Datum: 22.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift 18.12.2024
2 Fragestunde
3 Sanierung und Umbau des Schulschwimmbades der "Grund- und Mittelschule Türkenfeld" / hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen
4 Schulcampus Türkenfeld / zukünftige Versorgung mit Wärme-Energie / hier: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
5 Perspektivisch notwendige Schaffung weiterer Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze / hier: Sachstandsbericht und Beauftragung einer Vorstudie
6 Schaffung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Bereich des gemeindlichen Türkenfelder Friedhofs / hier: Darstellung der Notwendigkeit, Beratung und Beschlussfassung
7 Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen / hier: Vorstellung der aktuellen Problemstellung sowie Vorschlag zur Übernahme der Arbeiten durch die Gemeinde
8 Projekt "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc. / hier: Änderungsbeschluss d. Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd", des Flächennutzungsplans sowie Beauftragung der nächsten Schritte
9 Jahresrechnung 2023/ hier: Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung
10 Jahresrechnung 2023/ hier: Feststellung und Entlastung
11 Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld, Richard-Wagner-Str. 8
12 Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
13 Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
14 Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 18.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö 1

Pressetaugliche Texte

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 18.12.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Beschluss

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 18.12.2024 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Fragestunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö 2
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3. Sanierung und Umbau des Schulschwimmbades der "Grund- und Mittelschule Türkenfeld" / hier: Beschluss zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 29.11.2023 ö 14
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 3

Pressetaugliche Texte

Ausgangslage / Historie: 
Der Gemeinderat hat sich in den letzten Jahren mehrfach mit dem Thema „Sanierung Schwimmbad“ befasst. Richtungsweisend dabei war u. A. die Sitzung am 19.07.2023. In dieser wurden mehrere Planungsvarianten vorgestellt und schlussendlich die Entscheidung für die kostengünstigste Umsetzungsvariante getroffen. Parallel wurden div. (Fach)-Planungsleistungen vergeben um die Kostenschätzungen zu konkretisieren. Seither haben die Gemeindeverwaltung, das federführend beauftragte Büro und die relevanten Fachplaner intensiv an einer Detaillierung der Planungen gearbeitet. Diese mündeten schlussendlich in die Einreichung eines Bauantrags. Hinzu kommt, dass seit dem ursprünglichen Start des Projekts im Jahr 2018 diverse Pflichtaufgaben hinzugekommen sind, die aus rein finanzieller Sicht die Sanierung des Bades als nicht durchführbar erscheinen lassen.

Nachdem ab März 2024 absehbar war, dass die Kostenannahmen nochmals deutlich steigen, haben Bürgermeister und Gemeinderat entschieden, die Thematik breit angelegt in der Bürgerversammlung (25.04.2024) anzusprechen. Im Vorfeld wurde eine vierseitige Bürgerinformation mit detaillierten Informationen verteilt (siehe Anhang). Ziel war es, die anspruchsvolle Ausgangslage allen Bürgerinnen und Bürgern transparent zu machen. Die Bürgerversammlung und viele zu dem Thema geführten Gespräche sollten dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, ein Stimmungsbild aus der Bevölkerung zu bekommen.

In der Bürgerversammlung wurde besprochen, vor einer finalen Entscheidung mehrere letzte „Rettungsansätze“ für das Projekt zu prüfen. Neben einer Umfrage unter bzw. bei potentiell mitnutzenden Kommunen und Schwimmschulen Stand die Frage im Fokus, wie ggf. der Anteil staatlicher Zuschüsse erhöht werden kann. Bisher wurde seitens der Landesbehörden immer argumentiert, dass eine Förderung parallel zur bereits zugesagten Bundesförderung NICHT möglich sei. Über einen Hinweis einer engagierten Sachbearbeiterin beim zuständigen Projektträger des Bundes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass es wohl durchaus Fälle gibt, bei denen durch eine bewusste Projekt-Teilung Bundes- mit Landesfördermitteln kombiniert werden können. Langwierige (aber produktive Gespräche) mit der Regierung von Oberbayern förderten schlussendlich zu Tage, dass eine Co-Förderung bei entsprechender Abgrenzung möglich ist. Ergänzend wurden weitere kostendämpfende Faktoren geprüft, z. B. Möglichkeiten, die sich aus dem tw. geänderten Umsatzsteuerrecht ergeben.

