Datum: 12.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:31 Uhr bis 21:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 06.05.2024 öff. Teil
2 Fragestunde
3 Jahresrechnung 2023 / hier: Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2023
4 Geothermie im Ammerseegebiet als interkommunaler Ansatz / hier: Beratung und Beschlussfassung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Türkenfeld an einer Vorstudie zur Machbarkeit
5 Bebauungsplan „An der Kälberweide II“ (ehem. Hundesportgelände) / hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 13a BauGB
6 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BPlan "Echinger Wegäcker": Mozartstr. 4, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld
7 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
8 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
9 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 06.05.2024 öff. Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.05.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 06.05.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 2
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3. Jahresrechnung 2023 / hier: Kenntnisnahme des Rechnungsergebnisses 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö informativ 3

Pressetaugliche Texte

Der Jahresabschluss 2023 wird hiermit dem Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Kenntnisgabe des Rechnungsergebnisses des Jahres 2023 erfolgte bereits in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2024.

Mit folgenden Ergebnissen wurde das Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
veranschlagt:                                10.712.550,00 €
abgeschlossen:                        11.398.938,55 €

Vermögenshaushalt:        
veranschlagt:                                  4.585.500,00 €
abgeschlossen:                          4.856.103,27 €

Zuführung zum Vermögenshaushalt:
veranschlagt:                                        985.050,00 €
Ergebnis 31.12.2023                             2.000.995,30 €

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage:
veranschlagt:                                 2.398.750,00 €
benötigt (unterjährig)                         2.388.644,96 €

Zuführung zur allgemeinen Rücklage:
Ergebnis 31.12.2023                         3.465.883,87 €


Die Jahresrechnung 2023 mit allen Anlagen und Rechenschaftsbericht liegt im Ratsinformationssystem unter RIS-Dokumente 06-Juni zur Einsicht bereit.



Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2023 zur Kenntnis. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. Art. 103 GO beauftragt, die Jahresrechnung 2023   zu überprüfen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt das Rechnungsergebnis 2023 zur Kenntnis. 
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird gem. Art. 103 GO beauftragt, die Jahresrechnung 2023   zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Geothermie im Ammerseegebiet als interkommunaler Ansatz / hier: Beratung und Beschlussfassung über eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Türkenfeld an einer Vorstudie zur Machbarkeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 25.10.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Rückblick:
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Oktober-Sitzung 2023 folgenden Beschluss gefasst:
Der Gemeinderat begrüßt den von der Gemeinde Windach in die Wege geleiteten Prüfungsprozess hinsichtlich der der Nutzbarmachung von Tiefengeothermie-Potentialen in der westlichen Ammersee-Gegend. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Interessensbekundung ggü. der federführenden Gemeinde abzugeben. 

Die Gemeinde ist darüber hinaus grundsätzlich bereit, anfallende Planungs- und Projektkosten anteilig mitzutragen. Beim Überschreiten der Wertgrenze von 10 TEUR ist hierfür ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss herbeizuführen. 

Seither haben verschiedene Austausch-Termine stattgefunden.

Alle beteiligten Bürgermeister kamen überein, dass vor weitergehenden (wirtschaftlich bedeutsamen Schritten) die grundsätzliche Machbarkeit des Projektes beleuchtet werden soll.
Die federführende Gemeinde hat darum ein Angebot für eine Vorstudie eingeholt. Diese soll folgende Inhalte beleuchten (Auszug aus der entsprechenden Kommunikation):
(…) Ergebnis dieser Studie soll eine Empfehlung sein, ob ein interkommunales Wärmenetz mit Tiefengeothermie als Wärmequelle unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll weiterverfolgt werden kann. Die Studie soll hauptsächlich auf Daten des Wärmeatlas Deutschland 3.0 basieren, um Wärmedichten zu ermitteln und Wärmenetze zu simulieren. Sollten Daten aus einzelnen kommunalen Wärmeplanungen vorliegen, werden diese gerne berücksichtigt, sind aber keine Voraussetzung. Als Kosten veranschlagt Herr Dr. XX für die Studie 56.525 € und die Lizenzgebühren für die Wärmedaten 5.355 €, so dass mit Gesamtkosten von knapp 65.000 € zu rechnen sein wird, welche unter den beteiligten Kommunen aufgeteilt werden.
Genannte Preise sind brutto.

Derzeit beteiligt sind 12 Kommunen, wobei nicht klar ist, ob alle weiter Interesse an einer weitergehenden Untersuchung haben.

