Datum: 31.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 18.12.2023 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld / hier: Darstellung des Handlungsbedarfes sowie Beauftragung einer Vorstudie zum (langfristigen) Einstieg in notwendige Planungsschritte
4 Straßensanierungsprogramm 2024 / hier: Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 21.12.2022
5 Einführung eines sog. "Baumkatasters" für ausgewählte Bäume in öffentlichem Eigentum entlang von Straßen, Wegen sowie rund um gemeindliche Liegenschaften
6 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen / hier: Einstieg in die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen staatlicher Förderprogramme
7 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) vom 31.01.2024 / Preisanpassung infolge stark steigender Kosten
8 Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2024 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)
9 Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2023)
10 Bauleitplanung: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 + 132/2, Gemarkung Zankenhausen; Abstimmung über 4 Varianten für das weitere Vorgehen
11 Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld, Richard-Wagner-Str. 8
12 Bauantrag: 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses / hier: Änderung der Zahl der Wohneinheiten von 5 auf 8), St. Ottilien Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld
13 Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12
14 Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Freiflächen Photovoltaikanlagen, Fl. Nrn. 945, 945/1 Gemarkung Türkenfeld, sog. "Zigeunerberg"
15 Formlose Bauvoranfrage bzw. Projektidee bzgl. der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale auf Flurnummer 718/4 Gemarkung Türkenfeld / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat zum weiteren Vorgehen
16 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
17 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 18.12.2023 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 18.12.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 18.12.2023 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 2
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3. Erweiterung des Feuerwehrhauses Türkenfeld / hier: Darstellung des Handlungsbedarfes sowie Beauftragung einer Vorstudie zum (langfristigen) Einstieg in notwendige Planungsschritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Erstmalig im Jahr 1994 haben die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Türkenfeld der Gemeinde mitgeteilt, dass langfristig eine Erweiterung des Feuerwehrhauses unumgänglich scheint. Die Gründe haben sich seither nicht geändert bzw. die Problemstellungen eher nochmals verschärft:
  1. Die ankommenden Einsatzkräfte und die ausrückenden Einsatzfahrzeuge (15 Tonner) kollidieren am Nadelöhr Friedhof. Hier gab es schon zahlreiche Beinaheunfälle.
  2. Die Komplexität der Aufgaben ist stark gewachsen. Die Feuerwehr Türkenfeld hat u.a. die Verantwortung für die Schule, 2 Kindergärten, Krippe, zahlreiche Betriebe, die S-Bahn und knapp 4000 Einwohner. Dementsprechend ist auch die Fahrzeughalle nicht mehr der Größe der dem Stand der Technik entsprechenden Fahrzeuge entsprechend.
  3. Um schnell die Einsatzkleidung anzulegen, stehen jeder Feuerwehrfrau / -mann 30 cm (!) Schulterbreite zur Verfügung. Ein Widerspruch in sich. Würde man nach Arbeitstättenrichtlinie min. 60 cm (eher 80 cm) zur Verfügung stellen, könnten sich nur noch 30 der 84 Aktiven umziehen.
  4. Die aktuell 24 Jugendlichen der Jugendfeuerwehr müssen sich auf wenigen Quadratmetern im Kommandantenbüro umziehen.
  5. Vorschriften zur Geschlechtertrennung oder schwarz-weiß Trennung von Einsatz- und Privatkleidung können ebenfalls nicht eingehalten werden
  6. In den 1990er Jahren wurde bewusst die Entscheidung getroffen, keinen Feuerwehrneubau „auf der grünen Wiese“ außerhalb der Ortschaft anzustreben. Stattdessen sollte eine Weiterentwicklung im „Herz der Gemeinde“ – auch als sichtbares Zeichen – angestrebt werden. 

Durch den durch die Gemeinde nun erfolgten Ankauf eines ~ 650m² großen Baugrundstücks angrenzend an das Schloss-Areal wurde nach intensiven Verhandlungen die Grundlage gelegt, ein Zukunftsszenario für das Feuerwehrgerätehaus zu entwickeln.

Wichtig:
Es geht nicht darum, für viele Millionen Euro ein komplett neues Feuerwehrhaus zu bauen. Lediglich soll eine zweckmäßige und in das Gesamterscheinungsbild passende Fahrzeughalle entstehen, in der die Einsatzfahrzeuge sowie Umkleideräume und Sanitärbereiche untergebracht sind. Alle weiteren zum Betrieb der Feuerwehr notwendigen Räumlichkeiten sollen im „alten“ Feuerwehrhaus weiter genutzt werden. Eine bauliche Verbindung der möglichen neuen Fahrzeughalle mit dem alten Feuerwehrhaus ist damit zwingende Voraussetzung. 

Um langfristig Planungssicherheit für Gemeinde und Feuerwehr zu schaffen, sollten darum im Rahmen einer Vorstudie bzw. Machbarkeitsstudie das Projekt umrissen werden. Dabei sind sowohl einsatztechnische Belange wie auch Fragen der Zuschussfähigkeit, des Denkmalschutzes und mehr zu klären.

Der Startzeitpunkt für eine Vorstudie erscheint aus mehreren Gründen günstig, zumal div. Synergien zu erwarten sind:
  1. Bei einem Auszug der Feuerwehrfahrzeuge aus dem Schlosshof kann dieser inkl. Zufahrtsbereich uneingeschränkt frei genutzt werden. Sperrungen und Rücksichtnahmen (z. B. bei Konzerten, Veranstaltungen, Anordnung Wochenmarkt-Buden & mehr) wie bisher wären nicht mehr notwendig.
  2. Der freiwerdende Platz im Feuerwehrhaus (insb. Fahrzeughalle) kann für gemeindliche Fahrzeuge sowie als Lager genutzt werden; dezentrale Lager, etc. können entfallen und gemeindliches Eigentum zentral vorgehalten werden. Auch der irgendwann unausweichliche Bau eines „Bauhofs light“ könnte damit entfallen.
  3. Die Zuschuss-Sätze für die Sanierung den Bau von Gebäuden im Kontext Feuerwehr wurden jüngst nennenswert angehoben.
  4. Ein zweckmäßiger Erweiterungsbau, der Synergien zum bestehenden Gebäude sucht, ist vermutlich kostengünstig herzustellen und passt damit in die Zeit angespannter Finanzen.
  5. Die zugesprochenen EU-Fördermittel für eine energetische Ertüchtigung Feuerwehrhaus / Rathaus / Linsenmannhaus könnten u. U. so genutzt werden, dass ein möglicher neuer Gebäudeteil auch davon profitiert bzw. ein „Werk aus einem Guss“ entsteht. 
  6. Angesichts der Vielzahl an geplanten Projekten ist es notwendig, zumindest grob einen Kostenrahmen zu kennen, um diesen in die Gesamtplanung einzuspeisen. 
  7. Das erworbene Grundstück ist u. A. aufgrund der Nähe zum Denkmal „Schloss“ nicht trivial zu bebauen. Eine rechtzeitige Einbindung z. B. der Denkmalbehörde auf Basis einer Skizze erscheint darum ratsam. 

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu beauftragen. Der Kostenrahmen hierfür soll auf max. 20 TEUR brutto festgesetzt werden. Eine enge Einbindung der Feuerwehrverantwortlichen wird angestrebt und ist entsprechend vorbesprochen. 

***

Farbig markiert: Das durch die Gemeinde im Dezember 2023 erworbene Grundstück. 



Haushaltsrechtlichen Auswirkungen:
Kosten von circa 20 TEUR im Haushalt 2024 ff => Betrag ist im Haushaltsentwurf enthalten (siehe auch Projektliste)


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, eine Machbarkeitsstudie wie im Sachvortrag beschrieben durchzuführen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehrverantwortlichen ein Konzept zu erstellen, welches dann dem Gremium vorzustellen ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine Machbarkeitsstudie wie im Sachvortrag beschrieben durchzuführen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehrverantwortlichen ein Konzept zu erstellen, welches dann dem Gremium vorzustellen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Straßensanierungsprogramm 2024 / hier: Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 21.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2022 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat am 21.12.2022 nach intensiver Vorarbeit durch die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zu den in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Straßensanierungs- und Ausbau-Projekten gefasst. Anhang eines Kriterienkatalogs wurde dabei der Zustand der Straßen im Details erhoben und auf dieser Basis eine Prioritätenliste erarbeitet. Ebenfalls wurde festgeschrieben, dass zukünftige Sanierungen bzw. Ausbauten ausdrücklich einem Kosten-Nutzen-Ansatz folgen sollen. Dies bedeutet, dass insb. Anliegerstraßen zukünftig in einer Art und Weise saniert bzw. ausgebaut werden sollen, die dem Nutzungsprofil entspricht. Ein „Komplettausbau“ wie in der Vergangenheit ist schon allein aufgrund des Wegfalls der Anliegerbeteiligungen nicht mehr möglich.

Der Verwaltung erscheint die Gelegenheit nun aus mehreren Gründen günstig, mit der Abarbeitung der Prioritätenliste zu beginnen:
  1. Der Ausbau des sog. Bauabschnitts II der Bahnhofstraße beginnt frühestens 2025, weshalb im Jahr 2024 Ressourcen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
  2. Die allgemeine konjunkturelle Krise lässt vermuten, dass Sanierungskosten tendenziell eher sinken.
  3. Der VERMÖGENS-Haushalt der Gemeinde ist gut aufgestellt; anders als im VERWALTUNGS-Haushalt stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um investiv tätig zu werden.

Wie im Gremium besprochen, sollen die Arbeiten (technisch) folgendem Muster folgen:
Gemäß der Prioritätenliste befinden sich unter den ersten 10 Plätzen neben der Bahnhof- und Saliterstraße (beide Straßen werden bereits in anderen Projekten geplant) einige schwächer befahrene Anliegerstraßen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Germanenstraße, Keltenstraße, Mozartstraße, Graf-Schenk-Straße, der nördliche Teil der Kirchstraße sowie die Beethovenstraße.
An diesen Anliegerstraßen ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, eine kostengünstige Sanierungsart zu wählen. Konkret wird vorgeschlagen, die Straßen mit einer „Spritzdecke“ (Fachausdruck: Oberflächenbehandlung mit Abstreuung) zu versehen. Insbesondere in der Germanen-, Kelten-, Mozart- und Beethovenstraße ist mit nahezu keinerlei Schwerverkehr zu rechnen (Ausnahme Müll- und Feuerwehrfahrzeuge), sodass die Spritzdecke eine Lebensdauer von 20-25 Jahren erreichen kann. Andere im Gemeindebereich verbaute Spritzdecken halten bereits deutlich länger.
Um größtmöglich auszuschließen, dass kurz nach Sanierung der Straßen erneute Aufgrabungen notwendig werden, sollen eventuelle Sanierungen des Kanals (Kamerabefahrung erfolgte in den letzten beiden Jahren) sowie bereits bekannte Aufgrabungen im Zuge der Nachverdichtung des Glasfasernetzes vorab erledigt werden. Zusätzlich sollen die bekannten Spartenträger informiert werden, sodass deren möglicherweise stattfindenden Sanierungsarbeiten ebenso vorab erledigt werden können.

