Datum: 19.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:13 Uhr bis 22:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.06.2023 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Sanierung des örtlichen Schwimmbades / hier: Vorstellung der (finalen) Planung inkl. Freigabe sowie weitere Beschlussfassung im Hinblick auf die Vergabe von Fachplaner-Leistungen
4 Grund- und Mittelschule Türkenfeld / Austausch der Lüftungsanlage der Schönbergaula bzw. Trennung der Lüftungskreisläufe von Schwimmbad und Aula
5 Energiewende vor Ort: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Zankenhausen zur Versorgung von Feuerwehr und Ortsvereinen / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat
6 Energiewende vor Ort: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Frischwasserpumpstation Peutenmühle zur Erzeugung von Eigenstrom / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat
7 Gemeindliches Wassernetz / hier: Vergabe div. Arbeiten im Rahmen einer Sammelausschreibung aufgrund akutem Handlungsbedarf
8 Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Vorstellung des Ergebnisses der Prüfung der Nacherschließbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)] sowie Beschlussfassung
9 Bebauungsplan Dorfanger / hier: Beauftragung eines Ingenieur-Büros bzgl. Erschließungsplanung
10 Haushaltslage der Gemeinde / hier: Berichterstattung der Kämmerei zum 30.06.2023 sowie Ausblick auf sich abzeichnenden Handlungsbedarf im Bereich der Grundsteuern A & B
11 Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz, Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld
12 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 21.06.2023 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö 1

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 21.06.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö 2
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3. Sanierung des örtlichen Schwimmbades / hier: Vorstellung der (finalen) Planung inkl. Freigabe sowie weitere Beschlussfassung im Hinblick auf die Vergabe von Fachplaner-Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.02.2022 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 04.05.2022 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

A) Finalisierte Umbau-Planung
Basierend auf den bislang zur Sache gefassten Beschlüssen sowie der Varianten-Festlegung im Rahmen der November-Sitzung (2022) des Gemeinderats, haben das Büro Reitberger und die Gemeindeverwaltung in den letzten Monaten die Planungen intensiv vorangetrieben. Eingebunden wurde in die Planungen auch das Landratsamt Fürstenfeldbruck. In die Planungen eingeflossen sind auch Ergebnisse aus der Statik-Betrachtung. Eine Altlasten-Untersuchung förderte erfreulicherweise zu Tage, dass – Stand der Untersuchung – keine Altlasten gefunden wurden. 

Die heute dem Gemeinderat zur Freigabe vorgelegte Planung entspricht 1:1 der durch das Gremium einstimmig positiv votierten Varianten-Entscheidung aus der November-Sitzung. Der aktuelle Planungsstand wird den Ratsmitgliedern als Anhang zum TOP bereitgestellt.

Abbildung: Geplante neue Front-Ansicht des neuen Eingangsbereiches mit Anbau


B) Entscheidung bzgl. des Einbaus einer Aufzuganlage, die das komplette Schulgebäude barrierefrei erschließen würde
Die Grund- und Mittelschule ist Stand heute nicht durchgehend barrierefrei zugänglich. Dieser Umstand wurde bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert. Wunsch der Schulfamilie ist es, diesem Umstand mittelfristig zu begegnen und Abhilfe zu schaffen.
Möglichkeiten hierfür bieten sich im Rahmen der geplanten Schwimmbad-Sanierung.

Das Büro Reitberger hat zwei Umsetzungsvarianten erarbeitet:

Variante 1: Aufzugserweiterung als Teil des geplanten Schwimmbad-Anbaus / KOMPLEX

Geschätzte Kosten: ~ 110 TEUR
Gegenüberstellung Vor- und Nachteile gem. Fachbüro:



Variante 2: Einbau eines Aufzugs in das Bestandsgebäude „Schule“ ohne direkten räumlichen Bezug zur Bad-Sanierung / BAUCHTECHNISCH EINFACHER
Geschätzte Kosten: ~ 150 TEUR
Gegenüberstellung Vor- und Nachteile gem. Fachbüro:

Ob Fördergelder abrufbar sind für die Herstellung der Barrierefreiheit ist zu prüfen. Ein ausdrückliches Förderprogramm scheint es nicht zu geben. 

Der Gemeinderat hat eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der Herstellung der Barrierefreiheit für den kompletten Gebäudekomplex zu treffen. Sodann ist über die Ausführungsvariante zu entscheiden.  


C) Vergabe weiterer Fachplaner-Leistungen
Der Bürgermeister hat das mit dem Projekt bereits betraute Ausschreibungs-Büro PM5 mit der Ausschreibung und Vorbereitung der Auftragsvergabe für weitere notwendige Fachplaner-Gewerke beauftragt. Aus Gründen der Zeitersparnis schlägt die Verwaltung vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, die Fachplaner-Gewerke nach erfolgter Ausschreibung gem. Vergabeempfehlung des Ausschreibungs-Büros zu vergeben. 

Generell: Die nächsten Schritte im Überblick
  • Abstimmung und Anstreben der förmlichen Freigabe der Planung durch die zuständigen Stellen beim Fördergeber Jülich und der Bayerischen Obersten Baubehörde (als Teil des Genehmigungsprozesses im Förder-Verfahren).
  • Parallel: Beauftragung weiterer Fachplaner für die Ausarbeitung der Detail-Planungen, etc.
  • Bearbeitung der Themenfelder Brandschutz, etc.
  • Formelle Einreichung eines Bauantrags beim Landratsamt FFB.
  • Erarbeitung eines Bauzeitplans abhängig von den Genehmigungszeitpunkten der Planung.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten f. Fachplaner-Gewerke: Ergebnis der Ausschreibungen muss abgewartet werden; Position allerdings alternativlos



Beschlussvorschlag:

Beschluss A:
Der Gemeinderat gibt die Planung für die Sanierung des Schwimmbades frei. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nächsten Verfahrensschritte wie oben dargestellt einzuleiten und zu gegebener Zeit einen förmlichen Bauantrag einzureichen. 

Beschluss B-1:
Der Gemeinderat beschließt die Herstellung der ganzheitlichen Barrierefreiheit der Grund- und Mittelschule (= über alle Ebenen hinweg) und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, ggf. dem Vorhaben zuträgliche Fördergelder zu beantragen.

Beschluss B-2 (nur relevant, sofern B-1 mehrheitlich positiv beschieden wurde):
Umgesetzt werden soll nach dem Willen des Gemeinderats 
Variante 1 Aufzugserweiterung als Teil des geplanten Schwimmbad-Anbaus //
Variante 2: Einbau eines Aufzugs in das Bestandsgebäude „Schule“ ohne direkten räumlichen Bezug zur Bad-Sanierung

Beschluss C:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, nach erfolgter Ausschreibung die notwendigen Fachplaner-Gewerke gemäß Vergabevorschlag zu vergeben bzw. zu beauftragen.  

