Datum: 18.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 25.11.2024
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2 |
Fragestunde
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3 |
Straßensanierungsprogramm 2025 / hier: Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 21.12.2022
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4 |
Erweiterung der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus um Speichermodule / hier: Beratung und Beschlussfassung über einen zwischen Verwaltung und AK Energie abgestimmten Vorschlag
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5 |
Namensgebung für die neu entstehende Straße i. R. d. Erschließung des Baugebiets "Saliterstraße Nord" / hier: Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung
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6 |
Bauantrag: Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses; Sanierung und Anhebung des Daches sowie Ausbau des Dachgeschosses zu weiteren WE, Anbau Wintergarten und Terrassenüberdachung, Keltenstraße 3, Fl. Nr. 240/4, Gem. Türkenfeld
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7 |
Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von 2 Dachgauben am bestehenden Wohnhaus, Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/5, Gem. Türkenfeld
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8 |
Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen, Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5 Gem. Türkenfeld
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9 |
Bauantrag: Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte, Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen
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10 |
Bauantrag: Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle, Moorenweiser Str. 50 a, Fl. Nr. 971/2, Gem. Türkenfeld
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11 |
Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
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12 |
Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
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13 |
Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift öff. Teil 25.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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1 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt das Gremium Herrn Ernst ÖFELE, der vor Kurzem verstorben ist und in den 1970er Jahren dem Gemeinderat angehörte:
NACHRUF
Die Gemeinde Türkenfeld trauert um
Ernst ÖFELE
Die Gemeinde trauert um Ernst Öfele, der am 26. November 2024 verstorben ist.
Ernst Öfele war in den 1970er-Jahren eine Legislaturperiode lang Mitglied des Gemeinderates und hat in dieser kommunalpolitisch bewegten Zeit das Amt des Schriftführers im Gremium ausgeübt. Sein Engagement für die Gemeinde war stets geprägt von großem Verantwortungsbewusstsein und dem Wunsch, zum Wohl der Türkenfelder Gemeinschaft beizutragen.
Doch nicht nur im Gemeinderat zeigte Ernst Öfele seine Verbundenheit mit unserer Heimat: Als langjähriger Rektor einer Schule in der Region hat er das Leben vieler junger Menschen geprägt und dabei die Werte von Bildung, Gemeinschaft und Respekt vorgelebt. Auch außerhalb seiner beruflichen Tätigkeit engagierte er sich ehrenamtlich und hat damit bleibende Spuren in unserer Gesellschaft, z. B. in der Chorgemeinschaft, hinterlassen.
Ernst Öfele wird uns als Vorbild für Einsatzfreude und Gemeinsinn in Erinnerung bleiben. Die Gemeinde Türkenfeld spricht seiner Familie und allen Angehörigen ihr tief empfundenes Beileid aus.
Wir werden sein Andenken in Ehren halten.
Für die Gemeinde Türkenfeld
Emanuel Staffler
Erster Bürgermeister
-.-.-.-.-
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 25.11.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Beschluss
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 25.11.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Fragestunde
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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2 |
zum Seitenanfang
3. Straßensanierungsprogramm 2025 / hier: Beschlussfassung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen, aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss vom 21.12.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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21.12.2022
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ö
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beschließend
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3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung über Haushalt 2024
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31.01.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
|
ö
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3 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung von GR Gerhard Müller (die nach Ansicht des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung vorliegt) bzgl. Beschlussteil B.
Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.24 den Beschluss zur Sanierung einiger Gemeindestraßen gefasst. Am Ende dieses Beschlussvorschlages ist der damalige Beschluss noch einmal nachzulesen.
Die diesjährigen sehr positiven (bautechnischen) Erfahrungen mit der gewählten Sanierungsart und der vernommenen grundsätzlichen Zufriedenheit der Anliegerinnen und Anlieger der sanierten Straßen haben die Verwaltung dazu bewogen, auch im kommenden Jahr 2025 diese Sanierungsart an weiteren sanierungsbedürftigen Straßen im Gemeindegebiet zu wählen.
Konkret geht es dabei um folgende Straßen, die wiederum in der vom Gemeinderat beschlossenen Prioritätenliste weit vorne stehen:
BESCHLUSSTEIL A:
- Kirchstraße (nördlicher Teil; zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße)
- Teile der Schulstraße
- Graf-Schenk-Straße
- Teile der Thünefeldstraße
- Teile der Graf-Lösch-Straße
- Teile der Brandenberger Straße
- Wolfingerstraße
- Feldstraße
BESCHLUSSTEIL B:
- Straße Am Steingassenberg
Generell soll das Vorgehen analog zu der in diesem Jahr angewandten Technik stattfinden. Zunächst wird also bestmöglich versucht, den Spartenträgern Zeit zu geben, deren Leitungen zu überprüfen und wo nötig zu sanieren/ reparieren. Anschließend erfolgt eine Vorprofilierung um das anfallende Niederschlagswasser bestmöglich zu den Seitenbereichen zu bringen. Als Abschluss erfolgt dann die „Versiegelung“ mittels Tränkdecke. Diese Versiegelung steht bei den diesjährig sanierten Straßen noch aus.
Anhand einer Kostenschätzung rechnet die Verwaltung bei der Sanierung der genannten Straßen mit einem Kostenvolumen von rund 100.000,- €.
Darin wieder nicht enthalten sind etwaige Kosten zur Sanierung von Wasser- oder Abwasserleitungen sowie zugehöriger Bauteile (Schieberkappen, Schachtdeckel, etc.), die im Rahmen der Regel-Budgets (entsprechende Unterhalts-Posten im Haushalt) abgearbeitet werden.
Die Verwaltung bittet um eine Beschlussfassung zum jetzigen Zeitpunkt, weil erfahrungsgemäß bei Ausschreibungen in den Wintermonaten bessere Konditionen zu erzielen sind und die Arbeiten dann idealerweise im Frühjahr starten.