Ein automatischer Austausch der Wasserleitung erscheint aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten NICHT mehr darstellbar. Die Kosten des Leitungstausches dürften in vielen Fällen die eigentlichen Straßenbaukosten übersteigen. Etwaige Rohrbrüche können trotz Sanierung bzw. Ausbau der Straße bei Anwendung der oben beschriebenen Technik relativ leicht repariert werden, ohne dabei viel „Neues“ kaputtzumachen.

Für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung konkret folgende Maßnahmen vor:
  1. Germanenstraße
  2. Keltenstraße
  3. Mozartstraße
  4. Beethovenstraße
  5. Wolfingerstraße (nach Abschluss der dort aktuell laufenden Bauvorhaben)
  6. Feldstraße (sofern noch Mittel im Sammelauftrag zur Verfügung stehen)

Kostenschätzungen hierfür wurden erarbeitet. 
Mit Gesamtkosten von (Stand heute) max. 150.000 EUR brutto ist zu rechnen. Das sind die reinen Kosten für die Straßensanierung, darin nicht enthalten sind Kosten für eventuell notwendige Sanierungen des Kanals, etc..

Wissenswert: Seit dem Wegfall der sog. „Straßenausbaubeiträge“ stellt der Freistaat der Gemeinde Pauschalen für derartige Maßnahmen zur Verfügung. 
2019:     10.498 €
2020:     17.852 €
2021:     31.636 €
2022:     33.775 €
2023:     30.913 €
Die Zuweisung ist geregelt in Art 13h BayFAG, die Verteilung richtet sich nach den Siedlungsflächen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FAGDV)

WICHITG: Natürlich wäre ein Voll-Ausbau der Straßen nach dem in der Vergangenheit gewählten Ausbau-Standard wünschenswert. Angesichts der langen Liste von „Baustellen“ und der Tatsache, dass die in der Vergangenheit üblichen Anlieger-Beiträge (bis zu 80% der Kosten) nicht mehr herangezogen werden können, erscheint ein Festhalten am „alten“ Ausbau-Standard aber nicht mehr sinnvoll. Gleiches gilt für den in der Vergangenheit automatisch praktizierten Voll-Austausch der Wasserleitungen, etc. Die exorbitanten Preissteigerungen in diesem Bereich würden krass auf die ohnehin hohen Gebühren im Kontext Wasser und Abwasser durchschlagen. Das nun vorgeschlagene „Light-Modell“ erlaubt es, Straßen und Wege in deutlich kürzerer Zeit auf einen verkehrssicheren Stand zu heben, der dann auch wieder Jahrzehnte trägt.  Zweifelsohne sind die Folgekosten höher als bei einem Straßenausbau „alter Schule“; diese „alte Schule“ kann sich die Gemeinde aber schlicht nicht mehr leisten. 

Die Verwaltung bittet den Gemeinderat und Beratung und Beschlussfassung zu dem Thema sowie Freigabe eines Rahmenbudgets, sodass mit den Ausschreibungen und Auftragsvergaben rasch begonnen werden kann. Eine entsprechende Information der betroffenen Anlieger erfolgt sobald Ausführungstermine bekannt sind.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushaltsplan 2024 wurden entsprechende Mittel eingestellt. 

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2024. Ein Rahmenbudget von 150 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2024 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2024. Ein Rahmenbudget von 150 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2024 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Einführung eines sog. "Baumkatasters" für ausgewählte Bäume in öffentlichem Eigentum entlang von Straßen, Wegen sowie rund um gemeindliche Liegenschaften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Aufgrund jüngster Ereignisse und getrieben durch die Tatsache, dass die breite Mehrheit der Kommunen bereits technisch gestützte Baumkataster führt, schlägt die Verwaltung vor, ein solches Kataster auch für das Gemeindegebiet anzulegen. Die Gemeinde gibt bereits heute einen fünfstelligen Eurobetrag pro Jahr für die Begutachtung von Bäumen bzw. die Sicherung (im Falle von Sturmschäden, etc.) aus. Dieses Vorgehen nach gängigem Standard zu optimieren, erscheint aus verschiedenen Gründen sinnvoll.

Wichtig dabei: Erfasst werden nur relevante Bäume, die folgende Kriterien erfüllen:
1)        Öffentliches Eigentum (und damit Verantwortung)
2)        Stehend entlang von Straßen und Wegen oder rund um kommunale Liegenschaften         wie Schule (Erfassung der Bäume bereits abgeschlossen), Kindergärten & Co.
3)        Potentielle Gefahrensituation bei Windbruch, etc.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen folgende Gründe für die erstmalige Erstellung und laufende Pflege eines gemeindlichen (IT-gestützten) Baumkatasters:

1.        Bestandsaufnahme und Dokumentation: Ein Baumkataster ermöglicht eine         umfassende Bestandsaufnahme und Dokumentation relevanter Bäume im         öffentlichen Bereich. Dadurch können wichtige Informationen wie Baumart,         Standort, Gesundheitszustand und Pflegemaßnahmen zentral erfasst werden.
2.        Effiziente Pflege und Planung: Durch ein Baumkataster können Pflegemaßnahmen         wie Baumschnitt, Krankheitsbekämpfung und Baumerhaltung besser geplant,         koordiniert und effizient durchgeführt werden. Dies führt langfristig zu einem         gesünderen Baumbestand und einer verbesserten Sicherheit im öffentlichen Raum.
3.        Verkehrssicherheit: Ein Baumkataster ist essentiell für die Gewährleistung der         Verkehrssicherheit. Durch die regelmäßige Überprüfung und Bewertung des         Baumbestandes können potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und         entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle und Schäden durch         herabfallende Äste oder instabile Bäume zu verhindern.
4.        Versicherungstechnische Verpflichtung der Gemeinde: Die Führung eines solchen         Baumkatasters ist oftmals aus versicherungstechnischen Gründen verpflichtend. Ein         gut gepflegter, dokumentierter Baumbestand trägt dazu bei, potenzielle         Haftungsrisiken für die Gemeinde zu minimieren und einen reibungslosen         Versicherungsschutz zu gewährleisten.
5.        Erhöhte Notwendigkeit durch extreme Wetterereignisse: Die jüngsten extremen         Wetterereignisse und Stürme unterstreichen die Dringlichkeit eines Baumkatasters.         Die Dokumentation und regelmäßige Überprüfung des Baumbestandes sind         unerlässlich, um potenzielle Risiken und Schäden durch Wettereinflüsse zu         minimieren und die Widerstandsfähigkeit zu stärken.
6.        Weitverbreiteter Standard in anderen Kommunen: Die Einführung eines         Baumkatasters gehört bereits in vielen Kommunen zum Standardverfahren zur         nachhaltigen Verwaltung des Baumbestandes. Die Erfahrungen aus anderen         Gemeinden können als Leitfaden dienen, um effiziente Strategien zur Pflege und         Dokumentation unserer Bäume zu entwickeln.
7.        Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Alle relevanten Bäume im         öffentlichen Eigentum sollen in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Zukünftig         ist eine jährliche Überprüfung vorgesehen, um den Gesundheitszustand und die         Sicherheit der Bäume zu gewährleisten. Bei Bedarf können zusätzliche         Überprüfungen durchgeführt werden, um schnell auf Veränderungen reagieren zu         können.

Einmalkosten und laufende Ausgaben: Die Einrichtung des Baumkatasters erfordert Einmalkosten in Höhe von circa 30.000 Euro (beinhaltet professionelle Kartierung des Bestandes, Zustandserfassung, Erstellung Pflegeplan sowie Softwareintegration in bestehende Programme). Wie oben erwähnt: Die Gemeinde investiert bereits jährlich einen fünfstelligen Eurobetrag in die Durchführung von Baumkontrollen, etc.. Zudem besteht bereits ein Baumkataster für die Schule, das als Vorbild und zur Koordination genutzt werden kann.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmalausgaben von circa 30 TEUR, die im Haushalt 2024 zu veranschlagen sind und in den Haushaltsentwurf aufgenommen wurden. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Baumkatasters wie im Sachvortrag dargestellt und genehmigt hierfür ein Rahmenbudget von 30 TEUR brutto, das im Bauunterhalts-Haushalt des Jahres 2024 einzuplanen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, notwendige Aufträge zu vergeben. Bzgl. der Auswahl des Software-Tools ist auf eine volle Integrationsfähigkeit in bestehende Programmstrukturen zu achten. Dem Gemeinderat ist nach der Ersterstellung des Katasters Bericht zu erstatten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erstellung eines Baumkatasters wie im Sachvortrag dargestellt und genehmigt hierfür ein Rahmenbudget von 30 TEUR brutto, das im Bauunterhalts-Haushalt des Jahres 2024 einzuplanen ist. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, notwendige Aufträge zu vergeben. Bzgl. der Auswahl des Software-Tools ist auf eine volle Integrationsfähigkeit in bestehende Programmstrukturen zu achten. Dem Gemeinderat ist nach der Ersterstellung des Katasters Bericht zu erstatten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen / hier: Einstieg in die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen staatlicher Förderprogramme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 6
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Im Gemeindegebiet Türkenfeld gibt es insgesamt 14 Bus-Haltepunkte (eine Bushaltestelle besteht in der Regel aus zwei Haltepunkten, in jede Fahrtrichtung eine), die derzeit allesamt nicht barrierefrei ausgebaut sind. Seit dem 01.01.2022 besteht ein Rechtsanspruch auf barrierefreien ÖPNV. Aufgrund der aktiven Teilnahme der Gemeinde Türkenfeld am Haltestellenkataster des Landkreises Fürstenfeldbruck, welches unter Federführung der Abteilung für Öffentliche Mobilität im Landratsamt Fürstenfeldbruck bearbeitet wird, konnten hier zeitliche Ausnahmen definiert werden, sodass die Haltepunkte erst zu einem späteren Zeitpunkt barrierefrei ausgebaut werden müssen. Diese Vorgehensweise ist aufgrund entsprechender Vorgaben im PBefG (Personenbeförderungsgesetz) möglich. Folglich hat die Gemeinde länger Zeit, die Haltestellen barrierefrei zu ertüchtigen als eigentlich im Gesetz festgeschrieben.

Im Sinne eines schrittweisen Vorgehens wird angestrebt, nun zu beginnen die Haltestellen bzw. Haltepunkte Zug um Zug in den nächsten Jahren barrierefrei auszubauen.

Gemäß dem oben erwähnten Haltestellenkataster soll der barrierefreie Ausbau mit den stärker frequentierten Haltepunkten begonnen werden. Stark frequentiert sind demnach die Haltepunkte am Bahnhof, an der Schule (hauptsächlich durch Schülerinnen und Schüler) sowie die Haltepunkte entlang der During- und Beurer Straße (ebenfalls hauptsächlich durch Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Landkreis Landsberg). Die beiden Haltepunkte am Bahnhof sollen im Zuge des weiteren Ausbaus der Bahnhofstraße planmäßig barrierefrei ausgebaut werden, für die Haltepunkte an der During- und Beurer Straße fehlt aktuell ein wohl nötiger Mehrbedarf an Grundfläche (=> Gespräche mit Anliegern nötig).
Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung mit dem barrierefreien Ausbau des Haltepunktes an der Schule zu beginnen, was sich auch mit einer dringenden Bitte der Schulfamilie (Rektor, Elternbeirat) deckt. Dort ist ausreichend Platz vorhanden, das zu überplanende bzw. zu bebauende Gelände ist ebenflächig und eine mögliche Bauabwicklung kann ohne Eingriffe in die (Kreis-)Straße erfolgen. 
Ebenfalls sollte im Ortsteil Pleitmannswang als erster Schritt (=> bislang nichts vorhanden im kompletten Ortsteil!) ein Wetterschutzstand errichtet werden (wird auch mit 75% gefördert). 