Beschluss 1

Beschluss A:
Der Gemeinderat gibt die Planung für die Sanierung des Schwimmbades frei. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die nächsten Verfahrensschritte wie oben dargestellt einzuleiten und zu gegebener Zeit einen förmlichen Bauantrag einzureichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss B-1:
Der Gemeinderat beschließt die Herstellung der ganzheitlichen Barrierefreiheit der Grund- und Mittelschule (= über alle Ebenen hinweg) und ermächtigt den Ersten Bürgermeister, ggf. dem Vorhaben zuträgliche Fördergelder zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss B-2 (nur relevant, sofern B-1 mehrheitlich positiv beschieden wurde):
Umgesetzt werden soll nach dem Willen des Gemeinderats 
Variante 1: Aufzugserweiterung als Teil des geplanten Schwimmbad-Anbaus 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 4

Beschluss C:
Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, nach erfolgter Ausschreibung die notwendigen Fachplaner-Gewerke gemäß Vergabevorschlag zu vergeben bzw. zu beauftragen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Grund- und Mittelschule Türkenfeld / Austausch der Lüftungsanlage der Schönbergaula bzw. Trennung der Lüftungskreisläufe von Schwimmbad und Aula

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö 4

Pressetaugliche Texte

Offensichtlich bereits seit Bau der Grund- und Mittelschule wurden Schwimmbad und (jetzt) Schönberg-Aula aus einer gemeinsamen Lüftungszentrale im KG versorgt. Zu Tage trat dieser Umstand im Zuge der Optimierung der Brandschutzmaßnahmen im Bereich der Aula sowie bei den Planungen zur Schwimmbad-Sanierung. Brandschutzseitig ist es zwingend notwendig, kurzfristig einen Teil der direkt vor dem Haupteingang der Aula verlaufenden Lüftungskanäle abzuschotten. Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei allen Zuluft-Auslässen. Diese durchdringen, ohne auch nur eine Brandschutzklappe, eine als feuerhemmend ausgewiesene Wand.

Das durch die Gemeindeverwaltung, mit Beratungsleistungen bezüglich der Umsetzung der Brandschutzplanung, beauftragte Büro Reitberger (=> gleichzeitig Planungsbüro f. d. Schwimmbad-Sanierung) rät dazu, die brandschutztechnischen Auflagen sowie die Sanierung des Schwimmbads zum Anlass zu nehmen, um die Lüftungskreisläufe von Schwimmbad und Aula zu trennen. Die Gründe:
1) Die aktuell genutzte Lüftungsanlage ist Jahrzehnte alt, energetisch ineffizient und kann jederzeit ausfallen. Eine Ersatzteilversorgung ist nur noch sehr eingeschränkt möglich.
2) Aufgrund neuer Energieeffizienzrichtlinien sind die Gehäusemaße von Lüftungsgeräten größer geworden. Im bestehendem Lüftungsraum ist für einen Geräteaustausch kein Platz. 
3) Die derzeit gewählte Art und Weise der Lüftungskanal-Verlegung ist nicht mehr zeitgemäß und spätestens seit dem Umbau unterdimensioniert. Bei geschlossener Raumtrennwand gibt es bühnenseitig keine Abluft.
4) Außenluft und Fortluft werden über zwei direkt nebeneinanderliegende Wanddurchbrüche im EG des Schwimmbades nach außen geführt. Es kommt zu Luftstromkurzschlüssen. Luft mit Chlorgeruch wird in die Aula gesaugt.

Das Büro Reitberger hat ein Grobkonzept für die Realisierung einer autarken, energieeffizienten und brandschutztechnisch einwandfreien Lüftungsanlage für die Schönbergaula erstellt (siehe Anhang).

Nachdem die Maßnahme auch der Steigerung der Energieeffizienz dient, hofft die Verwaltung auf staatliche Zuschüsse. Realistisch erscheint eine Förderung in Höhe von max. 25% der Kosten. 

Wünschenswert wäre eine Umsetzung der Maßnahme noch vor der Winterperiode. Ob dies gelingt, hängt maßgeblich von den Rückmeldefristen möglicher Fördergeld-Geber ab. Schlussendlich ist vermutlich eine Umsetzung im Jahr 2024 wahrscheinlicher. 

Vorschlag zum weiteren Vorgehen:
Aufgrund der div. Abhängigkeiten zu weiteren Baumaßnahmen im Umfeld der Schule (Sanierung Schwimmbad, Brandschutz-Thematik, …) empfiehlt die Verwaltung, das Büro Reitberger mit Planung und Begleitung des Projekts zu beauftragen. Die Honorarkosten liegen bei geschätzt 22 TEUR. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Investitionskosten i. H. v. 100 TEUR.



Beschlussvorschlag:

A) Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, das Büro Reitberger wie im Sachvortrag beschrieben mit Planung und Begleitung der Maßnahme zu beauftragen.

B) Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle zur Erlangung von Fördergeldern notwendigen Anträge zu stellen.

C) Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Lüftung Schönbergaula“ und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, eine Ausschreibung durchzuführen und die Arbeiten sodann gem. Vergabeempfehlung zu vergeben. Eine Budget-Summe von 100 TEUR brutto wird festgesetzt zzgl. Planungskosten in Höhe von max. 22 TEUR brutto. Etwaige Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme dürfen erst erteilt werden, wenn Rückmeldungen der Förderstellen zum sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ o. Ä. vorliegen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, das Büro Reitberger wie im Sachvortrag beschrieben mit Planung und Begleitung der Maßnahme zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, alle zur Erlangung von Fördergeldern notwendigen Anträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Lüftung Schönbergaula“ und ermächtigt Bürgermeister und Verwaltung, eine Ausschreibung durchzuführen und die Arbeiten sodann gem. Vergabeempfehlung zu vergeben. Eine Budget-Summe von 100 TEUR brutto wird festgesetzt zzgl. Planungskosten in Höhe von max. 22 TEUR brutto. Etwaige Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme dürfen erst erteilt werden, wenn Rückmeldungen der Förderstellen zum sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ o. Ä. vorliegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Energiewende vor Ort: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Zankenhausen zur Versorgung von Feuerwehr und Ortsvereinen / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Wie vom Arbeitskreis Energie empfohlen, hat die Verwaltung die Stadtwerke Fürstenfeldbruck um ein Angebot für die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Feuerwehrhauses Zankenhausen gebeten. Der Energieverbrauch dort liegt aktuell bei circa 5000 kWh p.a.
Neben der Feuerwehr nutzen auch die örtlichen Vereine die Liegenschaft, weshalb eine durchaus nennenswerte Nutzung in den Abend- und Nachtstunden stattfindet. Ganzheitlich betrachtet leistet die vorgeschlagene Maßnahme einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende auf kommunaler Ebene. Eine weitere kommunale Liegenschaft wäre damit mit einer PV-Anlage ausgestattet. 