Die federführende Gemeinde Windach bittet um Rückmeldung, inwieweit sich die Kommunen an einer (nicht-förderfähigen) Vorstudie beteiligen. Sollte der Gemeinderat hier weiter Flagge zeigen wolllen, schlägt die Verwaltung vor, eine maximale Kostenbeteiligung von 7.500 EUR festzuschreiben.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es – auch im Hinblick auf die Klärung langfristiger Handlungsoptionen – sinnvoll, Sicherheit über die Realisierbarkeit eines solchen Projektes zu erlangen. Insofern empfiehlt die Verwaltung die Kostenbeteiligung der Gemeinde Türkenfeld. Auch könnte damit eine im Rahmen der gesetzl. vorgeschriebenen „kommunalen Wärmeplanung“ notwendige Information erhoben werden.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Max. 7.500 EUR Kostenbeteiligung. 



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, sich mit max. 7,5 TEUR an der skizzierten Vorstudie zu beteiligen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, sich mit max. 7,5 TEUR an der skizzierten Vorstudie zu beteiligen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan „An der Kälberweide II“ (ehem. Hundesportgelände) / hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs für die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V. § 13a BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 5

Pressetaugliche Texte

Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld hat in der Sitzung vom 20.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kälberweide II“ beschlossen und das erforderliche Verfahren hierfür eingeleitet. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die bislang durch den Hundesportverein genutzte Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 285 sowie eine Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 282 („An der Kälberweide“), jeweils Gemarkung Türkenfeld, östlich der Straße „An der Kälberweide“ (teilweise einschließlich), westlich der Sportanlage Türkenfeld sowie südlich und nördlich bereits bestehender gewerblicher Nutzflächen am südlichen Rand der Ortslage Türkenfeld. Das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ umfasst eine Fläche von etwa 0,5 ha. 




Für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ wird davon ausgegangen, dass dieses im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Auch die Vorschriften über die Überwachung (gemäß § 4 c BauGB, „Monitoring“) sind nicht anzuwenden. Nachdem die geordnete städtebauliche Entwicklung des südlichen Ortsgebietes von Türkenfeld durch die vorgesehene Planung infolge von mehreren vergleichbaren Strukturen im unmittelbaren Umfeld (gewerbliche Strukturen westlich der Straße „An der Kälberweide“ sowie südlich und nördlich der Straße „Am Brand“, Gewerbegebiet „An der Kälberweide I“ etc.) nicht beeinträchtigt wird, kann auch der bislang noch auf eine „Grünfläche“ abgestellte Flächennutzungsplan nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ im Wege einer Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ soll ein baulicher Lückenschluss der gewerblichen Nutzflächen im Umfeld der Straße „An der Kälberweide“ vollzogen und dem dringenden Bedarf an Erweiterungsflächen für im südwestlichen Teil der Ortslage Türkenfeld bereits ansässige Gewerbebetriebe Rechnung getragen werden. Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der gewerblichen Strukturen sollen die neuen gewerblichen Bauflächen auf der überplanten Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 285, Gemarkung Türkenfeld, unmittelbar östlich der bereits großräumig mit gewerblichen Betrieben angebauten Straße „An der Kälberweide“ umgesetzt werden. Die verkehrliche und technische Erschließung der neuen gewerblichen Grundstücksflächen kann künftig über die bereits unmittelbar an diese anliegende Straße „An der Kälberweide“ abgewickelt werden, so dass für die geplanten gewerblichen Flächen auch im Hinblick auf einen „möglichst sparsamen Umgang mit Grund und Boden“ keine neuen Erschließungsstrukturen erforderlich werden.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich in Abstimmung mit der Verwaltung die Entwurfsunterlagen (Planzeichnung, Textteil und Begründung) zum Bebauungsplan Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben (jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB) zum Bebauungsplanentwurf durchführen zu können. Im Rahmen dieser Verfahren können von der Öffentlichkeit und den beteiligten Fachbehörden und Nachbargemeinden Stellungnahmen zu den Inhalten des Bebauungsplanes vorgebracht werden, die der Gemeinderat im weiteren Verfahren dann behandeln und entsprechend würdigen muss. Diese Verfahrensschritte werden von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro durchgeführt.


Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 12.06.2024. 

  1. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld billigt den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung (Teil C), jeweils in der Fassung vom 12.06.2024. 