Ergänzend bzgl. „Sanierungsabschnitt Steingassenberg“, sog. BESCHLUSSTEIL B: Bei der Straße „Am Steingassenberg“ (exakter Abschnitt: siehe Grafik) soll eine Kostenaufteilung auf verschiedene Kostenträger erfolgen, da es sich formell um einen Wirtschaftsweg handelt. Außerdem wird dieser Weg durch Veranstaltungen auf dem Steingassenberg tendenziell stark beansprucht, was für eine schnellere Abnutzung der vorhandenen Wegesubstanz sorgt. Eine Drittelung der Kosten ist daher zu favorisieren. Anhand der aktuellen Kostenschätzung in Höhe von ca. 23.000,- € brutto (für den kompletten Bereich zwischen Hohenzeller Str. und Feldwegeinmündung) bedeutet dies für jeden Kostenträger rund 7.700,- €. Die drei potentiellen Kostenträger sind – neben der Gemeinde Türkenfeld – die Jagdgenossenschaft Türkenfeld (über das sog. „Feldwege-Budget) sowie der Veranstalter des Hoffestes bzw. der Bergweihnacht. Wichtig: Eine finale Abstimmung mit den potentiellen weiteren Kostenträger steht aus. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Umsetzung der Maßnahme unter den Vorbehalt einer Einigung mit den potentiellen weiteren Kostenträgern zu setzen.

Die Kostenschätzung bezieht sich auf den Gesamtbereich (= rot + blau). Eine Sanierung nur des roten Bereichs würde < 10 TEUR kosten. Mit den Stadtwerken ist eine Rücksprache / Reklamation bzgl. Setzungen nach einer Kabelbaumaßnahme geplant.
***
Nachfolgend nachrichtlich der Beschlussvorschlag vom Januar 2024, wo – ausgehend von der Priorisierungsliste – das neue Sanierungsmodell im Detail vorgestellt wurde. :
Der Gemeinderat hat am 21.12.2022 nach intensiver Vorarbeit durch die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zu den in den nächsten Jahren und Jahrzehnten anstehenden Straßensanierungs- und Ausbau-Projekten gefasst. Anhang eines Kriterienkatalogs wurde dabei der Zustand der Straßen im Details erhoben und auf dieser Basis eine Prioritätenliste erarbeitet. Ebenfalls wurde festgeschrieben, dass zukünftige Sanierungen bzw. Ausbauten ausdrücklich einem Kosten-Nutzen-Ansatz folgen sollen. Dies bedeutet, dass insb. Anliegerstraßen zukünftig in einer Art und Weise saniert bzw. ausgebaut werden sollen, die dem Nutzungsprofil entspricht. Ein „Komplettausbau“ wie in der Vergangenheit ist schon allein aufgrund des Wegfalls der Anliegerbeteiligungen nicht mehr möglich.
Der Verwaltung erscheint die Gelegenheit nun aus mehreren Gründen günstig, mit der Abarbeitung der Prioritätenliste zu beginnen:
- Der Ausbau des sog. Bauabschnitts II der Bahnhofstraße beginnt frühestens 2025, weshalb im Jahr 2024 Ressourcen für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.
- Die allgemeine konjunkturelle Krise lässt vermuten, dass Sanierungskosten tendenziell eher sinken.
- Der VERMÖGENS-Haushalt der Gemeinde ist gut aufgestellt; anders als im VERWALTUNGS-Haushalt stehen ausreichend Mittel zur Verfügung, um investiv tätig zu werden.
Wie im Gremium besprochen, sollen die Arbeiten (technisch) folgendem Muster folgen:
Gemäß der Prioritätenliste befinden sich unter den ersten 10 Plätzen neben der Bahnhof- und Saliterstraße (beide Straßen werden bereits in anderen Projekten geplant) einige schwächer befahrene Anliegerstraßen. Zu nennen sind hier beispielsweise die Germanenstraße, Keltenstraße, Mozartstraße, Graf-Schenk-Straße, der nördliche Teil der Kirchstraße sowie die Beethovenstraße.
An diesen Anliegerstraßen ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, eine kostengünstige Sanierungsart zu wählen. Konkret wird vorgeschlagen, die Straßen mit einer „Spritzdecke“ (Fachausdruck: Oberflächenbehandlung mit Abstreuung) zu versehen. Insbesondere in der Germanen-, Kelten-, Mozart- und Beethovenstraße ist mit nahezu keinerlei Schwerverkehr zu rechnen (Ausnahme Müll- und Feuerwehrfahrzeuge), sodass die Spritzdecke eine Lebensdauer von 20-25 Jahren erreichen kann. Andere im Gemeindebereich verbaute Spritzdecken halten bereits deutlich länger.
Um größtmöglich auszuschließen, dass kurz nach Sanierung der Straßen erneute Aufgrabungen notwendig werden, sollen eventuelle Sanierungen des Kanals (Kamerabefahrung erfolgte in den letzten beiden Jahren) sowie bereits bekannte Aufgrabungen im Zuge der Nachverdichtung des Glasfasernetzes vorab erledigt werden. Zusätzlich sollen die bekannten Spartenträger informiert werden, sodass deren möglicherweise stattfindenden Sanierungsarbeiten ebenso vorab erledigt werden können.
Ein automatischer Austausch der Wasserleitung erscheint aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten NICHT mehr darstellbar. Die Kosten des Leitungstausches dürften in vielen Fällen die eigentlichen Straßenbaukosten übersteigen. Etwaige Rohrbrüche können trotz Sanierung bzw. Ausbau der Straße bei Anwendung der oben beschriebenen Technik relativ leicht repariert werden, ohne dabei viel „Neues“ kaputtzumachen.
