Datum: 21.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.05.2023 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Richtlinie der Gemeinde Türkenfeld für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs / hier: Beratung und Beschlussfassung
4 Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren in Folge eines deutlich gestiegenen Defizits zum 01.09.2023 sowie Schaffung von Planungssicherheit für die Folgejahre
5 Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 10 PKW-Stellplätzen, St.-Ottilien-Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld
6 Bauantrag: Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung, Bachfeld, Fl. Nr. 718/1, 781/2, Gemarkung Türkenfeld
7 Bauantrag; Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen
8 Maßnahme i. R. d. Dorfentwicklung "Sanierung Linsenmann-Hof" / hier: Genehmigung der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld bzgl. der Planungskosten
9 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
10 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
11 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 10.05.2023 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 1

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird eine Schweigeminute abgehalten: 



Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.05.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 10.05.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 2
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3. Richtlinie der Gemeinde Türkenfeld für die Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs / hier: Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 3

Pressetaugliche Texte

Wie dem Gemeinderat bekannt, wurde das insb. in Deutschland häufig angewandte Konstrukt „Einheimischenmodell“ nach entsprechenden Bedenken seitens der Europäischen Kommission zwischenzeitlich auf rechtssichere Beine gestellt. Details zu den zwischen Deutschland und den EU-Verantwortlichen vereinbarten Eckpunkten sind online abrufbar (siehe https://www.stmb.bayern.de/buw/staedtebau/einheimischenmodell/index.php).

Nachdem auch im Gemeindegebiet von Türkenfeld vsl. ab dem Jahr 2024 die schrittweise Vergabe von preisvergünstigtem Bauland zur Deckung des örtlichen Wohnbedarfs (sog. „Einheimischenmodell“) ansteht, empfiehlt es sich, die notwendigen Vergaberichtlinien zu definieren und beschlussmäßig im Gemeinderat zu behandeln. 


STELLSCHRAUBEN FÜR DEN GEMEINDERAT: 
die Vereinbarungen zwischen Deutschland und der EU sind dem Spielraum der Kommunen bei der Aufstellung der Richtlinien enge Grenzen gesetzt. De facto bedienen sich viele Kommunen einem Standard-Entwurf. Die Verwaltung hat darum bei anderen Kommunen nachgefragt, die in jüngster Zeit ihre Richtlinien novelliert haben. Der heute vorgelegte Entwurf orientiert sich an den Richtlinien, die alle Kommunen in der Verwaltungsgemeinschaft Mammendorf verabschiedet haben.

Angesichts der Entwicklung der Grundstückspreise in den letzten Jahren, den exorbitant gestiegenen Baukosten sowie der Zinsentwicklung sollte der Gemeinderat versuchen, die oben erwähnten engen Spielräume maximal auszunutzen. Stand heute muss angenommen werden, dass ein Quadratmeter Bauland im Einheimischenmodellen zwar circa 25 – 30% unter Verkehrswert abgegeben werden kann; nachdem der Verkehrswert aber bei ~ 1.150 EUR je Quadratmeter liegt, dürften die aufgerufenen Preise im Einheimischenmodell bei mind. 750 EUR je m² liegen (abhängig von Erschließungskosten, …). Die hier genannten Werte entsprechen übrigens den Preisen, die andere Kommunen im Landkreis jüngst bei der Vergabe von Parzellen aufgerufen haben.

Zu den Stellschrauben:

Stellschraube 1 (zu Punkt 1.5. aus dem Kriterien-Katalog, Schreiben des Ministeriums – siehe https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/staedtebau/21_leitlinien-einheimischenmodell-anwendungshinweis_20210512.pdf)  – EINKÜNFTE der Antragsteller: 
Dieser Wert sollte maximal ausgereizt werden. Insofern schlägt die Verwaltung vor, hier ein Betrag i. H. v. 135 TEUR anzusetzen [„1.5 Die Einkünfte des Antragstellers zuzüglich der Einkünfte seines Ehegatten oder Lebenspartners dürfen 135.000,00 EUR (bei unverheirateten oder nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Einzelpersonen 67.500,00 EUR) nicht übersteigen. Je kindergeldberechtigtem Kind erhöht sich diese Obergrenze um einen Betrag in Höhe von 7.000,00 EUR.] Warum? Die Löhne und Gehälter sind – einhergehend mit der Inflation aber nicht im gleichen Maße – ab dem Jahr 2021 bzw. 22 stark angestiegen (siehe entsprechende Verlautbarungen Statistisches Bundesamt). 

Ein gewisser Gestaltungsspielraum ergibt sich zudem aus nachfolgender Einlassung des Ministeriums (Auszug). 

Die Verwaltung hat darum die Referenzwerte aus dem ministeriellen Schreiben (zuletztgenannte Werte: Jahr 2019) mit den Steigerungen der letzten Jahre hochgerechnet und geht davon aus, dass eine Kaufpreiszahlung f. d. zu vergebenden Grundstücke frühestens Ende 2024 zu leisten ist. Insofern wurde auch die voraussichtliche zukünftige Lohnentwicklung versucht einzupreisen. 

