl. Nrn. 132 (tlw.) und 132/2, jeweils Gemarkung Zankenhausen, in den im Zusammenhang bebauten Ort Zankenhausen (Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße - Zankenhausen“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bauantrag: Neubau eines Havarierückhaltebecken, Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 7

Pressetaugliche Texte

Im Jahr 2010 wurde auf dem oben genannten Grundstück eine Biogasanlage errichtet. Gemäß § 37 Abs. 3 AwSV und laut Klarstellung vom LfU muss hier für den Havariefall vorgesorgt werden. Es ist demnach das Volumen zurückzuhalten, dass ohne Gegenmaßnahme maximal auslaufen kann (fachliche Annahme: sog.  „größte Volumen oberhalb der Geländeoberkante“).

Für die Anlage stellt sich die Berechnung wie folgt dar:

Damit ergibt sich ein maximales Havarievolumen an der Anlage von 975 m³.

Im Westen bzw. südwestlich der Biogasanlage liegt der landwirtschaftliche Betrieb mit Fahrsilos und ein Stück höhergelegen einige Betriebsgebäude. Im Süden, direkt gegenüber des Fermenters bzw. der Fütterung, steht das BHKW-Gebäude.

Das Gelände liegt im Westen ca. 1 m über der Biogasanlage. Südlich bzw. im Osten flacht das Gelände ab und findet im Norden, ein Stück hinter dem Gärrestlager, den tiefsten Punkt im Gelände.


Der Geländeverlauf wird genutzt, um das möglicherweise auslaufende Material über einen Leitwall bzw. eine Mauer nach Norden in ein Auffangbecken abzuleiten. 

Das Gelände wird mittels Leitwall im Süden (vor der Fütterung) und dann umlaufend im Osten bis hinter das Gärrestlager mit einem Leitwall eingegrenzt. Hinter dem Gärrestlager wird ein Auffangbecken erstellt, in dem der Boden auf eine Ebene angeglichen und abgetragen wird. So entsteht auf 700 m² ein Rückhaltebecken in dem 1,40 m hoch im Havariefall ausgelaufenes Material stehen bleiben kann.
An der Fütterung wird ein Stück Leitwall über Betonschallungssteine erstellt, der Rest wird mit Erde hergestellt. Das Rückhaltebeckens ist aus schwer durchlässigen Boden, entsprechend der TRwS 793 Nr. 7. 


Die Entwässerung in diesem Bereich wird durch einen Pumpensumpf vorgenommen. Dieser wird nach einer Kontrolle auf Verunreinigung vom Betreiber bei Bedarf ausgepumpt. Der Pumpensumpf ist ein einfacher monolyter Betonschacht (1 m tief, 1 m Durchmesser) ohne Abläufe. Der Schacht ist 1 m hoch mit einem Durchmesser von 1 m, welcher an der tiefsten Stelle in das Becken eingesetzt wird.

Innerhalb des Betriebsgeländes ergibt sich folgendes Rückhaltevolumen:



Das Rückhaltevolumen am Betriebsgelände ist somit ausreichend. Es können 72 Stunden Rückhaltedauer gewährleistet werden.

Es wird ein Maßnahmenplan für den Betrieb im Schadensfall erstellt. Eine Bedienung im Schadensfall ist insbesondere durch die Lage des BHKW-Gebäudes gewährleistet, da hier die Anlagensteuerung untergebracht ist. Die Zugänge befinden sich auf der anderen Seite und das Gebäude ist zusätzlich über die Leitmauer geschützt.

Eine Bepflanzung des Erdwalles ist möglich. Tiefwurzelnde Pflanzen sind jedoch ausgeschlossen.

Die Abtragungen aus dem Rückhaltebecken werden wiederverwendet, um den Erdwall bzw. die Leitwall aus Erde zu errichten. 
Das Vorgehen wurde mit dem AwSV-Gutachter besprochen. Vor Inbetriebnahme wird ein AwSV-Gutachter die Anlage abnehmen.

Das Grundstück Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen, ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. 