Aktueller Stand und Ergebnis der „Rettungsbemühungen“: 
  • Mit Datum vom 27.11.2024 hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck die geplante Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme genehmigt. Es liegt also ein rechtskräftiger Bescheid vor i. S. „Baugenehmigung“. Diese ist Voraussetzung für eine Landesförderung. 
  • Parallel hat die Verwaltung intensiv am Abschluss der für die Erteilung eines Förderbescheides des Bundes notwendigen Arbeiten / Dokumentationen gearbeitet. 
    Mit Bescheid vom 02.12.2024 teilt die zuständige Bundesförderstelle mit, dass eine Förderung i. H. v. max. 1,540 TEUR gewährt wird (=> parallel zu einer möglichen Förderung durch den Freistaat Bayern). Die Fördersumme würde sich beim Ziehen der Umsatzsteuer-Option vsl. verringern, in diesem Fall nur die Nettobaukosten herangezogen werden können. Sprich Bundesförderung läge bei ca. 1.441.000,00 € und Landesförderung bei 983.373,00 €. Diese Summen hängen aber immer von den am Ende stehenden Nettogesamtkosten ab.
    Voraussetzung für die Erlangung des Förderbescheids des Bundes war das Vorliegen der sog. „Baufachlichen Stellungnahme“, die – analog zum genehmigten Bauantrag – nun ebenfalls final vorliegt. 
  • Die Regierung von Oberbayern teilte mit E-Mail vom 22.10.2024 mit, dass eine Förderung der Becken-Sanierung gem. Vorprüfung des Antrages grundsätzlich möglich ist und stellte eine Fördersumme von max. 1,015 TEUR in Aussicht (ausgehend von der Brutto-Summe, vgl. Hinweis zum Vorsteuer-Abzug). Diese Förderung stand – wie in der Dezember-Sitzung 2024 mitgeteilt – zwischenzeitlich auf der Kippe. Nach mehreren Interventionen hat der Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr mit Schreiben vom 10.01.2025 mitgeteilt, dass er die Regierung von Oberbayern gebeten hat, zeitnah einen „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ zu gestatten. Der Bürgermeister dankt hier ausdrücklich Minister Christian Bernreiter für seinen persönlichen Einsatz. 
    Wichtig: Damit hat Türkenfeld eine reelle, belastbare Chance auf die o. g. Landesförderung. Durch die Erteilung des sog. „vorzeitigen Maßnahmenbeginns“ sichern wir uns de facto einen Platz in der Warteliste für eine Förderung. WICHTIG: Eine finale Förderzusage mit Nennung eines finalen Euro-Betrags ist damit nicht verbunden. Die Erfahrung anderer Kommunen lässt aber die belastbare Hoffnung zu, dass schlussendlich auch eine Förderung erfolgt. Dennoch verbleibt ein gewisses Restrisiko, auf das Bürgermeister und Verwaltung ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Durch Änderungen im Umsatzsteuerrecht für Kommunen sowie eine intensive Beratung durch eine spezialisierte Steuerberatungskanzlei hat sich die Möglichkeit eröffnet, das Schwimmbad zukünftig als einen „Betrieb Gewerblicher Art“ zu betrachten. Hierdurch ist es möglich, die im Zusammenhang mit der Sanierung anfallende Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer in Abzug zu bringen. Hierdurch verringern sich die tatsächlich kassenwirksamen Kosten um circa 1 Mio. EUR (immer abhängig von den tatsächlichen Kosten). 
    Zu beachten ist, dass auch alle zukünftigen Einnahmen (z. B. aus der Vermietung des Bades an Schwimmschulen, den Schulverband, Eintrittsgelder, …) umsatzsteuerpflichtig sind. Im Gegenzug kann bei allen Betriebsmitteln (Reinigungskosten, Energie, …) die Mehrwertsteuer im laufenden Betrieb in Abzug gebracht werden.
    Ein entsprechendes Dokument zur Vorab-Klärung wurde dem Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt teilt mit, dass eine finale Aussage erst nach Veranlagung möglich ist. Nach Rücksprache mit einer auf Kommunen spezialisierten Steuerkanzlei kann aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Finanzamt dem angestrebten Vorgehen zustimmt. Dennoch bleibt ein gewisses Restrisiko. 


Somit ergibt sich bzgl. dem Einmal-Invest folgendes neues Gesamtbild (jeweils gerundet):

Angenommene Gesamtkosten des Projekts brutto: 6,5 Mio. EUR
abzgl. Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer:                1,0 Mio. EUR
abzgl. Förderung BUND:                                1,4 Mio. EUR
abzgl. Förderung LAND:                                1,0 Mio. EUR
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Verbleibende Kosten für die Gemeinde                3,1 Mio. EUR
(Wichtig: Es handelt sich hier um eine näherungsweise Betrachtung; insb. der Vorsteuer-Abzug bzw. dessen Anrechnung kann das Zahlenbild verändern, wobei die Grundrichtung unverändert bleibt). 

In der bisherigen Betrachtung wurde davon ausgegangen, dass der Gemeindeanteil bei mind. 4,4 Mio. EUR liegt. Insofern stellt der neue Kostenrahmen eine deutliche Verbesserung dar. Nachdem sich der Gemeinderat in den letzten Monaten auch mit der langfristigen Finanzplanung befasst hat, scheint nun eine solide Entscheidungsbasis gegeben. Bürgermeister und Verwaltung schlagen dem Gremium vor, die Sanierung eingedenk der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Kostensituation wie ursprünglich geplant durchzuführen. Auf die Risiken im Zusammenhang mit der Landesförderung muss aber nochmals hingewiesen werden. 
Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass angesichts der Fülle von Projekten (Ausbau Bahnhofstraße Teil II, Kläranlagen-Sanierung, jetzt Schwimmbad) ein Verkauf der zum Verkauf vorgesehenen und derzeit entstehende gemeindlichen Baugrundstücke in den Gebieten Saliterstr. Nord und Dorfanger unerlässlich ist, um die Gemeinde finanziell nicht zu überfordern. 

Bzgl. der potentiell zukünftigen Betriebskosten des Bades stellt sich die Situation wie folgt dar:
Es wird weiter mit Betriebskosten i. H. von 150 TEUR p. a. gerechnet, wobei hier auch der Mehrwertsteuer-Vorteil gezogen werden kann.
Auf der Einnahmen-Seite liegen Absichtsbekundungen von zwei Schwimmschulen vor, die pro Jahr Schwimmzeiten im Gegenwert von mehreren zehntausend Euro belegen wollen. Ebenso würden Schwimmzeiten für das Schulschwimmen ggü. dem Schulverband kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Zuletzt auf der Einnahmen-Seite sind Eintrittsgelder zu nennen. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass das kommunale Defizit pro Jahr auf spürbar unter 75 TEUR gedrückt werden kann. Immer abhängig von der zukünftigen Beheizungsvariante. 