  1. Zum Entwurf des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Kälberweide II“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des BPlan "Echinger Wegäcker": Mozartstr. 4, Fl. Nr. 237/1, Gemarkung Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 6

Pressetaugliche Texte

Das 1221 m² große Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.

Für das Grundstück wurde bereits mit Bescheid vom 18.07.2023 ein Einfamilienhaus und ein Doppelhaus genehmigt.

Erbeten wird nun die Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Mindest-Grundstücksgröße zum Zwecke einer eigentumsseitigen Realteilung des Grundstücks. 



Grundstück EFH: ca. 456 m² geplant
Grundstück DHH 1: ca. 320 m² geplant
Grundstück DHH 2: ca. 322 m² geplant 
Grundstück Zufahrt: ca. 123 m² geplant


Der Grund für die erbetene Befreiung (eigentlich festgesetzte Mindestgröße 450 m²) ist in einer offenbar nochmals verschärften Kreditvergabe- und Sicherungspraxis mancher Banken zu suchen. Die Banken legen mehr und mehr Wert darauf, grundschuldseitig gesicherte Lasten explizit einer Einheit zuordnen zu können. Die Ausweisung von Gemeinschaftseigentum bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften (im Falle von Einzelhäusern bzw. Doppelhäusern) ist in nicht seltenen Fällen hinderlich bei der Kreditbeantragung. Im vorliegenden Fall ist der Bauantrag bereits genehmigt. Es geht nun lediglich darum, auch eine Realteilung des Grundstücks zu ermöglichen. Im Lichte der sehr speziellen Grundstückssituation (= lange private Zufahrt, die wiederum Bauland-Quadratmeter bei der Parzellierung bindet) hält die Verwaltung es für vertretbar, die erbetene Befreiung zu erteilen.

GENERELL erweisen sich im Umfeld aktueller Entwicklungen (Parzellen-Größen, Theorie vs. Praxis, …) einige Festsetzungen des Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“ mehr und mehr als hinderlich für sinnvolle Nachverdichtungen in dem Bereich. Insbesondere die Mindest-Grundstücksgröße ist in dieser Form in vergleichbaren Kommunen scheinbar absolut unüblich. Dinge, die eigentlich zulässig sind, werden dadurch erschwert (vgl. aktuellen Fall). Die Verwaltung wird die Druckpunkte einmal zusammentragen. Der Gemeinderat kann dann entscheiden, ob bzw. wie er darauf reagieren möchten.




Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung zu der Festsetzung des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ Nr. 2.2 (Mindestgrundstücksgröße) grundsätzlich zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Befreiung zu der Festsetzung des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ Nr. 2.2 (Mindestgrundstücksgröße) grundsätzlich zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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7. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 7

Pressetaugliche Texte

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Aufhebung des Bebauungsplanes "Neuenstraße I", Verz. Nr. 1.15 - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Nachdem sämtliche Grundstücke im Geltungsbereich des seit 19.04.1991 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 in den letzten Jahren / Jahrzehnten bereits baulich genutzt wurden, die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 nicht mehr zeitgemäß bzw. teilweise veraltet sind, so dass diese bei angestrebten Modernisierungen bzw. baulichen Nachverdichtungen ohnehin nicht mehr erfüllt werden können, soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Neuenstrasse I“, Verz.-Nr. 1.15 aufgehoben werden. Mit der Aufhebung kann den Grundstückseigentümern künftig planerisch etwas mehr Flexibilität eingeräumt werden. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes können künftige bauliche Nachverdichtungen bzw. Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen im Wohngebiet ausschließlich nach § 34 BauGB als Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils umgesetzt und beurteilt werden. Der gesamte Aufhebungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 1,6 ha.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen



Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kaltenberg - Ost" - Beteiligung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB
Ziel der aktuellen Änderungsplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nachverdichtung / Erweiterung auf dem gewerblich genutzten Grundstück Flur Nr. 1038/11, Gemarkung Geltendorf. Hierfür werden die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen im südlichen Teil dieses Grundstückes im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes etwas erweitert und bis zu einem Abstand von 4,5 m an den Schönauer Ring herangerückt. Zudem werden die textlichen Festsetzungen zur Dachgestaltung etwas modifiziert. Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (inkl. Änderungen hierzu) zu Art und Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl, Anzahl Vollgeschosse, Wandhöhe) etc. bleiben von der 4. Änderung hingegen unberührt. Die Erschließung der gewerblichen Grundstücksfläche erfolgt auch weiterhin über den unmittelbar anliegenden Schönauer Ring.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter dem folgenden Link einsehbar: https://www.geltendorf.de/bekanntmachungen


Bauantrag: Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. Art. 6 BayDSchG zur Sanierung der Mauerwerkskrone der nördlichen Friedhofsmauer an der Kirche „St. Johannes Baptist“, Pleitmannswanger Str. 6, Fl. Nr. 14, Gem. Zankenhausen
Mit Bescheid vom 14.05.2024 wurde die Erlaubnis erteilt.