Aus Sicht der Verwaltung liegt eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB vor.
Diese Privilegierung wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Havarierückhaltebeckens, Kapellenstraße 2, Pleitmannswang, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Havarierückhaltebeckens, Kapellenstraße 2, Pleitmannswang, Fl. Nr. 497, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bauantrag: Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels am bestehenden Wohnhaus und einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau, Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 8

Pressetaugliche Texte

In der Sitzung am 19.01.2022 wurde die Bauvoranfrage zur Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses und die Errichtung einer Garage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag wurde am 30.08.2022 durch den Bauherren zurückgenommen.

Auf dem 748 m² großen Grundstück, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, welches bereits 1961 mit einem Einfamilienhaus bebaut wurde, wird nun die Erweiterung des Einfamilienhauses mit zusätzlich benötigten Wohnraum geplant. 




Der Satteldachstuhl soll erneuert und nach dem technischen Stand energetisch ertüchtigt werden, um im Dachgeschoss zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Dadurch ergibt sich eine neue Firsthöhe von 7,01 m und eine Dachneigung des Hauptdaches von 35°.
Ergänzend soll ein Zwerchgiebel mit einer Dachneigung von 52,5° und einer Höhe von 6,36 m an der Südfassade den Wohnraum im EG erweitern und die vorhandene Raumhöhe im Wohnraum aufbrechen und für Belichtung sorgen.

Die bestehende, beengte Doppelgarage soll im Zuge der Umbaumaßnahme beseitigt und durch eine angemessene neue Doppelgarage ersetzt werden. Die Höhe der neu geplanten Garage beträgt 2,99 m, die Breite 7,20 m und die Länge 7,75 m.

Das Grundstück weist im Bestand starke Höhensprünge auf. Das Gelände fällt von Ost nach West um ca. 2,20 m ab und legt das Kellergeschoss frei. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit der direkten Garten- und Terrassenfläche und zur Reduzierung der Barrieren insbesondere am Hauseingang, soll das an das Haus angrenzende Gelände in Teilbereichen aufgeschüttet werden.

Das Grundstück ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück übergreifend als „Fläche für die Landwirtschaft dar“, wobei das Bestandgebäude legitim auf Basis eines Bauantrags aus dem Jahr 1961 errichtet wurde, weshalb die FNP-Einordnung von untergeordneter Bedeutung ist. In dem Bereich ist ein Reihengräberfeld verzeichnet, weshalb – je nach Eingriff – vermutlich weitere Auflagen bei Erdarbeiten zu erfüllen werden. 

Die Erweiterung eines Wohngebäudes auf bis zu höchstens zwei Wohnungen ist unter folgenden Voraussetzungen gem. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB grundsätzlich zulässig, wobei die Verwaltung diese Prämissen als erfüllt ansieht:
Das Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden (Baugenehmigung v. 28.09.1961 liegt vor). 
Die Erweiterung ist im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse angemessen und 
Bei der Errichtung einer weiteren Wohnung rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Gebäude vom bisherigen Eigentümer oder seiner Familie selbst genutzt wird (hier: Eigentümer+ zwei weitere Familienangehörige)  

Die Abstandsflächen können zum Teil nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Hierfür liegt für das gemeindliche Grundstück Fl. Nr. 964, Gemarkung Türkenfeld eine Abstandsflächenübernahmeerklärung vor. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung für das benachbarte Grundstück Fl. Nr. 963/4, Gemarkung Türkenfeld liegt dem Bauantrag noch nicht bei. Diese wird jedoch nachgereicht.


Die Zufahrt des Grundstückes ist durch ein Geh- und Fahrtrecht auf dem gemeindlcihen Grundstück Fl. Nr. 964, Gemarkung Türkenfeld, gesichert.