Nach Recherche in anderen Kommunen wird für einen barrierefreien Ausbau ein finanzieller Rahmen von rund 40.000 – 50.000 € incl. Wartehäuschen pro Haltepunkt nötig. Zusätzlich werden Planungskosten nötig, die erfahrungsgemäß mit rund einem Fünftel der späteren Baukosten zu Buche schlagen. Grunderwerbskosten fallen für die Bushaltestelle an der Schule, wie oben beschrieben, keine an.
Förderfähig ist der Neubau einer Bushaltestelle (was die Bushaltestelle an der Schule darstellt, da bisher lediglich das Schild steht) mit bis zu 6.000,- € pro Meter bzw. maximal 75% der Kosten. Überdachte Buswarteanlagen werden ebenfalls gefördert.



Haushaltsrechtliche Auswirkungen: 
Für die Bushaltestelle an der Schule sowie der Wetterschutzstand in Pleitmannswang werden nach ersten groben Schätzungen rund 70.000,- € nötig (Baukosten ca. 60.000,- €, Planungskosten ca. 10.000,- €). Diese Kosten wurden im Haushalt 2024 veranschlagt. Eine Förderung in Höhe von 75% der Baukosten ist zu erwarten. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, in den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen einzusteigen, beginnend mit der Haltestelle an der Schule sowie der Schaffung eines Wetterschutzstandes in Pleitmannswang. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden ermächtigt, ein entsprechendes Planungsbüro mit der Planung der Haltestelle an der Schule zu beauftragen. Sofern nach Planung und Kostenberechnung durch das Planungsbüro die veranschlagten Kosten nicht überschritten werden (10.000,-€ Planung, 60.000,- € Baukosten), wird der Bürgermeister und die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibung der Bauarbeiten durchzuführen und eine Baufirma zu beauftragen. Dies alles erfolgt in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Schule.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, in den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen einzusteigen, beginnend mit der Haltestelle an der Schule sowie der Schaffung eines Wetterschutzstandes in Pleitmannswang. Der Bürgermeister und die Verwaltung werden ermächtigt, ein entsprechendes Planungsbüro mit der Planung der Haltestelle an der Schule zu beauftragen. Sofern nach Planung und Kostenberechnung durch das Planungsbüro die veranschlagten Kosten nicht überschritten werden (10.000,-€ Planung, 60.000,- € Baukosten), wird der Bürgermeister und die Verwaltung ermächtigt, die Ausschreibung der Bauarbeiten durchzuführen und eine Baufirma zu beauftragen. Dies alles erfolgt in enger Abstimmung mit den Verantwortlichen der Schule.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) vom 31.01.2024 / Preisanpassung infolge stark steigender Kosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat sah sich i. R. d. Sitzung am 18.12.2023 gezwungen, aufgrund des ausufernden Defizits einen Beschluss zu fassen, wonach die Cantina (= Kochen des Schulmittagessens mit eigenem Personal) zum Ende des Schuljahres 2023/24 geschlossen werden soll. Analog der Kindergärten bzw. der Kinderkrippe sowie der anderen Schulen im Landkreis sollte dann ein Caterer die Belieferung mit Essen übernehmen. Die Ausgabe des Essens wird weiter mit eigenem Personal durchgeführt. 

Ausgehend von dem GR-Beschluss hat Bürgermeister Staffler (erneut) Gespräche mit den Beteiligten geführt. Dabei zeigte sich eine erfreuliche Dynamik, die Stand heute einen Erhalt der Cantina in der bisherigen Form zum Ziel haben könnte (Entscheidung liegt beim Gemeinderat!):

Konkret wurden folgende Angebote / Ideen gesponnen:
1) Angepasste Betriebsabläufe führen dazu, dass eine Kollegin aus dem Cantina-Team in den         Kindergarten Sumsemann wechseln kann. 
       Bezogen auf die Cantina würden hierdurch ~ 12,5 TEUR eingespart.
2) Das Cantina-Team hat sich Maßnahmen überlegt, mit denen der Personal- und Zeitbedarf         rund um das Kochen reduziert werden kann.
       Hierdurch können bis zu ~ 10% Personalkosten eingespart werden (= circa 10 TEUR),         wobei die tatsächlich Höhe der einsparbaren Stunden in einer Art Pilotphase ermittelt         werden soll.
3) Das OGTS-Personal ist lt. der zuständigen Teamleiterin grds. bereit, punktuell bei der         Ausgabe des Essens zu unterstützen, was die o. g. Einsparungen (Punkte 1+2) unterfüttert.
4) Gespräche mit Elternvertretern förderte die Bereitschaft der zu Tage, einer Erhöhung des         Essenspreises um 25% positiv gegenüberzustehen. Dies würde jährliche Mehreinnahmen         von geplant 17,5 TEUR generieren. Die anwesenden Elternvertreter haben unterstrichen,         dass ihnen die Tatsache des „vor-Ort-frisch-Kochens“ etwas wert ist. Wir kämen so auf         einen Preis je Essen inkl. Getränk und Vor- oder Nachspeise von 5,x EUR (= Niveau in der         Gemeinde Mammendorf bzw. jüngster beschlossener Anpassungen in Germering / exakter         Preis abhängig vom gewählten Paket). Gleichzeitig soll in eine angepasste Satzung analog         externer Belieferung eine Klausel aufgenommen werden, die Preisanpassungen analog zu         Tarifsteigerungen festschreibt. 
       Ergebnis des Gesprächs mit den Elternbeiratsvertretern am 29.01.2024:
       Alle Anwesenden (12 gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter) äußern Verständnis für die         Situation. Einhellig wird der dringende Wunsch geäußert, die Cantina zu erhalten. Die         Anwesenden bringen klar ihre Bereitschaft zum Ausdruck, für einen Erhalt der Cantina         höhere Essenspreise (= +25% zum Status quo) in Kauf zu nehmen. Der Bürgermeister         dankt für die Bereitschaft. 

Das Defizit könnte durch die o. g. Maßnahmen von ~ 70 TEUR auf ~ 30 TEUR gesenkt werden. Nachdem die Gemeinde auch im Catering-Modell ~ 20 TEUR für Ausgabepersonal aufwenden müsste, schlagen Bürgermeister und Verwaltung vor, die o. g. Maßnahmen umzusetzen.
Bürgermeister Staffler hat ggü. allen Beteiligten klargemacht, dass die nun möglicherweise gefundene Lösung eine Momentaufnahme darstellt und bei einer sich signifikant ändernden Kostenstruktur eine Diskussion leider erneut zu führen ist. Dies sei im Sinne einer transparenten Kommunikation ausdrücklich erwähnt. 

Bürgermeister und Geschäftsleiterin danken allen Beteiligten – insbesondere den Teams der Cantina, der OGTS und auch der Elternschaft – für die Bereitschaft, hier gemeinsam neue und finanziell (aus Elternsicht) durchaus schmerzhafte Wege zu gehen. Es wird vorgeschlagen, eingedenk der o. g. geänderten Rahmenbedingungen am „Selber-Kochen“ festzuhalten. 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist eine Satzungsänderung notwendig:

Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote 
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) 
vom 31.01.2024

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:


§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
a) Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
a) Monatliche Pauschale von 36,75 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
b) Monatliche Pauschale von 55,10 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
c) Monatliche Pauschale von 74,80 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

b) Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
d) Monatliche Pauschale von 3,95 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
e) Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
f)  Monatliche Pauschale von 6,55 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)“ 

§ 2
§ 5 wird ergänzt durch Absatz 3

„(3) Die Verpflegungsgebühren werden jährlich zum Schuljahresbeginn, erstmals zum 01.09.2025, angepasst, jeweils in der Höhe der prozentualen Tarifsteigerungen im TVöD.“


§ 3
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am 
1. April 2024 in Kraft.




Türkenfeld, 

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

***

R Ü C K S C H A U (Stand: GR-Befassung Dezember 2023)


Im Detail war für den Gemeinderat folgende Situation ausschlaggebend für die gefasste Mehrheitsentscheidung (Darstellung angelehnt an Sachvortrag (18.12.2023), alle datenschutzrelevanten Informationen bzgl. Personal, etc. wurden entfernt):
Das finanzielle Defizit im Bereich Cantina stellt die mit Abstand größte/ teuerste sog. freiwillige Leistung der Gemeinde dar und ist in Zeiten angespannter Kassenlage zwangsläufig zu hinterfragen. Dies umso mehr, weil es im Moment nur mit Mühe gelingt, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt für das Jahr 2024 zu entwerfen. Grund hierfür sind z. B. die aufgrund der Tarifabschlüsse steigenden Personalkosten (mind. + 250.000 EUR), die steigende Kreisumlage (+ ~ 250.000 EUR), steigende Energie- und Gebäude-Unterhaltskosten (mind. +150.000 EUR) sowie gleichzeitig stagnierende oder rückläufige Steuereinnahmen.
Türkenfeld ist augenscheinlich die einzige Kommune im Landkreis FFB, die eine eigene Küche für eine vergleichsweise kleine Zahl an täglich zubereiteten Essen unterhält und hierfür eigenes Personal beschäftigt. Die Türkenfelder Kindergärten sowie die Krippe werden von einem Caterer beliefert. Eine Bezuschussung bzw. Subvention der Essen dort erfolgt nicht. 
Hauptgrund für das „davonlaufende“ Defizit ist die Tatsache, dass die Cantina-Beschäftigten dem Tarifvertrag des öff. Dienstes unterliegen und hierdurch die tarifvertraglich vereinbarten Lohngruppen und Lohnsprünge voll greifen. Eine Vergleichbarkeit zu den Kostenstrukturen in der Caterer- bzw. Gastronomiebranche ist damit nicht gegeben und kann auch nicht erreicht werden. 
Wichtig dabei zu betonen: Das Cantina-Personal ist hoch-engagiert und versucht, die Kosten im Zaum zu halten (siehe Entwicklung Lebensmitteleinkäufe). Den Hauptteil des Defizits verursachen aber die Lohnkosten, wogegen alle Beteiligten machtlos sind.

Die Zahlen im Überblick



Wichtig: Die Essenspreise – auch bei Caterer-Modellen – werden im Herbst 2024 vsl. steigen. Erste Kommunen wie bspw. Germering haben bereits Erhöhung in diesem Jahr beschlossen. 