Bauantrag: 1. Tektur Lageänderung und Höhenänderung des EFH und Umplanung und Höhenänderung der Garage, Thünefeldstraße 9, Fl. Nr. 67, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Bescheid vom 16.05.2024 genehmigt.



Bauantrag: Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung von 2 WE, Römerstraße 3, Fl. Nr. 267/9, Gem. Türkenfeld
Der Antrag wurde mit Bescheid vom 07.05.2024 zurückgenommen.

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8. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 8

Pressetaugliche Texte

Grundstücksangelegenheiten / hier: Genehmigung zweier notarieller Urkunden bzgl. Ankauf von Straßengrund zum Zwecke des Ausbaus der Bahnhofstraße (Fl. Nr. 183/7 + 183/8 Gem. Türkenfeld)
Der Gemeinderat hat den Ankauf von weiterem Straßengrund f. d. Ausbau der Bahnhofstraße beschlossen (i. S. d. Genehmigung entsprechender Urkunden).



Erschließung von Neubaugebieten / Umsetzung des Grundsatzbeschlusses über die Einbeziehung sog. Erschließungsträger / hier: Auswahl eines Erschließungsträgers für das Baugebiet "Saliterstraße NORD"
Als Erschließungsträger für das Baugebiet „Saliterstraße NORD“ wurde WipflerPlan beauftragt.



Energieliefervertrag für Strom und Gas / hier: Vorzeitige Verlängerung zur Sicherung attraktiver Konditionen für die Jahre 2026 bis 2028 => Ziehung einer entsprechenden Option
Der Gemeinderat hat beschlossen, eine Option für eine vorzeitige Vertragsverlängerung zu ziehen.



Schaffung einer Stelle im Bereich "kommunale Bauprojekte" aufgrund hoher Arbeitslast / hier: Beschlussfassung über Aufnahme in den Stellenplan und Besetzung
Beschlossen wie vorgelegt; der neue Mitarbeiter tritt zum 01.07.2024 seine Stelle an und wird dann im Mitteilungsblatt vorgestellt. 



Neu-Vermietung des Ladens Nr. 3 im Linsenmann-Haus / hier: Beschlussfassung über die vorzeitige Beendigung des aktuellen Mietvertrags sowie Ermächtigung des Bürgermeisters für den Abschluss eines neuen Vertrags
Der Gemeinderat hat die Neuvermietung des bisherigen Blumenladens an eine Praxis für Osteopathie beschlossen. 

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9. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2024 ö 9