Die Zulässigkeit des Vorhabens wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels und der Errichtung einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Erneuerung des Dachgeschosses, Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels und der Errichtung einer neuen Doppelgarage als Ersatzbau auf dem Grundstück Wolfgasse 13, Fl. Nr. 963/1, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. 1. Tektur: Erweiterung der Terrasse, An der Kälberweide 14 f, Fl. Nr. 276, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 9

Pressetaugliche Texte

Der Ursprungsbauantrag für den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung, Errichtung eines Carports mit Müllhaus und Freiflächengestaltung wurde in der Sitzung am 15.02.2017 behandelt und mit Bescheid vom 09.08.2017 vom Landratsamt Fürstenfeldbruck genehmigt.
Bei einer Baukontrolle stellte das Landratsamt Fürstenfeldbruck mit, dass der Bauherr dem genehmigten Bauvorhaben in folgenden Punkten abgewichen ist:
  • Ungenehmigte Errichtung einer Terrasse und eines überdachten Anbaus 
  • Vergrößerte Abgrabungen auf der Westseite

Für die Abweichung der Baugenehmigung wurde nun ein Tekturantrag eingereicht.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“.


Die bereits genehmigte Terrasse soll um eine Breite von 2,15 m erweitert werden. Dadurch wird die Terrasse um insgesamt 23,65 m² vergrößert und mit einer zusätzlichen Stützmauer erbaut. Darüber hinaus wird im Obergeschoss angrenzend an die Terasse ein Putzbalkon errichtet. Angrenzend an die bereits genehmigte Stützmauer im Westen, soll eine bepflanzte Geländetreppe entstehen.






Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Tekturantrag zur Erweiterung der Terrasse auf dem Grundstück An der Kälberweide 14 f, Fl. Nr. 276, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Tekturantrag zur Erweiterung der Terrasse auf dem Grundstück An der Kälberweide 14 f, Fl. Nr. 276, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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10. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 10

Pressetaugliche Texte

1) Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses mit zwei integrierten Verkaufsflächen, Bahnhofstraße 9, Fl. Nr. 118/2, Gemarkung Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 11.04.2023 erteilt.



2) Neubau eines Doppelhauses mit 2 Garagen und 2 PKW-Stellplätzen, Emminger Weg 2, Gemarkung Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 23.03.2023 erteilt. 



3) Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Aufstellung der Einbeziehungssatzung "OT Petzenhofen, Flur Nrn. 1748 und 1748/1", Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13 BauGB
Mit der Einbeziehungssatzung soll eine eindeutige, planungsrechtliche Grundlage für eine gemischte bauliche Nutzung im Bereich der zentralen Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 1748 und 1748/1, Gemarkung Walleshausen, in Anlehnung an den bereits in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandenen Baubestand (§ 34 BauGB) der Ortslage Petzenhofen gesichert werden. Besondere Festsetzungen sind für das Satzungsgebiet entbehrlich, da infolge des Einfügungsgebotes nach § 34 BauGB im Bereich der Einbeziehungssatzung ohnehin nur solche Vorhaben zulässig sind, die sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, der Gestaltung etc. auch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen lassen.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link:
https://www.geltendorf.de/bebauungsplaene-in-aufstellung



4) Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Schondorf; 3. Änderung und Erweiterung, sowie Teilaufhebung des Bebauungsplan Ortsmitte, frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schondorf hat in seiner Sitzung am 10.04.2019 die Durchführung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „Ortsmitte“ beschlossen.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung wurde erweitert und anfangs als „Urbanes Gebiet“ nach § 6a BauNVO ausgewiesen. 
Folgende Ziele sollen mit der Erweiterung des Umgriffs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ verfolgt werden:
  • Steuerung des Baurechts im Geltungsbereich im Hinblick auf den Erhalten der dörflichen gewachsenen Struktur im Sinne der vorhanden Mischnutzung 
  • Ausweisung eines der Lage und Vornutzung angemessenen Baurechts
  • Konfliktlösung bezüglich der Emissions-/Immissionsproblematik
Nachdem sich die Umsetzung eines Urbanen Gebietes schwer mit den genannten Zielen vereinbaren ließ, liegt nun ein neuer Entwurf für die 3. Änderung vor. Dieser sieht statt eines Urbanen Gebietes nun ein Mischgebiet vor. Außerdem werden Teile des geltenden Bebauungsplanes, die lediglich nachrichtlich übernommenen Grundstücke im Bahnbesitz, welche bahnbetrieblich gewidmet sind, aus dem Geltungsbereich genommen.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird für den südlichen Teil durch die Bahnhofstr. und die Uttinger Str. (St 2055) sowie im Osten durch die Bahnstrecke Mering-Weilheim begrenzt. Die (obere) Bahnhofstraße ist zudem Teil des Geltungsbereichs und stellt den nördlichen Teilbereich des Plangebiets dar. Der Aufhebungsbereich erstreckt sich neben dem Bahnhof Schondorf mit dem nördlich gelegenen (ehemaligen) Güterschuppen auf die westlich davon und westlich der Bahnhofstraße liegenden Gleisanalgen. 