Drei Varianten wurden von den Stadtwerken angeboten (Leistung der Anlage: jeweils 7,7 kWp):
  • Variante A „PV-Anlage OHNE Speichervorbereitung“:  14.121,58 EUR 
  • Variante B „PV-Anlage MIT Speichervorbereitung“: 15.406,08 EUR
    => die Installation würde so gewählt, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Speichermodul relativ problemlos nachgerüstet werden könnte.
  • Variante C „PV-Anlage mit 4,6 kWh Speicher“:  20.276,49 EUR

Details zu (erwarteter) Wirtschaftlichkeit, etc. können den angefügten Dokumenten entnommen werden. 

Von den o. g. Kosten werden unabhängig von der beauftragten Variante 7.500 Euro aus dem Regional-Fonds der Stadtwerke getragen. Diese können folglich in Abzug gebracht werden von den Angebotspreisen. 

Arbeitskreis Energie und Verwaltung empfehlen die Realisierung von Variante C aufgrund des Nutzungsprofils des Gebäudes. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Je nach Entscheidung des Gemeinderats.
Wichtig: Die Maßnahme wurde im Haushalt 2023 nicht eingeplant, nachdem von einer Umsetzung erst im Jahr 2024 auszugehen ist. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der im Sachvortrag genannten Variante C. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der im Sachvortrag genannten Variante C. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Energiewende vor Ort: Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Frischwasserpumpstation Peutenmühle zur Erzeugung von Eigenstrom / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Die Verwaltung hat die Stadtwerke Fürstenfeldbruck um ein Angebot für die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Frischwasser-Pumpstation in Pleitmannswang gebeten. Der Energieverbrauch dort liegt aktuell bei circa 60.000 kWh p.a. Damit ist die Pumpstation nach der Schule der größte kommunale Stromverbraucher im Gemeindegebiet. Durch den Austausch der Pumpen im Rahmen eines Förderprogramms (Anträge bereits gestellt), soll der Energieverbrauch deutlich sinken.  

Aufgrund der sehr überschaubaren Größe der Dachfläche hat der Arbeitskreis Energie zunächst von einer Installation abgeraten.

Weil die Stadtwerke aber angeboten haben, 7.500 Euro der Installationskosten aus dem Regional-Fonds zu übernehmen, scheint die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gegeben. Folglich würde auch die im Vergleich zum Jahresverbrauch „kleine“ Anlage einen gewissen Beitrag leisten, der begrüßenswert ist. 

Die Stadtwerke bieten die Installation einer 4,3 kWp-großen Anlage zum Preis von 10.104,95 EUR an. Die erzeugte Strommenge liegt bei circa 3.700 kWh pro Jahr. 

Details zu (erwarteter) Wirtschaftlichkeit, etc. können den angefügten Dokumenten entnommen werden. 

Von den o. g. Kosten werden unabhängig von der beauftragten Variante 7.500 Euro aus dem Regional-Fonds der Stadtwerke getragen. Diese können folglich in Abzug gebracht werden.

Der Arbeitskreis Energie empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme angesichts der Förderung (Gespräch Bgm. Staffler / J. Brix). 

VOR einer finalen Auftragsvergabe sollte eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlage der Station erfolgen um sicherzustellen, dass ein Großteil des erzeugten Stroms trotz der hohen Grundlast der Pumpen 1:1 im Gebäude verwendet werden kann. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Je nach Entscheidung des Gemeinderats.
Wichtig: Die Maßnahme wurde im Haushalt 2023 nicht eingeplant, nachdem von einer Umsetzung erst im Jahr 2024 auszugehen ist. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme wie vorgeschlagen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Voraussetzung ist eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen in der Liegenschaft.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme wie vorgeschlagen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Aufträge zu vergeben. Voraussetzung ist eine abschließende Prüfung der elektrotechnischen Anlagen in der Liegenschaft.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Gemeindliches Wassernetz / hier: Vergabe div. Arbeiten im Rahmen einer Sammelausschreibung aufgrund akutem Handlungsbedarf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Im Zuge zweier Neubebauungen im Gemeindegebiet Türkenfeld (Echinger Str. 12, Zankenhausen und Zugspitzstr. 3, Türkenfeld) wurde festgestellt, dass die Hauptwasserleitung im jeweiligen Privatgrundstück liegt. Grundsätzlich ist die Gemeinde für die Hauptwasserleitung (= Versorgungsleitung) verantwortlich, unabhängig davon, ob diese auf öffentlichem Grund (= Regelfall) oder in Privatgrundstücken liegen. In wenigen Fällen bestehen Dienstbarkeiten der jeweiligen Privatgrundbesitzer zur Duldung der Wasserleitung, Duldung etwaiger Reparaturen, etc. In den beiden genannten Fällen in der Echinger Str. 12 sowie in der Zugspitzstr. 3 bestehen solche Dienstbarkeiten bisher nicht und die jeweiligen Grundstückseigentümer streben diese auch nicht an. 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Dienstbarkeit ohnehin immer die schlechtere Lösung, da im Falle eines Rohrbruches zwangsläufig Privatgrund in Anspruch genommen werden muss, um die Leitung zu reparieren. In den hier aufgezeigten Fällen wird die Leitung wohl auch durch Garagen oder sonstige Nebengebäude überbaut werden, sodass im Falle eines Rohrbruches erheblicher Mehraufwand zur Reparatur dieser nötig wird.

Die Verwaltung empfiehlt deshalb, die Wasserleitung jeweils auf öffentlichen Grund (=Straße) zu legen, was im Falle der Echinger Str. 12 eine Verlegung von mindestens 50 m Länge und im Falle der Zugspitzstr. 3 eine Verlegung von ca. 20 m zur Folge hat. Mit Kosten von 600,- € netto pro Meter muss gerechnet werden. Speziell im Falle der Echinger Straße soll allerdings zunächst mittels Suchschlitzen festgestellt werden, wo die Wasserleitung genau verläuft, da die Bestandspläne unvollständige bzw. zum Teil falsche Daten liefern.