Der Bürgermeister ist darüber hinaus im Gespräch mit Kommunen, die grds. Interesse an einer Mitnutzung des Bades bekundet haben. Dabei erscheint die Gründung eines Zweckverbandes mit einem eigenen Vermögenswert „Schwimmbad“ bei näherer Betrachtung nicht als sinnvolle Lösung. Ein weiteres (eigenes) Rechts-Subjekt müsst geschaffen und verwaltet werden; Vermögenswerte herausgelöst und neu aufgeteilt. Eine mögliche Kooperation mit anderen Kommunen sollte darum möglichst auf ein Mit-Tragen der Betriebskosten abzielen, z. B. durch den „Verkauf“ von Schwimmzeiten/ Benutzungsrechten für deren Schulen bzw. Schulverbände. Der Bürgermeister ist hierzu im Austausch mit den Gemeinden Greifenberg, Moorenweis und Windach; zuletzt hat am 13.01.2025 ein Termin dazu stattgefunden. Alle drei vorgenannten Kommunen haben grds. Interesse bekundet. 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Mittelansätze sind in den Haushalts- und Finanzplanungen 2025 ff eingestellt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, angesichts der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Finanzierungssituation die Sanierung des Bades inkl. korrespondierender Maßnahmen (Barrierefreiheit, Parkplatz) auf Grundlage der aktuellen Planungen durchzuführen. Ein Budgetrahmen von 6,5 Mio. EUR brutto wird dabei festgesetzt. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem federführenden Büro die Ausschreibungen und Vergaben der notwendigen (zusätzlichen) Planungs- und Bau-Leistungen zu veranlassen. Sämtliche Schritte sind so zu gestalten, dass diese förderunschädlich gegangen (= erst nach Vorlage entsprechender Bescheide bzw. „vorzeitiger Maßnahmenbeginn-Genehmigungen) bzw. angestoßen werden. Dem Gemeinderat ist regelmäßig über den Fortgang des Projekts Bericht zu erstatten (inkl. Kostenüberwachung).

Außerdem beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Schwimmbad als „Betrieb gewerblicher Art“ zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Ausdrücklich einzuschließen in diese Betrachtung sind bereits verauslagte Planungskosten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, angesichts der deutlich verbesserten Zuschuss- bzw. Finanzierungssituation die Sanierung des Bades inkl. korrespondierender Maßnahmen (Barrierefreiheit, Parkplatz) auf Grundlage der aktuellen Planungen durchzuführen. Ein Budgetrahmen von 6,5 Mio. EUR brutto wird dabei festgesetzt. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten und gemeinsam mit dem federführenden Büro die Ausschreibungen und Vergaben der notwendigen (zusätzlichen) Planungs- und Bau-Leistungen zu veranlassen. Sämtliche Schritte sind so zu gestalten, dass diese förderunschädlich gegangen (= erst nach Vorlage entsprechender Bescheide bzw. „vorzeitiger Maßnahmenbeginn-Genehmigungen) bzw. angestoßen werden. Dem Gemeinderat ist regelmäßig über den Fortgang des Projekts Bericht zu erstatten (inkl. Kostenüberwachung).

Außerdem beschließt der Gemeinderat, das gemeindliche Schwimmbad als „Betrieb gewerblicher Art“ zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Ausdrücklich einzuschließen in diese Betrachtung sind bereits verauslagte Planungskosten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Schulcampus Türkenfeld / zukünftige Versorgung mit Wärme-Energie / hier: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 4

Pressetaugliche Texte

Nach der Entscheidung PRO-Schwimmbad-Sanierung stellt sich die Frage, wie der Schulcampus Türkenfeld (dazu zählen neben dem eigentlichen Schulgebäude auch die Turnhalle, die Schönbergaula und der Großwärmeabnehmer Schwimmbad) mit Wärme-Energie versorgt wird.

Bereits im letzten Jahr hat die Verwaltung ein Kurz-Gutachten bei der in der Region anerkannten LENA Service GmbH in Auftrag gegeben. Dabei sollten mehrere Lösungen beurteilt und bewertet sowie Optimierungspotentiale aufgezeigt werden. Als Lösungen im Raum standen dabei u. A. der Anschluss an eine nahegelegene Biogas-Anlage bzw. der Einsatz von Wärmepumpen-Technologie. Das Ergebnis der Begutachtung wurde im Anschluss mit dem Arbeitskreis Energie diskutiert.

RAHMENBEDINGUNGEN:
1)        Das Schulgebäude wurde in den Jahren 2009/2010 saniert und ist in einem energetisch         guten Zustand.
2)        Schule und Turnhalle bilden über die zentral angelegte Wärmeversorgung eine über eine         Nahwärmeleitung verbundene „Wärme-Einheit“. In der Turnhalle unterstützt eine         Wärmepumpe.
3)        Mangels Rentabilität und hoher Wartungskosten wurden die über 30 Jahre alten         Blockheizkraftwerke außer Betrieb genommen.
4)        Die beiden vorhandenen und groß dimensionierten Gaskessel sind in einem guten Zustand;         die Gemeinde konnte sich über entsprechende Verträge attraktive Gaspreise bis einschl.         Ende 2028 sichern. 
5)        Der tatsächliche Wärme-Energiebedarf des zur Sanierung anstehenden Schwimmbads         kann erst NACH Abschluss der Sanierung belastbar beziffert werden, was eine         Dimensionierung heute zumindest schwierig macht (Schwimmbad-intern sollen         Effizienzpotentiale gehoben werden, z. B. durch direkte Wärmerückgewinnung. In den         letzten Jahren wurden Photovoltaik-Kapazitäten installiert und PV-Speicher ergänzt.         Komplettiert wird die Nutzung der vorhandenen Dächer durch die Eigentumsübertragung         des Bürgersolardachs zum 01.01.2025 an die Gemeinde.
       Aktuell verfügen alle Campus-Dächer gemeinsam über eine installierte PV-Leistung von         130 kWp. An Speicherkapazitäten sind 72 kWh installiert. 

