Datum: 25.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:38 Uhr bis 21:49 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.09.2023 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Geothermie / hier: Grundsätzliche Interessensbekundung der Gemeinde Türkenfeld bzgl. Teilhabe an einer Initiative der Gemeinde Windach
4 Erschließung von Neubaugebieten / hier: Grundsatzbeschluss über die Einbeziehung sog. Erschließungsträger
5 Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Zustimmung des Gemeinderats zu der von der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen Ausführungsplanung
6 Plakatierverordnung / hier: Änderung der Verordnung i. B. auf Wahlwerbung politischer Parteien und zugelassener Wählergruppen
7 Quartalsbericht aus der Kämmerei zum 30.09.2023
8 Bauantrag: Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m zum Neubau eines EFH mit Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld
9 Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Gewerbebaus mit Lager, Fertigung, Büro, Wohnungen und Tiefgarage, Am Brand 1,Fl. Nr. 284/13, Gemarkung Türkenfeld
10 Änderung der offiziellen Schreibweise des "Härtleweg" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde
11 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
12 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
13 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 20.09.2023 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.09.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 20.09.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 2
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3. Geothermie / hier: Grundsätzliche Interessensbekundung der Gemeinde Türkenfeld bzgl. Teilhabe an einer Initiative der Gemeinde Windach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Wie die Regierung von Oberbayern der Gemeinde Türkenfeld mitgeteilt hat, stellt die Gemeinde Windach einen Antrag auf Neuerteilung der bergrechtlichen Erlaubnis „Ammersee-West“ zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken für einen Zeitraum von fünf Jahren ab Erteilung. Ziel ist die Erschließung von geothermalen Tiefengrundwässern in den Malmkarbonaten für Zwecke der geothermischen Wärmeversorgung von Windach und ggf. der Nachbarkommunen.

Bürgermeister Staffler hat diese Korrespondenz zum Anlasse genommen, mit dem Windacher Bürgermeister sowie dem dortigen (hauptamtlichen) Energiebeauftragten ein Gespräch zu führen.
Das von Windach ausgehende Projekt verfolgt die Idee, durch die Erschließung von Tiefengrundwasser u. A. ein Wärmenetz aufzubauen, das in der Lage ist, eine Vielzahl von Haushalten in der Region mit Fernwärme zu versorgen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Bayerische Staatsregierung insbesondere im Raum Oberbayern große Potentiale im Geothermie-Bereich vermutet. Bund und Land haben darum breit angelegte Förderprogramme konzipiert, die derartige (kostenintensive) Vorhaben unterstützten.

Stand heute hat eine ganze Reihe von Ammersee-Gemeinden mittels entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse eine Interessensbekundung abgegeben. Diese Kommunen streben an, bei entsprechend positivem Ausgang der Voruntersuchungen, etc. in einem interkommunalen Projekt (z. B. in Form eines Zweckverbandes) das Vorhaben weiterzuspinnen. Zu den Interessenten zählen auch Greifenberg und Eresing, wodurch eine unmittelbare Nähe  zu Türkenfeld gegeben wäre.

Abbildung zeigt das sog. „Suchfeld“, nicht den Bereich der potentiellen Anschlüsse.


Bürgermeister und Verwaltung empfehlen dem Gemeinderat, eine Interessensbekundung für eine Teilhabe an der Initiative abzugeben.

Zum jetzigen Zeitpunkt fallen hierdurch keine bzw. nur marginale Kosten an, über die der Gemeinderat jeweils informiert wird.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat begrüßt den von der Gemeinde Windach in die Wege geleiteten Prüfungsprozess hinsichtlich der der Nutzbarmachung von Tiefengeothermie-Potentialen in der westlichen Ammersee-Gegend. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Interessensbekundung ggü. der federführenden Gemeinde abzugeben. 

Die Gemeinde ist darüber hinaus grundsätzlich bereit, anfallende Planungs- und Projektkosten anteilig mitzutragen. Beim Überschreiten der Wertgrenze von 10 TEUR ist hierfür ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. 

Beschluss

Der Gemeinderat begrüßt den von der Gemeinde Windach in die Wege geleiteten Prüfungsprozess hinsichtlich der der Nutzbarmachung von Tiefengeothermie-Potentialen in der westlichen Ammersee-Gegend. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Interessensbekundung ggü. der federführenden Gemeinde abzugeben. 

Die Gemeinde ist darüber hinaus grundsätzlich bereit, anfallende Planungs- und Projektkosten anteilig mitzutragen. Beim Überschreiten der Wertgrenze von 10 TEUR ist hierfür ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Erschließung von Neubaugebieten / hier: Grundsatzbeschluss über die Einbeziehung sog. Erschließungsträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025 26.02.2025 beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat arbeitet seit Beginn der Wahlperiode an verschiedenen Bauleitverfahren. Diese sollen münden in die Schaffung von Bauland. Parallel zum Planungsprozess empfiehlt die Verwaltung, bereits zum jetzigen Zeitpunkt Weichenstellungen i. B. auf die möglichen späteren Erschließungstätigkeiten vorzunehmen. Hierunter ist die infrastrukturelle „Bebaubarmachung“ neu ausgewiesener Bauflächen zu verstehen. Dazu zählen der Bau von Wegen und Straßen, Spielplätzen, sämtlicher Versorgungsleitungen, Kanal, ggf. Oberflächenentwässerung, Hochwasserschutzmaßnahmen, Straßenbeleuchtung, etc. 