Zusätzlich zu diesen genannten Arbeiten empfiehlt die Verwaltung die Ertüchtigung einer Wasserleitung in Burgholz, vom Anwesen Burgholz 2a bis Burgholz 3, auf einer Länge von rund 180 m. Auf diesem Leitungsabschnitt wurden in den vergangenen Wochen bereits 4 Wasserrohrbrüche festgestellt, von denen 3 kostenaufwändig behoben werden konnten. Der vierte Rohrbruch lässt sich derzeit leider nicht genau lokalisieren, der Wasseraustritt ist hier allerdings derzeit noch nicht sehr stark. 
Die Verwaltung empfiehlt nach Rücksprache mit den Stadtwerken FFB (Betriebsführung Wasser im Gemeindegebiet Türkenfeld) hier den Einzug einer neuen Leitung in die bereits vorhandene Wasserleitung. Dies ist deutlich kostengünstiger als eine Neuverlegung (keine durchgängige Aufgrabung nötig) und aufgrund des derzeit vorhandenen Durchmessers der Leitung auch leistungstechnisch möglich. Geplant ist der Einzug einer kleiner dimensionierten Leitung (derzeitige Leitung DN 100), was aber für die beiden angeschlossenen Häuser ausreichend ist. In diesem Zuge wird dann automatisch auch der noch offene Wasserrohrbruch behoben. Hier sind Kosten von ca. 10.000,- € netto zu erwarten.

Angesichts der erwarteten Auftragssumme (65 TEUR + X (je nach Verlegelänge der Wasserleitung im Fall der Echinger Straße – siehe Haushaltsrechtliche Auswirkungen) ist eine Beschlussfassung des Gemeinderats notwendig. Um hier keine Zeit zu verlieren, bittet die Verwaltung darum, ein Mandat für die Auftragsvergabe an den Günstigstbieter nach erfolgter Ausschreibung zu erhalten. 

Die Ausschreibung an sich soll von einem Ingenieurbüro erfolgen, welches nach Zustimmung des Gemeinderates zum grundsätzlichen Vorgehen beauftragt werden soll. Die Kosten für das Ingenieurbüro sind derzeit nicht bekannt, weil aktuell – wie bereits beschrieben – aufgrund unvollständiger bzw. falscher Bestandsplanunterlagen nicht klar ist, wieviel Rohrleitungsbau und Planungsaufwand damit verbunden sind. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Gesamtkosten aller hier aufgeführten Arbeiten belaufen sich auf ca. 65.000,- € (+ X (siehe Sachvortrag)) brutto, wobei die Mehrwertsteuer geltend gemacht werden kann. Auf der Haushaltsstelle für Wasserleitungsarbeiten sind derzeit noch knapp 100.000,- € vorhanden. 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Sachvortrag skizzierten Arbeiten nach einer noch durchzuführenden Ausschreibung an den Günstigstbieter zu vergeben. Für die Ausschreibung wird ein Ingenieurbüro eingeschalten. Der Gemeinderat ist über die Auftragssummen zu informieren. 

Beschluss

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die im Sachvortrag skizzierten Arbeiten nach einer noch durchzuführenden Ausschreibung an den Günstigstbieter zu vergeben. Für die Ausschreibung wird ein Ingenieurbüro eingeschalten. Der Gemeinderat ist über die Auftragssummen zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Breitbandausbau in der Gemeinde / hier: Vorstellung des Ergebnisses der Prüfung der Nacherschließbarkeit (innerörtlich) gelegener und heute nicht erschlossener Anwesen [sog. Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)] sowie Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.01.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage:
Im Rahmen der Januar-Sitzung 2023 hat der Gemeinderat ein Fachbüro (Corwese GmbH – Beratung, Strategie, Prozesse) beauftragt, mithilfe einer sog. „Markterkundung“ das Potential einer staatlich geförderten Nacherschließung von derzeit noch nicht an das Glasfasernetz angeschlossenen Haushalten zu erheben.

Ergebnis der Markterkundung:
Nach Abschluss der Markterkundung hat das beauftragte Fachbüro die Rückmeldungen ausgewertet und kommt zu folgendem Schluss (E-Mail vom 26.06.2023):
„Mit der bayerischen Gigabitrichtlinie fördert der Freistaat Bayern gigabitfähige Breitbandnetze auch in Bereichen, in denen bereits eine Bandbreite von mehr als 30 Mbit/s im Download verfügbar ist. 
Die Aufgreifschwelle, die die Bandbreite beschreibt, unterhalb derer eine Förderung möglich ist, wurde für Privatanschlüsse auf 100 Mbit/s im Download und für gewerbliche Anschlüsse auf 200 Mbit/s symmetrisch festgelegt. 
Förderfähig ist der Breitbandausbau jedoch nur in sogenannten weißen Flecken (kein Netz mit mindestens 30 Mbit/s im Download) und grauen Flecken (nur ein Netz mit 30 Mbit/s im Download).  
Zur Festlegung der förderfähigen Erschließungsgebiete ist somit eine aufwändige und detaillierte Voruntersuchung erforderlich. So muss der Zuwendungsempfänger beispielsweise hausgenau die verfügbaren Versorgungsbitraten der unterschiedlichen Netzbetreiber ermitteln und darstellen. 
Hierbei ist darüber hinaus noch zwischen Gewerbebetrieben und Privathaushalten zu unterscheiden.
Laut Rückmeldung zur Markterkundung sind bereits 1248 von 1329 mittels Glasfaser versorgt. Diese Adressen sind demzufolge auch nicht förderfähig.
Das Ergebnis der durchgeführten Markterkundung erbrachte generell 81 förderwürdige Adresspunkte, ein Großteil davon sind aber unbebaute Grundstücke, denen bisher noch keine Adressen zugewiesen wurden. Nur 29 dieser Adresspunkte ist bereits eine amtliche Adresse zugewiesen.
Die maximale Fördersumme berechnet sich lediglich aus den Adresspunkten mit amtlich zugeordneten Adressen.
29 Adressen * 2.500 € = 72.500 €
Bei zu erwartenden Baukosten von rund 200.000 € würde das bedeuten, dass die Gemeinde Türkenfeld einen Eigenanteil von 127.500 € übernehmen muss.
Wir empfehlen deshalb in einem möglichen Vergabeverfahren eine entsprechende Deckelung auf 200.000 € einzubauen. In diesem Fall kann das Vergabeverfahren ggf.  wegen Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden.“


Fazit und Handlungsempfehlung der Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung kann sich dem Vorschlag des Fachbüros NICHT anschließen. Für „nur“ 29 Hausanschlüsse müssten aus dem Gemeindehaushalt ~ 127.500 Euro aufgewendet werden. Dies bedeutet Kosten je Anschluss aus Mitteln der Gemeinde in Höhe von ~ 4.400 EUR. Diese Summe steht in der Gesamtschau nicht im Verhältnis zum gesamthaften Nutzen für die Gemeinde. 