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link:
https://www.schondorf-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene 




5) Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München – Regionaldaten 2021
Die Regionaldaten 2021 wurden vom Planungsverband veröffentlicht. 
Diese stehen unter https://www.pv-muenchen.de/leistungen/daten/regionsdaten zur Verfügung. 

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11. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 11

Pressetaugliche Texte

Grundstücksangelegenheiten / hier: Grundsatzbeschluss des Gemeinderats über den Verkauf des gemeindeeigenen Baugrundstücks "Kreuzstraße" sowie Beauftragung vorbereitender Arbeiten
>> Wird bereits auf der Homepage beworben/angeboten.

Grundstücksangelegenheiten / hier: Verkauf eines circa 150m² großen Teilstücks der gemeindeeigenen Fläche an der Wolfgasse (Fl. Nr. 964/0 Gem. Türkenfeld) an den bisherigen Pächter
Die Zustimmung durch Gemeinderat ist erfolgt.

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 10.05.2023 ö 12

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Plangenehmigung liegt vor; Kick-off mit Ausführungsplaner hat stattgefunden.     
2.        Sanierung Schwimmbad: Arbeiten an der Planung laufen; erste Entwürfe f. Abbruch-Planung legen vor.    
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Büro Steinbacher arbeitet an nächster Iteration der Planung; parallel Gespräch mit Fördergeber geplant.  
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Auslegung & Öffentlichkeitsbeteiligung läuft; parallel wird wasserrechtliches Verfahren vorangetrieben. 
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung läuft.    
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Projekt kann vsl. nicht weitergeführt werden; i. R. d. Planprüfungen wurde festgestellt, dass auf einer Teilfläche ein besonders schützenswertes Biotop entstanden ist. Die Stadtwerke als Antragsteller prüfen nun die Wirtschaftlichkeit einer deutlich kleineren Anlage.  
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Auslegung der Planungen läuft.  
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Gegenstand der heutigen Sitzung – siehe TOP dazu
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Vertiefende Gespräche mit dem Landratsamt laufen; Bauantrag in Vorbereitung.     
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023)  
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Alle Förderanträge wurden fristgerecht gestellt. Laut Aussage der zuständigen Förderstelle des Bundes wird die Bearbeitung des Förderantrags vsl. 9 Monate dauern. Die ebenfalls benötigte Förderstelle des Landes geht von einer Bearbeitungszeit > 12 Monate aus. 
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Umsetzung soll noch vor den Sommerferien starten.      
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Letzte Hürde sind fehlende Bau-Unterlagen aus den Jahren 2008-2010; hier wird derzeit geprüft, wie diese nachbeschafft werden können. 
14.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: PV-Module wurden installiert; nun warten auf den Wechselrichter.    
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt.  
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Umsetzungsauftrag vergeben; Umsetzung in diesem Jahr geplant.  
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: vgl. heutige Sitzungsvorlage
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: GR hat Auftrag vergeben; Ausführung geplant f. d. Sommerferien 2023.   
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant im Rahmen der Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofs. 
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: Förderbescheid über 100 Bäume liegt vor; Abstimmtermin mit Gartenbauverein, „essbares Türkenfeld“, BUND Naturschutz, etc. durchgeführt; Bürgerschaft soll eingebunden werden; Pflanzung soll im Herbst 2023 stattfinden. 
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023 vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen.  
26.         Ertüchtigung Straße „Augelberg“ sowie Straßen-Kleinsanierungsprogramm 2023: Ausschreibung in Vorbereitung, Veröffentlichung musste verschoben werden aufgrund Abwesenheit des zuständigen Kollegen. 
27.        Prüfung Breitband-Nacherschließung innerorts: Die Bestandsaufnahme ist abgeschlossen und der nächste Förderschritt, die Markterkundung wurde eingeleitet. Details sind auf der Homepage unter folgendem Link zu finden: 
https://www.tuerkenfeld.de/rathaus-buergerservice/breitbandausbau
Netzbetreiber und Investoren haben die Möglichkeit, sich bis spätestens 11.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
28.        Verkauf gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Ausschreibung wurde veröffentlicht & erste Interessenten-Gespräche laufen; parallel läuft Erschließungsplanung. 