Rein strategisch muss sich der Gemeinderat die Frage stellen, ob er z. B. eher in (über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehende) Personalressourcen in der eigentlichen Kinder-Betreuung investieren will (KiTas, OGTS, ….) oder ob das selbstgekochte Essen einen höheren Stellenwert einnimmt. Angesichts der Haushaltslage wird es nicht mehr möglich sein, beiden Maximen zu folgen. Beispielhaft folgende Situation: Der Lehrermangel bzw. generelle Mangel an Betreuungspersonal führt dazu, dass Schule und OGTS auf die Einstellung eines BUFDIs (= Bundesfreiwilligendienst) gedrungen haben. Die Verwaltung hat dieser Bitte im Sinne der Kinder entsprochen. Sparbemühungen des Bundes führen nun dazu, dass die bisherige Bezuschussung des BUFDIs entfällt bzw. nur anteilig gezahlt wird. Für Die Gemeinde führt dies zu Personal-Mehrkosten von ~ 8 TEUR, die ebenfalls wieder ausgeglichen werden müssen. 

Weitere diskutierte aber verworfene Ideen:
Der Bürgermeister hat u. A. mit einem örtlichen Gastronomie-Betrieb ein Gespräch geführt, inwieweit dieser Interesse an einer Übernahme der Cantina hätte. Nach ausführlicher Analyse des Zahlengerüstes sowie der internen Betriebsabläufe teilt der Gastronom mit, dass er sich in dem Bereich Cantina aus mehreren Gründen nicht engagieren kann. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Minderung des Defizits im Bereich Cantina um bis ~ 40 TEUR p. a.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt unter Würdigung der im Sachvortrag genannten neuen Entwicklungen am Betrieb einer gemeindeeigenen Cantina festzuhalten.

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:


Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote 
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) 
vom 31.01.2024

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:


§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
a) Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
a) Monatliche Pauschale von 36,75 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
b) Monatliche Pauschale von 55,10 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
c) Monatliche Pauschale von 74,80 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

b) Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
d) Monatliche Pauschale von 3,95 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
e) Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
f) Monatliche Pauschale von 6,55 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)“ 

§ 2
§ 5 wird ergänzt durch Absatz 3

„(3) Die Verpflegungsgebühren werden jährlich zum Schuljahresbeginn, erstmals zum 01.09.2025, angepasst, jeweils in der Höhe der prozentualen Tarifsteigerungen im TVöD.“


§ 3
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am 
1. April 2024 in Kraft.




Türkenfeld, 

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister





 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt unter Würdigung der im Sachvortrag genannten neuen Entwicklungen am Betrieb einer gemeindeeigenen Cantina festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat folgende Satzung:


Satzung zur Änderung der

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
schulischen Betreuungsangebote 
an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld (SchBA-GS) 
vom 31.01.2024

Aufgrund des Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 KAG in der Fassung in der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (Gemeinde‑ und Verordnungsblatt S. 385) erlässt die Gemeinde Türkenfeld folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld:


§ 1

§ 5 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:

„(2) Die Verpflegungsgebühren werden über monatliche Pauschalen erhoben.
  1. Folgende Pauschalen werden für die Mittagsverpflegung je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 36,75 Euro bei regelmäßig  2  Essen pro Woche (Paket 1)
  2. Monatliche Pauschale von 55,10 Euro bei regelmäßig  3  Essen pro Woche (Paket 2)
  3. Monatliche Pauschale von 74,80 Euro bei regelmäßig  4  Essen pro Woche (Paket 3)

  1. Folgende Pauschalen werden für den Nachmittags-Snack je Schüler/in erhoben:
  1. Monatliche Pauschale von 3,95 Euro bei regelmäßig  2  Snacks pro Woche (Paket 4)
  2. Monatliche Pauschale von 5,25 Euro bei regelmäßig  3  Snacks pro Woche (Paket 5)
  3. Monatliche Pauschale von 6,55 Euro bei regelmäßig  4  Snacks pro Woche (Paket 6)“ 

§ 2
§ 5 wird ergänzt durch Absatz 3

„(3) Die Verpflegungsgebühren werden jährlich zum Schuljahresbeginn, erstmals zum 01.09.2025, angepasst, jeweils in der Höhe der prozentualen Tarifsteigerungen im TVöD.“


§ 3
Die Änderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die schulischen und zusätzlichen Betreuungsangebote an der Grund- und Mittelschule Türkenfeld tritt am 
1. April 2024 in Kraft.




Türkenfeld, 

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2024 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Die GR-Mitglieder erhalten mit dieser Sitzungsvorlage auch die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die zugehörigen Dokumente (siehe Anhang bzw. RIS).

Detailfragen zu einzelnen Haushaltsansätzen bitten wir nach Möglichkeit VOR der Sitzung mit Kämmerin Renate Mang zu klären (gerne telefonisch oder per E-Mail).


HAUSHALT 2024



Hinweise: 
  • Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 17.01.2024 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen und werden in der Sitzung transparent dargestellt. 
  • Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wird am 18.02.2024 beraten und beschlossen; von den anderen beteiligten Kommunen haben wir zustimmende Signale erhalten.
  • Der für den Gemeindehaushalt ebenfalls wichtige Kreishaushalt soll am 25.01.2024 beschlossen werden.  
AUF DEN PUNKT GEBRACHT: Die wesentlichen Botschaften des Haushalts 2024
  • Kämmerin und Bürgermeister hatten erstmalig seit vielen Jahren große Mühe, einen ausgeglichenen Verwaltungshaushalt (= stellt alle laufenden Einnahmen und Ausgaben darf) aufzustellen. Schlussendlich ist es gelungen, einen Verwaltungshaushalt 2024 zu konzipieren, der die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Aber: Die Zeiten, in denen Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet werden, gehören Stand heute der Vergangenheit ein. 
  • Anders stellt sich die Lage im Vermögenshaushalt dar, wo alle Investitionen der Gemeinde abgebildet werden. Für das Jahr 2024 wird zwar mit einem starken Abschmelzen der Rücklage gerechnet [z. B. aufgrund Ertüchtigung Kläranlage (1,9 Mio. EUR), Grundstücksankäufe (2,x Mio. EUR), div. weitere Projekte wie z. B. Grunderwerb, etc. – siehe Liste) – in Summe ist die Gemeinde aber noch in der Lage, geplante Zukunftsinvestitionen zu schultern. Wie vom Gemeinderat beschlossen, soll aus Gründen der Liquiditätsoptimierung deshalb auch eine Reihe von Bauspardarlehen aufgenommen werden.  
  • Für 2024 muss erstmals seit der Welt-Finanzkrise (2008 ff.) mit stagnierenden bzw. rückläufigen Steuereinnahmen gerechnet werden. So geht der Haushaltsansatz davon aus, dass der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer auf Vorjahresniveau verharrt. 
    Im Bereich der Gewerbesteuer erwarten wir ebenfalls weniger Einnahmen als im Vorjahr. Erste Rückzahlungsbescheide wurden erstellt, was sich negativ aus diesen Sektor auswirkt. Dies gilt auch für weitere Einkunftsarten wie z. B. den Gemeindeanteil an der Grunderwerbssteuer.
  • All diese Entwicklungen treffen mit Wucht auf steigende Kosten in den Bereichen der Energie, des Gebäudeunterhalts und insb. des Personals (=> Tarifsteigerungen). 
    Hilfreich ist hier, dass die Gemeinde konsequent den Weg des Energie-Sparens sowie der Nachrüstung von Liegenschaften z. B. mit PV-Anlagen beschritten hat. Nach einem sicher schwierigen Jahr 2024 wird dies ab dem Jahr 2025 deutlich positive Effekte generieren. 
    Nachdem für das Jahr 2024 unklar ist, wie sich die Energiekosten in Summe entwickeln, hat die Verwaltung den Betrag der sog. „allg. Deckungsreserve“ als Puffer spürbar erhöht. 
  • In der Rückschau ist es 2023 vermutlich letztmalig gelungen, die Rücklagen signifikant zu steigern. Die Gemeinde kann damit zum 31.12.2023 auf ein Polster i. H. v. rund 8,7 Mio. EUR zurückgreifen, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um rund 1 Mio. EUR entspricht. Zum Vergleich: Per 01.01.2020 betrug die Rücklage 3.249.613,57 EUR.
  • Weiterhin gilt – wenn auch mit deutlichen Einschränkungen: Türkenfeld geht schuldenfrei in eine wirtschaftlich sicher herausfordernde Zeit und ist gleichzeitig in der Lage, wichtige Zukunftsprojekte trotz vermeintlich ungünstigerer Rahmenbedingungen zu realisieren (siehe Projektliste). 
  • Eine Art „Rettungsanker“ im Vergleich zu anderen ähnlich großen Kommunen war im Jahr 2023 erneut die Gewerbesteuer, wo Türkenfeld – maßgeblich getrieben durch zwei „großer Player“ - ~ 2,5 Mio. EUR einnehmen konnte (dennoch: weniger als im Vorjahr!). 
    Für das Jahr 2024 gehen wir davon aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen bei ~ 2 Mio. EUR liegen werden (damit – 500 TEUR). Eine belastbare Prognose ist hier nicht möglich, da einzig und allein die Jahresabschlüsse der Gewerbesteuerzahler Auskunft über die Steuerhöhe geben und diese erst im Laufe des Jahres erstellt werden. 
  • Viele andere Einnahmearten lagen 2023 im Plan bzw. leicht darunter, was insbesondere i. B. auf die Einkommenssteuerbeteiligung als wichtigste Einnahme bedenklich stimmt.
  • Auf der Ausgaben-Seite konnte 2023 – gerade im laufenden Betrieb – der konsequente Sparkurs fortgesetzt werden; gerade die Haushaltsansätze für Gebäudebewirtschaftung sind aufgrund der Energiepreise aber überzogen worden.  
  • Aus dem Jahr 2023 sind noch verschiedene Zahlungen offen, die – aufgrund fehlender Rechnungsstellung – nicht mehr in 2023 geleistet werden konnten. Diese sind in den Haushalt 2024 aufgenommen (z. B. Schlussrechnung Ausbau Bahnhofstraße Teil I, …). 
  • Aufgrund der hohen Steuerkraft und dem deutlich steigenden Finanzbedarf des Landkreises muss die Gemeinde eine erneut deutlich höhere Kreisumlage an den Landkreis im Jahr 2023 abführen (2022:  2.095.589 Euro; 2023:  2.618.000 Euro). 
    Hier ist festzuhalten: Durch den steigenden Bedarf an weiterführenden Schulen, dem geplanten Bau eines Landkreis-Notfall-Lagers und vieler anderer Pflichtaufgaben wird der Finanzbedarf des Landkreises auch in den Folgejahren steigen und eine weiter steigende Rolle im Bereich der gemeindlichen Ausgaben einnehmen. Die durch den Landkreis geschaffenen bzw. zu schaffenden neuen Einrichtungen kommen allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises zu Gute. Finanziert werden müssen sie folglich durch das Solidar- bzw. Umlageprinzip. 
  • Gleichzeitig schmerzt die Tatsache, dass ebenfalls aufgrund der hohen Steuerkraft die staatlichen Schlüsselzuweisungen radikal sinken (2022:  280.584 Euro; 2023: 14.632 Euro; 2024: vsl. 0 Euro).  
  • In den kostenintensiven Bereichen Wasserversorgung und Abwasser erscheinen die derzeit geltenden Gebühren auskömmlich. Zugleich stehen hier, wie dem Gemeinderat bekannt, hohe Investitionen an und es zeigen sich mehr und mehr drängende Handlungsbedarfe. 
  • Für den Bereich der Kinderbetreuung (Krippe, Kindergarten, OGTS) nutzt die Gemeindeverwaltung konsequent alle staatlichen Fördermöglichkeiten aus. Auch wurde vom Gemeinderat ein Gebührenanpassungsmodell beschlossen, das ab dem Jahr 2024 vollends greift. Trotzdem wird der Gemeindeanteil am Defizit der Einrichtungen unweigerliche weiter steigen. 
  • Eine Erhöhung der Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 analog zu vielen anderen Kommunen unumgänglich sein. Eine Erhöhung der Gewerbesteuer ist indes nicht vorgesehen. 
    nachrichtlich: Grundsteuer A 300 (Lkr.-Schnitt FFB 310) | Grundsteuer B 300 (Lkr.-Schnitt FFB 322) | Gewerbesteuer 340 (= Lkr-Schnitt). 
    Wichtig: Es war der Wunsch des Gemeinderats bei der Beratung des Sachverhalts „Grundsteuer“ im letzten Jahr, eine etwaige Erhöhung nicht für das Jahr 2024 ins Auge zu fassen sondern bis 2025 zu warten. Die Verwaltung wird vor der Sommerpause 2024 einen entsprechenden Beschlussvorschlag einbringen. 
  • Der vom Gemeinderat beschlossene konsequente Investitionskurs wird im Jahr 2024 stringent fortgesetzt. Eine Auflistung der Maßnahmen und Projekte für das Jahr 2024 sowie die Folgejahre befindet sich im Anhang. Dabei wird auch bewusst auf Maßnahmen ein Fokus gelegt, die durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden bzw. zu Mehreinnahmen in der Zukunft führen. 
  • Wie aus der Projektübersicht ebenfalls ersichtlich, stehen ab dem Jahr 2024 erhebliche Mittelabflüsse aus der Rücklage an
    Z. B. in Folge kostenintensiver Projekte wie der Ertüchtigung der Kläranlage, den Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser und Abwasser, diverser Bauprojekte & mehr.
    Die Gemeinde ist in der Folge zwingend auf Mittelzuflüsse in Form von ab den Jahren 2025 geplanten Grundstücksverkäufen bzw. der Weiterentwicklung der Gewerbestrukturen (vgl. Umzug Hundesportgelände) angewiesen. 
  • Nachdem der gesamtwirtschaftliche Ausblick für unser Land derzeit als sehr verhalten bis negativ einzustufen ist, Kosten eklatant steigen und Einnahmen bestenfalls stagnieren, sehen Kämmerin und Bürgermeister mit Bedenken den Haushalten der Folgejahre entgegen. Positive (Investitions)-Akzente werden nur noch gesetzt werden können, wenn gleichzeitig z. B. über Grundstücksgeschäfte nennenswerte Einnahmen generiert werden. In den Folgejahren wird darüber hinaus vermutlich eine Debatte über sog. „Freiwillige Leistungen“ bzw. Dinge, die „über gesetzlich vorgeschriebenen Normmaßen“ liegen nicht ausbleiben können. 