Für derzeit nicht angeschlossene Haushalte bleibt grds. die Beantragung eines Anschlusses beim Betreiber des Netzes, der Deutschen Glasfaser (DG). Seitens der DG wurde dem Bürgermeister zugesichert, durch eine Weiterentwicklung der Verfahren und Auswahl neuer Sub-Unternehmer hier Tempo aufzunehmen. Erste Anschlüsse wurden in den letzten Monaten erfolgreich realisiert. 
Nicht geheilt werden kann durch einen Anschluss-Antrag bei der DG die Tatsache, dass möglicherweise Leitungskapazitäten in einzelnen Straßen nicht ausreichen, um weitere Anschlüsse zu realisieren. 




Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Markterkundung zur Kenntnis und beschließt aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit von einem öffentlichen geförderten Ausbau derzeit abzusehen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Markterkundung zur Kenntnis und beschließt aufgrund der fehlenden Verhältnismäßigkeit von einem öffentlichen geförderten Ausbau derzeit abzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bebauungsplan Dorfanger / hier: Beauftragung eines Ingenieur-Büros bzgl. Erschließungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Die erste Auslegung des Bebauungsplans „Dorfanger“ ist mittlerweile abgeschlossen. Der Planungsverband ist aktuell mit der Einarbeitung und Abwägung der Stellungnahmen beschäftigt. Da einige eingegangene Stellungnahmen bereits in diesem frühen Stadium der Aufstellung des Bebauungsplanes eine detailliertere (Erschließungs-)Planung erforderlich machen, schlägt die Verwaltung vor, ein qualifiziertes Ingenieur-Büro mit der Erschließungsplanung zu beauftragen. Im Grunde geht es ähnlich wie beim Bebauungsplan „Saliterstraße Nord“ um die Höhenlage der Straße, sodass die Anschlüsse für Schmutzwasser und Regenwasser zu den einzelnen Grundstücken ebenso passend geplant werden können wie die weitere Ableitung zur Bahnhofstraße. Außerdem soll die Niederschlagswasserbeseitigung genauer unter die Lupe genommen werden.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit den Planungen zur Erschließung der Bereiche Wasser, Schmutzwasser, Regenwasser und Straße mit den Leistungsphasen 1 – 3 zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) wird nicht nötig, da die entsprechende Einleitung von Regenwasser in den Dorfweiher bereits im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung für den Ausbau der Bahnhofstraße erfolgt ist. Ein entsprechendes Angebot in Höhe von 49.988,07 € liegt vor. Die Angebotssumme bezieht sich wie beschrieben auf die Leistungsphasen 1 – 3 der Gewerke Wasserleitung, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal und Straßenbau incl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer und wurde anhand der Kostenschätzung errechnet. Die exakte Abrechnungssumme wird dann anhand der Kostenberechnung durchgeführt, welche Teil der Leistungsphase 3 ist. Auf diese Abrechnungssumme gewährt das Ingenieurbüro Glatz-Kraus 23% Nachlass. Dieser hohe Nachlass entsteht dadurch, da das Ingenieurbüro bereits die wasserrechtliche Genehmigung der Bahnhofstraße verantwortet hat (siehe Ausführungen zuvor). Aufgrund des dadurch vorhandenen Vorwissens des Ingenieurbüros in Bezug auf das Baugebiet „Dorfanger“ kann ein erheblicher Aufwand hinsichtlich Grundlagenermittlung etc. gespart werden. 
Eine Beauftragung des Büros Glatz-Kraus ist in den Augen der Verwaltung auch darum die einzig sinnvolle Lösung, weil die beiden Planbereiche (Bauabschnitt II der Bahnhofstraße sowie Erschließungsplanung Bebauungsplan „Dorfanger“) nahtlos ineinandergreifen müssen. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die Kosten für die Erschließungsplanung sind anteilig im Haushalt 2023 vorgesehen.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsplanung des Baugebietes „Dorfanger“ voranzutreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet Dorfanger wie im Sachvortrag dargestellt zu beauftragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Erschließungsplanung des Baugebietes „Dorfanger“ voranzutreiben. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Glatz-Kraus mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet Dorfanger wie im Sachvortrag dargestellt zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Haushaltslage der Gemeinde / hier: Berichterstattung der Kämmerei zum 30.06.2023 sowie Ausblick auf sich abzeichnenden Handlungsbedarf im Bereich der Grundsteuern A & B

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Die Kämmerei gibt wie üblich zum Stichtag 30.06.2023 einen Bericht zur aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde (siehe Anhang).

Folgende Kernbotschaften sind hervorzuheben:
1)        VERWALTUNGSHAUSHALT: Derzeit sind nahezu alle Haushaltsstellen im PLAN bzw. gleichen sich Überzüge an einer Stelle meist mit Unterausgaben an anderer Stelle aus. Geringfügige Überzüge sind im Bereich der Energiekosten zu verzeichnen; offen sind div. Korrekturbuchungen in Folge der Energiepreisbremse(n). Hier ist die Verwaltung im Gespräch mit dem zuständigen Energieversorger, der bereits angekündigt hat, dass Korrekturen erst mit der Jahresabrechnung (und damit etwaige weitere Entlastungen mit Wirkung im Haushaltsjahr 2024) möglich sind. Die Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 wurden in der Haushaltsplanung abgebildet und führen derzeit nicht zu Überschreitungen.
2)        VERMÖGENSHAUSHALT: Die geplanten Investitionen für dieses Jahr (PV-Anlage FFW, Sanierung Fassade Rathaus, energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung, …) wurden gestartet und Aufträge vergeben. Die kassenmäßige Realisierung ist für das 2te Halbjahr geplant und wird sich dann erst in der Haushaltsauslastung zeigen.
Grds. ist davon auszugehen, dass die für das Jahr 2023 geplanten Grundstücksankäufe aufgrund der Fortschritte in der Bauleitplanung erst im Jahr 2024 realisiert werden. Insofern werden hier im Jahr 2023 weniger Ausgaben als erwartet zu Tage treten.

Ausblick auf die Haushaltsplanung 2024 ff:
Angesichts der anstehenden Großprojekte im VERMÖGENSHAUSHALT (Sanierung Schwimmbad, Bauabschnitt II Bahnhofstraße, Grundstücksankäufe, Erschließung neuer Baugebiete, Sanierungen im Abwasser- bzw. Wassernetz,) und der laufend steigenden Kosten (Personal, …) im VERWALTUNGSHAUSHALT (Tarifabschlüsse + 300 TEUR Mehrkosten, Kreisumlage + 300 TEUR, generelle Teuerung, Energiekosten…) muss die Verwaltung vorschlagen, für das Jahr 2024 die Erhöhung der Grundsteuer ins Auge zu fassen. Denn: Anders als in anderen Kommunen hat Türkenfeld versucht, eine Anpassung der Grundsteuer bislang zu vermeiden. ABER: Die Grundsteuer-Hebesätze in Türkenfeld liegen unterhalb des Landkreis-Durchschnittes, weshalb eine Anpassung vertretbar erscheint.  Eine Erhöhung der Gewerbesteuer sollte zwingend unterbleiben (Landkreisdurchschnitt eingehalten). 
Andere Gebühren wie z. B. die Elternbeiträge für Kinderkrippe und Kindergärten, Defizitbeteiligungen Cantina, etc. wurden bereits in diesem Jahr durch den Gemeinderat vollzogen. Es wird notwendig sein, den Verwaltungshaushalt zu stützen und dadurch laufende Ausgaben durch laufende (planbare) Einnahmen zu flankieren. Dies auch im Sinne des Erhalts der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Die Grundsteuer-Hebesätze wurden zuletzt im Jahr 2011 angepasst. Wichtig zu wissen: Auch in absoluten Beträgen steigt die Grundsteuer – anders als andere Steuerarten – nicht automatisch. Es sind Beschlüsse des zuständigen Gremiums notwendig (= Gemeinderat). Bemerkbar machen sich in den Haushalten aller Kommunen auch die fehlenden Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen, die abgeschafft wurden (sog. STRABS). 