Informationen zur Auslastung der Kinderkrippe und der Kindergärten ab dem neuen KiGa-Jahr (September 2023)
Sowohl unsere Kindergärten wie auch die Kinderkrippe weisen gem. vorliegender Anmeldezahlen per September 2023 eine gute Auslastung auf. Alle Anmeldungen aus dem Gemeindegebiet konnten berücksichtigt werden. Die Personalausstattung ist weiterhin angemessen. 



Vsl. Marktsonntag in Türkenfeld am Sonntag, 18.06.2023
Einige Gewerbetreibende aus dem Ortszentrum haben angefragt, ob diese am Sonntag, 18.06.2023 anlässlich der Eröffnung der Klimaagentur sowie der aus drei Landkreisen stattfindenden Fahrrad-Sternfahrt (Ziel: Drexl-Hof) öffnen dürfen. Der Gemeinderat hat im Jahr 2017 eine Verordnung beschlossen, die bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr erlaubt. Der Bürgermeister hat Zustimmung signalisiert.



Mietvertrag mit dem Landratsamt für ukrainische Flüchtlinge um ein Jahr verlängert / gemeindliche Wohnung im EG der Schulstraße 8
Nachdem kurzfristig kein weiterer Platzbedarf für den Kindergarten Pfiffikus gegeben ist, wurde die Verlängerungsoption im Vertrag aktiviert und dieser um ein Jahr verlängert. 



Ausbau BahnhofstraßeTeil II: Plangenehmigung liegt vor
Der Weg für den weiteren Ausbau der Bahnhofstraße ist frei. Kurz vor Ostern traf die Plangenehmigung für den zweiten Bauabschnitt des Mammutprojekts im Rathaus ein. Das klingt unspektakulär, ist aber der erfolgreiche Abschluss eines langen und intensiven Planungsprozesses und sorgte in der Verwaltung und der Teilnehmergemeinschaft für große Freude.
Neben einem aufwändigen wasserrechtlichen Verfahren, einer intensiven Abstimmung mit der Deutschen Bahn und einer zweistelligen Zahl an Grundstücksankäufen zur Realisierung des neuen Gehwegs stellte auch die Planung selbst die Verantwortlichen vor Herausforderungen. Doch das Resultat wird alle Anstrengungen rechtfertigen.
Die im Rahmen der Dorfentwicklung geplante Maßnahme wird das Gesicht Türkenfelds positiv verändern und Ärgernisse beseitigen, die teils seit Jahrzehnten immer wieder für Diskussionen sorgen. Das Umfeld des Dorfweihers wird neu gestaltet, so dass deutlich mehr Aufenthaltsqualität entsteht. Vom Ortszentrum bis zum Bahnhof entsteht ein durchgehender Gehweg – eine Verbesserung, die von den Bürgern zu Recht seit langem gefordert wird. Und der Bahnhof erhält endlich einen Vorplatz, der den Namen verdient – mit barrierefreien Bushaltepunkten, Lademöglichkeiten für Elektroautos und weiteren Verbesserungen.
Parallel zum Sraßenausbau erfolgen eine Sanierung der Wasserleitung und die Schaffung einer Oberflächenentwässerung, die auch mit stärkeren Niederschlägen zurechtkommt. Kosten wird der gesamte Bauabschnitt voraussichtlich knapp vier Millionen Euro, wobei die Gemeinde vom Amt für Ländliche Entwicklung einen Zuschuss in Höhe von 1,2 Millionen Euro erhält.
In den nächsten Monaten wird eine detaillierte Ausführungsplanung erarbeitet. Anschließend können die Bauleistungen ausgeschrieben werden. „Wenn dann alles gut geht und wir die Förderzusage für das Jahr 2024 erhalten, sollen die Bauarbeiten im kommenden Frühjahr beginnen“, kündigt Bürgermeister Emanuel Staffler an. „Dauern werden die Arbeiten voraussichtlich zwei Jahre.“
(Auszug aus der Pressemitteilung dazu)