Rückschau auf das Jahr 2023: 
Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2023 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis): 

       
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2023 stellt sich die Lage wie folgt dar: 


Stand der Schulden per 01.01.2023:                                 0 EUR

Stand der Rücklage per 01.01.2022:                                 5.877.545,32 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2023:                                 7.685.140,28 EUR
Voraussichtlicher Stand der Rücklage per 01.01.2024:                8.762.379,19 EUR



Geplante Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2024:






Geplante Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2024:
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2024 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2024 (= meist Vermögenshaushalt): 
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten handelt es sich teils um fiktive Schätzungen / Annahmen. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Investitionen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden. 


In Summe sind in den kommenden Jahren gem. der Liste Investitionen in Höhe von ~ 21 Mio. EUR geplant (bei Mittelrückflüssen in Höhe von ~ 14 Mio. EUR). 

WICHTIG ZU WISSEN:
  • Wie oben geschrieben, befinden sich die Projekte in unterschiedliche Reifegraden. Sprich: Die Qualität der Kostenschätzungen, etc. variiert je Projektphase. Teilweise werden zwangsläufig Anpassungen an der Projektliste notwendig sein.
  • Bzgl. der Projekte 2024 (und damit Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist anzumerken, dass manch größere Ausgabenpositionen (z. B., Schwimmbad, …) abhängen sind z. B. von bewilligten Förderanträgen, genehmigten Bauanträgen, …
  • Langfristig wird mind. temporär eine Kreditfinanzierung verschiedener Investitionen unumgänglich sein. 





Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2024 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2024 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden. 

Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen): 


1300.7000
100,00 €
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)

1300.7180
300,00 €
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)

 
200,00 €
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)

3330.7000
10.200,00 €
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)    
Antrag v. 29.11.2023 
3330.7000
3.526,00 € 
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036) 
Antrag  v. 05.12.2023   
3330.7000
300,00 €
Sonstige Unterstützung f. musikalische Veranstaltungen

3500.7000
1.500,00 €
Brucker Forum (1900)     
Antrag  v. 14.11.2023 
3600.7000
500,00 €
Obst- und Gartenbauverein (2774)
 
3600.7000
100,00 €
Landesbund für Vogelschutz FFB                             
Antrag 04.12.2023
4320.7000
10.000,00 €
Ökumenischer Sozialdienst  (GR-Beschluss 15.02.2023)

4600.7000
2.000,00 €
Kinder- und Jugendförderverein (3274)  für Jugendraum/-Kino 
Auf Abruf   
4700.7000
100,00 €
Caritas / Fachstelle f. pflegende Angehörige  (2873)                 
Antrag 4.8.2022
 
200,00 €
Frauennotruf (1903)                                                 

 
200,00 €
Donum vitae (980)                                                     
 
 
200,00 €
Hosdiam Hospizverein (5170)
  
 
200,00 €
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
   
 


  
5500.7000
8.000,00 €
TSV Türkenfeld  (843)   Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
Antrag ohne €
 
500,00 €
Schützenverein Türkenfeld (1514)                       
Antrag ohne €   
 
500,00 €
Schützenverein Zankenhausen (1887)

 
200,00 €
Hundesportverein (809)
  
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2024: 
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einem sog. V-Konto durch die Kasse gesammelt und sodann über eine eigene Haushaltsstelle dargestellt (vgl. GR-Beschluss dazu). 


Exkurs III: Schulverbandsumlage: 

Aufgrund tw. rückläufiger Schülerzahlen sowie steigender Personalkosten entwickelt sich der Haushalt des Schulverbandes leider unerfreulich, wie nachfolgende Zahlen belegen: 

Die allgemeine Schulverbandsumlage entwickelt sich vsl. wie folgt: 
2021:  2.855,36 €
2022:  2.643,02 €
2023:  2.581,98 €
2024:  3.131,00 €

Die Umlage Schülerbetreuung – OGTS ist erheblich angestiegen, was vor allem an den gestiegenen Personalkosten liegt (ca. 16 Schüler weniger). 
Diese Umlage betrifft hauptsächlich Türkenfeld
2021:   613,98 €
2022:   280,95 € (Zahl verwässert durch Pandemie-Effekte)
2023:   641,19 € 
2024:   955,17 €  

Die Umlage für die Schülerbeförderung beträgt:
2021:  120,42 €
2022:   - 112,33 € 
2023:  165,95 €  
2024:  140,87 €

Umlagen an den Schulverband 2023 in Summen: 
Türkenfeld      547.890 €
Moorenweis   129.661 €
Grafrath            71.308 €
Kottgeisering    45.271 €
Alle Zusammen:                 794.132 €

Umlagen an den Schulverband 2024 in Summen: 
Türkenfeld      631.322 €
Moorenweis   186.529 €
Grafrath            90.814 €
Kottgeisering   51.552 €
Alle Zusammen:                 960.217 €



Beschlussvorschlag:

Beschluss 1: 
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2024 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.


Beschluss 2:

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.937.450  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 8.599.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2024 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2024 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil). 

Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 10.937.450  Euro beschlossen.

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2024 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 8.599.500 Euro beschlossen.

Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2023)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 9

Pressetaugliche Texte

Unterjährig eingehende Spenden für gemeinnützige Zwecke werden jeweils unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat eingenommen.

Die Gemeinde-Kasse stellt einmal jährlich alle vorbehaltlich eingenommenen Spenden zusammen.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2023 bis 31.12.2023 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2023 bis 31.12.2023 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Bauleitplanung: Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für die Grundstücke Fl. Nrn. 132 + 132/2, Gemarkung Zankenhausen; Abstimmung über 4 Varianten für das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 10
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat hat, wie bekannt, einstimmig die Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ auf den Weg gebracht. Vor einer weiteren Ausarbeitung der Abwägungsbeschlüsse, etc., benötigt das beauftrage Planungsbüro eine Richtungsentscheidung des Gemeinderats hinsichtlich der vom Gremium favorisierten Bebauungsvariante. Nachfolgend werden vier Varianten dargestellt, wobei auch die jeweiligen Sichten der Eigentümer widergegeben werden.

Die Verwaltung bittet um eine Entscheidung des Gemeinderats.


Variante 1:
4 kleinere Einfamilienhäuser (Grundfläche jeweils max. 120 m²)
Lösung wird von Antragsteller favorisiert; Eigentümer des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks haben eine klar anderslautende Meinung; Landratsamt favorisiert diese Lösung ebenfalls nicht. 


Variante 2:
2 größere Baukörper (z. B. je ein Zweifamilienhaus, Grundfläche jeweils max. 150 m²)
Lösung wird von Eigentümern des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks grds. bevorzugt – Zufahrt wird aber von Pleitmannswanger Straße gewünscht (gilt für alle Varianten); Antragsteller „könnte damit leben“; Landratsamt unterstützt Lösung grds., wobei in jeder Lösung auf einen versiegelungsschonenden Umgang mit Flächen (Zufahrten, Garagen, …) zu achten wäre. 


Variante 3 (*):
2 größere Baukörper versetzt (z. B. Doppelhaus, Grundfläche jeweils max. 170 m²)
Haltungen wohl analog zu Variante 2, wobei der Vorteil darin bestünde, dass Sichtachsen noch besser erhalten bleiben könnten; flächenökonomisch beste Lösung. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann diese Lösung grds. unterstützt werden, weil durch den Versatz der Baukörper ein besserer Abrundungscharakter entsteht. Bzgl. der Frage der Erschließung des oben liegenden Grundstücks besteht Gesprächsbereitschaft, wobei bei einer Zuwegung über die Pleitmannswang Straße div. Anforderungen an Brandschutz, etc. zu stellen sind.  




Variante 4:
2 kleinere Einfamilienhäuser im Norden (Grundfläche jeweisl max. 120 m²)
1 größeres Ein- bzw. Zweifamilienhaus im Süden (Grundfläche max. 140 m²)
Ursprünglicher Vorschlag des Landratsamtes, wobei Eigentümer des ebenfalls von der möglichen EBS betroffenen Nachbargrundstücks kein Interesse an zwei Baufenstern haben; Antragsteller strebt höhere bauliche Nutzung seiner Fläche an.
Für das südliche Grundstück würde diese Variante aufgrund der Firstausrichtung nachteilig wirken, sofern hier 2 WEs realisiert werden. 