Stellschraube 2 (zu Punkt 1.6 aus dem Kriterienkatalog) – VERMÖGEN der Antragsteller: 
Die Vereinbarung mit der EU-Kommission sieht vor, dass das Vermögen der Antragsteller den Brutto-Verkehrswert des Grundstücks nicht überschreiten darf.
Beispiel: Bei einem angenommenen Brutto-Verkehrswert von 1.150 EUR je m² und einem 300m² großen Grundstück für eine Doppelhaushälfte darf das Vermögen der Antragsteller 345.000 EUR nicht übersteigen. Der Gemeinderat hat im Moment der Ausschreibung des Grundstücke die Möglichkeit, den Brutto-Verkehrswert (= vermutlich inkl. Kaufnebenkosten, …) festzulegen. => HEUTE KEIN ENTSCHEIDUNGSBEDARF


Stellschrauben 3 und 4 (zu den Punkten 6.1.2, 6.1.3, 6.1.4 aus dem Kriterienkatalog) – BAUGEBOT und EIGENNUTZUNGSZEIT
Binnen einer gewissen Frist muss das Grundstück bebaut und das Objekt bezogen sein. Hier schlägt die Verwaltung 5 Jahre vor.
Sodann muss die Immobilie gem. Vorschlag der Verwaltung 20 Jahre gem. den Regularien (anteilig) selbst genutzt werden, bevor diese z. B. am freien Markt veräußert oder in Gänze vermietet werden darf. In der Vergangenheit wurden hier lediglich 10 bzw. teilweise 15 Jahre angesetzt. Angesichts von Erfahrungen aus der Vergangenheit rät die Verwaltung dazu, die Eigennutzungsfristen anzupassen. 


Dementsprechend schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat die Verabschiedung der nachfolgend im Anhang als Entwurf dargestellten Richtlinie vor. 
   
Die Verwaltung empfiehlt darüber hinaus, alle bisher im Gemeindegebiet in ähnlichem/ gleichem Kontext geltenden Richtlinien außer Kraft zu setzen. 



Beschlussvorschlag:

Vor eigentlicher Beschlussfassung:
Das Gremium diskutiert die Frage, ob die Bindungsfrist die vorgeschlagenen 20 Jahre betragen soll oder die Frist auf 15 Jahre verkürzt wird (siehe Stellschraube 4). Eine Mehrheit des Gremiums votiert für eine 20jährige Bindungsfrist (= Eigennutzungszeit).

Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinie wie vorgelegt und unter Berücksichtigung der in der Sitzung beschlossenen Anpassungen. Alle bisher im Gemeindegebiet geltenden Richtlinien in ähnlichem/ gleichen Kontext werden außer Kraft gesetzt für zukünftige Vergabe-Runden. 

Beschluss

Vor eigentlicher Beschlussfassung:
Das Gremium diskutiert die Frage, ob die Bindungsfrist die vorgeschlagenen 20 Jahre betragen soll oder die Frist auf 15 Jahre verkürzt wird (siehe Stellschraube 4). Eine Mehrheit des Gremiums votiert für eine 20jährige Bindungsfrist (= Eigennutzungszeit).

Beschluss: 
Der Gemeinderat verabschiedet die Richtlinie wie vorgelegt und unter Berücksichtigung der in der Sitzung beschlossenen Anpassungen. Alle bisher im Gemeindegebiet geltenden Richtlinien in ähnlichem/ gleichen Kontext werden außer Kraft gesetzt für zukünftige Vergabe-Runden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren in Folge eines deutlich gestiegenen Defizits zum 01.09.2023 sowie Schaffung von Planungssicherheit für die Folgejahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Wie im Rahmen der Beratungen des Gemeindehaushalts 2023 erläutert, sind die Kosten im Bereich der frühkindlichen Betreuung (Kindergärten & Kinderkrippe) in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als die Einnahmen. Spürbar angewachsen ist damit auch das Defizit, das alljährlich durch die Gemeinde zu stemmen ist. Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Lage (Energiekrise des Jahres 2022/23, Inflation, …) hatte sich der Gemeinderat bewusst entschieden, die Elterngebühren im Kindergartenjahr 2022/23 nicht zu erhöhen. Damit unterscheidet sich Türkenfeld von vielen umliegenden Kommunen bzw. Trägern (freier) Kinderbetreuungseinrichtungen, die bereits zum 01.01.2023 teils deutlich an der „Gebührenschraube“ gedreht haben (siehe Marktvergleich unten).

Nachdem zu erwarten ist, dass die Kosten im Bereiche der Kinderkrippe bzw. Kindergärten im Jahr 2023 (vgl. Tarifabschlüsse mit Einmalzahlungen im Jahr 2023 ff, …) weiter steigen, erscheint ein Gegensteuern zum neuen Kindergartenjahr 2023/24 nun unausweichlich. 