Für das Jahr 2024 schlägt die Verwaltung konkret folgende Maßnahmen vor:
- Germanenstraße
- Keltenstraße
- Mozartstraße
- Beethovenstraße
- Wolfingerstraße (nach Abschluss der dort aktuell laufenden Bauvorhaben)
- Feldstraße (sofern noch Mittel im Sammelauftrag zur Verfügung stehen)
Kostenschätzungen hierfür wurden erarbeitet.
Mit Gesamtkosten von (Stand heute) max. 150.000 EUR brutto ist zu rechnen. Das sind die reinen Kosten für die Straßensanierung, darin nicht enthalten sind Kosten für eventuell notwendige Sanierungen des Kanals, etc..
Wissenswert: Seit dem Wegfall der sog. „Straßenausbaubeiträge“ stellt der Freistaat der Gemeinde Pauschalen für derartige Maßnahmen zur Verfügung.
2019: 10.498 €
2020: 17.852 €
2021: 31.636 €
2022: 33.775 €
2023: 30.913 €
Die Zuweisung ist geregelt in Art 13h BayFAG, die Verteilung richtet sich nach den Siedlungsflächen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 FAGDV)
WICHITG: Natürlich wäre ein Voll-Ausbau der Straßen nach dem in der Vergangenheit gewählten Ausbau-Standard wünschenswert. Angesichts der langen Liste von „Baustellen“ und der Tatsache, dass die in der Vergangenheit üblichen Anlieger-Beiträge (bis zu 80% der Kosten) nicht mehr herangezogen werden können, erscheint ein Festhalten am „alten“ Ausbau-Standard aber nicht mehr sinnvoll. Gleiches gilt für den in der Vergangenheit automatisch praktizierten Voll-Austausch der Wasserleitungen, etc. Die exorbitanten Preissteigerungen in diesem Bereich würden krass auf die ohnehin hohen Gebühren im Kontext Wasser und Abwasser durchschlagen. Das nun vorgeschlagene „Light-Modell“ erlaubt es, Straßen und Wege in deutlich kürzerer Zeit auf einen verkehrssicheren Stand zu heben, der dann auch wieder Jahrzehnte trägt. Zweifelsohne sind die Folgekosten höher als bei einem Straßenausbau „alter Schule“; diese „alte Schule“ kann sich die Gemeinde aber schlicht nicht mehr leisten.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat und Beratung und Beschlussfassung zu dem Thema sowie Freigabe eines Rahmenbudgets, sodass mit den Ausschreibungen und Auftragsvergaben rasch begonnen werden kann. Eine entsprechende Information der betroffenen Anlieger erfolgt sobald Ausführungstermine bekannt sind.
Beschlussvorschlag A:
Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2025. Ein Rahmenbudget von 100 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2025 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben.
Beschlussvorschlag B:
Der Gemeinderat beschließt außerdem die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme „Am Steingassenberg“. Als zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung wird definiert, dass eine Kostendrittelung zwischen Gemeinde / Jagdgenossenschaft (sog. Feldwege-Budget) und dem Veranstalter der Bergweihnacht festgeschrieben werden kann. Sollte eine Kostendrittelung nicht gelingen, wird die Maßnahme b. a. W. zurückgestellt
Beschluss 1
- Der Gemeinderat beschließt das von der Verwaltung vorgeschlagene Sanierungs- bzw. Ausbauprogramm 2025. Ein Rahmenbudget von 100 TEUR brutto wird hierfür freigegeben und ist im Haushalt 2025 einzustellen. Bürgermeister und Verwaltung werden ermächtigt, entsprechende Ausschreibungen zu veröffentlichen und Aufträge innerhalb des definierten Budgets zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Gemeinderat beschließt außerdem die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme „Am Steingassenberg“. Als zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung wird definiert, dass eine Kostendrittelung zwischen Gemeinde / Jagdgenossenschaft (sog. Feldwege-Budget) und dem Veranstalter der Bergweihnacht festgeschrieben werden kann. Sollte eine Kostendrittelung nicht gelingen, wird die Maßnahme b. a. W. zurückgestellt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Erweiterung der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus um Speichermodule / hier: Beratung und Beschlussfassung über einen zwischen Verwaltung und AK Energie abgestimmten Vorschlag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.12.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Pressetaugliche Texte
Ausgangslage:
Die Gemeinde Türkenfeld hat im Jahr 2020 begonnen, ihre Liegenschaften schrittweise mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Errichtet wurden zwischenzeitlich Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Pfiffikus und Sumsemann, den Feuerwehrhäusern Türkenfeld und Zankenhausen (hier mit Speicher) sowie – deutlich früher durch eine Bürgerinitiative – auf dem Dach der Grund- und Mittelschule. Ebenfalls errichtet wurde eine Anlage auf dem Dach der Kinderkrippe (mit Speicher) und dem Dach der Turnhalle (ebenfalls mit Speicher). Zuletzt wurden vorhandene PV-Anlagen auf den Dächern der Feuerwehr Türkenfeld bzw. des Mosthauses sowie dem Ost-Dach der Grund- und Mittelschule erweitert (jeweils inkl. Speicher)
Was noch fehlt und angesichts des Nutzungsverhaltens bzw. der in den Randzeiten notwendigen Energiemengen sinnvoll ist, die Speicher-Erweiterungen der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus. Als diese Anlagen im Jahr 2020 gebaut wurden, waren die Speicherpreise noch deutlich höher als heute. Nach heutigen Maßstäben ist ein Speicherbau aber als wirtschaftlich höchst sinnvoll einzustufen.
Handlungsvorschlag & Kosten:
Die Verwaltung schlägt darum in Abstimmung mit dem AK Energie vor, in den Liegenschaften Sumsemann und Pfiffikus jeweils einen ~ 14 kWh großen Stromspeicher zur Erhöhung des Eigenstromverbrauchs nachzurüsten.