Zum Sitzungsverlauf:
Die (Mit)-Eigentümerin des betroffenen nördlichen Grundstücks bemängelt i. R. d. „Fragestunde“ die in ihren Augen unzureichende Einbindung ihrer Person. Der Bürgermeister erläutert daraufhin den in den Augen Verwaltung stattgefundenen Dialog-Prozess (persönliche Treffen, Mailverkehr, tel. Austausch, …) sowohl mit der Miteigentümerin wie auch deren Anwalt. Die Miteigentümerin formuliert den Wunsch, eine fünfte Variante zur Abstimmung zu stellen. Der Bürgermeister greift diesen Vorschlag auf. 

Folglich stimmt das Gremium über eine Variante 5 ab. Diese sieht vor, auf beiden betroffenen Grundstücken jeweils den Bau eines Einfamilienhauses zuzulassen und auf eine weitergehende bauliche Nutzung zu verzichten. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante XX“ fortzuführen. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 1“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 2“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 3“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 4“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 11

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt, das weitere Verfahren auf Grundlage der Planungsidee „Variante 5“ fortzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

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11. Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld, Richard-Wagner-Str. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“.
Alle Festsetzungen werden eingehalten.


Das bestehende Wohnhaus soll aufgestockt werden (rot dargestellt), um eine weitere Wohneinheit
im OG und DG zu schaffen.

Die neue Firsthöhe liegt bei 10,34 m.







  
  

Das Grundstück hat eine Größe von 1.066 m². Die Grundfläche des Wohnhauses
beträgt 183,78 m². Die GRZ I beträgt 0,20. Die GRZ II beträgt 0,28. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen geplant

Zusätzlich zur bestehenden Garage werden auf dem Grundstück 3 PKW-Stellplätze hergestellt. Sie entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Grundstück zu liegen. 


In einem Begleitschreiben (siehe Anhang) an das Landratsamt erläutert der Planer seine 
Planung mit Abtreppung auf der Südseite (Hangseite).
Er verweist auf zurückliegend genehmigte Planungen (mit 3-Geschossigkeit) in Türkenfeld. 
Dort wurde ebenfalls mit einer Abstufung (Abtreppung) im Hangverlauf gearbeitet. 
Ebenso werden weitere genehmigte Referenzobjekte im Gemeindegebiet (ohne die vom LRA 
gewünschte Abstufung) als Beispiele herangezogen.

In den Planzeichnungen wird das Bauvorhaben im Modell dargestellt.











Weitere Bauzeichnungen und Berechnungen befinden sich im Anhang.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Vor dem Hintergrund der genannten Präzedenzfälle (mit 3-Geschossigkeit) und aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Abtreppung am Hangverlauf der Südseite eine gelungene / vertretbare Planungsvariante. Eine genaue Prüfung erfolgt jedoch durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Genehmigungsbehörde.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses um eine weitere Wohneinheit und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Bauantrag: 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses / hier: Änderung der Zahl der Wohneinheiten von 5 auf 8), St. Ottilien Straße 13, Fl. Nr. 1394/4, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 23.11.2022 ö 8
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 21.06.2023 ö 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 12

Pressetaugliche Texte

Das 1.009 m² große Grundstück liegt im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Derzeit ist es mit einem Altbestand bebaut. 

Zum ursprünglichen Bauantrag mit 5 Wohneinheiten wurde das Einvernehmen in der GR-Sitzung vom 21.06.2023 erteilt. Das LRA hat die Baugenehmigung dazu am 11.10.2023 erteilt.

Der Bauherr plant nun die Errichtung des Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten. 

Die Kubatur des Gebäudes entspricht bis auf eine Änderung im KG dem genehmigten Bauantrag.
Die Raumaufteilung ändert sich und der süd-westliche Kellerraum wird um 1 m x 4,54 m erweitert. Im EG wird darüber mit einer Alu/Glaskonstruktion die Belichtung gesichert.




Im EG entstehen zwei barrierefreie Wohnungen, weshalb nun auch ein Aufzug vom KG bis ins OG geplant ist.

Die GRZ I bleibt bei 0,21. Die GRZ II erhöht sich von 0,45 auf 0,47 ggü. dem genehmigten Plan mit 5 WE.

Auf dem Grundstück werden insg. 10 Stellplätze gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde nachgewiesen - 8 Stück für die Wohneinheiten + 2 Stück für Besucher. 

Weitere Bauzeichnungen und Berechnungen befinden sich im Anhang.

Nach Meinung der Verwaltung sind die bauräumlichen Änderungen marginal. Die Stellplatzanforderungen werden erfüllt, weshalb das Einvernehmen grds. erteilt werden kann. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (hier: Änderung der Wohneinheiten von 5 WE auf 8 WE) auf dem Grundstück „St. Ottilien Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4  Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat die 1. Tektur zum Neubau eines Mehrfamilienhauses (hier: Änderung der Wohneinheiten von 5 WE auf 8 WE) auf dem Grundstück „St. Ottilien Straße 13“, Fl. Nr. 1394/4  Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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13. Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 13

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen befindet sich teilweise im Innenbereich von  Zankenhausen. Es ist im Norden nach § 34 BauGB (Mischgebiet) und im Süden nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.




Mit diesem Vorbescheid soll beantwortet werden, ob auf dem Grundstück Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen der eingeschossige südliche Anbau 
a) mit den Ausmaßen ca. 7,25 x 5,00 m 
b) mit der GRZ + 50% : 0,265
c) mit der GFZ: 0,146
als Notwendigkeit für einen altengerechten Umbau des best. Gebäudes planungsrechtlich zulässig ist.




In seiner Begründung (siehe Anlage) verweist der Planer auf das westliche Wohngebäude Pleitmannwanger Str. 10, die im Verfahren befindliche Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ und den § 35 Abs. 1  Satz 4. 

Weitere Planunterlagen und Berechnungen befinden sich im Anhang.


Stellungnahme der Verwaltung:
Durch die beiden geplanten südlichen Baufenster in der Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ und die Bebauung in der Pleitmannswanger Straße 10a kann auf der Pleitmannswanger Str. 12 im Bereich des angefragten Anbaus eine Baulücke – Teil des Bauzusammenhangs – entstehen.

Erst wenn die Einbeziehungssatzung „Seeblickstraße“ in dieser Form rechtskräftig ist, spricht gemeindeseitig nichts gegen den Anbau im Ausmaß 7,25 x 5,00 m. Einer GRZ von 0,265 und einer GFZ mit 0,146 kann zugestimmt werden. Da sich der Anbau nichts desto trotz im Außenbereich befindet, ist die Beurteilung der Genehmigungsbehörde ausschlaggebend.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12“ nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann in Aussicht gestellt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag „Antrag auf Vorbescheid: Herstellung einer altengerechten Wohneinheit mittels Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses und einem eingeschossigen Anbau in Holzmodulbauweise, Fl. Nr. 136 Gemarkung Zankenhausen, Pleitmannswanger Str. 12“ nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB kann in Aussicht gestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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14. Antrag auf Vorbescheid: Errichtung von zwei Freiflächen Photovoltaikanlagen, Fl. Nrn. 945, 945/1 Gemarkung Türkenfeld, sog. "Zigeunerberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 14

Pressetaugliche Texte

Mit diesem Antrag wird eine formlose Bauvoranfrage für zwei Solarparks / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße gestellt (Ackerfläche ca. 3,3 ha und Wiese ca. 2,75 ha) mit einer Gesamtgröße von 60.585 m².
Aufteilung: Flurnummer 945 mit 39.004 m² Flurnummer 945/1 mit 21.581 m².

 

Nähere konkrete Angaben werden nicht gemacht und Fragen werden nicht gestellt.


Allgemein:
Freiflächen-PVA fallen nicht unter die privilegierten Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 und sind auch nicht als sonstige Vorhaben nach § 35 Ab.2 BauGB planungsrechtlich zulässig (Ausnahmen z.B. Nähe Bahnlinie, Autobahn etc.). Sie bedürfen daher einer Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes).

Grundsätzlich ist es üblich VOR der Einleitung eines formellen Verfahrens zur Bauleitplanung folgende vorbereitende Projektschritte zu klären:

  1. Besteht überhaupt Interesse im Gemeindegebiet weitere Flächen für Photovoltaikanlagen auszuweisen (Planungshoheit der Gemeinde)
  2. Sicherung der benötigten Grundstücksflächen 
  3. Abschluss einer Kostenübernahme-Vereinbarung bzgl. sämtlicher Planungskosten
  4. Grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats zum Abschluss eines "Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Freiflächenanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2021" (=> sichert der Gemeinde einen jährlichen finanziellen Anteil an den Erlösen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen

Grundsätzlich hat sich die Gemeinde Türkenfeld in der Vergangenheit offen für derartige Projekte gezeigt, was die beiden bereits realisierten Anlagen und die weiteren zwei laufenden Verfahren zu Freiflächen-PVA beweisen. Wichtig war bei den zurückliegenden Entscheidungen immer die Frage, inwieweit sich die geplante Anlage in der Gesamtschau in die Landschaft einfügen und dabei auch Rücksicht auf Natur- und Umweltschutz sowie Aspekte der Naherholung, etc. nehmen.  

Angesichts der steigenden Zahl an Vorhaben dieser Art sollte der Gemeinderat nun auch überlegen, inwieweit – unter Beachtung der Priviligierungsaspekte (z. B. Nähe zur Bahnlinie) – Konzentrations- bzw. Potentialflächen für Freiflächen-PV-Anlagen unabhängig von konkreten Anträgen definiert werden sollten.  In diesem Fall wäre der heutige Antrag zunächst abzulehnen und ein Konzept auszuarbeiten, was entsprechend Zeit in Anspruch nimmt. In dieses Konzept sollte auch einfließen, dass Stand heutiger Regelungen auf dem Gemeindegebiet KEINE Windkraftanlagen entstehen können. Insofern muss das Ziel eine stärkere Nutzung der PV-Technologie sein. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat lehnt die geplante Entwicklung mit zwei Solarpark´s / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße, Fl. Nrn. 945 und 945/1, Gemarkung Türkenfeld, bis auf Weiteres ab. In nächster Zeit soll zunächst ein Gesamtkonzept bzgl. möglicher Konzentrations- bzw. Potentialflächen erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.



Alternativbeschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen, da wesentliche Informationen zum geplanten Vorhaben (konkrete Dimensionierung der Anlage / angestrebte technische Umsetzung / Einsatz Speichertechnologie ja bzw. nein. / …) fehlen. 

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt die geplante Entwicklung mit zwei Solarparks / Freiflächen Photovoltaikanlagen auf zwei landwirtschaftlichen Flächen am Zigeunerberg in der Nähe der Moorenweiser Straße, Fl. Nrn. 945 und 945/1, Gemarkung Türkenfeld, bis auf Weiteres ab. In nächster Zeit soll zunächst ein Gesamtkonzept bzgl. möglicher Konzentrations- bzw. Potentialflächen erstellt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Hierüber wird nicht abgestimmt, da nach einer Diskussionsrunde nur der Alternativbeschlussvorschlag in Frage kommt.