Aktuelle Hebesätze im Gemeindegebiet:
Hebesatz Grundsteuer A: 300 %
Hebesatz Grundsteuer B: 300 %
Hebesatz Gewerbesteuer: 340 %

Hebesätze im Landes-Durchschnitt (Bayern):

Hebesätze im Landkreisdurchschnitt (Landkreis FFB):
Jahr 2022:
Grundsteuer A: 310,7
Grundsteuer B: 323,5


Jahr 2023:
Daten liegen noch nicht vor; allerdings haben – wie der Presse zu entnehmen war – einige Kommunen i. R. d. Haushaltsberatungen 2023 Erhöhungen vollzogen. 
Erwartete gewichtete Landkreis-Durchschnittswerte:
Grundsteuer A: 324
Grundsteuer B: 344

Im Detail:

Tabelle sortiert nach Grundsteuer-B-Hebesätzen. 

Nachrichtlich: Basierend auf den aktuellen Hebesätzen erwartet die Verwaltung für das Jahr 2023 Einnahmen in der Gemeinde Türkenfeld aus der Grundsteuer A i. H. v. 22 TEUR und Einnahmen aus der Grundsteuer B i. H. v. 322 TEUR. 

Vorschlag zum Vorgehen:
Angesichts der o. g. Faktoren ist eine Anpassung der Grundsteuer auf (gerundete) Landkreis-Durchschnittswerte in den Augen der Verwaltung zu diskutieren (= VORSCHLAG für die Hebesätze ab dem Jahr 2024: Grundsteuer A: 325 / Grundsteuer B: 345). Dies würde Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer A von ~ 2 TEUR und im Bereich der Grundsteuer B von ~ 48 TEUR generieren. Eine Beschlussfassung hierzu muss zur Kalenderjahr-genauen Abrechnung vor dem 01.01.2024 erfolgen.

Belastung für Einzelne Steuerzahler im Falle der Anpassung der Grundsteuer-Sätze auf den gerundeten Landkreis-Durchschnitt:
Im Durchschnitt (!! theoretischer Wert, nachdem bebaute bzw. bebaubare Grundstücke natürlich unterschiedlich groß sind) würde die Steueranpassung eine Mehrbelastung je Grundsteuer-Pflichtiger Einheit von circa 31,19 EUR pro Jahr bedeuten. Per Steuerjahr 2023 gibt es im Gemeindegebiet 1.539 Zahlungspflichtige im Bereich Grundsteuer B. Die durch eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze generierten Mehreinnahmen lägen in Summe bei circa 50 TEUR, was – symbolisch übersetzt – rund 80% der jährigen Brutto-Kosten einer Vollzeit-Erzieherinnen-Stelle entspricht. 

Der Bürgermeister bittet um ein Stimmungsbild aus dem Gremium. 



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

VORSCHLAG für die Hebesätze ab dem Jahr 2024: Grundsteuer A: 325 / Grundsteuer B: 345. Dies würde Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer A von ~ 2 TEUR und im Bereich der Grundsteuer B von ~ 48 TEUR generieren. In Summe also ~ 50 TEUR. 



Beschlussvorschlag:

KENNTNISNAME: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

BESCHLUSS: Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Grundsteuer (A+B) auf den Landkreis-Durchschnitt zu erarbeiten und vor dem Jahreswechsel zur Entscheidung vorzulegen. 


Beschluss

KENNTNISNAME: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

BESCHLUSS: Gleichzeitig beauftragt der Gemeinderat die Verwaltung, eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Grundsteuer (A+B) auf den Landkreis-Durchschnitt zu erarbeiten und vor dem Jahreswechsel zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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11. Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz, Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das 299 m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt. 
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz.

Das Haus hat eine Grundfläche von 10,04 m x 8,84 m.
Die Wandhöhe beträgt 5,43 m, die Firsthöhe 7,50 m. 
Das Satteldach soll mit einer Dachneigung von 25° errichtet werden. 
Die GRZ I beträgt 0,35, die GRZ II liegt bei 0,60. Die GFZ betrögt 0,59.
Es werden 2 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. 
Die Abstandsflächen Die Abstandsflächen liegen auf dem privaten oder dem öffentlichen Grund (Wolfingerstraße).



















Für das Grundstück wurde bereits eine Baugenehmigung am 31.10.2022 mit leicht vom heute vorgelegten Bauantrag abweichenden Maßen erteilt:
Das Haus hat eine Grundfläche von 10,14 m x 7,90 m. 
Die Wandhöhe beträgt 4,02 m, die Firsthöhe 7,22 m. Das Gebäude ist mit Satteldach (Dachneigung 40°) und zwei Gauben geplant. Die GRZ für die Bebauung liegt bei 0,48. 




Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9 a, Fl. Nr. 67/1, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 19.07.2023 ö 12