Die konkrete (Ausführungs)-Planung der Erschließungsmaßnahmen, die Ausschreibung der Aufträge und die Überwachung der Umsetzung stellen zeitintensive Arbeiten dar. Das Rathaus-Team ist aufgrund div. parallellaufender Projekte nicht in der Lage, hier eigenständig die Federführung zu übernehmen. Viele umliegende Gemeinde stehen vor ähnlichen Herausforderungen und bedienen sich darum seit geraumer Zeit sog. „Erschließungsträger“. Hierbei wird – nach Ausschreibung der Aufgabe – ein Dritter mit all den oben genannten Aufgaben inkl. Abrechnung der Erschließungskosten beauftragt. Die Gemeinde bleibt in der Rolle des „Projektauftraggebers“ und wird regelm. in den Erschließungsprozess eingebunden. Neben der Zeitersparnis für das Rathaus-Team entstehen den Erfahrungen anderer Kommunen nach weitere Vorteile: 
  • Sämtliche während der Bauphase anfallenden Kosten werden durch den Erschließungsträger vorfinanziert. Erst bei „Übergabe“ der baufertigen Grundstücke erfolgt eine Abrechnung der Erschließungskosten.
    Hierdurch wird die Liquidität der Gemeinde spürbar geschont. Die Vorfinanzierungskonditionen richten sich nach den üblichen Zins-Konditionen für kurzlaufende Kommunaldarlehen. 
  • Erfahrungen zeigen, dass erfahrene Erschließungsträger meist günstigere Konditionen bei der Ausschreibung von Bauleistungen erzielen als Kommunen, wenn diese direkt als Auftraggeber auftreten.
  • Die Gemeinde bzw. anteiligen Flächen-Eigentümer erhalten „baufertige“ Grundstücke übergeben; langwierige Nacharbeiten sind vertraglich Aufgabe des Erschließungsträgers.
  • Namhafte Erschließungsträger agieren professionell. Dies bedeutet, dass diese „nichts Anderes machen, als Baugebiete zu erschließen“. Insofern sind hier aussagegemäß größere Ingenieur- und Projektsteuerungsteams beschäftigt, die über langjährige Erfahrungen verfügen.
  • Alle der Gemeinde im Bauleitverfahren entstandenen Planungskosten fließen in die Erschließungskosten-Kalkulation ein. Die Gemeinde bekommt diese voll erstattet. 
  • Über einen städtebaulichen Vertrag werden alle Rechte und Pflichten in dem Verfahren standardisiert definiert. 

Erschließungsträger berechnen für Ihre Leistungen ein Honroar. Überschlägig kann festgehalten werden, dass ein niedriger einstelliger Eurobetrag je Quadratmeter erschlossenem Bauland an Honorar anfällt.

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat in Vorbereitung auf anstehende Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2024 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen.

EXEMPLARISCH hat die Verwaltung einen namhaften Erschließungsträger gebeten, unverbindlich ein Musterangebot abzugeben. Dieses findet sich im Anhang. Aus Gründen des Datenschutzes wird darum gebeten, den Namen des Anbieters nicht öffentlich zu nennen.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, bei der Neuerschließung von Baugebieten auf die Dienste sog. Erschließungsträger zurückzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeweils gegebenen Zeitpunkten Angebote von am Markt anerkannten Erschließungsträgern einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, bei der Neuerschließung von Baugebieten auf die Dienste sog. Erschließungsträger zurückzugreifen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu jeweils gegebenen Zeitpunkten Angebote von am Markt anerkannten Erschließungsträgern einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Zustimmung des Gemeinderats zu der von der Teilnehmergemeinschaft beschlossenen Ausführungsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 15.02.2023 ö beschließend 7
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025 26.02.2025 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat sich parallel zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) in den letzten Jahren intensiv mit den Planungen zum Ausbau der Bahnhofstraße II (= Bauabschnitt Weiher bis einschl. Bahnhof) befasst. Nachrichtlich sei nochmals erwähnt, dass die Gemeinde die Bauherren-Rolle für die Gewerke Oberflächenentwässerung und Sanierung Wasserleitung übernimmt. Alle weiteren Gewerke werden durch die Teilnehmergemeinschaft verantwortet.

Per Ende 2022 konnte die Entwurfsplanung fertiggestellt werden. Die letzten Monate wurden genutzt, um eine Ausführungsplanung auf den Weg zu bringen. Im Rahmen der Sitzung der Teilnehmergemeinschaft am 25.09.2023, zu der auch die Damen und Herren des Gemeinderats geladen waren, wurde diese im Detail vorgestellt und durch den Vorstand der TG beschlossen. 

Ziel ist es, die Ausführungsplanung soweit zu finalisieren, dass die Arbeiten (inkl. dem „Gemeindeteil“) Ende des Jahres 2023 ausgeschrieben werden können. WICHTIG:  Eine Ausschreibung kann nur stattfinden, wenn eine Budgetzusage des ALE vorliegt. Diese ist im Moment ungewiss, nachdem offenbar in hohem Maße Bundesmittel gekürzt werden. Dennoch will sowohl die TG wie auch die Gemeinde alle „Hausaufgaben“ machen, um im positiven Fall tätig werden zu können.