Nacht-Beleuchtung f. einen Teil der überdachten Fahrradständer an der Schule wurde installiert
In den Osterferien wurde eine Nacht-Beleuchtung für einen Teil der überdachten Fahrradständer an der Schule installiert. Hier war es bisher schlicht zu dunkel. Die Lampen sind mit einer Zeitsteuerung ausgestattet.



Grund- und Mittelschule: Eigenstromnutzung vom Bürgersolardach seit den Osterferien möglich
Die durch den Gemeinderat beschlossene Nutzung des Stroms des sog. "Bürgersolardachs" auf der Grund- und Mittelschule wurde in den Osterferien technisch umgesetzt. Hierdurch kann die Gemeinde zu deutlich unter Marktpreisen liegenden Konditionen Strom beziehen, der (anteilig & je nach Witterung) den Tagesbedarf der Schule zu decken hilft. Eine vertragliche Vereinbarung mit der Bürgersolardach Türkenfeld GbR wurde durch den Bürgermeister zwischenzeitlich ebenfalls unterzeichnet.



Ferienbetreuung soll ausgeweitet werden
Die Gemeinde bietet seit einigen Jahren in den ersten beiden Wochen der Sommerferien in den Räumen der OGTS (und mit entsprechendem Personaleinsatz) eine Ferienbetreuung an. Dieses Angebot wurde in der Vergangenheit gut angenommen. Nach einer Anregung aus dem Kreis der Eltern wird ab vsl. dem Jahr 2024 eine dritte Betreuungswoche am Ende der Sommerferien angeboten. Entsprechende Nachfrage vorausgesetzt, wie Gabriele Saleh-Ziabari (Leiterin OGTS) und Bürgermeister Staffler vereinbart haben. 



Vergabekriterien Einheimischenmodell (novellierte Fassung im Kontext der EU-Bedenken)
Über die Vergabekriterien f. zukünftige Einheimischenmodelle soll in der Juni Sitzung des Gemeinderats beraten und ggf. entschieden werden. 



Sinkender Einnahmeposten: Strom-Konzessionsabgabe fällt niedriger aus in Falle rückläufiger Verbrauchswerte
Die Gemeinde erhält seitens der Stadtwerke pro Jahr eine sog. "Konzessionsabgabe". Diese bemisst sich am Stromverbrauch im Gemeindegebiet. Bisher ging die Verwaltung von Einnahmen i. H. v. 100 TEUR pro Jahr aus. Zwei Faktoren lassen diesen Betrag nun stärker sinken als erwartet. Erstens: In Folge der Energiekrise wurde im Jahr 2022 im Gemeindegebiet weniger Strom verbraucht als in den Vorjahren. Hierdurch wird eine Rückzahlung von ~ 5 TEUR an die Stadtwerke fällig. Zweitens: Die konstant steigende Zahl an PV-Anlagen mit Eigenstromnutzungsanteil führt dazu, dass der Anteil von aus dem Netz bezogenem Strom rückläufig ist. Die Verwaltung rechnet hierdurch mit sinkenden Einnahmen im Bereich der Konzessionsabgabe von 10 TEUR im Jahr 2023 ff. (Tendenz steigend; Gesamtentwicklung dennoch erfreulich, Stw. "Energiewende").