Die dem Gemeinderat heute vorgelegte Entscheidungsvorlage wurde im Rahmen eines Präsenztermins am 10.05.2023 mit den Vorsitzenden der Elternbeiräte sowie dem zuständigen Referenten besprochen. Die Notwendigkeit der Anpassung der Gebühren wurde allg. bestätigt. 
Im Rahmen des Termins wurde über Für und Wider regelmäßiger Gebührenanpassungen gesprochen (siehe Beschlussvorschlag 2). Gesamthaft betrachtet ist die dadurch entstehende Planungssicherheit für alle Beteiligten ein hohes Gut. Eine andere Variante wäre, die Regel-Erhöhungen zeitlich zu begrenzen (z. B. auf zwei oder drei Jahre). Der Bürgermeister hat vorgeschlagen und zugesagt, im Sinne einer sich bessernden Defizit-Lage aktiv ein Aussetzen der Erhöhungen anzubieten. Die angepasste Sitzung soll aus Gründen der Transparenz und Vereinfachung aber den regelmäßigen Anpassungs-Rhythmus enthalten. 


Rahmenbedingungen sowie Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben (und damit des durch die Gemeinde zu tragenden Defizits):
Betrachtet man die Einnahmen- und Ausgabenseite im Bereich der Kinderbetreuung, ist festzustellen, dass die Ausgaben in den letzten Jahren deutlich stärker angewachsen sind als die Einnahmen. Bzgl. der Einnahmen ist dabei wichtig zu wissen, dass die staatlichen Zuschüsse hierbei den Löwenanteil bilden; die durch die Eltern zu entrichtenden Gebühren sind eine nachgelagerte aber ebenfalls wichtige Einnahmen-Säule.

Gesamtdefizit im Bereich „frühkindliche Betreuung“ in der Gemeinde Türkenfeld | laufende Kosten (sämtliche Einnahmen gegen sämtliche Ausgaben gerechnet – wichtig: bezogen nur auf laufende Kosten, alle geplanten Investitionen wie Heizungssanierungen, Aufwertung der Räume, Sanierung Fassaden, etc. werden durch die Gemeinde aus einem separaten Topf ohne staatliche Zuschüsse oder Elternbeiträge bedient; diese Investitionskosten sind in den nachfolgenden Defizit-Zahlen NICHT enthalten): 
Defizit 2020: -385.000 EUR
Defizit 2021: -388.000 EUR
Defizit 2022: -416.000 EUR
Defizit 2023: > -600.000 EUR (aktuelle Annahme)

Die größten Positionen auf der EINNAHMEN-Seite (Beispiel-Jahr 2022, Einnahmen 2023 aufgrund schwankender Auslastungszahlen schwer prognostizierbar, vermutlich leicht unter den Zahlen des Jahres 2022 liegend):
  • Staatliche Zuschüsse: 923.000 EUR
  • Elterngebühren: 187.000 EUR 

Die größten Positionen auf der AUSGABEN-Seite (Beispiel-Jahr 2023):
Personalkosten inkl. Personalnebenkosten
  • Personalkosten (inkl. Nebenkosten): 1,374 Mio. EUR
  • Unterhalt der Gebäude, Energiekosten, Versicherungen, etc.: 238.000 EUR

Legt man den Fokus auf die letzten Jahre, sind die größten Kostensteigerungen im Bereich Personal zu suchen. Hier war und ist es gesellschaftlicher Konsens, dass Fachpersonal besser als in der Vergangenheit bezahlt werden soll. Die schlägt sich wiederum deutlich in der Kostenstruktur nieder.

Exemplarisch wird hier die Gehaltsentwicklung (Jahresbrutto ohne Arbeitgeberanteil, Entgeltgruppe 8A SuE, 39 Std / Woche) einer Erzieherin in Vollzeit dargestellt. Nicht eingerechnet sind hier weitere Gehaltsbestandteile wie z. B. zusätzliche freie Tage, die in den letzten Tarifverhandlungen vereinbart wurden:

Jahr 
Gesamt pro Jahr (Brutto)
2018
39.400 €
2019
40.548 €
2020
42.956 €
2021
44.718 €
2022
48.395 €
Prognose 2023
50.800 €
damit Steigerung seit 2018 um ~ 29%)bzw. seit 2020 (letzte Anpassung der Elternbeiträge) um ~ 18%. 

Prognose 2024
54.000 €
Annahme: Schlichtungsergebnis Öff. Dienst OHNE Einmalzahlungen

Ebenfalls stark gestiegen sind die Kosten für Heizung, Strom, Wasser sowie den Gebäudeunterhalt (z. B. anstehender Heizungsaustausch KiGa Sumsemann, Fassaden-Sanierungen, …).  