Wesentliche Änderung im Vergleich zur bisher bekannten Planung:
Der Gehweg muss nicht auf der gesamten Länge parallel zur Tankstelle in den Weiher verlegt werden. Die exakten Vermessungsdaten zeigen, dass ¾ des Gehwegs auch entlang der Straße geführt werden. Hierdurch muss dem Weiher deutlich weniger Fläche entnommen werden. Gleichzeitig entsteht vollwertiger Pflanzraum f. d. Pflanzen von Bäumen, etc. am Ufer. 


Weil die Gemeinde in der Co-Finanzierungsrolle ist, bittet der Bürgermeister den Gemeinderat um beschlussmäßige Zustimmung zur Ausführungsplanung. 

Ergänzender Hinweis bzgl. Grundabtretungen nach Vorlage der finalen Vermessungsergebnisse:
Wie dem Gemeinderat und der Teilnehmergemeinschaft mitgeteilt, hat der Bürgermeister Kontakt mit einigen Flächen-Eigentümern entlang des Ausbau-Abschnittes II Kontakt aufgenommen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass sich einige der erfolgten Grundstücksabtretungen nach Vorlage der finalen Vermessungsergebnisse (etwas) anders darstellen als im Jahr 2019 vertraglich fixiert. Durch angepasste Grundabtretungen könnte ein noch besseres Ausbau-Ergebnis (= möglichst einheitliche Straßen- und Gehwegbreite) erreicht werden. Inwieweit Bereitschaft für weitere Abtretungen besteht, ist zu klären. Wichtig: Das Projekt als solches ist durch diese angestrebte Optimierung NICHT gefährdet. 


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat genehmigt die von der Teilnehmergemeinschaft beschlossene Ausführungsplanung. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die von der Teilnehmergemeinschaft beschlossene Ausführungsplanung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Plakatierverordnung / hier: Änderung der Verordnung i. B. auf Wahlwerbung politischer Parteien und zugelassener Wählergruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 18.09.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Im Jahr 2011 hat der Gemeinderat eine für das gesamte Gemeindegebiet geltende Plakatierverordnung erlassen. Ziel des Gremiums war es, einen „Wildwuchs“ an Plakatierungen zu vermeiden und gleichzeitig auf ausgewiesenen Flächen (= öffentliche Anschlagtafeln) zentrale Orte zu schaffen, um z. B. über Veranstaltungen zu informieren. Ausdrücklich ausgenommen von Einschränkungen sind in der Plakatierverordnung aus dem Jahr 2011 Wahlwerbungen für politischer Parteien und zugelassener Wählergruppen. 

Aus dem Gemeinderat kam der Vorschlag, zukünftig auch für Wahlwerbung (öffentlicher Grund) in Form von Plakaten und Bannern klare Spielregeln zu definieren. Umliegende Gemeinden praktizieren diese bereits. Ziel ist es, den Informations- und Werbeanspruch vor Wahlen zu erfüllen und gleichzeitig das Erscheinungsbild des Ortes auch im Hinblick auf Wahlwerbung zu schützen.

Die Verwaltung schlägt darum vor, die Plakatierverordnung zu ändern.

Variante 1:
Zukünftig soll – analog anderer Kommunen – Wahlwerbung in Form von Plakaten nur noch an drei durch die Gemeinde vor Wahlen aufgestellten zentralen Anschlagtafeln zulässig sein. Geplant sind dabei zwei Standorte in Türkenfeld und ein Standort in Zankenhausen. Alle weiteren Plakatierungen sowie Banner-Platzierungen, etc. auf öffentlichem Grund sind dann untersagt. Das Recht, auf Privatgrund Wahlwerbung zu platzieren, bleibt hiervon unberührt. 

Variante 2 (Vorschlag der Verwaltung, weil auch Aufwände im Rahmen bleiben):
ALTERNATIV könnte eine Regelung angewandt werden, die wiederum eine andere Gruppe von Kommunen anwendet. Hier ist nur eine bestimmte Zahl an Plakaten erlaubt (z. B. sechs pro Partei / Gruppierung im Gemeindegebiet). Diese Regelung gebietet dem Wildwuchs ebenso Einhalt und führt gleichzeitig dazu, dass die Kommune keinen Aufwand mit dem Aufstellen von Plakatwänden hat. Aus Sicht der Verwaltung wäre dieser Alternativvorschlag zu bevorzugen. Geeignet für den gesammelten Plakataushang im Gemeindegebiet wären in Türkenfeld z. B. die Brücken-Geländer. 

***

Vorschlag für eine geänderte Verordnung:

P L A K A T I E R V E R O R D N U N G
-ENTWURF FÜR EINE AKTUALISIERUNG-

Aufgrund des Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Verordnung:
 

§ 1 Öffentliche Anschläge
1.        Zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes ist es verboten, Anschläge aller Art,         insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit außerhalb der von der Gemeinde Türkenfeld         hierfür zugelassenen Anschlagstellen (Plakatanschlagtafeln) anzubringen. Dies gilt auch für         Darstellungen durch Bildwerfer.
2.        Als Anschläge im Sinne dieser Verordnung gelten nicht Werbeanlagen im Sinne des Art. 13         der Bayer. Bauordnung (BayBO) vom 06. August 1986 (GVBl S. 214) und der hierzu         erlassenen Vorschriften.
3.        (Variante 1) Bzgl. Wahlwerbung politischer Parteien und zugelassener Wählergruppen         (Plakate, Banner, etc.) im öffentlichen Raum gilt: Die Gemeinde stellt vor Wahlen im         Gemeindegebiet drei Anschlagtafeln bereit. Diese können für das Anbringen von Plakaten         genutzt werden. Die Plakate sind dabei in der Reihung der zugelassenen Wahlvorschläge         anzubringen. Je Partei bzw. Wählergruppe sind je Anschlagtafel max. 2 Plakate im Format         DIN A 1 zulässig. Als Befestigungsmaterial ist Kleister zu verwenden. Im öffentlichen Raum         dürfen darüber hinaus keine Plakate, Banner oder Ähnliches angebracht werden. 