Die Kosten belaufen sich je Liegenschaft auf 8.667,07 EUR (brutto). Die Verwaltung wird einen Antrag auf Förderung aus dem Regionalfonds der Stadtwerke stellen. Hier ist mit einer Bezuschussung in Höhe von 20% der Kosten zu rechnen, weshalb für die Gemeinde noch Kosten i. H. v. 6.933,66 EUR verbleiben. Es ist damit zu rechnen, dass sich die Anschaffung nach ~ 10 Jahren amortisiert (Annahme ist ein günstiger Referenz-Strompreis < 30 Cent je kWh).
UPDATE 17.12.2024: Ob eine Bezuschussung der Stadtwerke möglich ist, ist noch offen. Grund hierfür sind die bereits in nennenswertem Umfang abgerufenen Zuschüsse durch die Gemeinde aus dem entsprechenden Fördertopf (~ 40 TEUR). Die Verwaltung schlägt vor, die Maßnahme nur umzusetzen, wenn eine Bezuschussung zugesagt wird. Ohne Bezuschussung ist eine Wirtschaftlichkeit nicht gegeben.
NACHRICHTLICH:
Parallel läuft eine Anfrage bei den für Belange des Denkmalschutzes zuständigen stellen, nachdem sich auch eine PV-Anlage auf dem teilweise denkmalgeschützten Linsenmanngebäude (=> Zielsetzung: Eigenstromnutzung und Mieterstrommodell) aufgrund der Dachausrichtung lohnen kann. Gesetzliche Änderungen im Bereich Denkmalschutz lassen hier auf eine Realisierbarkeit und auch Förderung hoffen.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Vgl. Investitionsrahmen wie oben genannt – einzustellen im Haushalt 2025.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des im Sachvortrag dargestellten Projektes und Beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Förderzusage wie beantragt durch die Stadtwerke FFB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung des im Sachvortrag dargestellten Projektes und Beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Förderzusage wie beantragt durch die Stadtwerke FFB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Namensgebung für die neu entstehende Straße i. R. d. Erschließung des Baugebiets "Saliterstraße Nord" / hier: Beschlussfassung und Beauftragung der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.11.2024
|
nö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.12.2024
|
ö
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beschließend
|
5 |
Pressetaugliche Texte
Durch die beschlossene Realisierung des Baugebiets „Saliterstraße Nord“ entsteht die Notwendigkeit, für die in diesem Zuge entstehende neue Straße einen Straßennahmen vergeben.
Ein in der Vergangenheit mehrfach geäußerter Vorschlag lautet, eine mögliche neue Straße dem ehemaligen und zwischenzeitlich verstorbenen Pfarrer Georg Kapfer zu widmen. Der Gemeinderat hat hierzu bereits auch informell beraten und Zustimmung signalisiert. Die Gemeinde ehrte Georg Kapfer im Jahr 2009 für sein konfessionsübergreifendes Wirken mit der Bürgermedaille in Gold. Eine „Georg-Kapfer-Straße“ könnte exemplarisch für ein gesundes, grenzen überschreitendes Miteinander und einen Blick über den Tellerrand (vgl. sein Engagement für Afrika, etc.) stehen.
Im Detail sind nach Ansicht der Verwaltung folgende Gründe ausschlaggebend:
Die Benennung einer Straße nach „Georg Kapfer“ würdigt einen außergewöhnlichen Menschen, der das Leben in unserer Gemeinde über viele Jahre hinweg geprägt und nachhaltig bereichert hat. Mit seinem Wirken als Pfarrer von 1990 bis 2006 hat Georg Kapfer weit über seine seelsorgerischen Pflichten hinaus - ausdrücklich konfessionsübergreifend! - bleibende Werte geschaffen, die noch heute Teil des Türkenfelder Gemeinschaftslebens sind bzw. als Vorbild dienen können.
1. Förderung von Gemeinschaft und Zusammenhalt:
o Pfarrer Kapfer verstand es, Gemeinschaft zu schaffen und zu stärken. Durch von ihm initiierte Projekte wurden Brücken zwischen Generationen und Glaubensgemeinschaften gebaut.
o Sein besonderes Engagement für die Ökumene und sein Verständnis von Kirche als eine universelle Gemeinschaft trugen wesentlich zur kulturellen Offenheit und sozialen Harmonie in unserer Gemeinde bei.
2. Nachhaltige Vermächtnisse:
o Zu den sichtbaren Vermächtnissen von Pfarrer Kapfer zählen das Pfarrheim St. Georg sowie die umfassende Sanierung der Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, die durch seinen Einsatz ermöglicht wurden.
o Seine Unterstützung der Zoe-Schule in Uganda zeigt sein Engagement über die Grenzen Türkenfelds hinaus und verdeutlicht seine Werte von globaler Solidarität und Hilfsbereitschaft.
3. Persönliche Werte und Vorbildfunktion:
o Georg Kapfer war ein Brückenbauer und Menschenfreund, dessen Leben von den Prinzipien Zusammenhalt, Hilfsbereitschaft und Respekt geprägt war. Diese Werte verdienen es, auch für zukünftige Generationen in unserer Gemeinde erinnert und gelebt zu werden.
4. Besondere Verbundenheit mit Türkenfeld:
o Auch nach seinem Weggang im Jahr 2006 blieb Pfarrer Kapfer unserer Gemeinde eng verbunden. Sein Wirken hat Türkenfeld in einer Weise geprägt, die ihn zu einem zentralen Bestandteil unserer Geschichte und Identität macht.