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Konkreter Zeitplan wird derzeit erarbeitet und Anliegerversammlung ist in Vorbereitung. Ziel: Beginn der Bauarbeiten Anfang 2025 mit vorangehender Ausschreibung, etc. 
Stand heute ist geplant, die Maßnahme in fünf Tranchen auszuführen. 
2.        Sanierung Schwimmbad: Abfrage bzgl. konkretem Interesse an Zweckverbandsgründung an 14 umliegende Kommunen gesandt; parallel wird Option „Dornröschenschlaf“ weitergehend geprüft. Ebenso hat sich der Bürgermeister an die Regierung von Oberbayern gewandt und darum gebeten, eine Tranchen-Finanzierung als ergänzende Maßnahme zu prüfen. 
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Planungsphase II finalisiert. Anlieger- und Bürgerbeteiligung hat am 08.11.203 stattgefunden. 
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Satzungsbeschluss gefasst; derzeit Finalisierung Erschließungsträger-Verträge   
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER: (Finale) Beteiligungsrunde läuft; Angebotsabfrage Erschliessungsträger gestartet. 
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Richtungsentscheidung i. R. Mai-Sitzung 2024 getroffen; Planungsbüro arbeitet an nächster konkretisierter Fassung zur Fortsetzung des Verfahrens.   
9.        Verlagerung Hundesportgelände: Bauantrag eingereicht; Vereinbarungen mit Vereinsstrukturen geschlossen; Freimachung hat stattgefunden; warten auf Baugenehmigung (siehe auch weitergehende Bekanntgaben) .    
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Befahrungs- und Spülaufträge vergeben; Arbeiten haben bereits begonnen (Jahresscheibe 2023); Erstes Sanierungspaket (sog. Inliner) für 2024 durch den Gemeinderat beschlossen; Volumen: Circa 250 TEUR. 
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: Leistungsphase III der Planung abgeschlossen; Ergebnisse wurden am 03.05.2024 vorgestellt. Aufgrund der aktuell Preisentwicklung sowie der festgestellten Notwendigkeit, Pumpenschächte auch baulich zu ertüchtigen muss nun mit Kosten in Höhe von 1,45 Mio. EUR gerechnet werden. Bis Juli 2024 solle in Förderbescheid des Bundes vorliegen. Anschl. wird die Höhe der Landesförderung festgelegt. Ausschreibung der Leistungen für Herbst bzw. Winter 2024 geplant (GR-Beschluss folgt). Die Umsetzung der Maßnahme muss nach Zugang der Förderbescheide binnen 24 Monaten erfolgen. GR Befassung geplant, sobald Förderbescheide vorliegen.
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Förderzusage liegt vor; Ausschreibung der Leistungen läuft. 
15.        Ertüchtigung Heizung Kindergarten „Sumsemann“: Projekt aufgrund geänderter Förderkulisse zurückgestellt.   
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.  
20.        Fassaden-Sanierung Rathaus: Schneebruch-Schäden sollen im Frühjahr behoben werden.
        Kostenangebot über ~ 9.500 EUR brutto liegt vor.       
22.        Umsetzung Projekt „Trinkwasserbrunnen im öff. Raum“: Soll demnächst umgesetzt werden, nachdem Sanierung Linsenmann-Innenhof zeitlich nicht konkret benannt werden kann.  
23.        Umsetzung Projekt „Streuobstpakt“: Für 2024 liegt Förderzusage für weitere 100 Bäume vor; Bäume wurden bestellt. 
24.        Ertüchtigung Weiherdamm: Fachplanergespräch für Juli 2024 geplant.  
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Förderzusage liegt als „Bayernweites Vorzeigeprojekt“ grds. vor (vgl. Beschlussfassung i. R. d. April Sitzung 2023); Detaillierung des Förderantrags hat im Mai 2023 begonnen; erste Detailplanungsentwürfe in Diskussion mit der Förderstelle.  
28.        Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: vsl. letzte Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird derzeit ausgewertet. 
29.        Ankaufsangebot Salettl: Nachfrage bei Diözese hat ergeben, dass das beauftragte Wertgutachten erst „Mitte 2024“ vorliegen wird. 
30.         Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planungsphase soll finalisiert werden; dann warten auf Fördermittel.  
31.        Windkraft im Gemeindegebiet: Aktuell keine Aussicht auf Umsetzungserfolg aufgrund aktualisierter Standortregeln.   
34.         Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Planungsauftrag i. R. d. November-Sitzung 2023 vergeben. Anlaufgespräch hat stattgefunden. Vermutlich Kostensteigerung von 110.000,- € auf 140.000,- € wg. u.A. kompletter Neubau der Be- und Entlüftungsschächte (sind undicht und stehen samt Elektronik voll Wasser). Suchschlitze zur genauen Verortung der Leitung notwendig.
35.         Kommunale Wärmeplanung / Energienutzungsplan: Der unter Regie des Landkreises gestartete Energienutzungsplan wird derzeit mit Leben gefüllt; die Gemeindeverwaltung bereitet derzeit entsprechende Zumeldungen vor. 
36.        Installation PV-Anlagen und tw. Speicher auf weiteren gemeindlichen Liegenschaften: 
Krippe Pfiffikus: Arbeiten nahezu abgeschlossen
Schuldach: Arbeiten nahezu abgeschlossen
Erweiterung Anlagen FFW-Dach und Mosthaus: Arbeiten laufen
Turnhalle: Arbeiten sollen zeitnah beginnen
38.        Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024: Infoschreiben an Anlieger wurde verteilt; Ausschreibung abgeschlossen. Fa. Babic wurde mit den Arbeiten beauftragt. Vom Gemeinderat beschlossener Kostenrahmen wird eingehalten.  
39.        Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Beschlussfassung durch den Gemeinderat liegt vor; aktuell warten auf Förderbescheide.    
40.        Vorstudie „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Planungsansätze wurden am 05.06.2024 vorgestellt; nun erfolgt eine Abstimmung mit den Feuerwehrverantwortlichen, bevor dem Gemeinderat ein Gesamtkonzept präsentiert werden soll.   
41.        Einführung Baumkataster: Auftrag wurde vergeben; Update folgt, sobald Bestandserfassung abgeschlossen ist. 
42.        Ergänzung fehlende Straßenlampen: Auftrag zu Aufstellung einer Muster-Solarleuchte wurde vergeben; Installation demnächst geplant. 
43.        Friedhof Türkenfeld: Beschluss über Erweiterungsideen wurden gefasst; konkrete Angebote werden eingeholt und sollen bis Jahresende 2024 umgesetzt werden.  
44.         Rückbau Gewerbe-Infotafeln: Rückbau wurde in Auftrag gegeben. 
45.        Neukalkulation Gebühren WASSER zum 01.01.2025: Kalkulation wird vorbereitet und soll im Herbst 2024 beschlossen werden. 
46.        Wegeverbindung Türkenfeld – Zankenhausen: Baumaßnahme ist mit rund 9.000,- € unter Auftragswert schlussgerechnet (Gesamtkosten der Maßnahme ca. 68.000,- €). Verwendungsnachweis ist in Vorbereitung. Gefördert wird das Projekt mit 72,3% der förderfähigen Kosten durch das ALE.
47.        Erneuerung bzw. Ergänzung Sitzbänke im Rahmen einer DE-Maßnahme: Beschluss liegt vor; Vereinbarung mit ALE bzw. TG soll geschlossen werden; anschl. Umsetzung. 
48.        Herstellung Barrierefreiheit Linsenmann-Saal: siehe unten. 