OPTIMIERUNGSPOTENTIALE – losgelöst von der Frage der zentralen Wärmequelle:
Sowohl der Arbeitskreis Energie wie auch die LENA Service GmbH haben diverse Optimierungspotentiale identifiziert, die unabhängig von der Frage der zukünftigen Heiz-Technologie umgesetzt werden sollen und so einen erheblichen Beitrag zum Energiesparen leisten können:


1)        TURNHALLE
       Die Sicherheit des Legionellenschutzes soll mittels Durchlauferhitzer oder                         Heizschwert erfolgen. Die Erwärmung des Duschwassers erfolgt wie bisher durch                 die vorhandene Wärmepumpe. Beides kann größtenteils über den durch die PV-                Anlage gewonnenen Strom betrieben werden. Damit kann die Wärmeleitung von der                 Schule in den Sommermonaten stillgelegt werden.
       Eine genauere Abstimmung der Lüftungsregelung und der Wärmepumpensteuerung mit         der zentralen Heizungsanlage um eine höhere Effektivität im Zusammenspiel zu erreichen.
       Der Einbau eines Bypass-Systems in die Wärmeleitung von der Schule, damit wenn keine         Abnahme erfolgt der Wärmeverlust auf Grund der Leitungslänge minimiert wird.

2)        SCHULGEBÄUDE
       Eine detaillierte Aufnahme der Anlagenhydraulik und Abgleich mit den Bestandsplänen um         einen Wassermengenabgleich zu ermöglichen, damit die einzelnen Abnehmer feiner         versorgt werden.
       Die Nachrüstung von Regulierventilen in die Bypässe der Mischkreise um ein besseres         Regelverhalten zu erreichen.
       Anfahrschaltung für Warmwasserbereitung: Einbau eines temperaturgesteuerten         Überstromventils damit der Aufheizvorgang erst bei genügend anliegendem Heizmedium         direkt am Warmwasserspeicher beginnt.

ZUKÜNFTIGER GROSS-NUTZER „SCHWIMMBAD“:
Im Rahmen der Sanierung des Schwimmbads wird großer Wert auf einen energiesparenden Ansatz gelegt. Folgende Maßnahmen sind geplant:
               Der Einbau einer Lüftungsanlage mit integrierter Wärmepumpe mit Nutzung der                 feuchten Abluft zur Unterstützung der Grundlast.
               Einsatz eines 2-schichtigen Verfahrens beim Brauchwasser mittels Zuschaltung von                 einem Heizschwert oder Durchlauferhitzer mit Einspeisung aus der PV-Anlage zur                 Abdeckung der Temperaturspitzen als Legionellenschutz. 
               Die Verwendung von energiesparenden Pumpsystemen im Beckenbereich zur                         Energieeinsparung und Wärmerückgewinnung aus dem Badewasser.
               In allen baulichen Bereichen erfolgt die Dämmung über die Norm in Anlehnung an                 ein Passivhaus. 

Zudem soll die Schwimmbad-Technik so ausgelegt werden, dass diese auch mit einer Nieder-Temperatur-Quelle gut arbeiten könnte. Insofern kann – wie unter den Rahmenbedingungen oben erwähnt – der tatsächliche Netto-Wärme-Energiebedarf des Schwimmbads erst nach Abschluss der Sanierung belastbar beziffert werden. 

POLITISCHE RAHMENBEDINGUNGEN / ENERGIEMARKT:
Der Energiemarkt und die politischen Rahmenbedingungen befinden sich derzeit in einem dynamischen Wandel. Technologische Innovationen und politische Vorgaben entwickeln oder ändern sich rapide, was Planungen und Entscheidungen erschwert, die langfristig – womöglich über Jahrzehnte – Bestand haben sollen.
       1.        Politische Rahmenbedingungen: Diese sind – bedingt durch die anstehende                         Neuwahl des Bundestags – als höchst volatil zu betrachten. 
       2.        Technologische Entwicklungen: Der technologische Fortschritt bei erneuerbaren                 Energien, Speichertechnologien und Wärmepumpen schreitet schnell voran.                         Lösungen, die heute als Stand der Technik gelten, könnten in wenigen Jahren von                 effizienteren und nachhaltigeren Technologien abgelöst werden. Zudem ist die                         Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Technologien oft schwer prognostizierbar,                 was die Entscheidungsfindung zusätzlich erschwert.
       3.        Marktdynamik: Die geopolitische Lage sowie Entwicklungen auf dem globalen                         Energiemarkt führen zu Preisschwankungen und Unsicherheiten bei der Versorgung                 mit fossilen Energieträgern. Gleichzeitig wird erwartet, dass der Strombedarf in den                 kommenden Jahren durch Elektrifizierung (z. B. Wärmepumpen, E-Mobilität) weiter                 steigt, was auch auf lokaler Ebene neue Herausforderungen mit sich bringt.
       4.        Langfristige Planungssicherheit: Da Investitionen in die Energieversorgung von                 Gebäuden und Infrastrukturen über Jahrzehnte wirksam sein müssen, ist es                         schwierig, unter den aktuellen Unsicherheiten Entscheidungen zu treffen, die                         langfristig tragfähig sind. Flexibilität und die Möglichkeit, auf neue Entwicklungen                 reagieren zu können, gewinnen daher an Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, alle zukünftigen Maßnahmen und Investitionen so zu planen, dass sie sowohl den aktuellen politischen und technologischen Anforderungen gerecht werden als auch eine Anpassungsfähigkeit an künftige Entwicklungen sicherstellen. Entscheidungen wie die Wahl der zentralen Wärmequelle für den Schulcampus Türkenfeld müssen daher sorgfältig abgewogen und unter Einbeziehung der genannten Dynamiken getroffen werden.