***
Anlage - Nachruf auf Pfarrer Georg Kapfer (geboren 25.11.1935 / gestorben 23.08.2015), verfasst anlässlich seines Todes im Jahr 2015
Ein Brückenbauer und Menschenfreund
Mit Pfarrer Georg Kapfer zog im Jahr 1990 ein Mann in den Türkenfelder Pfarrhof, der das Leben in unserer Gemeinde über knapp 16 Jahre hinweg gestalten und prägen sollte. Er hinterließ dabei viele Spuren: sichtbare und unsichtbare.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, welch untrügliches Gespür für Menschen er hatte. Er war – im besten Sinne des Wortes – ein Seelsorger. Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu begleiten war seine Berufung. Seine Mission war der Einzelne genauso wie die Gemeinschaft. Überhaupt: Der Begriff „Gemeinschaft“ stand nicht nur im Mittelpunkt vieler seiner Gottesdienste. Eine intakte Gemeinschaft war für ihn ein Schatz, den es zu erhalten und zu mehren galt. Als ein Beispiel sind die von ihm ins Leben gerufenen Weinfeste zu nennen. Geschickt schuf er eine Plattform, auf der sich Jung und Alt begegnen konnten. Spirituelle Tiefe, Glaube und geselliges Leben wusste er zu verbinden, wie wenige vor ihm. Immer wieder gab er den Anstoß zu Projekten, die vor allem Eines schaffen sollten: echte Gemeinschaft über Glaubensgrenzen hinweg. Ökumene war für ihn nicht lästige Pflicht, sondern echtes Anliegen.
Auch handfeste Spuren zählen zu seinem Vermächtnis: Das Pfarrheim Sankt Georg oder die mit Fleiß und Beharrlichkeit generalsanierte Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt sind nur zwei davon. Die Zoe-Schule in Uganda wäre vermutlich nicht in aller Munde und Gegenstand unermüdlicher Förderung, hätte sich Pfarrer Kapfer nicht über Jahrzehnte dafür eingesetzt. Kirche endete für ihn nämlich nicht an der Ortsgrenze, sondern wurde erst durch ihre verschiedenen Sprachen und Hautfarben universell. Wie selbstverständlich zählten afrikanische Messgewänder ebenso zu seinen Markenzeichen wie fremdsprachige Lieder in den liturgischen Feiern.
Gemeinsam mit dem Ehepaar Elisabeth und Max Lindermayr wurde Pfarrer Kapfer zu einer tragenden Säule unserer Gemeinde. Als „die Pfarrers“, wie sie – in Anlehnung an ihren unbestreitbaren Teamgeist – genannt wurden im Jahr 2006 Türkenfeld verließen, spürten viele, dass eine ganz besondere Zeit zu Ende geht. Seinen Ruhestand verbrachte der Geistliche in seiner de facto Heimatstadt Neuburg an der Donau, wo er weiter als Ruhestands-Pfarrer wirkte und eine Stiftung gründete. Auch Türkenfeld blieb er verbunden.
Ich hatte das Glück, unseren ehemaligen Pfarrer kurz vor seinem Tode noch einmal besuchen zu dürfen. Eine Krebserkrankung, die von dem lange gekannten Menschen rasend schnell Besitz ergriffen hatte, zeichnete ihn sichtbar. Seine Gedanken aber waren klar und er nahm das ihm bestimmte Schicksal an. Er war bereit, den Weg zu gehen, auf dem er Zeit seines Lebens Andere begleitet hatte.
Was bleibt ist die Erinnerung an einen Pfarrer, der sich als Berufener sah und den Beruf als echte Berufung. Er war ein Brückenbauer und Menschenfreund, der durch sein Wirken – nicht nur in Türkenfeld – Werte vorlebte, wie sie in unserer Gesellschaft immer weniger zu finden sind: Zusammenhalt, Gemeinschaft und Hilfsbereitschaft, sind nur einige davon.
Vergelt’s Gott!
Für die Gemeinde Türkenfeld: Emanuel Staffler
Beschlussvorschlag:
A)
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Saliterstraße Nord“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Georg-Kapfer-Straße“
B)
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die durch Umsetzung des Baugebiets „Saliterstraße Nord“ entstehende Straße wie folgt zu benennen: „Georg-Kapfer-Straße“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen formellen Schritte (Widmung, …) in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Bauantrag: Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses; Sanierung und Anhebung des Daches sowie Ausbau des Dachgeschosses zu weiteren WE, Anbau Wintergarten und Terrassenüberdachung, Keltenstraße 3, Fl. Nr. 240/4, Gem. Türkenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
|
ö
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6 |
Pressetaugliche Texte
Das 683 m² große Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“
Durch die Erweiterungen am Bestandsgebäude ergeben sich folgende Änderungen:
Die GRZ I soll bei 0,22, die GRZ II bei 0,44 liegen.
Die Firsthöhe betrgägt 10,47 m , die Wandhöhe 6,49 m.
Die Dachneigung soll 41,5 ° betragen.
Auf dem Baugrundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Da die neu geschaffene Wohneinheit unter 65 m² liegt, reicht die bestehende Anzahl der Stellplätze aus.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Baugrundstück bzw. auf der öffentlichen Verkehrsfläche zum Liegen.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses, Sanierung und Anhebung des Daches sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohneinheit, Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 240/4, Gem. Türkenfeld, Keltenstraße 3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Umbau des bestehenden Zweifamilienhauses, Sanierung und Anhebung des Daches sowie Ausbau des Dachgeschosses zu einer weiteren Wohneinheit, Anbau eines Wintergartens und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 240/4, Gem. Türkenfeld, Keltenstraße 3 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Bauantrag: Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von 2 Dachgauben am bestehenden Wohnhaus, Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/5, Gem. Türkenfeld
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
18.12.2024
|
ö
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|
7 |
Pressetaugliche Texte
Das 651 m² große Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Durch die Änderungen ergeben sich folgende neue Maße:
Die GRZ I beträgt 0,23, die GRZ II 0,36. Die GFZ liegt bei 0,34.
Die Wandhöhe beträgt 6,30 m, die Firsthöhe 10,15 m. Das Satteldach hat eine Dachneigung von 38°.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zum liegen.