Alternativvorschlag: 

4.        (Variante 2) Bzgl. Wahlwerbung politischer Parteien und zugelassener Wählergruppen         (Plakate, Banner, etc.) im öffentlichen Raum gilt: Je politischer Partei und zugelassener         Wählergruppe dürfen im Gemeindegebiet maximal sechs Plakate (max. Größe: DIN A 0) im         öffentlichen Raum platziert werden. Darüber hinaus sind keine Plakate, Banner oder         Ähnliches zulässig.  


 
§ 2 Ausnahmen
1.        Anschläge von in der Gemeinde Türkenfeld tätigen gemeinnützigen (nicht-politischen)         Vereinen, Kirchen fallen nicht unter die Vorschriften dieser Verordnung.
2.        Ortsansässige Gewerbetreibende sind ebenfalls von den Vorschriften dieser Verordnung         befreit. 
3.        Die Gemeinde kann in besonderen Fällen Ausnahmen von der Vorschrift des § 1         bewilligen, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild nicht verunstaltet wird und Gewähr         besteht, dass die Beseitigung innerhalb einer festgesetzten Frist erfolgt. Zur Gewährung         einer Ausnahme ist ein formloser schriftlicher Antrag an die Gemeindeverwaltung zu         richten.  

 
§ 3 Zuwiderhandlungen
Wer vorsätzlich oder fahrlässig dem Verbot des § 1 dieser Verordnung zuwiderhandelt, kann nach Art. 28 Abs. 2 des LStVG mit einer Geldbuße bis zu 250,00 € belegt werden. Gleichzeitig behält sich die Gemeinde Türkenfeld das Recht vor, sämtliche unerlaubt platzierten öffentlichen Anschläge kostenpflichtig entfernen/ entsorgen zu lassen.
 

§ 4 Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt in geänderter Fassung am XX.XX.2023 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.


Türkenfeld, den XX.XX.2023


Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister




***

Verordnung in der aktuell gültigen Fassung:




Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Ggf. Kosten für die einmalige Anschaffung von drei geeigneten Tafeln sowie das Aufstellen und Abbauen vor bzw. nach Wahlen. 

Kosten würden entfallen, wenn Variante 2 beschlossen wird. 




Baschlusssvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierverordnung wie dargestellt. Dabei soll fortan Variante X gelten. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die bestehende Plakatierverordnung abgeändert wird.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Plakatierverordnung wie dargestellt. Dabei soll fortan Variante 2 gelten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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7. Quartalsbericht aus der Kämmerei zum 30.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö informativ 7

Pressetaugliche Texte

Kämmerin Renate Mang legt dem Gemeinderat die Zahlen aus der Finanzverwaltung zum 30.09.2023 vor. 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegen überwiegend im prognostizierten Bereich. Größere Abweichungen zu Lasten des Haushaltes sind nach derzeitigem Stand nicht zu erwarten, so dass zum Jahresende die Zuführung zum Vermögenshaushalt in mindestens der Ansatzhöhe realisiert werden kann.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes liegen bisher noch unter den Ansätzen.
Bei den Einnahmen ist abzuwarten, ob ein Grundstücksverkauf in diesem Jahr noch abgeschlossen werden kann, zudem ist die Höhe der Zuführung vom Verwaltungshaushalt abzuwarten.

Es sind noch einige Ausgaben bis 31.12. geplant, die jedoch nicht die Gesamtsumme der Ausgaben im Vermögenshaushalt erreichen werden.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt den Quartalsbericht der Kämmerei zum 30.09.2023 zur Kenntnis.

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8. Bauantrag: Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m zum Neubau eines EFH mit Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 8

Pressetaugliche Texte

Das 299m² große Grundstück befindet sich im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „M Gemischte Baufläche“ dargestellt. 
In diesem Bereich besteht kein Bebauungsplan, daher ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einzelgarage und PKW-Stellplatz wurde in der Sitzung am 20.09.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 
Zu diesem Bauvorhaben ist nun eine Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m geplant. Es gibt keine äußerlich sichtbaren Veränderungen.



Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindiche Einvernehmen erteilt werden.


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag Höhenänderung des Kellergeschosses von 2,50 m auf 2,70 m auf dem Grundstück Thünefeldstraße 9a, Fl. Nr. 67, Gemarkung Türkenfeld, nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Gewerbebaus mit Lager, Fertigung, Büro, Wohnungen und Tiefgarage, Am Brand 1,Fl. Nr. 284/13, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 9
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 ö beschließend 16

Pressetaugliche Texte

Per Ende 2022 wurde nach entsprechenden intensiven Vorarbeiten durch den Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ verabschiedet. Ziel war es, vorhandene und heute nicht genutzte Gewerbeflächen möglichst intensiv zu nutzen und so bestehenden Firmen Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu bieten. Gleichzeitig kann so die Ausweisung weiterer Flächen zumindest für mind. zwei schon ortsansässige Firmen vermieden werden, was als nachhaltiger Ansatz zu betrachten ist.  