Herstellung der Barrierefreiheit des Linsenmann-Saals => Förderung über die Dorfentwicklung bzw. Städtebauförderung nicht möglich Verwaltung holt Angebote ein
Mehrfach wurde die Verwaltung auf die fehlende barrierefreie Zugänglichkeit des Linsenmann-Saales sowie des Rathaus-Saales hingewiesen. Bürgermeister Staffler hat sich auf der Suche nach Fördermöglichkeiten an das ALE gewandt, nachdem Türkenfeld nicht antragsberechtigt i. R. d. Städtebauförderung ist. Der Schriftverkehr wird nachfolgend widergegeben. 

Fazit: Eine Förderung ist nicht möglich. Die Verwaltung wird dennoch Angebote einholen, was der Einbau einer Aufzugslösung kosten würde und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

Von: XY 
Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2024 11:34
An: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de>
Betreff: AW: Mögliches Projekt i. R. d. DE: Herstellung der Barrierefreiheit des sog. "Linsenmann-Saals" im denkmalgeschützten Linsenmanngebäude

Hallo Herr Staffler,

Sie liegen richtig, im Fördergebiet der Dorferneuerung wird nicht nach Städtebauförderung gefördert und umgekehrt.
Es wäre erst möglich, wenn die Dorferneuerung abgeschlossen wurde, oder der Bereich aus dem Verfahren ausgeschaltet wird (was in diesem Fall nicht ratsam/möglich ist).

Ein weiteres Förderprojekt im Dorf sehe ich aber in nächster Zeit leider als unrealistisch.


Mit freundlichen Grüßen

XY


Von: Staffler Emanuel <E.Staffler@tuerkenfeld.de
Gesendet: Freitag, 10. Mai 2024 09:01
Betreff: Mögliches Projekt i. R. d. DE: Herstellung der Barrierefreiheit des sog. "Linsenmann-Saals" im denkmalgeschützten Linsenmanngebäude


Lieber Herr XY,

unser Linsenmann-Gebäude kennen Sie ja. Im 1. Stock befindet sich der zentrale (öffentliche) Veranstaltungs- bzw. Bürgersaal meiner Gemeinde. Der max. 99 Personen fassende Raum in dem denkmalgeschützten Gebäude ist Dreh- und Angelpunkt für viele kulturelle Veranstaltungen (Lesungen, Konzerte, Filmabende, etc.), Treffen von Vereinen und Projektgruppen, etc.. Die Gemeinde Türkenfeld hat das Gebäude vor über 20 Jahren vor dem Verfall gerettet und saniert. 
Was bislang fehlt, ist ein barrierefreier Zugang für den Saal. Im Zuge der immer älter werdenden Gesellschaft ein zwingendes Muss, wenn der Saal auch in Zukunft der Dreh- und Angelpunkt bleiben soll (=> und muss, weil es keinen anderen gibt!). 