Blick in den Landkreis:
Anfang 2023 wurden seitens des Landratsamtes einige Vergleichszahlen zu bereits beschlossenen Gebührenerhöhungen in allen Landkreis-Kommunen zusammengestellt. Demnach
  • … wurden in 57% der Krippen und 50% der Kindergärten die Beiträge schon zum 1.1.23 erhöht; diese Zahlen sind im bisherigen Jahresverlauf nochmals gestiegen.
  • … lag der Durschnittsprozentsatz i. B. auf die Gebührenerhöhung im Landkreisschnitt bei 16% (zuletzt Gemeinde Maisach um ~ 20%). 



Vorschlag für eine Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren zum 01.09.2023 (Erhöhung um 15% - letzte Anpassung im Jahr 2020 erfolgt) – siehe Beschlussvorschlag A:

Kinderkrippe (2 Gruppen á 12 Kinder im KiHa Pfiffikus)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
(gem. Beschluss 2020)
Elternbeitrag NEU
In Klammern ()  = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 



abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
200 € (100 €)
230,00 € (130,00 €)
pauschal 100 EUR;
wird direkt seitens des Staates an die Eltern ausbezahlt (Antrag muss selbst gestellt werden) 
4-5
250 € (150 €)
287,50 € (187,50 €)

5-6
300 € (200 €)
345,00 € (245,00 €)

6-7
350 € (250 €)
402,50 € (302,50 €)

7-8
400 € (300 €)
460,00 € (360,00 €)

8-9
450 € (350 €)
517,50 € (417,50 €)

> 9
490 € (390 €)
563,50 € (463,50 €)




Kindergärten (inkl. Integrations-Kindergarten-Gruppen)
(3 Regelgruppen á 25 Kinder im KiHa Pfiffikus, 1 Regelgruppe mit 25 Kindern im KiGa Sumsemann, 2 Integrationsgruppen á 15 Kinder im KiGa Sumsemann)

Buchungszeit
Elternbeitrag ALT
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 
Elternbeitrag NEU
In Klammern () = netto Elternbeitrag (= abzgl. Staatszuschuss) 


abzgl. staatlicher Zuschuss für die Eltern (andere Zuschüsse des Bundes bzw. Landes fließen direkt an die Gemeinde und fließen in die Kalkulation mit ein)
3-4
Nicht buchbar
Nicht buchbar
pauschal 100 EUR;
wird seitens des Staates direkt an die Gemeinde bezahlt und verrechnet mit den vorgenannten Gebühren
4-5
125 €    (25 €)
143,75 €    (43,75 €)

5-6
150 €    (50 €)
172,50 €    (72,50 €)

6-7
175 €    (75 €)
201,25 €    (101,25 €)

7-8
200 €    (100 €)
230,00 €    (130,00 €)

8-9
225 €    (125 €)
258,75 €    (158,75 €)

> 9
245 €    (145 €)
281,75 €    (181,75 €)





Ergänzender langfristiger Vorschlag (siehe Beschlussvorschlag B): Schaffung von Planungssicherheit für alle Beteiligten (Eltern & Gemeinde) i. B. auf die Gebührenentwicklung durch jährliche moderate Anpassungen:
Immer mehr Kommunen gehen dazu über, weniger stark auf kurzfristige Defizitentwicklungen zu reagieren. Meist sind damit dann nämlich Gebührenanpassungen im hohen einstelligen bzw. zweistelligen Prozentbereich verbunden (wie im vorliegenden Fall, nachdem in den Vorjahren bewusst auf Anpassungen verzichtet wurde). Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, dem Beispiel anderer Gemeinden zu folgen und im jährlichen Rhythmus die Betreuungsgebühren moderat anzupassen. Dies hilft, sog. „Spitzen“ abzufedern und schafft Planungssicherheit für Eltern und Gemeinde.
Eine jährliche Anpassung zu Beginn des Betreuungsjahres (= September, erstmalig zu Beginn des KiGa-Jahres 2024/25 am 01.09.2024) um 4% scheint hier zielführend und verhältnismäßig. 



Änderungssatzung zur Anpassung der Kindergartengebühren:

Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2022

Der Gemeinderat beschließt aufgrund Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.04.1998 (GVBI. S. 796, BayRS, 2020-1-1-I) in Verbindung mit Art. 1, Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Türkenfeld (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung – KGS) vom 26.07.2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 24.11.2022

§ 1

§ 4 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
„(3)  Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
143,75 €
5 – 6 Std.
172,50 €
6 – 7 Std.
201,25 €
7 – 8 Std.
230,00 €
8 – 9 Std.
258,75 €
Über 9 Std.
281,75 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
230,00 €
4 – 5 Std.
287,50 €
5 – 6 Std.
345,00 €
6 – 7 Std.
402,50 €
7 – 8 Std.
460,00 €
8 – 9 Std.
517,50 €
Über 9 Std.
563,50 €

Die Betreuungsgebühren werden ab dem 1.9.2024 jährlich zu Beginn eines Kindergartenjahres um jeweils 4% (gerechnet vom Vorjahreswert) erhöht. Die Anlage zum § 4 Abs. 3 wird Bestandteil der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung “
       

§ 2        Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft.