Wärmempumpen-Einbau im Kindergarten Sumsemann wird vorerst zurückgestellt
Angesichts der politischen Diskussionen rund um den Themenkomplex "Heizungstausch" sowie die damit einhergehend angekündigte Novellierung der Förderprogramme schlägt die Gemeindeverwaltung vor, mit der Vergabe der Aufträge für den Einbau einer Wärmepumpe noch einige Monate zu warten. Das Projekt steht quasi in den Startlöchern. Allerdings sollte klar sein, welche Förderbedingungen gelten. Zudem rechnen Expertin mit mittelfristig sinkenden Preisen für Wärmepumpen. 



Rückschau Bürgerversammlung
Ende April hat die reguläre Bürgerversammlung 2023 stattgefunden. Der Bürgermeister dankt allen anwesenden Gemeinderatsmitgliedern für das Erscheinen.



Vortrag "Enkeltrick"
Taggleich zur Bürgerversammlung fand eine Informationsveranstaltung der Gemeinde für alle über 70jährigen Bürgerinnen und Bürger statt. Ein Vertreter der Kriminalpolizei FFB informierte zum „Enkeltrick“. Anwesend waren knapp 100 Interessierte. 



Dorfentwicklung: Ausbesserungsarbeiten im Bereich "Bahnhofstraße Bauabschnitt I" haben stattgefunden
Die bei der Abnahme der Arbeiten im letzten Jahr seitens des ALE bemängelten Stellen wurden durch die Firma Mitte April nachgearbeitet und ausgebessert. 



Diverse Straßenmarkierungsarbeiten im Gemeindegebiet im Rahmen einer Sammelausschreibung vergeben / Verkehrsübungsplatz an der Schule wird ertüchtigt und Bushaltebereich am Schulgelände markiert
Im Rahmen einer Sammelausschreibung des Landkreises wurden diverse Straßen-Nachmarkierungsarbeiten im Gemeindegebiet zu attraktiven Preiskonditionen vergeben. Hierbei sollen div. verblasste Markierungen nachgezogen bzw. aufgefrischt werden.

Bitte in diesem Kontext auch beachten: 

Von: Staffler Emanuel
Gesendet: Samstag, 8. April 2023 13:11
An: 'Markus Istenes'; elternbeirat-gs@schule-tuerkenfeld.de; elternbeirat-ms@schule-tuerkenfeld.de
Cc: Klaß Sebastian; Muschaweck Magdalena; Nadler Gabriele; Hausmeister Türkenfeld
Betreff: Neu-Markierung des Verkehrsübungsplatzes sowie des Bushaltepunkt 

 
Lieber Markus,
liebe Aktive in den Elternbeiräten,

zwei Wünsche wurden an uns ans Gemeinde herangetragen, die wir nun (endlich) erfüllen können:
  1. Neu-Markierung des Verkehrsübungsplatzes: Der Verkehrsübungsplatz auf dem Pausenhof bzw. Teile davon sind nach Jahrzehnte langer Nutzung und Witterungseinflüssen kaum mehr sichtbar. Bisher wurden uns für eine Nachmarkierung Kosten in Höhe von ~ 10.000 Euro genannt. Nun liegt uns ein Angebot über ~ 5.000 Euro vor. Unterstützt durch die Raiffeisenbank (500 Euro), weiterer Spender (2000 Euro) sowie aus den regulären Haushaltsmitteln der Gemeinde (2.500 Euro) kann dieses Projekt nun starten.
  2. Professionelle Markierung der Bushaltebereiche vor der Schranke: Auch das wird nun möglich. 
Warum wird das nun möglich? Im Rahmen einer Sammelausschreibung ist es gelungen, vertretbare Preise für professionelle Asphalt-Markierungsarbeiten genannt zu bekommen. Wir streben an, die Arbeiten in diesem Sommer (abhängig von der Verfügbarkeit der Firma) zu realisieren.
@ Sebastian: Danke für's Kümmern und das Möglich-Machen. 