FAZIT & HANDLUNGSVORSCHLAG:
In Abstimmung mit dem Arbeitskreis Energie und der LENA Service GmbH schlägt die Verwaltung vor:
1)        Die bestehende Optimierungspotentiale sollen losgelöst von einer Wärmequellen-        Entscheidung maximal gut genutzt werden. Die Verwaltung wird Maßnahmenvorschläge         erarbeiten, Fördermöglichkeiten prüfen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.
2)        Die Schwimmbad-Sanierung soll energetisch Maßstäbe setzen und dabei auf Elemente wie         Energie-Rückgewinnung sowie die Nutzung von PV-Strom-Überschüssen setzen.         Gleichzeitig soll die Sanierung technisch so angelegt werden, dass später unterschiedliche         Wärmequellen genutzt werden können.
3)        Angesichts des guten Zustands der vorhandenen Heizzentrale und der attraktiven         Konditionen, zu denen Gas in den Jahren bis mind. Ende 2028 bezogen werden kann, soll         diese b. a. W. weiter genutzt werden.
4)        Die weiteren politischen und technologischen Entwicklungen sollen abgewartet werden. Zu         einem späteren Zeitpunkt ist dann zu entscheiden, ob – sofern auch im Sinne des         Betreibers und wirtschaftlich darstellbar-  ein Anschluss an die nahegelegene Biogasanlage         sinnvoll ist oder ob eine andere Lösung (z. B. Wärmepumpen-Einsatz) langfristig als         zielführend erachtet wird. 
 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Abhängig von den konkreten Maßnahmen


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt angesichts der im Sachvortrag geschilderten Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten, vorerst am Energieträger GAS festzuhalten. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für die skizzierten Optimierungspotentiale konkrete Angebote einzuholen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt angesichts der im Sachvortrag geschilderten Rahmenbedingungen und Abhängigkeiten, vorerst am Energieträger GAS festzuhalten. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, für die skizzierten Optimierungspotentiale konkrete Angebote einzuholen und diese dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Perspektivisch notwendige Schaffung weiterer Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplätze / hier: Sachstandsbericht und Beauftragung einer Vorstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 5

Pressetaugliche Texte

Die Bereitstellung ausreichender Betreuungsplätze in den Bereichen Kinderkrippe und Kindergarten gehört zu den wichtigsten kommunalen Aufgaben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Betreuungsplätze unterstreicht diese Verantwortung.

Aktuelle Situation:
Die Gemeinde Türkenfeld bietet derzeit an zwei Standorten folgende Betreuungsplätze an:
               120 Regelplätze im Kindergartenbereich (vier Regel-Gruppen + anteilige Regel-                Kinder in den I-Gruppen)
               bis zu 10 Plätze im Integrationsbereich
               bis zu 25 Plätze im Kinderkrippenbereich

In der Vergangenheit konnten sämtliche Bedarfe vor Ort gedeckt werden. Zudem können aktuell auch Kinder aus Nachbargemeinden in Türkenfeld betreut werden (in Summe 11 Nicht-Türkenfelder Kinder), was auf gewisse Potentiale schließen lässt.

Prognose und Herausforderungen:
Derzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen schwer vorhersehbar ist. Geburtenstatistiken und Einwohneranalysen bieten Anhaltspunkte, jedoch können Bedarfe durch unterschiedliche Elternwünsche und Schwankungen variieren.

Türkenfeld ist eine der wenigen Kommunen in Oberbayern mit stagnierenden oder rückläufigen Einwohnerzahlen, bedingt durch fehlende Wohnraumangebote. Mit neuen Bauprojekten wird in den kommenden Jahren jedoch ein Anstieg der Bevölkerung und damit der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen erwartet.
Ein zusätzlicher Faktor ist, dass der tatsächliche Betreuungsbedarf für ein Kindergartenjahr erst etwa sechs Monate vor Beginn durch die Einschreibungen feststeht.
Zur Vorbereitung auf zukünftige Bedarfe wird vorgeschlagen, eine Vorstudie zur Erweiterung der Betreuungsplätze durchzuführen und dabei konkret die bereits vorhandenen Räumlichkeiten im Kindergarten Pfiffikus in den Blick zu nehmen. 

Potential im Kindergarten Pfiffikus:
Aktuell sind drei Kindergartengruppen untergebracht. Zusätzlich sind etwa 210 Quadratmeter vermieteter Wohnraum vorhanden, der (stark) sanierungsbedürftig ist. Der Mietvertrag für 150 Quadratmeter, die derzeit vom Landratsamt FFB für Flüchtlinge genutzt werden, endet im April 2026.

Durch die Umnutzung dieser Flächen könnten zwei weitere Gruppenräume entstehen. Dies würde jedoch eine Sanierung und Umgestaltung der bestehenden Bausubstanz erfordern.

Gegenstand der Vorstudie:
       1.        Prüfung der Umnutzung des Wohnraums im Kindergarten Pfiffikus für die                         Kinderbetreuung (möglichst flexibel nutzbar für Kindergarten- und Krippenbetrieb)
               Wichtig dabei: Idealerweise entsteht Raum für zwei Gruppen, der baulich multipel                 angelegt ist. Das bedeutet, dass die entstehenden Räume sowohl für den                         Kindergarten- wie auch den Kinderkrippen-Bereich nutzbar sind. Damit könnte die                 Gemeinde im Zusammenspiel mit dem Krippengebäude auf wechselnde Bedarfe im                 Bereiche Krippe und Kindergarten reagieren.
       2.        Analyse notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Gebäude (energetisch, baulich)
       3.        Prüfung der Möglichkeiten für barrierefreie Zugänge
       4.        Ermittlung staatlicher Fördermöglichkeiten
               Hier ist bereits absehbar, dass eine Förderung nach Art. 10 BayFAG für einen                         Umbau greift. Je Quadratmeter entstehender Nutzfläche ist ein Kostenrichtwert von                 6.926 EUR festgeschrieben. Der Gemeinde wird hierauf einen noch festzulegenden                 Prozentsatz erhalten (vsl. ~ 50% erhalten). 
       5.        Erstellung einer Kostenprognose
       6.        Abstimmung mit der Kindertagesstätten-Aufsicht

Die Verwaltung sieht in der Sanierung und Erweiterung des bestehenden Standorts die nachhaltigste Lösung. Alternativ könnte ein Neubau in Erwägung gezogen werden, dieser wäre jedoch kostspieliger und würde bestehende Synergien nicht nutzen.