Der nun vorliegende „Antrag auf Vorbescheid“ greift die im Bebauungsplan definierten Parameter auf. Konkret ist auf dem 5.900 m² großen Grundstück, Fl. Nr. 284/13, Gemarkung Türkenfeld, der Neubau eines Gewerbebaus mit Lager, Fertigung, Büro, Wohnung und Tiefgarage geplant. Das Grundstück befindet sich, wie eingangs erwähnt, im Innenbereich und wird im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld als „GE – Gewerbegebiet“ dargestellt. In diesem Bereich gilt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“.

Das Grundstück ist heute mit einem nur ca. 815 m² großem Gebäude bebaut.
Das neu geplante Gebäude soll eine Grundfläche von 1.850 m² aufweisen. Insgesamt wird eine GRZ I von 0,45 erreicht.
Die Geschossflächenzahl liegt beim Neubau + Bestandsgebäude insgesamt bei 1,92.
Die im Bebauungsplan Festgesetzte GRZ von 0,6 und GFZ von 2,2 kann somit eingehalten werden.
Der geplante Gewerbebau hat eine Gesamthöhe von 20,12 Metern, was ebenfalls den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. 

Im Zuge der Errichtung einer Tiefgarage können die geforderten Stellplätze grds. nachgewiesen werden. Eine abschließende Beurteilung kann jedoch erst mit Vorliegen einer Stellplatzberechnung im Zuge des Bauantragsverfahren geprüft werden. Gleiches gilt für die Abstandsflächen.



 


 





Der Antragsteller möchte im Rahmen des „Antrags auf Vorbeischeid“ einige Detailfragen klären, die (teilweise) in den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht abschließend festgelegt sind. Sofern die Fragen durch die Verwaltung beantwortet werden konnten, ist dies nachfolgend geschehen. In einigen Fällen sind nach Meinung der Verwaltung ausdrückliche Beschlussfassungen nötig (siehe grüne Markierungen). In diesem Fall ist die Meinung des Gemeinderats durch entsprechende Abstimmungen festzuhalten. 

1.        Kann einer GRZ II Überschreitung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einer         Grundflächenzahl von 0,8 zugestimmt werden?

JA - Beurteilung:
Nach Rücksprache mit dem  Planersteller der 1. Änderung „Gewerbegebiet Süd“ wird in der Präambel auf die BauNVO Bezug genommen und im BPlan die Anwendung des § 19 Abs. 4 BauNVO ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass die festgesetzte GRZ von 0,6 durch die Grundflächen (GRZ II) der in § 19 Abs. 4 Nr. 1-3 genannten Anlagen um 50 %, maximal jedoch bis 0,8 überschritten werden darf.

2.        Kann die Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen,         Sträuchern und sonstiger Bepflanzungen entlang der Straße (An der Kälberweide) als         Grundstücksfläche in der GRZ- Berechnung mit angesetzt werden.

JA - Beurteilung:
Da die Fläche im Bebauungsplan als private Fläche und nicht als öffentliche Fläche dargestellt ist, kann diese Fläche zur GRZ – Berechnung hinzugezogen werden.


3.        Kann der südwestlichen Ein- und Ausfahrt, sowie einer möglichen Vergrößerung dieser Ein-         und Ausfahrtsfläche nach dem noch festzulegenden Nutzerbedarf zugestimmt werden?

Beurteilung:
Im Bebauungsplan wurde in diesem Bereich durch Planzeichnung die Festsetzung getroffen, dass hier eine Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gilt.
Der Bebauungsplan beinhaltet ein weiteres Planzeichen, welche Bereiche darstellt, in denen keine Ein- oder Ausfahrt errichtet werden darf.
Bei der geplanten südwestlichen Ein- und Ausfahrt ist somit grundsätzlich die Errichtung einer Zufahrt möglich.
Jedoch ist eine Zufahrt im Kurvenbereich in Bezug auf die Verkehrssicherheit aus Sicht der Verwaltung kritisch anzusehen. Insbesondere beim herausfahren der LKWs sind die Sichtverhältnisse in diesem Kurvenbereich nicht optimal (Sichtdreieck). Einer Ein- und Ausfahrt an der geplanten Stelle kann nicht zugestimmt werden. 

Abstimmung zur Frage:
Der Gemeinderat steht einer Zufahrt an der geplanten Stelle positiv gegenüber:
JA
NEIN (Empfehlung der Verwaltung)


In einem Telefongespräch während der Aufbereitung der Sitzungsunterlagen hat der Planer eine alternative LKW Zufahrt auf der Westseite, in Richtung Kreuzung Am Brand/An der Kälberweide vorgeschlagen. In diesem Bereich ist eine Zufahrt aus Sicht der Verkehrssicherheit vertretbarer.

 

Abstimmung zur Frage:
Der Gemeinderat steht einer ALTERNATIVEN Zufahrt an der geplanten Stelle positiv gegenüber:
JA (Empfehlung der Verwaltung)
NEIN


4.        Kann dem Rückwärtsrangieren des LKWs von der Straße (An der Kälberweide) auf das         Grundstück zugestimmt werden.

Beurteilung:
Auch hier gibt es aus Sicht der Verwaltung in Bezug auf die Verkehrssicherheit Bedenken.