Ich habe mich die letzten Wochen mit der Frage beschäftigt, wie wir den wahrscheinlich notwendigen Einbau eines Aufzugs plus begleitender Arbeiten (~ 200 TEUR) finanzieren können. Dabei bin ich auf die Städtebauförderung gestoßen, die vermutlich einen nicht unerheblichen Zuschuss bezahlen würde. ABER: Meinem Verständnis nach sind wir nicht antragsberechtigt weil für unsere Gemeinde ein DE-Verfahren läuft bzw. angeordnet wurde. Mir wurde gesagt, dass eine Förderung der Maßnahme möglich sei – aber eben über die Dorfentwicklung und nicht über die Städtebauförderung.

Darf ich Sie bitten, einmal zu prüfen, ob Sie bzw. Ihre Kollegen dies ebenso sehen. Ich bin mir sicher, der TG-Vorstand sieht die Dringlichkeit i. B. auf die Barrierefreiheit dieses für unsere Dorfgemeinschaft so wichtigen Raumes ähnlich hoch wie ich. Vllt. gelingt uns dabei ja ein „Quick-Win“.

Danke für Ihre Unterstützung.

Freundliche Grüße

Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister | Kreisrat
Gemeinde Türkenfeld
Schloßweg 2
82299 Türkenfeld
Telefon 08193/930713
Mobil 0151/68167222
E.Staffler@tuerkenfeld.de
www.tuerkenfeld.de




Windkraft in Nachbargemeinden
Wie der Presse zu entnehmen war, ist die Errichtung eines größeren Windparks im Grenzbereich der Gemeinden Kottgeisering, Moorenweis, Jesenwang und Grafrath geplant. Der Bürgermeister hat um weitergehende Informationen gebeten, die umgehend geteilt werden, sobald vorliegend. Eine aktuelle Skizze stellt das Vorhaben folgendermaßen dar:
 
 



Spendenaktion zur Sanierung/ Restaurierung der Waldkapelle
Stand heute sind (12.06.2024) ~ 15.500 EUR an Spenden eingegangen. In Abstimmung mit den Verantwortlichen der Pfarrei wurden Arbeiten im Bereich Spenglerei, Malerarbeiten, Holzbau + Metall vergeben. Es werden KEINE öffentlichen Gelder herangezogen. 





Musikfest sowie 1275-Jahr-Feier der Gemeinde
Eine Einladung ist an die Bürgerschaft sowie die Mitglieder des Gemeinderats ergangen. Die Einladung zum Seniorennachmittag wurde dem Gemeinderat per E-Mail zur Verfügung gestellt; alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger wurden schriftlich eingeladen. 



TürkenfeldSCHIRM anlässlich des Gemeinde-Geburtstags neu aufgelegt – Vorbestellungen ab sofort möglich (Auszug aus der Pressemitteilung) 
Zum Orts-Geburtstag ein Regenschirm im Türkenfeld-Design
 Türkenfeld feiert heuer sein 1275-jähriges Ortsjubiläum. Aus diesem Anlass bietet die Gemeinde einen Regenschirm im Türkenfeld-Design an. Der Verkaufserlös kommt dem Sozialfonds „Türkenfeld hilft und gestaltet“ zugute.
Bereits einmal gab es einen Schirm mit Türkenfeld-Bezug. Damals zur (Teil)-Finanzierung der Kirchenrenovierung. Nachdem immer wieder im Rathaus nach einer Neuauflage gefragt wurde, hat die Verwaltung diesen Wunsch nun aufgegriffen. 
Nun gibt es ihn tatsächlich wieder – mit neuem Design. Es zeigt auf weißem Untergrund eine stilisierte Darstellung des ortsbildprägenden Fuggerschlosses und der Kirche Mariä Himmelfahrt, dazu den Maibaum, das Ortswappen und den Schriftzug „1275 Jahre Türkenfeld“. Ansichtsexemplare liegen im Einwohnermeldeamt aus.
„Wir möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern ein bleibendes Andenken an das Ortsjubiläum anbieten, das es so nirgendwo anders zu kaufen gibt“, sagt Bürgermeister Emanuel Staffler. "Gleichzeitig unterstützt man mit dem Erwerb des Schirms bedürftige Mitbürger, Aktionen der Kinder- und Jugendarbeit, Kultur und Denkmalpflege sowie Maßnahmen zum Erhalt eines vitalen Dorfes."
Zu haben ist der Regenschutz zum Preis von 25 Euro als sturmfester Automatik-Stockschirm und als Taschenschirm mit Auf-Zu-Automatik. Abzüglich der Produktionskosten geht der gesamte Verkaufserlös an den Sozialfonds „Türkenfeld hilft und gestaltet“.
Wer den Türkenfeld-Schirm kaufen möchte, überweist einfach 25 Euro an die Gemeinde (Sparkasse Fürstenfeldbruck IBAN: DE21 7005 3070 0007 8810 06 oder Raiffeisenbank Westkreis IBAN: DE 82 7016 9460 0000 1103 10 2) und gibt als Verwendungszweck „TürkenfeldSCHIRM“ und die gewünschte Ausführung (Stockschirm oder Taschenschirm) sowie seine vollständige Postanschrift an. Der Schirm wird dann frei Haus geliefert.