Nächste Schritte:
In einem ersten Schritt soll ein erfahrenes Planungsbüro für die Ausarbeitung der Vorstudie beauftragt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 50.000 Euro, die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehen sind.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
50 TEUR im Haushalt 2025

Einordnung dazu: Die Zahl ist eine "Bauchschätzung" und beinhaltet neben der Vorstudie auch evtl. notwendige Gutachten zum energetischen Zustand, etc. Die Verwaltung hat dann auch versucht einzurechnen, dass wir - sofern das Ergebnis PRO Erweiterung fällt - in dem Budget-Rahmen eine Planung bis Leistungsphase 4 anteilig im Jahr 2025 finanzieren könnten. Natürlich nur nach vorherigem Gemeinderatsvotum. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der im Sachvortrag skizzierten Vorstudie. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit den beschriebenen Leistungen zu beauftragen. Es wird ein Kostenrahmen von 50 TEUR festgesetzt und genehmigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der im Sachvortrag skizzierten Vorstudie. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Planungsbüro mit den beschriebenen Leistungen zu beauftragen. Es wird ein Kostenrahmen von 50 TEUR festgesetzt und genehmigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Schaffung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Bereich des gemeindlichen Türkenfelder Friedhofs / hier: Darstellung der Notwendigkeit, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 6

Pressetaugliche Texte

Aus der Bevölkerung sind vermehrt Anfragen und Wünsche zur Errichtung einer öffentlich zugänglichen Toilette im Bereich des gemeindlichen Friedhofs bzw. des Ortszentrums an die Verwaltung herangetragen worden. Der Friedhof z. B. wird von zahlreichen Bürgern regelmäßig besucht, wodurch ein Bedarf an zumindest rudimentären sanitären Einrichtungen besteht. Insbesondere ältere Mitbürger sowie Besucher von auswärts könnten von einer solchen Einrichtung profitieren. Unweigerlich wächst mit steigendem Alter der Bedarf an barrierefreien und leicht zugänglichen Toiletten. Eine fehlende Toilette kann den Besuch für manche erschweren oder sogar verhindern. Aus diesem Grund ist es ein wichtiges Anliegen, hier Abhilfe zu schaffen und den Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Eine klassische Toilettenanlage mit Anschluss an das Kanal-, Wasser- und Stromnetz ist jedoch aufgrund der hohen Bau- und Betriebskosten sowie der technischen Gegebenheiten nicht realisierbar. In Anbetracht der finanziellen Rahmenbedingungen und der Erfahrungen anderer Kommunen bietet sich die Installation einer „Baukasten-Fertig-Anlage“ als kostengünstige und nachhaltige Alternative an. Diese benötigen keinen Wasseranschluss und sind in der Anschaffung und im Unterhalt (bei z. B. einem Mietmodell) erheblich günstiger als konventionelle Toilettenanlagen. Zudem sind sie einfach in der Handhabung. Die Nutzung von derartigen Toilettenanlagen als „Notlösung für die Notdurft“ hat sich in anderen Gemeinden als praktikable Lösung erwiesen, insbesondere an Orten wie Friedhöfen, wo die Nutzungsfrequenz variieren kann und keine durchgehende Betreuung erforderlich ist. 

Bürgermeister und Verwaltung bitten um ein Stimmungsbild zu diesem Thema aus dem Gemeinderat. Sollte das Gremium dem Vorhaben positiv gegenüberstehen, wird die Verwaltung nach Rücksprache mit der Kirchenverwaltung das Vorhaben umsetzen. Der benötigte Platzbedarf beträgt circa 1,8 x 1,8 Meter und ist – inklusive einer Pietät-wahrenden Einhausung -  z. B. angrenzend an den Grüngut-Ablagebereich problemlos möglich. Mit Einmal-Kosten von max. 10 TEUR ist zu rechnen sowie jährlichen Kosten von 1,5 TEUR, die über die im Zusammenhang mit dem Friedhof erhobenen Gebühren abgedeckt werden können. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmal-Kosten: Max. 10 TEUR
Laufende Kosten:
Abdeckbar über die Gebühren im Kontext Friedhof


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannte Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Notwendige Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die im Sachvortrag genannte Maßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Notwendige Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen / hier: Vorstellung der aktuellen Problemstellung sowie Vorschlag zur Übernahme der Arbeiten durch die Gemeinde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 7

Pressetaugliche Texte

Gemäß einer vom Gemeinderat erlassenen Verordnung sind Grundstückseigentümer in der Gemeinde Türkenfeld verpflichtet, u. a. die durch die Gemeinde errichteten und förmlich ausgewiesenen Gehwege entlang ihrer Grundstücke im Winter zu räumen und zu streuen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Verpflichtung zunehmend nicht erfüllt wird bzw. erfüllt werden kann. Insbesondere ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Grundstückseigentümer/ Anwohner sind dieser Aufgabe häufig nicht mehr gewachsen oder erfüllen die Pflicht erst im Laufe des Tages, wenn beispielsweise der morgendliche Fußgänger-Verkehr zu Schule, Bahnhof und Co. bereits vorübergegangen ist. Dies führt dazu, dass viele Gehwege, insbesondere entlang von Hauptstraßen, im Winter nur eingeschränkt nutzbar sind. Dies wiederum hat bei Zeiten zur Folge, dass bei liegendem Schnee oder Glatteis Fußgänger zu einem Spießrutenlauf zwischen geräumten Gehwegbereichen und (bei nicht geräumten Gehwegbereichen) dem eigentlichen Straßenbereich gezwungen werden. Das ist deswegen höchst bedauerlich, weil für die Errichtung der Gehwege viel Geld investiert wurde und bspw. in diesem Jahr wird (=> Bahnhofstraße Teil II => es entstehen rund 600 Meter neuer Gehweg). Ausdrücklich soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Grundstückseigentümer natürlich zur Erbringung der Räum- und Streupflicht gezwungen werden können und dürfen. Die Praxis und auch die Sanktionsmechanismen stellt die Lage aber deutlich komplizierter dar. Die Verwaltung erreichen zwar Beschwerden, mehr als ein „Hinweisen auf die Pflicht“ ist aber selten möglich. Anders verhält es sich, wenn tatsächlich ein Gehwegnutzer zu Schaden kommt. Dann ermitteln meist Polizei und Versicherung, ob der verantwortliche Anlieger seinen Pflichten nachgekommen ist.