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Plangenehmigung liegt vor; Kick-off mit Ausführungsplaner hat stattgefunden; Regel-Abstimm-Termin etabliert; Spartengespräche wurden begonnen; Telefonat ALE wg. Budgetierung 2024 ff.    
2.        Sanierung Schwimmbad: vgl. heutigen TOP      
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Planungsphase II wird derzeit finalisiert; Bürger- und Anlieger-Workshop für September geplant.   
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Letzte Fragen mit WWA geklärt; Veröffentlichung der Dokumente geplant für Anfang Juli (mit vorausgehender Bekanntmachung) 
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: Erste Beteiligungsrunde abgeschlossen. Parallel wird nun ein Immissionsgutachten angefertigt. Auswertung der Stellungnahmen läuft. Behandlung in September-Sitzung geplant.     
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Stadtwerke wollen Projekt anteilig ausserhalb der Biotopfläche vorantreiben; insofern wird Bauleitverfahren für reduzierte Fläche fortgesetzt.   
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Auslegung der Planungen läuft.  
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beteiligungsrunde läuft.
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Erste Planskizzen erstellt; demnächst Einreichung eines förmlichen Bauantrags geplant; Vorabstimmung mit LRA abgeschlossen.      
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023)  
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Alle Förderanträge wurden fristgerecht gestellt. Laut Aussage der zuständigen Förderstelle des Bundes wird die Bearbeitung des Förderantrags vsl. 9 Monate dauern. Die ebenfalls benötigte Förderstelle des Landes geht von einer Bearbeitungszeit > 12 Monate aus. 
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Umsetzung soll noch vor den Sommerferien starten. 
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Begehung der Halle hat neue zu behebende Mängel zu Tage gefördert (z. B. hinter einer Verkleidung liegende Lüftungsanlagen-Schächte, die Brandabschnitte unzulässig durchtrennen, angepasste Haltung zum Öffnungsmechanismus mehrerer brandschutzrelevanter Türen, …). Verwaltung arbeitet nun an der Behebung dieser Mängel. Grds. ist mit weiteren Verzögerungen zur rechnen, die auch dem Landratsamt mitgeteilt wurden.  
14.        Errichtung PV-Anlage auf dem Dach des FFW-Hauses Türkenfeld: PV-Module wurden installiert; Installation Wechselrichter hat Anfang Juni stattgefunden.     
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt.  
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Projekt-Startgespräch hat stattgefunden; Arbeiten ab Anfang Juli geplant.   
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Arbeiten haben in KW28 begonnen. Bei der ersten probeweise Herstellung eines denkmalrechtlich konformen Fenster-Sturz-Modells hat sich gezeigt, dass die Arbeiten vermutlich aufwändiger werden als angenommen, nachdem mehr Putzschichten entfernt werden müssen. Über die Höhe der damit verbundenen Kostensteigerungen kann aktuell keine abschließende Auskunft gegeben werden. Im Gesamtprojekt wurde entsprechend Puffer eingeplant. Der Gemeinderat wird eng zu dem Thema auf dem Laufenden gehalten.   
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: Arbeiten beginnen in den Sommerferien; neue Schneefang-Stangen werden installiert.   
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant im Rahmen der Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofs. 
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: 100 Bäume wurden bestellt; Pflanzung im Herbst 2023 geplant; Gartenbauverein ist bereit, Kosten f. Pflanzmaterial (Halterungen, Seile, …) der Gemeinde-Bäume zu übernehmen.   
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023 vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen.  
26.         Ertüchtigung Straße „Augelberg“ sowie Straßen-Kleinsanierungsprogramm 2023: Ausschreibung veröffentlicht; Ergebnisse werden in Kürze erwartet 
27.        Prüfung Breitband-Nacherschließung innerorts: vgl. heutigen TOP 
28.        Verkauf gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Ausschreibung wurde veröffentlicht & erste Interessenten-Gespräche laufen; parallel läuft Erschließungsplanung. 
29.        Ankaufsangebot Salettl: Bistum hat ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnisse erwartet gegen Ende des Jahres.
30.         Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Teilnehmergemeinschaft hat am 29.06.2023 Vorplanung beschlossen; Unterlagen werden nun finalisiert und ALE-intern zur weiteren Priorisierung gegeben. Ziel: zeitnahe Umsetzung, in Abhängigkeit zu Bauabschnitt II der Bahnhofstraße. Siehe auch unten.
31.        Windkraft im Gemeindegebiet: Die Gemeinde hat eine Fläche gesichert, auf der potentiell die Entwicklung von Windkraftanlagen möglich ist. Aktuell laufen Gespräche mit möglichen Kooperationspartner sowie fachlich/technische Vorklärungen. In jedem Fall ist ein intensives Bürgerbeteiligungsmodell vorgesehen. Details werden bekannt gegeben, sobald Rahmenparameter feststehen. 
32.        1275-Jahr-Feier der Gemeinde in Verbindung mit dem Bezirksmusikfest im Jahr 2024: Bgm. Staffler und Kulturreferent Gerhard Müller berichten über den Stand der Vorbereitungen


Ergänzende Informationen zum Thema „Windkraft im Gemeindegebiet“:
Gerüchteweise wurde darüber spekuliert, dass die Bundeswehr die circa vor einem Jahr deutlich angehobenen Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen in unserer Gegend wieder abgesenkt hat. Dies hätte spürbare Auswirkungen auf die Realisierbarkeit von Windkraftanlagen in der Umgebung. Um hier Klarheit zu gewinnen, hat der Bürgermeister die örtliche Wahlkreisabgeordnete gebeten, beim zuständigen Bundesministerium der Verteidigung nachzufragen. 

Die Antwort:



Gem. der Antwort des Ministeriums ist es also tatsächlich so, dass die Windkraftanlagen in unserer Gegend Stand heute nicht die wirtschaftlich optimale Höhe erreichen dürfen. 

Ein Experte schreibt auf Nachfrage dazu:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Staffler,

ob ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist müsste ein Windgutachten/Ertragsabschätzung bezogen auf entsprechende WEA mit Gesamthöhe 225m ergeben.

Grundsätzlich geben die zu erwartenden Windverhältnisse bei Ihnen gemäß Energieatlas Anlass zur Hoffnung auch kleinere WEA wirtschaftlich betreiben zu können.

Die Arbeitsgruppe ist weiter mit Experten im Gespräch, um die Wirtschaftlichkeit kleinerer Anlagen und mögliche Kooperationsmodelle mit Bürgerbeteiligung unter Einbindung eines möglichen zweiten Standorts mit den Staatsforsten zu prüfen. 



Geothermie-Potential im Bereich der Gemeinde Türkenfeld / Ergebnis eines Austauschs mit der Regierung von Oberbayern
Angespornt durch das Geothermie-Projekt im Bereich Olching und auf Vermittlung eines sachkundigen Gemeindebürgers fand ein Austausch zwischen der Regierung von Oberbayern (hier: Fachstelle Geothermie) und Bürgermeister Staffler statt. Nach Aussage der Regierung besteht im Bereich Türkenfeld geologisch gesehen grds. nennenswertes Potential i. B. auf die Nutzbarkeit von Tiefen-Geothermie. ABER: Die Einmal-Investition liegt bei circa 20 Mio. EUR. Hinzu kommen die Kosten für ein Wärmenetz, dass idealerweise alle Haushalte & Gewerbebetriebe erschließt. Hier muss mit Kosten von bis zu 1.000 Euro je verlegtem Meter (!) Fernwärmenetz ausgegangen werden. Folglich wäre ein Projekt nur interessant, wenn dies im größeren Kontext mit umliegenden Gemeinden zustande käme. Dabei würden allerdings auch Kosten für die Fernwärmeleitungen zwischen den Orten entstehen. Der Bund fördert derartige Projekte derzeit mit 40%. Dennoch bleibt eine deutliche zweistellige Millionensumme. Um den Sachverhalt näher zu beleuchten, könnte ein interkommunaler Energienutzungsplan in Verbindung mit einer Wärmepotentialstudie hilfreich sein. Derartige Gutachten werden ebenfalls gefördert. Unerlässlich wäre aber das Interesse vieler umliegender Gemeinden bzw. ein „Denken im Verbund“. Eine „Idealwelt“ könnte so aussehen, dass die Wärmenetze des östlichen Landkreises mit denen des westlichen Landkreises verbunden werden. Die Kosten hierfür lägen aber im dreistelligen Millionenbereich. Der Bürgermeister bittet um ein Stimmungsbild aus dem Gremium. Die Gemeinde Türkenfeld als alleiniger „Anschieber“ eines solchen Vorhabens kann selbst die planerischen- und koordinativen Aufwände nicht erbringen. 