Aus Sicht der Verwaltung werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Das gemeinldiche Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von 2 Dachgauben am bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von 2 Dachgauben am bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Schubertstraße 1, Fl. Nr. 367/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit 4 PKW-Stellplätzen, Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5 Gem. Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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8 |
Pressetaugliche Texte
Das 777 m² große Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“.
Geplant ist die Errichtung eines Doppelhauses.
Die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück sollen abgerissen werden.
Das neue Gebäude soll eine Grundfläche von 165 m² (11 m x 15 m) aufweisen.
Die GRZ I liegt bei 0,26, die GRZ II bei 0,41 .
Das Gebäude soll eine Wanhöhe von 6,50 m eine Firsthöhe von 10,35 m. Das Satteldach wird mit einer Dachneigung von 35 ° errichtet.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zum liegen.
Es werden 4 Stellplätze nachgewiesen.
Aus Sicht der Verwaltung werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Das gemeinldiche Einvernehmen kann erteilt werden.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld wurde nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Bauantrag: Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte, Kapellenstraße 2, Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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9 |
Pressetaugliche Texte
Das Grundstück Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen bzw. das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Geplant ist die Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für die Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte. Hierfür wir ein Teilweise die bestehende landwirtschaftliche Lagerhalle abgerissen.
Das neue Gebäude soll eine Grundfläche von 805,32 m². die Maße des Gebäudes mit Überdachtem Vorplatz liegen bei 25 m x 41,50 m. Auf der Nordseite eine Wandhöhe von 8,29 m und auf der Südseite 6,80 m. Die Firsthöhe liegt bei 10,80 m.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zu tragen.
Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Diese Privilegierung wird das Landratsamt bzw. die zuständige Fachstelle im weiteren Verfahren prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle für Ernteerzeugnisse und Anbaugeräte auf dem Grundstück Fl. Nr. 497, Gem. Zankenhausen nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Bauantrag: Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle, Moorenweiser Str. 50 a, Fl. Nr. 971/2, Gem. Türkenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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10 |
Pressetaugliche Texte
Das 5.078 m² große Grundstück bzw. das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist deshalb gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Auf dem Grundstück befinden sich bereits einige Baukörper, welche bisher nicht genehmigt sind. Diese werden in den Berechnungen nicht dargestellt.
Das Vorhaben zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse wurde vorab kurz mit dem Landratsamt besprochen. Da das beantragte Vorhaben im Verhältnis zur genehmigten Bestandshalle deutlich untergeordnet ist und der funktionale Zusammenhang zwischen Gebäude und Betrieb ausreichend dargelegt wurde, kann nach erfolgter Vorabstimmung mit dem LRA für dieses Vorhaben eine Genehmigung in Aussicht gestellt werden.
Die geplante Schleuse soll eine Grundfläche von 6,50 m x 10, 28 m und eine Höhe von 5,22 m aufweisen. Die Dachneigung beträgt 5°.
Im Außenbereich können gem. § 36 Abs. 2 BauGB sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Das Landratsamt wird die Privilegierung im weiteren Verfahren detailliert prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteil werden.
Langfristiges Konzept zur Geländeneugestaltung:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 971/2, Moorenweiser Str. 50 a, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Gebäudeerweiterung als Schleuse an eine bestehende Halle auf dem Grundstück Fl. Nr. 971/2, Moorenweiser Str. 50 a, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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11 |
Pressetaugliche Texte
Bauantrag: Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Ammerseestraße 6, Fl. Nr. 1380, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag wurde mit Schreiben vom 01.12.2024 vom Bauherren zurückgenommen.
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12. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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12 |
Pressetaugliche Texte
Nacherschließung bereits veräußerter gemeindlicher Baugrundstücke an der Weißenhornstraße (Fl. Nr. 259/100, 259/102, 259/102) / hier: Vergabe der Kanal-, Wasserleitungs- und Straßenbauarbeiten
Beschluss:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag an den im Sachvortrag genannten Billigst-Bieter und genehmigt die im Sachvortrag genannten Planungskosten wie dargestellt.
Abstimmung: 12 : 0
Wohnungsbaugesellschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck GmbH / hier: Genehmigung der f. d. Gesellschafter-Versammlung am 29.11.2024 aufgerufenen Beschlussvorschläge
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt die für die im Beschlusstitel genannte Gesellschafterversammlung aufgerufenen Beschlussvorschläge wie von der Geschäftsführung vorgeschlagen.
Abstimmung: 12 : 0
Grundstücksangelegenheiten / hier: Verkauf einer Teilfläche FL. Nr. 285 von ~1.700m² der neu ausgewiesenen Gewerbefläche "An der Kälberweide II"
Beschluss:
A) Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer circa 1.700m² großen Parzelle wie in der Kartenanlage dargestellt an Herrn XXX zum Preis von 175 EUR je Quadratmeter. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer Baugenehmigung für die Verlagerung des Hundesportgeländes.
B) Der Gemeinderat hat vom Inhalt der im Entwurf beigefügten Urkunde genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen.
Abstimmung: 12 : 0
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13. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2024
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ö
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13 |
Pressetaugliche Texte
KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert.
1. Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Leider hat sich durch (ungeplante) Abwesenheiten bei den übergeordneten Stellen eine Verzögerung im Zeitplan ergeben. Geplant ist aktuell folgender Ablauf:
Bekanntmachung der Ausschreibungsunterlagen 10.01.25, Submission am 06.02.25 bzw. 04.02.25, Vergabesitzung am 26.02.25, Bauausführung weiter ab Mitte März geplant.