Abstimmung zur Frage:
JA
NEIN (Empfehlung der Verwaltung)



5.        Kann die geplanten Wohnungen in der Ebene 5 in ihrer Grundfläche und Baumasse         zugestimmt werden?


 


JA - Beurteilung:
Gemäß Nr. 2.1 des Bebauungsplanes sind ab einer Grundstücksgröße von 1.000 m² ausnahmsweise je angefangene 1.000 m² eine Wohnung zulässig, die dem Gewerbebetrieb gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 
Bei einer Grundstücksgröße von 5.900 m² sind somit auf diesem Grundstück maximal 6 Wohneinheiten zulässig. Nach Auskunft des Landratsamtes Fürstenfeldbruck gilt eine Wohnung als untergeordnet, wenn diese im Vergleich zum Gewerbebetrieb weniger wie 50% beträgt. Insofern bestehen seitens der Gemeinde keine Bedenken gegen die Grundfläche d. Wohnfläche. 

6.        Kann dem Wegfall der extensiven Dachbegrünung im Bereich unterhalb der         aufgeständerten PV-Anlage zugestimmt werden?

Beurteilung: 
Gem. Nr. 2.9.3 des Bebauungsplanes sind Flachdächer mit einer extensiven Dachbegründung auszubilden. 
Wird auf eine extensive Begrünung verzichtet, könnten die Module ohne Ständer errichtet werden, was sich positiv auf die Höhenentwicklung auswirkt. Die Module wären somit nicht sichtbar. Erfahrungswerte zeigen, dass eine Dachbegrünung aufgrund zunehmender Temperaturen und wenig Niederschlägen nur schwer in Kombination mit einer PV-Anlage überlebensfähig ist. 
Einer Befreiung der Festsetzung kann im Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt werden.

Abstimmung zur Frage:
JA (Empfehlung der Verwaltung)
NEIN

7.        Kann dem Nachweis der geforderten Fläche der PV-Anlage auf dem Dach der geplanten         Bebauung teilweise auch auf dem Dach des östlichen Bestandsgebäudes zugestimmt         werden?

Beurteilung:
Gem. Nr. 2.6.3 sind bei neuen Gebäuden auf mindestens 2/3 der jeweiligen Dachfläche Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen umzusetzen. Einer Befreiung der Festsetzung kann im Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt werden, wenn gleichzeitig das Nebengebäude (Bestand) anteilig mit PV-Flächen ausgestattet wird. 

Abstimmung zur Frage:
JA (Empfehlung der Verwaltung)
NEIN

8.        Kann bei der Nordansicht der Ausbildung der Fassade ausschließlich in E 2 auf die         gesamte Länge von ca. 49,0 m ohne Rück-/Vorsprung zugestimmt werden?

Beurteilung:
Im Bebauungsplan Nr. 2.3.1 wurde festgesetzt, dass zur Gliederung der Fassaden nach jeweils 40 m. laufender Meter zusammenhängender Fassade ein Rück-/Vorsprung von mindestens 2,0 m in der weiterführenden Fassade auszubilden ist. 
Aus Sicht der Verwaltung kann eine Befreiung der Ausbildung der Fassade auf Ebene 2 ohne Rücksprung-/Vorsprung beim Bauantragsverfahren in Aussicht gestellt werden, nachdem die geplante Eigenart des Gebäudes die im Bebauungsplan festgeschriebenen optischen Merkmale aufgreift. 


       



Abstimmung zur Frage:
JA (Empfehlung der Verwaltung)
NEIN


9.        Kann bei einem geplanten Lüftungsgerät der Überschreitung von ca. 4,50 m statt maximal         1,50 m zugestimmt werden.

Beurteilung:
Gem. Nr. 2.5.2 des Bebauungsplanes dürfen untergeordnete Dachaufbauten zur Unterbringung von technischen Anlagen die festgelegte maximal zulässige Gebäudeoberkante um maximal 1,50 m überschreiten. Bei einem geplanten Lüftungsgerät von ca. 10,00 m x 3,50 m x 4,50 m (L x B x H) ergibt sich eine Überschreitung von ca.4,50 m statt maximal 1,50 m. 
Nachdem sich die technischen Anforderungen an Klima- und Lüftungstechnisch auch in Folge des Klimawandels ständig Weiterentwickeln und insb. für eine in der Medizintechnik tätige Firma große Bedeutung haben, erscheint ein den Anforderungen entsprechender Technik-Aufbau gerechtfertigt. 

Abstimmung zur Frage:
JA (Empfehlung der Verwaltung) 
NEIN


Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Gewerbebaus mit Lager, Fertigung, Büro, Wohnungen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr.284/3, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu einzelnen Fragestellungen wird nach § 36 BauGB erteilt. Die genauen Abstimmungen sind dem Sachvortrag zu entnehmen.

 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Gewerbebaus mit Lager, Fertigung, Büro, Wohnungen und Tiefgarage auf den Grundstücken Fl. Nr.284/3, Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu einzelnen Fragestellungen wird nach § 36 BauGB erteilt. Die genauen Abstimmungen sind dem Sachvortrag zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Änderung der offiziellen Schreibweise des "Härtleweg" im Straßen-Bestandsverzeichnis der Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Im Zuge der Neuanlegung des Bestandsverzeichnisses für die Gemeindestraßen im Jahr 1988 wurde die zwischen der Richard-Wagner-Straße und Burgbachstraße gelegene Straße als Härtleweg bezeichnet. Dort ergibt sich allerdings ein Unterschied zu der geläufigen Schreibweise, die auch in der Verwaltung schon seit Jahrzehnten gepflegt wird. Hier wird der Straßenname Härtlweg verwendet und auch die Straßen- wie auch die Hausnummernschilder lauten auf Härtlweg
Um den Anliegern eine Anschriftenumstellung und die Erneuerung der Beschilderung zu ersparen, wird vorgeschlagen, die Bezeichnung im Bestandsverzeichnis entsprechend anzupassen. Hierzu ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. 