Aus dem Handwerker-Team wurde der Vorschlag an den Bürgermeister herangetragen, dass die Gemeinde fortan das Räumen und Streuen auf von der Gemeinde errichteten Gehwegen im Gemeindegebiet übernimmt. Was sich zunächst nach viel Mehraufwand anhört, hat sich in einem Probelauf nicht als wesentlich erwiesen. Weil das gemeindliche Räumfahrzeug auf Gehwege ausgelegt ist und ohnehin an jedem Einsatztag diverse Stellen in der Gemeinde anfährt (Kindergärten, Schule, Bushaltestellen, Bahnhofsbereich, Sportplatz, Brückenbereiche, öff. Parkplätze, …) bzw. heute bereits Gehwege räumt, an denen Gemeindeflächen oder Flächen der Bahn, etc. angrenzen, würde sich die Fahrtroute nur geringfügig ändern/ erweitern. Umgangssprachlich ausgedrückt würde das gemeindliche Fahrzeug (kein externer Dienstleister) in Bereichen, wo er heute mit „Räumschild oben“ vorbeifährt fortan mit „Räumschild unten“ fahren. Der zeitliche Mehraufwand je Einsatz-Durchlauf wird mit durchschnittlich circa einer Stunde beziffert. Pro Wintersaison wird mit 60 Räumeinsätzen gerechnet, was also 60 Stunden Arbeitszeit bedeutet. Der monetäre Gegenwert ist inkl. Sprit, etc. also auf circa 3.000 EUR pro Jahr zu beziffern. Aus dem Rathaus-Team sind insgesamt fünf Personen in der Lage, das gemeindliche Räumfahrzeug zu bedienen; ein Bereitschaftsplan regelt schon heute die Einsätze außerhalb der Kernarbeitszeit und am Wochenende. 

Schon heute erledigt das gemeindliche Fahrzeug aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit und Kulanz das Räumen und Streuen bei Anliegern, die nachweislich dazu nicht in der Lage sind. Auch hat das gemeindliche Fahrzeug an besonders schnee- und eisreichen Tagen ohne ausdrücklichen Beschluss auf Gehwegen unterstützend gewirkt. 

Nachfolgend sollen PRO- und CONTRA-Argumente gegenübergestellt werden, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. 

PRO Übernahme der Räum- und Streupflicht:
  • Die Verkehrssicherheit auf Gehwegen würde deutlich erhöht; profitieren würden insbesondere Fußgänger (und hier z. B. Schülerinnen und Schüler sowie insb. morgendliche S-Bahn-Pendler, die den Weg zum Bahnhof fußläufig bewältigen).
  • Die Gewissheit, dass auch an schneereichen Tagen bzw. bei ausdrücklichem Glatteis Geh- und Radwege gut nutzbar sind, könnte mehr Menschen motivieren, diese zu nutzen.
  • Anlieger öffentlicher Gehwege würden von einer für manche lästigen bzw. körperlich nur schwer zu bewältigenden Pflicht befreit. 
  • (Wenige) Anlieger, die bislang nur sehr widerwillig den gebotenen Heckenrückschnitt entlang von Gehwegen erledigen, würden motiviert, diesen zu erledigen. Ansonsten würde die Räum- und Streupflicht dort nicht übernommen. 
  • Die Gemeinde würde der Bürgerschaft signalisieren, dass in einer Zeit häufiger Mehr-Belastungen (Gebühren, Steuern, …) mit überschaubarem Aufwand auch ein echtes MEHR an Service geboten kann. 

CONTRA:
  • Es wird ein Standard definiert, der in Zukunft bei sich nennenswert ändernden Rahmenbedingungen kaum mehr zurückgenommen werden könnte.
  • Zusätzliche Kosten.


Folgende Spielregeln würden – dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend – fortan gelten und klar kommuniziert:
  • Das gemeindliche Klein-Räumfahrzeug erledigt in den Wintermonaten die Räum- und Streupflicht auf von der Gemeinde errichteten und als solche ausdrücklich ausgewiesenen Geh- und Radwegen im Gemeindegebiet. 
  • Weitergehende verordnungsgemäß niedergeschriebene Pflichten der Anlieger werden ausdrücklich nicht übernommen. 
  • Wo ein maschineller Einsatz aufgrund Gehwegbreite bzw. stark überhängender Hecken, geparkter Fahrzeuge oder ungünstig platzierter Mülltonnen nicht möglich ist, verbleibt die Pflicht beim jeweiligen Grundstückseigentümer – inklusive der Haftung bei Unfällen, etc.
  • Nicht Teil des gemeindlichen Services ist das Freiräumen der Grundstückseinfahrt, z. B. zum Zwecke der Ausfahrt auf die Straße. 
  • Die entsprechende Verordnung ist anzupassen und öffentlich Bekannt zu machen. 


***
Übersicht von Straßen mit ausgewiesenen Gehwegen im Gemeindegebiet:
  • An der Kälberweide
  • Am Brand
  • Ammerseestraße
  • Aresingerstraße
  • Bahnhofstraße
  • Beurer Straße
  • Duringstraße
  • Egerländerstraße
  • Geh- und Radweg Türkenfeld Zankenhausen mit innerörtlichem Gehweg
  • Geltendorfer Straße
  • Moorenweiser Straße
  • Richard-Wagner-Straße
  • Römerstraße
  • St.-Ottilien-Straße
  • Sudetenstraße
  • Zankenhausener Straße



Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Mehrkosten wie dargestellt. 