Türkenfeld, den 



Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 



Anlage zur Kindertagesstättengebührensatzung:

§ 4 Abs. 3 KGS
Für die Betreuungsarten werden folgende Sätze festgesetzt:

       Gültig ab  01.09.2020:

  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
125,00 €
5 – 6 Std.
150,00 €
6 – 7 Std.
175,00 €
7 – 8 Std.
200,00 €
8 – 9 Std.
225,00 €
Über 9 Std.
245,00 €


  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
200,00 €
4 – 5 Std.
250,00 €
5 – 6 Std.
300,00 €
6 – 7 Std.
350,00 €
7 – 8 Std.
400,00 €
8 – 9 Std.
450,00 €
Über 9 Std.
490,00 €


Gültig ab 01.09.2023
  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
143,75 €
5 – 6 Std.
172,50 €
6 – 7 Std.
201,25 €
7 – 8 Std.
230,00 €
8 – 9 Std.
258,75 €
Über 9 Std.
281,75 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
230,00 €
4 – 5 Std.
287,50 €
5 – 6 Std.
345,00 €
6 – 7 Std.
402,50 €
7 – 8 Std.
460,00 €
8 – 9 Std.
517,50 €
Über 9 Std.
563,50 €



Gültig ab 01.09.2024
  1. Kindergarten- und Integrationsbetreuung
Buchungszeit
Kosten pro Monat
4 – 5 Std.
149,50 €
5 – 6 Std.
179,40 €
6 – 7 Std.
209,30 €
7 – 8 Std.
239,20 €
8 – 9 Std.
269,10 €
Über 9 Std.
293,02 €

  1. Kinderkrippe
Buchungszeit
Kosten pro Monat
3 – 4 Std.
239,20 €
4 – 5 Std.
299,00 €
5 – 6 Std.
358,80 €
6 – 7 Std.
418,60 €
7 – 8 Std.
478,40 €
8 – 9 Std.
538,20 €
Über 9 Std.
586,04 €



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mehreinnahmen durch die Anpassung zum 01.09.2023 (Bezugswert: Einnahmen im HH-Jahr 2022): 
ab September 2023 um ~ 7 TEUR (für das Haushaltsjahr 2023)
ab dem Jahr 2024 um ~ 30 TEUR (für das Haushaltsjahr 2024); 
=> damit Senkung des Defizits um diesen Betrag. 


Beschlussvorschlag:


A)
Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Betreuungsgebühren wie im Sachvortrag dargestellt sowie die Änderungssatzung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023.

B) 
Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres um 4% (gerechnet vom jeweiligen Vorjahreswert) anzupassen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung der Betreuungsgebühren wie im Sachvortrag dargestellt sowie die Änderungssatzung der Kindergarten-Gebührensatzung zum 01.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt darüber hinaus, die Betreuungsgebühren ab 01.09.2024 jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres um 4% (gerechnet vom jeweiligen Vorjahreswert) anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag; Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 10 PKW-Stellplätzen, St.-Ottilien-Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das 1.009 m² große Grundstück liegt im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB. Derzeit ist es mit einem Altbestand bebaut. 


Der Bauherr plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten. Der Baukörper hat eine Grundlfäche von 15,99 m x 11,87 m. Die Traufseitige Wandhöhe beträgt 6,01 m. Die Firsthöhe liegt bei 10,16 m. Das Satteldach soll eifne Neigung von 35° haben. Die GRZ I ist mit 0,21 angegeben, die GRZ II mit 0,45 und die GFZ mit 0,39.
Zum Vorhaben sind 10 Stellplätze geplant.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Baugrundstück zu liegen.


Für dieses Grundstück wurden bereits mehrere Bauanträge behandelt, zuletzt in der Sitzung am 23.11.2022. Hier war die Errichtung von vier Reihenhäuser geplant. Der Baukörper hatte eine Grundfläche von 20,00 m x 10,00 m. Die Wandhöhe lag bei 5,54 m.
Das Gebäude war mit E+1 und einem DG geplant.. Die Gesamthöhe des Gebäudes lag bei 9,237 m.  Zum Vohaben waren 8 Stellplätze geplant. Der Antrag wurde aufgrund der Dreigeschossigkeit für nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der Antrag wurde deshalb vom Bauherren zurückgezogen.



Die schlussendliche Entscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens liegt beim Landratsamt Fürstenfeldbruck.  Nach Ansicht der Verwaltung hat sich das Vorhaben grds. positiv weiterentwickelt, nachdem auf eine urspr. geplante unübliche Dachform verzichtet wird. 