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Schreibweise Härtlweg zu. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Schreibweise Härtlweg zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 11

Pressetaugliche Texte

Bauantrag: Erneuerung des Dachgeschosses und Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels am best. Wohnhaus mit Errichtung einer neuen Doppelgarage, Fl. Nr. 963/1, Wolfgasse 13
Das Einvernehmen der Gemeinde wurde erteilt. Der Bauantrag wurde vom LRA abgelehnt, mit der Begründung, dass die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude nicht mehr angemessen sei.

Bauantrag:  Errichtung einer Doppelgarage als Ersatzbau für bestehende Doppelgarage am bestehenden Wohnhaus, Fl. Nr. 963/1, Wolfgasse 13
Der Ersatzbau der geplanten Garage wurde zum Bauantrag „Erneuerung des Dachgeschosses und Errichtung eines zusätzlichen Zwerchgiebels“ bereits behandelt und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Da die Planungen sich in Bezug auf die Doppelgarage grundlegend nicht verändert haben, wird das gemeindliche Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.


Bauantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses (5 WE) mit 10 Stellplätzen, Fl. Nr. 1394/4, St. Ottilien Str. 13
Der Bauantrag wurde am mit Bescheid vom 11.10.2023 vom LRA genehmigt.

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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 12

Pressetaugliche Texte

Anschaffung eines "Kommunal-Klein-Traktors" 
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Kommunaltraktor Iseki TM3267 incl. des Schleuderstreuers vom Billigstbieter zu beschaffen. 

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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö 13

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Finale Fassung der Ausführungsplanung liegt vor (siehe heutige Sitzung); letzte Gespräche bzgl. optimierter Straßenführung mit Anliegern laufen. 
Hoffnung der Verwaltung, dass bis Ende November klar ist, ob ALE-Maßnahme in 2024 budgetseitig umgesetzt werden kann.   
2.        Sanierung Schwimmbad: Weitere Fachplanerleistungen wurden – wie vom GR beschlossen – vergeben. 
       Fachplaner für Heizung, Lüftung und Sanitär: Ingenieurbüro Riefle, 86759 Wechingen Auftragssumme: 182.515,67 €
       Fachplaner für Elektrotechnik: Ingenieurbüro W-Plan, 85521 Ottobrunn
       Auftragssumme: 92.627,74 €
       Fachplaner für Erschließung für den Bereich Abwassertechnik: 
       Auftragssumme:
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Planungsphase II wird derzeit finalisiert; Bürger- und Anlieger-Workshop terminiert & Einladung verschickt.    
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Beteiligungsrunde abgeschlossen; viele gute/ sinnvoll Ergänzungsvorschläge eingegangen. Vorbereitung des nächsten Schrittes für Oktober bzw. November Sitzung geplant.  
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: Weitere Beteiligungsrunde läuft; vgl. GR-Beschlüsse in der September-Sitzung 2023.     
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Verfahren soll lt. Stadtwerken FFB demnächst fortgesetzt werden.     
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Verfahren soll in der November-Sitzung abgeschlossen werden.     
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beteiligungsrunde abgeschlossen; Auswertung läuft. 
9.        Prüfung Teilfläche „Hundeverein“ für gewerbliche Nutzung: Abstimmung Detail-Planung mit Landratsamt auf den Weg gebracht. 
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023); Erstes Sanierungspaket (sog. Inliner) für 2024 in Planung; Volumen: Circa 250 TEUR. Vgl. auch Inhalte der heutigen nichtöffentlichen Sitzung. 
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Wasser + Abwasser: Alle Förderanträge wurden fristgerecht gestellt. Auf mehrfache Nachfrage wurden seitens des Fördergebers Nachfragen gestellt, die nun beantwortet werden. Wichtig: Vsl. werden nicht alle Teile des Vorhabens gefördert. Details folgen.  
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Umsetzung hat planmäßig begonnen; div. Straßenzüge sind bereits umgestellt. 
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Begehung der Halle hat neue zu behebende Mängel zu Tage gefördert (z. B. hinter einer Verkleidung liegende Lüftungsanlagen-Schächte, die Brandabschnitte unzulässig durchtrennen, angepasste Haltung zum Öffnungsmechanismus mehrerer brandschutzrelevanter Türen, …). Verwaltung arbeitet nun an der Behebung dieser Mängel. Grds. ist mit weiteren Verzögerungen zur rechnen, die auch dem Landratsamt mitgeteilt wurden.   
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt.  
19.        Herstellung Wegeverbindung „Türkenfeld Zankenhausen“ i. R. d. Dorfentwicklung: Arbeiten werden in Kürze abgeschlossen; offizielle Eröffnung mit kleiner Feier geplant.    
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Arbeiten laufen wie geplant; Ergebnis Begutachtung durch Versicherung soll demnächst vorliegen (wg. möglicher Zusatzaufwände in Folge des Fenster-Austausches)   
21.        Fassaden-Sanierung Kindergarten Sumsemann: Arbeiten erfolgreich abgeschlossen; 
Gleichzeitig: Div. Renovierungsarbeiten in Eigenleistung im Kindergarten Pfiffikus (dort wurde auch ein sog. „Bällebad“ neu beschafft)
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant im Rahmen der Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofs. 
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: 100 Bäume wurden bestellt; Pflanzung im Herbst 2023 geplant; Gartenbauverein ist bereit, Kosten f. Pflanzmaterial (Halterungen, Seile, …) der Gemeinde-Bäume zu übernehmen.   
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept soll im Jahr 2023 vorgestellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen.  
26.         Ertüchtigung Straße „Augelberg“ sowie Straßen-Kleinsanierungsprogramm 2023: Aufträge vergeben; Arbeiten beginnen vsl. Anfang November.  
28.        Verkauf gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: vgl. heutige Sitzung. 
29.        Ankaufsangebot Salettl: Bistum hat ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Ergebnisse erwartet gegen Ende des Jahres.
30.         Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Teilnehmergemeinschaft hat am 29.06.2023 Vorplanung beschlossen; Unterlagen werden nun finalisiert und ALE-intern zur weiteren Priorisierung gegeben. Ziel: zeitnahe Umsetzung, in Abhängigkeit zu Bauabschnitt II der Bahnhofstraße. 
31.        Windkraft im Gemeindegebiet: Die Gemeinde hat eine Fläche gesichert, auf der potentiell die Entwicklung von Windkraftanlagen möglich ist. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wird durch neue regulatorische Vorgaben i. B. auf Maximal-Höhengebote der Bundeswehr in Frage gestellt; Detailklärungen wurden angestoßen.
32.        Installation PV-Anlagen FFW-Haus Zankenhausen: Auftrag f. FFW-Haus Zankenhausen vergeben.
33.        Erneuerung Lüftung Schönbergaula: Detail-Planung angelaufen; Förderprogramme werden geprüft