Es grüßt herzlich

Emanuel



Christkindlmarkt im Schlosshof und Bergweihnacht finden am ersten Adventswochenende parallel statt
Am 19.04.2023 fand ein Treffen aller im Arbeitskreis Christkindlmarkt organisierter Vereine mit dem Veranstalter der Bergweihnacht statt. Dabei wurde vereinbart, beide Veranstaltungen am ersten Adventswochenende parallel stattfinden zu lassen. Die breite Mehrheit der Vereinsvertreter geht von Synergie-Effekten aus („Christkindlmarkt-Hopping“). 



Wirkung der Strom- und Gaspreisbremse auf die Energiekosten gemeindlicher Liegenschaften
Langsam gehen seitens der Versorger die Korrekturrechnungen für das erste Quartal 2023 ein. In diesen Rechnungen wird die Strom- und Gaspreisbremse ausgewiesen. Damit wird es nun möglich, eine valide Hochrechnung der zu erwartenden Kosten für das Gesamtjahr anzustrengen.
In Summe scheint es so, als könnten die Haushaltsansätze eingehalten werden. 
Wo wir – auch aufgrund der 80/20-Regelung (= für die restlichen 20% des Referenzverbrauchs muss der reguläre Preis je Einheit bezahlt werden) – vermutlich in einen Überzug laufen werden:
  • Verteiler Schloßweg 2 (Marktverteiler, …)  Defizit vgl. mit Haushaltsansatz:  vsl. 1.500 €
  • Straßenbeleuchtungen in Summe vsl. Defizit:  7.000 € (Einsparungen durch spätere Einschaltzeit wirken zwar, allerdings nicht im Umfang 20% des Vorjahresverbrauchs. Hoffnung: Wenn die neue Beleuchtungstechnik vor dem Herbst installiert ist, könnte dieser Betrag „hereingeholt“ werden). 
  • Wasserversorgung in Summe vsl. Defizit:  3.000 € (keine 20%ige Einsparung aufgrund Grundlast möglich)
  • Bei der Abwasserversorgung Abwasser ergibt sich vsl. ein Defizit von  6.700 € (keine 20%ige Einsparung aufgrund Grundlast möglich)
  • Rathaus/FFW-Haus Türkenfeld/ Mosthaus: Hier ist mit einem deutlichen Mehrbedarf zu rechnen, nachdem die PV-Anlage auf dem Feuerwehrhaus deutlich später als bei Aufstellung des Haushalts geplant mit dem entlastenden Effekt ans Netz geht; exakte Werte fehlen noch.

Positiv: Der „Großverbraucher“ Schule wird (auch wg. der Schließung des Schwimmbads) signifikant weniger Energie verbrauchen (Strom und Gas). Auch in den Kindergärten, der Kinderkrippe und der Turnhalle scheint es möglich, die Haushaltsansätze einzuhalten.



Exkursion im Rahmen der Dorfentwicklung: Einladung zur Exkursion nach Polling 
am Freitag, 12. Mai 2023
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld (TG) lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Fachexkursion nach Polling (Lkr. Weilheim) ein. Dort hat die Zankenhausener Familie Well in rund zweieinhalb Jahren den „Brui“, ein 450 Jahre altes, denkmalgeschütztes Kleinbauernhaus restauriert. 

Im Rahmen einer zweistündigen Führung erläutert Hans Well den Weg vom baufälligen Ausgangszustand zum charaktervollen Schmuckstück. 

Geplanter Ablauf
14.15 Uhr – Start in Türkenfeld/Drexlhof 
(mit Pkw-Fahrgemeinschaften)
15.30 Uhr – Beginn der Führung in Polling 
(Probst-Hartl-Str. 3)
17.30 Uhr – gemütlicher Ausklang mit Brotzeit beim Kirchenwirt
Individuelle Heimfahrt (Pkw-Fahrgemeinschaften)

Anmeldung notwendig
Interesse? Dann melden Sie sich bis spät. 30. April mit Ihrem Namen, 
Telefon und Mail in der Gemeindeverwaltung bei Jennifer Böhme an. 
Mail: j.boehme@tuerkenfeld.de; Tel. 08193 9307-21 



Angepasstes Organigramm – gültig ab 01.05.2023

Datenstand vom 22.06.2023 07:44 Uhr