Seitens der Bundesregierung geplante Vorgabe: Information des Gemeindetags zur Kommunalen Wärmeplanung






Teilnehmergemeinschaft hat Vorentwurf beschlossen: Grober Rahmen für Sanierung und barrierefreien Ausbau des Linsenmann-Innenhofes (öff. Teil) steht
(Auszug aus einem Bericht von Gerhard Meissner, den er im Namen der TG verfasst hat)
Einstimmig verabschiedete der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) unter der Leitung von Tobias Öhrlein auf seiner 31. öffentlichen Sitzung den Vorentwurf zur Neugestaltung des Linsenmannhofs. 
Seit der letzten Sitzung hatte das Ingenieurbüro Mooser aus Kaufbeuren das Areal vermessen, so dass die vorgestellte Planung nun auf einer soliden Datengrundlage basiert. Planer Friedrich Levin hatte auch alle Anregungen des Gremiums aus der Mai-Sitzung berücksichtigt. Im Einzelnen sieht der Entwurf nun Folgendes vor:
Der barrierefreie Zugang zu den Geschäften im Linsenmanngebäude erfolgt ab der Moorenweiser Straße als 1,5 Meter breite Rampe. Sie soll anfangs eine Steigung von 3,4 % und im oberen Bereich 6 % haben. Hochgeführt wird die Rampe zwischen dem Linsenmannhaus und den beiden öffentlichen Parkplätzen, letztere bleiben erhalten. Im oberen Bereich wird die Rampe dann seitlich zum Gebäude hin zusätzlich in Stufen übergehen, zur angrenzenden Privatfläche der Fam. Wölfel bekommt sie eine Stützmauer. Unangetastet bleiben der bisherige Baum und die Grünfläche um ihn herum. 
Der bestehende Brunnen wird ersetzt durch einen neuen, der weiter in Richtung Blumenladen platziert werden soll. Die Idee eines ebenerdigen Beckens mit Randeinfassung fand im TG-Vorstand mehrheitliche Zustimmung, im Detail ist die Ausführung aber noch festzulegen. Befürwortet wurde auch, eine Sichtachse zum Schloss herzustellen. Dazu schlägt das Ingenieurbüro vor, die jetzige Hecke in Blickrichtung Schloss durch eine Blühfläche zu ersetzen. Die bisherige Bank hier soll als öffentliche Sitzgelegenheit erhalten bleiben. Schräg vis-à-vis können Fahrradstellplätze eingerichtet werden.
Im nächsten Verfahrensschritt muss der Vorentwurf nun im Amt für ländliche Entwicklung (ALE) begutachtet werden.






Absterbende Bäume in Mittel-Verkehrsinseln der Kreisstraßen in Folge von Trockenheit
Ein in den letzten Jahren bereits vereinzelt zu beobachtender Trend setzt sich fort: Die in
vergleichsweise engen Becken gepflanzten Bäume in den Verkehrs-Mittelinseln der Kreisstraßen
sterben – offenbar in Folge der Trockenperioden – mehr und mehr ab. Nachpflanzungen wurzeln
trotz regelm. Gießen nicht richtig an. Formal verantwortlich für die Bäume (und auch Eigentümer)
ist der Landkreis. Mittelfristig wird es neue Gestaltungsoptionen für die Mittelinseln brauchen. Eine
Nachpflanzung von Bäumen in den nährstoff- und wasserarmen Becken ist nicht länger sinnvoll.



Schäden in Folge des Unwetters in der Nacht 11./12.07.2023
Der Bürgermeister berichtet mündlich über den aktuellen Stand der Schadenserhebung.
Offen sind mehrere Versicherungsfälle, wo Privatpersonen Vermögensschäden in Folge umstürzender „öffentlicher“ (= Gemeindeeigentum) Bäume zu verzeichnen hatten. 
Betroffen vom Unwetter waren teils auch Bäume an zentralen Stellen. So mussten zwei Robinien direkt an der Kirchenmauer gefällt werden (eine wurde durch den Sturm umgeworfen; die Zweite stark beschädigt). In der Römerstraße musste ein großer Ahorn-Baum entnommen werden, nachdem ein Gutachter festgestellt hat, dass dieser nicht zu halten ist in Folge der Sturmschäden. Auch am Weiher wurden Bäume entwurzelt. Dabei zeigte sich insb. am abgeböschten Uferbereich zur Bahnhofstraße, wie wenig Erdreich vor der Beton-Stein-Mauer eigentlich den Bäumen zur Verfügung steht. Hier sind weitere Schäden bzw. Baum-Verluste zu erwarten und Nachpflanzaktionen an gleicher Stelle aufgrund des Untergrunds nicht sinnvoll umsetzbar. 





Rein informell und weil Thema breit in den Medien: Kirchenaustritts-Zahlen für die Gemeinde Türkenfeld
Jahr 2021  -  42
Jahr 2022  -  83
Jahr 2023  -  44 (bis 30.06.2023)






Eingang Bauantrag am 17.07.2023: 1. Tektur – Änderung der Garagen zur Doppelgarage am Betriebsleiterwohnhaus, Kirchstraße 5a, Fl. Nr. 148/3, Gemarkung Türkenfeld

Aufgrund der Sommerpause wird das gemeindliche Einvernehmen, mit Zustimmung des Gemeinderates, auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Der Ursprungsbauantrag wurde in der Sitzung am 04.12.2019 behandelt und vom Landratsamt genehmigt. Damals war eine Einzelgarage und einen Stellplatz geplant. 

Der Tekturantrag sieht vor, dass der angrenzende Stellplatz überdacht wird und die Garage dadurch um 27,20 m² vergrößert wird. Zudem wird das Satteldach zu einem Pultdach umgebaut.

Neu:

Alt:
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Datenstand vom 21.09.2023 10:12 Uhr