2. Sanierung Schwimmbad: Am 27.11.2024 wurde die Baugenehmigung für die Bad-Sanierung seitens des Landratsamtes erteilt. Nachdem die Genehmigung nun vorliegt, kann nun weiter am Landeszuschuss gearbeitet werden. Parallel fertigt aussagegemäß die Bundesförderstelle den Förderbescheid aus (zwischenzeitlich eingegangen). Die Verwaltung prüft darüber hinaus sich aus dem (neuen) Umsatzsteuerrecht ergebende Handlungsspielräume. Eine Entscheidungsvorlage für den Gemeinderat wird für das 1. Quartal 2025 vorbereitet.
Ein neuer und deutlicher verträglicher aussehender Finanzierungsplan würde demnach wie folgt aussehen:
Angenommene Gesamtkosten des Projekts brutto: 6,5 Mio. EUR
abzgl. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer: 1,0 Mio. EUR
abzgl. Förderung BUND: 1,4 Mio. EUR
abzgl. Förderung LAND: 1,0 Mio. EUR
-------------------------------------------------------------------------------------------------
Verbleibende Kosten für die Gemeinde 2,(7+x) Mio. EUR (bisher: ~ 4,5)
Update 17.12.2025: Auf das Schreiben an den zuständigen Staatsminister bzgl. einer beschleunigten Bearbeitung des Förderantrags seitens des Landes erreichte den Bürgermeister am 17.12. die Antwort, dass aufgrund der allgemeinen Haushaltslage im Jahr 2025 bayernweit nur 20 Mio. EUR für derartige Maßnahme zur Verfügung stehen. Weil offenbar viele weitere Projekte schon deutlich länger auf Förderzusagen des Landes warten, kann auch für 2025 eine Förderzusage NICHT in Aussicht gestellt werden. Der Bürgermeister hat taggleich eine Nachfrage platziert, inwieweit zumindest ein sog. „Vorzeitiger Maßnahmenbeginn“ in Aussicht gestellt werden kann. Eine Rückmeldung hierzu steht aus. Dann könnte der Gemeinderat entscheiden, auf eigenes Risiko die Umsetzung des Projekts zu starten und würde sich gleichzeitig die Chance auf eine Landesförderung nicht verbauen.
Die Verwaltung wird eine Entscheidungsvorlage vsl. zur Januar-Sitzung 2025 vorbereiten. AUCH OHNE LANDESFÖRDERUNG WÄRE DIE AUSGANGSSITUATION DURCH DIE VORSTEUER-THEMATIK BESSER ALS IM LETZTEN JAHR ANZUNEHMEN.
3. Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Projekt b. a. W. verschoben.
4. Baugebiet Saliterstraße NORD: Erschließungsträgervertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen abgeschlossen; hälftigen Grundstücksanteil bezahlt; Detail-Planung läuft. Parallel: Gespräche bzgl. Aufteilung Parzellen gestartet
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.
5. Baugebiet DORFANGER: vgl. heutige Beschlussfassung
sofern alle notwendigen Beschlüsse gefasst werden, ist folgender Zeitplan für die Erschliessungsmaßnahme angedacht:
Januar/Februar – Ausführungsplanung
März – Ausschreibung
Mai – Baubeginn
=> damit könnte ein Großteil der Erschließungsarbeiten noch über die „alte“ Bahnhofstraße abgewickelt werden und die Ausbaumaßnahme der Bahnhofstraße wäre weit weniger gestört als gedacht!
dazu gehörend: Projektpartner-Suche f. Gemeindeteil: Ausschreibung veröffentlicht
8. Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Verfahren i. R. November-Sitzung 2024 fortgesetzt; aktuell läuft Beteiligungsrunde.
9. Verlagerung Hundesportgelände: Baugenehmigung liegt vor; Maßnahme soll zeitnah im neuen Jahr starten.
10. Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Wg. Engpässen bei beauftragten Firmen Umsetzung „250TEUR-Paket“ 2025 geplant.
11. Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: Alle notwendigen GR-Beschlüsse gefasst; Projektvolumen 1,45 Mio. EUR; Verwaltung wartet weiter auf Förderbescheide von Bund und Land.
13. Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Arbeiten aussagegemäß auf d. Zielgeraden.
17. Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.
24. Ertüchtigung Weiherdamm: In den KWs 27 + 28/2024 fanden Gespräche mit dem beauftragten Ingenieurbüro sowie dem Wasserwirtschaftsamt statt.
Bzgl. Ertüchtigung Weiherdamm liegt nun eine Kostenschätzung vor, die Kosten (ohne größeren Straßenbauanteil) i. H. v. ~130 TEUR prognostiziert (Förderquote: 50%). Projekt soll im nächsten Schritt mit dem WWA besprochen werden.
25. EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Konzept wird aufgrund geänderter Rahmenbedingungen fortgeschrieben; anschl. Entscheidung, ob Umsetzung sinnvoll.
28. Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Erster Teil der Arbeiten abgeschlossen
29. Ankaufsangebot Salettl: Gutachten wurde fertig gestellt; Ergebnis soll nach interner Beratung in den kirchlichen Gremien der Gemeinde mitgeteilt werden.
30. Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planung abgeschlossen; warten auf Mittelbereitstellung ALE.
31. Windkraft im Gemeindegebiet: aktuell keine neuen Erkenntnisse.
34. Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Alle Aufträge durch GR vergeben; warten auf Umsetzung im Jahr 2025.
35. Kommunale Wärmeplanung: Auftrag durch GR im November 2024 vergeben; Update für GR bis vsl. März/ April 2025 geplant.
38. Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024 + 2025: Letzte Nacharbeiten für das Frühjahr 2025 geplant; Fortsetzung des Programms in weiteren Straßenzügen im Jahr 2025 geplant (vgl. heutige Beschlussfassung)
39. Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Ausschreibung für Arbeiten wird derzeit erarbeitet.
40. „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Ausschreibung für Planungsleistungen soll Anfang 2025 veröffentlicht werden.
42. Ergänzung fehlende Straßenlampen: Auftrag zu Aufstellung einer Muster-Solarleuchte wurde vergeben; Installation demnächst geplant.