Gesetzlicher Ganztagesbetreuungsanspruch an Grundschulen ab dem Jahr 2026
Der Bürgermeister berichtet aus einer Veranstaltung im Landratsamt FFB und gibt einen Ausblick auf anstehende Aktivitäten. 



Förderung f. E-Auto-Ladesäule im Drexlhof eingegangen
Nach knapp zweijähriger Wartezeit ist Anfang Oktober die beantragte Förderung für die öffentliche E-Auto-Ladesäule im Drexlhof eingegangen. Überwiesen wurden 11.992,54 Euro. Die Förderung liegt unter den erwarteten ~ 13 TEUR, weil auch die tatsächlich angefallenen Kosten niedriger waren. 



Termine 2024 – bitte notieren:

  • 31.01.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 01.02.24 – 19:30 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 19.02.24 – 18:00 Uhr – Sitzung Schulverband (inkl. Haushalt)
  • 13.03.24 – 19:00 Uhr (!) – GR-Sitzung mit Beschlussfassung über den Haushalt 2024 
  • 13.04.24 – 09:00 Uhr – Aktion Saubere Landschaft
  • 24.04.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 25.04.24 – 19:00 Uhr – Bürgerversammlung – Linsenmann-Saal
  • 15.05.24 – 19:30 Uhr – optionale GR-Sitzung (sofern vom Themenaufkommen her nötig)
  • 11.06.24 – 19:30 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 12.06.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 13.06.24 oder 17.06.23 – Uhrzeit offen – TeamTÜRKENFELD im Bierzelt (Sommerfest f. alle Beschäftigten der Gemeinde, …)
  • 13. – 17.06.24 – FESTZELT anlässlich der 1275-Jahr-Feier der Gemeinde, der 100-Jahr-Feier des Musikvereins sowie des Bezirksmusikfestes
  • 17.07.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • -sitzungsfreie Zeit in den Sommerferien / je nach Aufkommen i. B. auf Bauanträge, … ggf. Sondersitzung während der Ferien-
  • 18.09.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 16.10.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 13.11.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 14.11.24 – 19:30 Uhr – virtueller Bürgerstammtisch
  • 30.11./01.12. Christkindlmarkt (Zankenhausen – jährlich wechselnd zwischen den Ortsteilen)
  • 18.12.24 – 19:30 Uhr – GR-Sitzung
  • 21.12.24 – offen - Adventliche Stunde für Seniorinnen und Senioren (ehem. Seniorenweihnacht). => evtl. wird stattdessen ein Format im Rahmen des Gemeinde-Jubiläums gewählt
  • 30.12.24 – folgt – Vor-Silvester-Feier für alle gemeindlichen Beschäftigten, etc.   
  • 31.12.24 – 11:45 Uhr – Silvesterritt 




Einladung zu einer Informationsveranstaltung bzgl. Planungsstand Einfahrtsbereich Moorenweiser Str./Saliterstraße




Wasserschäden im Keller des Kindergarten Sumsemann / Gemeindearchiv
In den letzten Wochen kam es zu zwei Wasserschäden im Keller des Kindergarten Sumsemann. Ein Leckorter wurde eingeschaltet. Die notwendigen Reparaturen sind zwischenzeitlich veranlasst. Zur Schadenshöhe kann derzeit noch keine Auskunft gegeben werden.  Die Gemeindeverwaltung hat die Schäden der zust. Versicherung gemeldet. 

Datenstand vom 01.12.2023 12:30 Uhr