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung von einem Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück „St.-Ottilien-Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bauantrag: Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung, Bachfeld, Fl. Nr. 718/1, 781/2, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das Vorhaben wird anteilig auf den Grundstücken Fl. Nr. 718/1 (1009 m²) und Fl. Nr. 718/2 (2.961 m²) errichtet. Insgesamt haben beide Grundstücke zusammen eine Größe von 3970 m². Beide Grundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mischgebiet Stangl“, der in jüngerer Vergangenheit ausdrücklich mit dem Ziel der Weiterentwicklung des Unternehmens des Antragstellers aufgestellt wurde.




Das Gebäude hat eine Grundfläche von 22,70 m x 11,00 m. Die Wandhöhe Süd beträgt 5,50 m, die Wandhöhe Nord beträgt 6,50 m. Die Firsthöhe liegt bei 8,40 m. Das asymmetrische Satteldach soll mit einer Dachneigung von 20 ° und 35 ° errichtet werden. Die GRZ des Hauptgebäudes liegt bei 246,5 m². Die Grundfläche für Vordächer, Balkone und Terrassen liegt bei 51,025. m².
Es werden 5 Stellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 718/2, Gemarkung Türkenfeld (Bereich 6) errichtet.

Der Bebauungsplan sieht für den Bereich 3, in welchem das Bauvorhaben errichtet werden soll, eine Baugrenze vor. Die Baugrenze wird im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m überschritten. Um die Wohnqualität der Betriebswohnung aufzuwerten, beantragt der Bauherr deshalb eine Befreiung über die Festsetzung Nr. 4.4 im Bereich 3.

Die weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans werden in ihrer Gesamtheit eingehalten.



Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Bachfeld, Fl. Nrn. 718/1 und 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m wird erteilt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung auf dem Grundstück Bachfeld, Fl. Nrn. 718/1 und 718/2, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Das Einvernehmen zur beantragten Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze im Süden durch die Errichtung eines Balkons um 1,125 m wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bauantrag; Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück FlNr. 43/4 Gemarkung Zankenhausen befindet sich im Innenbereich von Zankenhausen und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M  Gemischte Baufläche“ dargestellt.  
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Über einem Teil der bestehenden Süd-Terrasse soll eine Glasüberdachung (4,50 m x 3,66 m) mit Windschutzverglasung (kalt) errichtet werden.

Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu liegen. 

Das Grundstück hat eine Größe von 670 m². Die GRZ beträgt 0,20 und die GFZ 0,28.

Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. 









Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse des Wohnhauses, Riedstraße 8, Fl. Nr. 43/4, Gemarkung Zankenhausen gem. Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Maßnahme i. R. d. Dorfentwicklung "Sanierung Linsenmann-Hof" / hier: Genehmigung der Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Türkenfeld bzgl. der Planungskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Im Rahmen der Dorfentwicklung soll - wie dem Gemeinderat bekannt – der Linsenmann-Hof saniert werden. Dies ist notwendig, nachdem hier verschiedene teils massive Schäden zu beobachten sind, die die Nutzung einschränken. Als Mangel zu nennen ist z. B. das Fehlen eines barrierefreien Zugangs. Gleichzeitig hat der Bereich großes Potential und eine Angleichung der qualitativen Gestaltung des Areals ist wünschenswert. 

Die Teilnehmergemeinschaft hat per Beschluss einen Planer beauftragt (Ing. Büro Mooser), der bereits erste Ideen für ein Sanierungsprojekt zusammengetragen hat. Um die Planung prozesskonform weiter zu treiben, ist der Abschluss einer Kostenvereinbarung notwendig. Dies ist ein üblicher Prozess, der bei allen Maßnahmen mit Bezug zur Dorfentwicklung durchlaufen wird.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf; die Förderquote ist erfreulicherweise gestiegen, wobei gemeindeseitig damit 38% der Kosten zu tragen sind. 


Im Haushalt 2023 sind entsprechende Mittel eingestellt.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Kosten i. H. v. 6.070 EUR (im Haushalt eingeplant). 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die vorgelegte Kostenvereinbarung zu unterzeichnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die vorgelegte Kostenvereinbarung zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 9

Pressetaugliche Texte

Abbruchanzeige Fl. Nr. 232/1 Gemarkung Türkenfeld, Mozartstraße 9 
Vorhaben: Haus inkl. zwei Garagen
Bekanntgabe eines vom LRA abgelehnten Bauantrags: Aufstockung der Doppelgarage mit Errichtung eines Abstellraumes im OG sowie einer aufgeständerten Balkonanlage, St. Ottilien Str. 5, Fl.Nr. 1396/1, Gemarkung Türkenfeld


Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dünzelbach Ortsmitte“ Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Die überplanten Grundstücke sind Bestandteil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dünzelbach Ortsmite“. Auf den bislang noch unbebauten Grundstücksflächen im westlichen Teil des Plangebietes soll aufgrund der hohen Nachfrage im Sinne einer flächensparenden Bauweise und Nachverdichtung ein Mehrfamilienhaus mit kleineren Wohneinheiten entstehen. Dieses Bauvorhaben entspricht jedoch aktuell nicht vollumfänglich den zeichnerischen und textlichen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Dünzelbach Ortsmitte“. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des geplanten Mehrfamilienhauses müssen daher die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Dünzelbach Ortsmitte“ für den betreffenden Bereich entsprechend geändert werden.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der o. g. Auslegungsfrist auch im Internet unter folgendem Link:
https://www.moorenweis.de/index.php/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung/laufende-verfahren/25-bauamt-bauwesen/217-21-aenderung-flaechennutzungsplan-9

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10. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 10

Pressetaugliche Texte

1) Grundstücksangelegenheiten / hier: vertragliche Sicherung möglicher Flächen im Kontext Windkraft im Gemeindegebiet => Vertragsabschluss
Der Gemeinderat hat beschlossen, mittels vertraglicher Regelungen einen Standort für die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet zu. Eine detaillierte Information der Öffentlichkeit soll erfolgen, sobald spruchreife Konzepte mit entsprechenden Fakten und Hintergrund-Informationen vorliegen. 


2) Grundstücksangelegenheiten / hier: Kaufangebot ggü. der Kirche (Diözese Augsburg bzw. zuständige Pfarrpfründe-Stiftung) bzgl. des Salettls sowie des i. R. d. Dorfentwicklung errichteten Parkplatzes (Teilfläche Fl. Nr. 127 Gem. Türkenfeld / Bahnhofstr. 1)
Der Gemeinderat hat ein Angebot zum Ankauf der o. g. Flächen abgegeben. 


3) Situation der "Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck" / hier: Informationen aus der letzten Gesellschafterversammlung am 09.05.2023 und Positionierung der Gemeinde Türkenfeld als Gesellschafterin
Der Gemeinderat hat zur Sache intensiv beraten und folgende Positionierung vorgenommen:
Die Gemeinde Türkenfeld steht weiterhin zur Idee einer landkreisweit agierenden Wohnungsbaugesellschaft und unterstreicht ihre Rolle als Gründungsgesellschafterin. Nachdem im Gemeindegebiet auf absehbare Zeit keine konkreten gemeinsamen Projekte zu erwarten und viele andere kostenintensive Vorhaben in den kommenden Jahren zu realisieren sind, nimmt der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt Abstand vom Leisten einer weiteren Einlage.

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11. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 11