 



Hochwasser bzw. Starkregen-Ereignisse 01.-03.06.2024 => Lagebild
Einleitens ist festzustellen, dass unsere Gemeinde weit weniger stark betroffen war als andere Kommunen im Landkreis und darüber hinaus. ABER: Seit langer Zeit waren erstmals großräumig Wassereinbrüche in private Keller-Räume (=> Grundwasser!) zu verzeichnen. Dies zeigt eine andere Qualität des Ereignisses.
Aus Gemeindesicht beklagenswert sind die Ausschwemmungen diverser Feldwege (auch tw. der neuen Wegeverbindung Türkenfeld Zankenhausen). Hier sind größere Schäden entstanden. Ebenfalls kam es zu einem Wassereinbruch in den beiden Gruppenräumen der Krippe (ausgelöst wohl durch die Abfluss-Systeme der darüber liegenden Dachterrassen). Es wird analysiert, was diese Wassereinbrüche ausgelöst hat. In weiteren gemeindlichen Liegenschaften kam es zu Wassereinbrüchen in Kellerräumen (=> Schäden überschaubar). 


Bürger-Info zur Betroffenheitsumfrage:

UMFRAGE der Gemeinde Türkenfeld: Waren bzw. sind Sie vom aktuellen Starkregen direkt betroffen?

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die extremen Wetterereignisse der letzten Tage zeigen einmal mehr, wie verwundbar Hab & Gut (und manchmal leider auch mehr) in gewissen Situationen ist. Auch in unserer Gemeinde gibt es einige Häuser, in die erstmals überhaupt Wasser in Kellerräume eingedrungen ist, etc.. Um besser zu verstehen, wo die örtlichen Schwerpunkte liegen, haben wir eine kurze Umfrage zusammengestellt. Sollten Sie bzw. Ihr Haus / Ihre Wohnung / Ihr Anwesen betroffen sein, bitten wir um kurze Rückmeldung in Form der Umfrage. Wir werden im Anschluss die Rückmeldungen auswerten und mit Experten besprechen, ob es Maßnahmen gibt, die in Zukunft helfen können. Wichtig: Insb. bei steigendem Grundwasser sind meist alle Maßnahmen vergebens. Trotzdem wollen wir alle Möglichkeiten des (Hochwasser)-Schutzes in Betracht ziehen.

Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link: https://www.survio.com/survey/d/L9S7C3Y5T8Q8J5P3X

Es grüßt herzlich

Ihr & Euer
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister 

Ergebnisse der Befragung:
An der Umfrage beteiligt haben sich 67 Haushalte, die angegeben haben, vom Starkregen betroffen gewesen zu sein. 

Im Detail:




Spannend: Es kann kein direkter örtlicher Schwerpunkt ausgemacht werden. Die Meldungen stammen aus dem gesamten Gemeindegebiet. 




Bericht zur Auslastung der öffentlichen E-Ladesäule im Drexlhof
Die vom Gemeinderat beschlossene Errichtung einer öffentlichen E-Ladesäule im Drexlhof kann als Erfolg bezeichnet werden. Seit Inbetriebnahme im Mai 2022 fanden 1210 Ladevorgänge statt. Abgegeben wurden dabei knapp 25.000 kWh. Die durchschnittliche Lademenge je Ladevorgang liegt bei ~ 20 kWh.  

Datenstand vom 18.07.2024 09:17 Uhr