47. Erneuerung bzw. Ergänzung Sitzbänke im Rahmen einer DE-Maßnahme: Maßnahmen-Freigabe ALE liegt seit Anfang Dezember vor; Verwaltung startet nun Umsetzung.
49. Vorstudie Geothermie Ammersee-Region: Vorstudie beauftragt.
50. Projektidee "Erweiterung Gewerbegebiet An der Kälberweide" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.: Gutachten beauftragt; Flächenansprüche gesichert; ausführliche Information für Öffentlichkeit folgt.
53. Ertüchtigung Geschiebesperre Höllbach: Auftrag wurde erledigt; Restarbeiten im Frühjahr; Kosten deutlich unter Schätzung, nachdem Maschinen-Einsatz leichter möglich (~ 7 TEUR anstelle > 20 TEUR)
55. Vorstudie zur Beleuchtung verschiedener Heizungs-Optionen für den Schulcampus sowie die Turnhalle: Ergebnis liegt vor und ist in Vor-Abstimmung mit AK Energie. Anschl. Beratung und Beschlussfassung im Rahmen einer GR-Sitzung.
56. Änderung Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“: Alle formellen Voraussetzungen geschaffen; zuständiger Ausschuss nimmt demnächst Arbeit auf.
58. Austausch Leuchtmittel Turnhalle abgeschlossen / Leuchtmittel-Austausche in der Schule bzw. im Musikraum in Planung: Umsetzung schrittweise geplant
59. Verlängerung optische Gehweg-Markierung Echinger Straße Zankenhausen: Markierungsarbeiten i. R. einer Paketausschreibung beauftragt. Umsetzung in 2025 gepl.
60. Neukalkulation Gebühren ABWASSER zum 01.01.2026: Vorarbeiten laufen.
62. Weitere PV-(Speicher)-Projekte im Jahr 2025: vgl. heutige Beschlussfassung.
63. Fassaden- und Raumsanierungsprogramm 2025: Vom GR beschlossen im November 2024; Arbeiten für 2025 geplant.
64. Prüfung notwendiges Maßnahmenpaket Trinkwasser-Hochbehälter: Verwaltung arbeitet Konzept aus
Neukalkulation der ABWASSER-Gebühren startet im Januar
Die Verwaltung wird im Januar beginnen, die Abwassergebühren neu zu kalkulieren. Notwendig wird dies, weil zum 31.12.2025 die aktuelle Kalkulationsperiode endet. Ziel ist es, im 2. Quartal 2025 die ab 1.1.2026 geltenden Gebühren dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
In die Kalkulation einfließen werden u. A.
> der Türkenfelder Anteil an der Kläranlagen-Sanierung (2,9 Mio. EUR
> geschätzt) die Sanierung der Abwasserleitung Zankenhausen =>
> Pleitmannswang (rund 300 TEUR) die Sanierung der Pumpeninfrastruktur
> (1,4 Mio. EUR geschätzt) die gestartete Kamera-Befahrung des
> Gesamtnetzes und die Inliner-Sanierung div. kleinere bzw. im
> fünfstelligen Euro-Bereich liegende Reparaturen aus den letzten Jahren
Wichtig: Ein Teil der o. g. Kosten wird über einen längeren Zeitraum abgeschrieben. D. h., dass z. B. eine über 20 Jahre abgeschriebene Investition in Höhe von 1 Mio. EUR pro Jahr „nur“ anteilig mit 50.000 EUR auf die Gebühr wirkt. Dennoch zeigen die oben genannten Zahlen, dass die Herausforderungen und damit der Refinanzierungsbedarf groß ist.
Einen hoffentlich gegenteiligen Effekt entfalten die nach der Ertüchtigung der Kläranlage sinkenden Betriebskosten, sodass dieser Posten dämpfend auf unumgängliche Gebührenanpassungen wirken kann.
Wasserversorgung: Sanierungsbedarf an einer Kammer des Hochbehälters identifiziert
Vor ~ 8 Jahren wurde bereits eine Kammer der beiden Kammern des Wasser-Hochbehälters saniert. Die Kosten hierfür lagen damals bei ~ 200 TEUR.
Im Rahmen einer Regelbegehung des Hochbehälters mit der zuständigen Stelle im Landratsamt wurde nun festgestellt, dass demnächst auch eine Sanierung der zweiten Kammer angezeigt scheint. Die Verwaltung wird nun unter Einbeziehung von Fachleuten sowie der Stadtwerke ein Sanierungskonzept auf den Weg bringen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten aufgrund der allg. Preissteigerung spürbar über dem Referenzwert der letzten Sanierungsmaßnahme liegen werden.
Überzug der HHST 8150.5100 (Wasserversorgung, Unterhalt des unbewegl. Vermögens)
Die Gemeindeverwaltung teilt mit, dass die o. g. Haushaltsstelle in diesem Jahr spürbar überzogen werden wird (geplant waren dort 75 TEUR, erwartet werden > 100 TEUR). Dies hat drei Gründe:
- Leistungen, die im Jahr 2023 erbracht wurden, wurden vom Leistungserbringer erst im Jahr 2024 abgerechnet.
- Eine höhere Zahl an Wasserrohrbrüchen sowie die (dann weiterzuverrechnende) Reparatur an Hauswasseranschlüssen.
- Behebung von i. R. d. Regelwartung festgestellten Schäden am Hydranten-Netz.
Fortgeschriebene Kostenschätzung „Bahnhofstraße II“
Der Bürgermeister berichtet mündlich: 
Hinweis auf den Silvesterritt
Die Verwaltung weist auf die Einladung zum Silvesterritt hin.
***
Das Rathaus-Team bedankt sich bei den Mitgliedern des Gemeinderats für die gute Zusammenarbeit und wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute für das Jahr 2025!
Datenstand vom 23.01.2025 10:22 Uhr