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Plangenehmigung liegt vor; Kick-off mit Ausführungsplaner hat stattgefunden; Regel-Abstimm-Termin etabliert; Schreiben an alle im Baubereich liegenden Grundstückseigentümer versandt bzgl. Infos zum Thema Wasserleitung, etc..      
Baumgutachten der Bäume entlang des Weiher-Ufers liegt vor. 
2.        Sanierung Schwimmbad: Abstimmgespräch mit Landratsamt hat stattgefunden; Planungsunterlagen werden nun finalisiert. Weitere Überlegen bzg. Energetischer Versorgung angestellt. Erfreulich: Schadstoffgutachten hat KEINE Schadstoffe festgestellt.      
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Planungsphase II wird derzeit finalisiert; Bürger- und Anlieger-Workshop für September geplant.   
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Letzte Fragen mit WWA geklärt; Veröffentlichung der Dokumente geplant für Anfang Juli (mit vorausgehender Bekanntmachung) 
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: Erste Beteiligungsrunde abgeschlossen. Parallel wird nun ein Immissionsgutachten angefertigt. Auswertung der Stellungnahmen läuft. Behandlung in September-Sitzung geplant.     
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Stadtwerke wollen Projekt anteilig ausserhalb der Biotopfläche vorantreiben; insofern wird Bauleitverfahren für reduzierte Fläche fortgesetzt.   
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Auslegung der Planungen läuft.  
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beteiligungsrunde läuft.
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Erste Planskizzen erstellt; demnächst Einreichung eines förmlichen Bauantrags geplant; Vorabstimmung mit LRA abgeschlossen.      
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023)  
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Alle Förderanträge wurden fristgerecht gestellt. Laut Aussage der zuständigen Förderstelle des Bundes wird die Bearbeitung des Förderantrags vsl. 9 Monate dauern. Die ebenfalls benötigte Förderstelle des Landes geht von einer Bearbeitungszeit > 12 Monate aus. 
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Umsetzung soll noch vor den Sommerferien starten. Grundsätzlich werden alle Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung ausgetauscht. Zusätzlich dazu werden alle Holzmasten, die nur mehr für die Straßenbeleuchtung dienen, durch Stahlmasten ersetzt. Holzmasten, die angrenzende Wohnbebauung mit Strom versorgen (Dachständer) bleiben erhalten, da der Umbauaufwand (Erdverkabelung bis zur Wohnbebauung, neue Hausinstallation) zu groß ist. Der Tausch der Lampen findet wahrscheinlich ab Anfang August statt (lange Lieferzeit der Lampen). Die neu benötigten Masten werden als „Vorabmaßnahme“ bereits in den kommenden Wochen (spätestens ab KW 28) aufgestellt (incl. eines Leuchtmittels). Insgesamt werden knapp 500 Leuchtmittel getauscht und ca. 20 Holzmasten durch Stahlmasten ersetzt. Ca. 20 Holzmasten bleiben bestehen.    
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Begehung der Halle hat neue zu behebende Mängel zu Tage gefördert (z. B. hinter einer Verkleidung liegende Lüftungsanlagen-Schächte, die Brandabschnitte unzulässig durchtrennen, angepasste Haltung zum Öffnungsmechanismus mehrerer brandschutzrelevanter Türen, …). Verwaltung arbeitet nun an der Behebung dieser Mängel. Grds. ist mit weiteren Verzögerungen zur rechnen, die auch dem Landratsamt mitgeteilt wurden.  
14.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: PV-Module wurden installiert; Installation Wechselrichter hat Anfang Juni stattgefunden.     
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt.  
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Projekt-Startgespräch hat stattgefunden; Arbeiten ab Anfang Juli geplant.   
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Alle notwendigen Aufträge vergeben. 
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: GR hat Auftrag vergeben; Ausführung geplant f. d. Sommerferien 2023.   
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant im Rahmen der Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofs. 
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: 100 Bäume wurden bestellt; Pflanzung im Herbst 2023 geplant; Gartenbauverein ist bereit, Kosten f. Pflanzmaterial (Halterungen, Seile, …) der Gemeinde-Bäume zu übernehmen.   
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023 vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen.  
26.         Ertüchtigung Straße „Augelberg“ sowie Straßen-Kleinsanierungsprogramm 2023: Ausschreibung in Vorbereitung, Veröffentlichung musste verschoben werden aufgrund Abwesenheit des zuständigen Kollegen. 
27.        Prüfung Breitband-Nacherschließung innerorts: Derzeit Auswertung der Rückmeldungen der Telekommunikationsanbieter durch das Fachbüro. Fazit soll in einer der nächsten GR-Sitzungen besprochen werden. 
28.        Verkauf gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Ausschreibung wurde veröffentlicht & erste Interessenten-Gespräche laufen; parallel läuft Erschließungsplanung. 



Streuobst-Baum-Projekt
Nach Vorliegen des Förderbescheids für 100 Bäume und entsprechende Interessensbekundungen aus der Bevölkerung hat die Gemeindeverwaltung nach einer Angebotsabfrage 100 Bäume inkl. Pflanzmaterial bestellt. Geliefert werden sollen diese im Herbst 2023. Die Gemeinde selbst wird circa 25 Bäume pflanzen. 



Konzept: Barrierefreier Ausbau S-Bahnhof Türkenfeld
Nach Aussage der Bahn soll demnächst ein Grob-Konzept vorgestellt werden. Der Bürgermeister berichtet ergänzend mündlich zum Sachstand in der Sitzung. 



Wirkung des Tarifabschlusses im öff. Dienst auf den Haushalt der Gemeinde Türkenfeld
Die im Raum stehenden spürbaren Tarifanpassungen (gepaart mit abgabenfreien Inflationsausgleichsgeld, Aufstockung der Tabellenentgelt um einen Sockelbetrag mit 200 € zuzüglich Erhöhung um 5,5%) für Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden sich massiv auf den Haushalt der Gemeinde Türkenfeld auswirken. Kommunale Fachzeitschriften sprechen vom „teuersten Tarifabschluss aller Zeiten“. Mit folgenden Kostenauftrieben ist zu rechnen (Stand: Tarifeinigung vom 22.04.2023 auf Basis der Schlichtungsempfehlungen)
2023
Einmalzahlung Inflationsausgleichsgeld im Juni: 49.650 €
Inflationsausgleichsgeld Juli-Dez.: 54.130 €
Mehrkosten in Summe 2023:  103.780 € 
(=> entsprechender Puffer wurde eingearbeitet im Haushalt 2023)

2024:
Inflationsausgleichsgeld Jan+Feb..: 18.600 €
Tariferhöhung: 
Tabellenentgelt + 200€, dann + 5,5%
Ab März 2024 einschl. Sonderzahlungen 184.800 €    
+ AG-Kosten zur ZVK und SV (29%)  53.600 €
In Summe für 2024:                            238.400 € zzgl. Steigerungen bei Beamten, etc.

In Prozenten ausgedrückt, ist – verglichen mit dem Jahr 2023 – mit einer Steigerung der Personalkosten (Kindergärten, Kinderkrippe, Rathausteam, OGTS, …) um knapp 9% zu rechnen.

Datenstand vom 20.07.2023 10:08 Uhr