Beschluss 1:  Alternativbeschlussvorschlag:
Der Gemeinderat verweigert sein Einvernehmen, da wesentliche Informationen zum geplanten Vorhaben (konkrete Dimensionierung der Anlage / angestrebte technische Umsetzung / Einsatz Speichertechnologie ja bzw. nein. / …) fehlen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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15. Formlose Bauvoranfrage bzw. Projektidee bzgl. der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale auf Flurnummer 718/4 Gemarkung Türkenfeld / hier: Beschlussfassung durch den Gemeinderat zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö beschließend 15

Pressetaugliche Texte

Mit Schreiben vom 19.01.2024 wenden sich die Eigentümer der Flurnummer 718/4  mit folgenden Anliegen an die Gemeinde (Auszug aus dem Schreiben, das dem Bürgermeister persönlich übergeben wurde und inhaltlich erläutert wurde):

Die einleitend in dem Schreiben geäußerte Bitte nach Herstellung einer öffentlichen Zufahrt wird als laufende Verwaltungsangelegenheit behandelt. Stand heutiger Erkenntnisse besteht ein Anspruch auf die Ermöglichung einer öffentlichen Zufahrt.

Darüber hinaus bitten die Antragsteller in dem Schreiben um eine Rückmeldung aus dem Gemeinderat, inwieweit die Gemeinde Interesse an der Errichtung einer Biomasse-Heizzentrale auf der o. g. Flurnummer hat. Hintergrund der Anfrage ist die Tatsache, dass die Flächen-Eigentümer von Flurnummer 718/4 bzw. deren potentielle Rechtsnachfolger unternehmerisch in dieser Branche bereits tätig sind. Die Antragsteller wären bei positiver Rückmeldung aussagegemäß bereit, in einem Kooperationsmodell (auf eigene Kosten) eine solche Anlage zu errichten und zu betreiben. Zu sehen wäre das Projekt zunächst unabhängig von der Baulanderschließung „Saliterstraße Nord“, weil aussagegemäß auch Bestandsgebäude an ein mögliches Nahwärmenetz angeschnlossen werden könnten und auch „mit wenigen Abnehmern begonnen werden könnte“. Natürlich wären aber auch Bauherren im Geltungsbereich des angedachten Bebauungsplans „Saliterstraße Nord“ potentielle Kunden. 

Abbildung: Einordnung der Fläche in den aktuell gültigen Flächennutzungsplan (siehe rosa markierte Parzelle). Wichtig: Die Parzelle liegt auf einer lt. FNP Stand heute rein landwirtschaftlichen Fläche.



Abbildung: Eingereichte Standortskizze des Antragstellers mit Darstellung der Zufahrtssituation. 



Abbildung: Reinzeichnung des Grundstücksgrenzen-Verlaufs. 

Einschätzung der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung deckt sich das Ansinnen der Antragsteller grundsätzlich mit den Zielen der Bundesregierung, wonach zukünftig z. B. durch die Nutzung von Nahwärmenetzen Synergien sowohl i. B. auf umwelttechnische Aspekte wie auch wirtschaftliche Ansätze forciert werden sollen.
Sollte eine derartige Anlage realisiert werden, ist immer eine weitergehende Verständigung und Schaffung vertraglicher Grundlagen im Zusammenspiel mit der Gemeinde nötig (Nutzung von Straßen für Wärmeleitungen, …).
Die Parzelle liegt Stand heute gemäß gültigem Flächennutzungsplan ausserhalb eines zur Bebauung vorgesehenen Gebiets, wobei für Heizanlagen, etc. wohl Sonderregulungen Anwendung finden können (=> offen).
Aus verkehrsplanerischer Sicht problematisch wird die angedachte Zufahrtssituation zur Anlage gesehen. Die Anlage, die vermutlich auch mittels regelm. LKW-Verkehr beschickt werden müsste, kann nur über eine schmale und rein durch Wohngebiet führende (kurvenreiche) Straße erreicht werden. Zudem ist die in den oben dargestellten Abbildungen geplante Zufahrt auf Privatgrund ebenfalls verwinkelt (breite der Zufahr dort: 6 Meter; einbiegende Kurve auf Fl. Nr. 718/4 kommend von öff. Grund de facto rechtwinklig).
Zu klären ist auch, ob eine solche Anlage in unmittelbarer Nähe zu bebauten Strukturen bzgl. Emmissionschutz, etc. genehmigungsfähig ist und wie sich das Projekt in die unmittelbare Umgebung gut einfügt.

Es obliegt dem Gemeinderat zu entscheiden, ob die vorgestelle Projektskizze weiter verfolgt werden soll. 


***

Einschätzung aus dem AK Energie:
1. Standort
Die Größe des Gebäudes und die Straßenanbindung finde ich problematisch

2. Holz für Energieerzeugung
- Holz ist langfristig ein knappes Gut, von dem nur die wirklich nicht anders nutzbaren Teile verheizt werden sollten
- Jetzt gibt es sicher noch viel Schadholz (Käfer, Sturm etc.) Mit Ende der großen Fichtenwälder wird sich Knappheit bilden
- Schon heute wird in vielen Heizwerken Holz aus Osteuropa verwertet

3. Wärmenetze
Um Wärmenetze wirtschaftlich betreiben zu können, ist der Wärmeabsatz pro Meter Leitung entscheidend.
Damit sind Wärmenetze in erster Linie in Verdichtungsräumen (große Wohnungsbestände etc.) sinnvoll. 


4. Technik
In der Anfrage ist die Rede von "Kraft-Wärme-Kopplung in einem thermodynamischen Prozess". 
Das wäre dann keine Hackschnitzelheizung sondern vermutlich eine Holzvergasung, die dann mittels Motor Strom und Wärme erzeugt. 
Leider fehlt in der Anfrage des Bauwerbers der Hinweis auf die beabsichtigte Leistung der Stromerzeugung. 
Derartige Anlagen werden m.W. ganzjährig - nicht nach Wärmebedarf - betrieben. 
Wie dabei eine Energiebereitstellung "klimapositiv" sein soll, erschließt sich mir nicht. 

5. Fazit
Der Standort ist hinsichtlich Erschließung und Wärmeabsatz nicht geeignet.
Ein Wärmenetz mit Biomasse ist für ein Neubaugebiet mit Einzelhäusern weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll. 
Eine Anlage dieser Größe und Technik ist als Gewerbebetrieb anzusehen, der auch in ein dafür passendes Gebiet gehört. 
Die Aussage, dass "auch mit wenigen Abnehmern begonnen werden könnte" läßt den Schluß zu, dass die Wärmeabgabe nur ein Nebenprodukt der Anlage ist. 
Wäre die Wärmeversorgung der Kern der Anlage, müßten erst größere Wärmeabnehmer gefunden werden, bevor mit einem Bau begonnen werden könnte.


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat steht dem geplanten und von den Antragstellern grob skizzierten Projekt grundsätzlich offen gegenüber. Der Bürgermeister wird beauftragt, in weitergehende Gespräche einzutreten. 

Beschluss

Der Gemeinderat steht dem geplanten und von den Antragstellern grob skizzierten Projekt grundsätzlich offen gegenüber. Der Bürgermeister wird beauftragt, in weitergehende Gespräche einzutreten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

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16. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 16

Pressetaugliche Texte

Bauvorhaben: 
Verlagerung des Hundesportgeländes mit Neubau einer Hütte bzw. Lagermöglichkeit
Bauort Hausener Feld, Türkenfeld; Fl. Nr. 67 Gemarkung Türkenfeld
Auf der Grundlage des GR-Beschlusses vom 29.11.2023 (TOP 3.) öff) wurde das Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt.


Bauantrag „Neubau eines Havarierückhaltebecken“ Fl. Nr. 497  Gemarkung Zankenhausen, Kapellenstr. 2, Pleitmannswang wurde vom LRA genehmigt.


Anzeige der Beseitigung:
Fl. Nr. 543/2 Gemarkung Türkenfeld, Zankenhausener Str. 10

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg: Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an den vorbereitenden Untersuchungen "Ortsmitte Greifenberg" gem. § 137 und § 139 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
In den Jahren 2017 bis 2019 hat die Gemeinde Greifenberg ein IKEK (Integriertes und interkommunales Ortsentwicklungskonzept) in interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden Schondorf und Utting am Ammersee erarbeiten lassen. Hier wurden die Themenfelder Flächenpotenziale, Gemeinbedarf/ Soziales/Sport, Tourismus/Freizeit/Kultur, Mobilität sowie vertiefende Betrachtungen zu Ortsbild und Baustruktur, Nutzungen, Freiraum- und Grünstruktur, Ziele und Handlungsfelder zu den jeweiligen Ortsmitten behandelt. Hieraus wurden Handlungsfelder und Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersichten abgeleitet. Mit dem Ziel als nächsten Schritt ein Sanierungsgebiet förmlich abzugrenzen, wurde in der Gemeinderatssitzung am 02.08.2022 der Einleitungsbeschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB gefasst und die Durchführung beauftragt. Auf die im IKEK erarbeiteten Ziele und Maßnahmen wird im Rahmen der Untersuchungen mit Fokus auf die Ortsmitte aufgebaut, die Maßnahmen werden im Sinne der Sanierung gefiltert und konkretisiert.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: Gemeinde Greifenberg | Sanierungsgebiet (greifenberg-ammersee.de)

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg: 12. Änderung des BP "Gereuth", hier Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan „Gereuth“ stammt aus den 1990er Jahren und hat im Laufe der Jahre zahlreiche Änderungen erfahren. Die Änderungen bezogen sich häufig auf einzelne Grundstücke und die Anordnung von Garagen und Stellplätzen. Es liegen der Gemeinde derzeit weitere Anträge zu Um- und Neubauten bezüglich Nachverdichtungen von Eigentümern aus dem Gebiet vor, welche nicht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen. Der Gemeinderat hat nun anlässlich dessen den Umgang mit den Anträgen diskutiert und in seiner Sitzung am 23.06.2022 die 12. Änderung im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans beschlossen. 
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: 
https://www.greifenberg-ammersee.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/aufstellungsverfahren 

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17. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024 31.01.2024 ö 17

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Finale Fassung der Ausführungsplanung beschlossen. 
Zuschuss-Situation ALE weiter offen. Damit vsl. im Jahr 2024 leider KEINE Bauaktivitäten.   
2.        Sanierung Schwimmbad: Weitere Fachplanerleistungen wurden – wie vom GR beschlossen – vergeben; Bauantrag wurde beim LRA eingereicht und ist in Prüfung.  
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Planungsphase II finalisiert. Anlieger- und Bürgerbeteiligung hat am 08.11.203 stattgefunden. 
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Finale Auslegungsrunde läuft – Befassung in März Sitzung 2024 geplant.   
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: Auswertung der Rückläufe aus der Beteiligungsrunde läuft -  Befassung in März Sitzung 2024 geplant.      
6.        Freiflächen-PV-Anlage „Alter Brenner“: Verfahren soll lt. Stadtwerken FFB demnächst fortgesetzt werden.     
7.        Freiflächen-PV-Anlage „Brandenberger Feld“: Finale GR-Befassung demnächst geplant.      
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beteiligungsrunde abgeschlossen; Auswertung läuft. 
9.        Verlagerung Hundesportgelände: Bauantrag eingereicht; Vereinbarungen mit Vereinsstrukturen geschlossen; Freimachung des Baugeländes soll zeitnah starten.   
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023); Erstes Sanierungspaket (sog. Inliner) für 2024 durch den Gemeinderat beschlossen; Volumen: Circa 250 TEUR. 
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: Vorplanungsphase abgeschlossen; Kosten der Gesamtmaßnahme werden auf ~ 1 Mio. EUR geschätzt (aufgrund Preissteigerungen Technik-Komponenten +30%); Prioritäten-Liste soll erstellt werden. Beginn des Projekts abhängig von Rückäußerung Förderstellen (Bund & Land / Zuschussquote 30% beantragt => dauert vermutlich mind. noch 8 Monate).  
12.        Energieeffiziente Ertüchtigung Straßenbeleuchtung: 
Umsetzung abgeschlossen; erste Tranche Fördermittel zur Auszahlung angewiesen (Bund + Land); Projekt deutlich günstiger geworden als geplant. 
Kostenaufstellung über den Projektzeitraum:
       1. Kostenschätzung: ca. 295.000,- € (Leistungsphase 1)
       2. Kostenberechnung: 275.177,68 € (davon 232.837,48 € förderfähig) -> Summen für Förderantragsstellung
       3. Auftragswert Stadtwerke: 208.844,93 € (davon 171.902,19 € förderfähig)
       4. Abrechnung Stadtwerke: 185.385,32 (davon 155.774,38 € förderfähig)
       Aussage der Stadtwerke im Oktober (spätester Zeitpunkt um im Jahr 2023 Fördergelder anzufordern): Auftragswert wird erreicht -> entsprechende Fördergelder (gesamt ca. 90% von 171.902,19 €) angefordert -> Abrechnung dann doch deutlich unter Auftragswert -> wahrscheinlich teilweise Fördergeldrückzahlung
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Nach weiteren Gesprächen kann nun auf einen Austausch der Verglasungen im UG sowie einer Türe verzichtet werden, nachdem der Status quo fachlich als ausreichend erachtet wird. Dadurch werden rund 85.000 € eingespart. Neben kleineren Mängelbehebungen (bereits beauftragt bzw. bekannt) fehlt als letzter großer Baustein die Erneuerung der Lüftungsanlage (Planungsauftrag erteilt) sowie eine formelle Abnahme der Gewerke Elektro und Heizung/Sanitär, welches herausfordernd wird.
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.  
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Gerüst zur Behebung der Schneebruch-Schäden wurde aufgebaut; genaue Kostenschätzung soll demnächst erarbeitet werden.     
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Geplant im Rahmen der Ertüchtigung des Linsenmann-Innenhofs. 
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: Für 2024 liegt Förderzusage für weitere 100 Bäume vor. 
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Detailplanungen laufen; Umsetzungskonzept kann wg. Engpässen auf Seiten des Planers erst 2024 erstellt werden; anschl. Klärung Fördermittel und ggf. Ausführungsplanung ff. 
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen; erste Detailplanungsentwürfe in Diskussion mit der Förderstelle.  
26.         Ertüchtigung Straße „Augelberg“ sowie Straßen-Kleinsanierungsprogramm 2023: Augelberg abgeschlossen am 08.12.2023 / alle anderen vergebenen Aufträge werden im Jahr 2024 abgearbeitet; Rechnungseingang offen. Mängelbehebung noch ausstehend.  
28.        Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Anpassung Bebauungsplan läuft.  
29.        Ankaufsangebot Salettl: Nachfrage bei Diözese hat ergeben, dass das beauftragte Wertgutachten erst „Mitte 2024“ vorliegen wird. 
30.         Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planungsphase soll finalisiert werden; dann warten auf Fördermittel.  
31.        Windkraft im Gemeindegebiet: Aktuell keine Aussicht auf Umsetzungserfolg aufgrund aktualisierter Standortregeln.   
33.        Erneuerung Lüftung Schönbergaula: Detail-Planung angelaufen; Förderantrag gestellt. 
34.         Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Planungsauftrag i. R. d. November-Sitzung 2023 vergeben. Anlaufgespräch hat stattgefunden. Vermutlich Kostensteigerung von 110.000,- € auf 140.000,- € wg. u.A. kompletter Neubau der Be- und Entlüftungsschächte (sind undicht und stehen samt Elektronik voll Wasser). Suchschlitze zur genauen Verortung der Leitung notwendig.
35.         Kommunale Wärmeplanung: Verwaltung hat Antrag auf Bezuschusses der Erstellung der Planung im November 2023 gestellt; nun warten auf Rückmeldung der Förderstelle. 
36.        Installation PV-Anlagen und tw. Speicher auf weiteren gemeindlichen Liegenschaften: Wie vom Gemeinderat beschlossen, wurden Angebote für die Liegenschaften „Kinderkrippe“, „Schulturnhalle“ und „Schule“ eingeholt. Ergebnisse sollen in den kommenden Wochen vorliegen.
38.        Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024: Vgl. heutige Beschlussfassung
39.        Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Vgl. heutige Beschlussfassung. 
40.        Vorstudie „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Vgl. heutige Beschlussfassung.
41.        Einführung Baumkataster: Vgl. heutige Beschlussfassung.
42.        Bau Urnenstelen Friedhof Türkenfeld: Projekt in Vorbereitung / Entscheidungsvorlage für den Gemeinderat folgt.



Rekordbilanz beim Türkenfelder Christkindlmarkt
Auszug aus einer Mitteilung auf der Gemeindehomepage:
Über das beste Ergebnis aller Zeiten freuen sich die Organisatoren des Türkenfelder Christkindlmarktes. Unterm Strich erbrachte die zweitägige Veranstaltung einen Reingewinn von fast 8400 Euro - "so viel wie noch nie", sagt Bürgermeister Emanuel Staffler. "Wir konnten an jeden der beteiligten Vereine über 900 Euro ausschütten." Der Rathauschef vermutet, dass die Rekordumsätze nicht zuletzt mit den Rekord-Schneemassen zusammenhängen, die den Markt auf dem Türkenfelder Schlosshof Anfang Dezember in ein Winterwunderland verwandelten und zahlreiche Besucher anlockten.

Neben den Vereinen wird der Christkindlmarkt von der Gemeinde und den im Gemeinderat vertretenen Parteien auf die Beine gestellt. Staffler dankt vor allem Rathaus-Mitarbeiterin Jennifer Böhme und Musikvereins-Chef Gerhard Müller für die Organisation des Rahmenprogramms, Altbürgermeister Pius Keller für sein nach wie vor großes Engagement in Sachen Buden und Infrastruktur sowie Lydia Staffler für die Betreuung der Kasse und viele weitere Arbeiten im Hintergrund. "Ohne das große ehrenamtliche Engagement der vielen Helfer wäre die Veranstaltung nicht möglich", betont der Bürgermeister.




Windkraft in unserer Region: sog. „Vorranggebiete“ veröffentlicht – Annahme bestätigt, dass Türkenfeld hier (derzeit) keine Rolle spielt


Details: siehe  https://www.region-muenchen.com/fileadmin/region-muenchen/Dateien/Pdf_Downloads/Sitzungsunterlagen/Sitzungsunterlagen_2024/DS24_1_Praes_20240111.pdf 



Schaffung einer Zuwegung zur Hauptwasserleitung entlang des neu geschaffenen Weges „Türkenfeld Zankenhausen“ + Materialvorhaltung für Wasserrohrbrüche
Gemäß der Bitte der Stadtwerke Fürstenfeldbruck, die Hauptwasserleitung zugänglich zu halten, wird bis spätestens 29.02.2024 im Bereich des Gehölz-Saums entlang des neuen Weges Türkenfeld – Zankenhausen punktuell die derzeitige Bepflanzung entnommen. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Eigentümer des Waldes. Aufgrund ohnehin stattfindender Rodungsarbeiten am neuen Hundevereinsgelände konnten hier Synergien geschaffen werden. Zu erwähnen ist, dass nur rund die Hälfte der „Länge“ des Waldes mit Bäumen und Sträucher bewachsen ist. Vom Weg nicht sichtbar befindet sich auf der anderen Hälfte des „Waldes“ Gras und Schilf.

Eine weitere Bitte der Stadtwerke Fürstenfeldbruck hinsichtlich der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser war die Vorhaltung von Rohrmaterial, Schellen, etc.. Diese konnten mittlerweile beschafft werden und lagern in einem gemeinsamen Lager in Kottgeisering.



GR-Sitzung März muss vsl. auf den 20.03.2024 gelegt werden
Ein Update des Sitzungskalenders folgt. 




Dachrinnen-Austausch Schulgebäude / weitere Schäden an der Dachfläche festgestellt
Im Zuge des Austausches maroder Regenrinnen am Schulgebäude (vgl. GR-Beschluss) wurde festgestellt, dass auch an der Dachfläche selbst Schäden festzustellen sind. Diese Schäden können größtenteils durch den punktuellen Austausch von Dachplatten bzw. kleinere Maßnahmen behoben werden. Die Fachfirma schätzt es so ein, dass das Dach dann wieder „länger hält“. Nachdem jetzt gerade das (kostenintensive) Gerüst steht, hat der Bürgermeister i. S. von Synergien die Ausführung der Arbeiten direkt beauftragt. Sobald die Kosten feststehen (= nach Aufwand) erfolgt eine Information an den Gemeinderat und – je nach Auftragshöhe – die formelle Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung.




Friedhof Türkenfeld / Umsetzung eines dringenden Wunsches aus der Bevölkerung => Schaffung sog. Urnen-Stelen
Unmittelbar nach Übernahme des Friedhofs durch die Gemeinde wurde an den Bürgermeister von mehreren Seiten der Wunsch herangetragen, neue Bestattungsmöglichkeiten für Urnen zu schaffen. Genannt wurden dabei immer wieder sog. „Urnenstelen“, wie sie mittlerweile auch auf vielen ländlichen Friedhöfen zu finden sind. Die Verwaltung hat bereits begonnen, Angebote einzuholen. Ziel ist es, idealerweise noch in diesem Jahr eine solche Bestattungsmöglichkeit anbieten zu können. Dies ist auch deshalb notwendig, weil der heute als „Urnenfeld“ genutzte Bereich viele Unebenheiten aufweist und nicht ideal nutzbar ist.

Quelle Beispiel-Fotos: WALZ GMBH 




Parallel sollen als weiteres Angebot (zur Nachnutzung von aufgelassenen Erdgräbern) auch Lösungen gefunden werden – siehe Beispielbild nachfolgend (Quelle: Internet): 




Stadtwerke planen weitere Ertüchtigung bzw. weiteren Ausbau des Stromnetzes im Gemeindegebiet
Angedachter Verlauf der Baumaßnahme – siehe Grafik (von Zankenhausen kommend via Gollenberg nach Beuern). 

Datenstand vom 26.03.2024 12:27 Uhr