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Räum- und Streupflicht auf von der Gemeinde errichteten und offiziell ausgewiesenen Geh- und Radwegen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Änderung der entsprechenden Verordnung zu formulieren und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Bis zur Änderung der Verordnung ist der im Sachvortrag beschriebene Zustand als Pilotlauf zu betrachten. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme der Räum- und Streupflicht auf von der Gemeinde errichteten und offiziell ausgewiesenen Geh- und Radwegen zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Änderung der entsprechenden Verordnung zu formulieren und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Bis zur Änderung der Verordnung ist der im Sachvortrag beschriebene Zustand als Pilotlauf zu betrachten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Projekt "Erweiterung Gewerbegebiet Süd" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc. / hier: Änderungsbeschluss d. Bebauungsplans "Gewerbegebiet Süd", des Flächennutzungsplans sowie Beauftragung der nächsten Schritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 20.03.2024 beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 06.05.2024 informativ 5
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 17.07.2024 beschließend 4
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 8

Pressetaugliche Texte

Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt entscheidet der Gemeinderat über die persönliche Beteiligung der Ratsmitglieder Gerhard Müller und Michael Schneller. 

Vgl. Artikel 49 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung / Bayerische Gemeindeordnung
(1) Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. 2Gleiches gilt, wenn ein Mitglied in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben hat.
(3) Ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, entscheidet der Gemeinderat ohne Mitwirkung des persönlich Beteiligten.

Abstimmungsergebnis:
JA:                
NEIN:                 
***

Der Bürgermeister hat im Rahmen der Januar-Sitzung 2024 eine aus dem Jahr 2017 stammende Projektidee vorgestellt, wonach eine sinnvolle Nachnutzung der ehem. Kiesabbauflächen direkt angrenzend an bestehende Gewerbestrukturen im Bereich „An der Kälberweide“ geprüft werden sollte. Nachdem der Gemeinderat beschlossen hat, dass das Projekt weiterverfolgt werden soll, haben Bürgermeister und Verwaltung verschiedene Schritte in die Wege geleitet und Gespräche geführt.

In einem ersten Schritt wurde das Projekt den zuständigen Stellen im Landratsamt vorgestellt (unter Rückkopplung auch mit der Regierung von Oberbayern). Für den Auftakt-Termin wurde das Projekt wie folgt skizziert: 

(…) Wie Ihnen bekannt ist, leidet meine Gemeinde aufgrund der speziellen topografischen/ geografischen Lage an einem eklatanten Mangel an potentiellen Gewerbeflächen. Gleichzeitig ist sich der Gemeinderat seiner großen Verantwortung i. B. auf Landschaftsschutz & Co. bewusst. Wir wollen damit weiterhin wenn irgend möglich an der Maxime festhalten, keine neuen Gewerbeflächen „auf der unberührten Wiese“ auszuweisen. Wir haben uns darum Gedanken gemacht, wie wir ohnehin schon „beschädigte“ Flächen, die unmittelbar an die vorhandenen Gewerbestrukturen anschließen, hierfür einer guten Nachnutzung zuführen können. 

Unser Plan: Wir wollen die ehem. Kiesabbauflächen (Fl. Nr. 278/0 und angrenzend) direkt angrenzend an das schon bestehende Gewerbegebiet für gewerbliche Entwicklungen nutzen.
  • Die Fläche ist KEIN Deponie-Areal: Es wurden – anders als auf dem Gelände des angrenzenden Großen Wertstoffhofes – keine Altlasten nachgewiesen. Vielmehr handelt es sich um eine größtenteils ausgebeutete Kiesgrube (größtenteils Gemeindegrund, anteilig Privatgrund).
  • Die Fläche grenzt direkt an vorhandene Gewerbestrukturen; eine circa 2.500 m² große Teilfläche wurde bereits gewerblich bebaut. Alle notwendigen Infrastruktur-Komponenten sind vorhanden oder liegen an.
  • Ein Punkt, der uns umtreibt: Diese Flächen sind heute teilweise als Lebensraum u. A. f. d. Gelbbauchunke kartiert. Darum haben wir uns einen anerkannten Experten an Bord geholt, der die Naturschutzbelange intensiv begleiten soll. 
  • Hinzu kommt: De facto bestehendes Gewohnheitsrecht für die hinterliegenden Waldgrundstücke, die Kiesgrube als Zufahrt zu ihren Flächen zu nutzen (was auch aktiv getan wird, nachdem es keine anderen Zufahrtsmöglichkeiten gibt). Hier müssen wir eine Antwort geben, wie – unabhängig von der Flächennutzung – die Zufahrt geregelt werden kann. Die Anlieger nutzen Teilbereich auch noch für den marginalen Kies-Abbau.

Für uns bietet das Projekt die Chance, ohne auf die grüne Wiese zu gehen nennenswerte Gewerbeflächen zu schaffen. Wir meinen, dass das ein in vielerlei Hinsicht nachhaltiger Ansatz sein kann, der es verdient, näher betrachtet zu werden. Immer unter Beachtung der Naturschutzbelange. Hier bin ich zuversichtlich, dass es mit fachlicher Begleitung gute Lösungen geben kann, zumal direkt an das Areal rund 8ha Gemeindewald und –Wiesen anschließen, wo wir mit Toteislöchern, natürlicher Waldverjüngung, Waldlehrpfad & Co. zeigen, was möglich ist (Zitat Ende).

Das Gespräch im März 2024 mit den zuständigen Stellen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
  • Alle Beteiligten stehen einer Nachnutzung der ehem. Kiesabbaufläche grds. offen gegenüber. 
  • Die für die sog. „räumliche Planung“ Zuständigen bitten dringend darum, den Umfang des Projektes zu reduzieren und auf das unten dargestellte Gebiet zu konzentrieren. Der Grund: Die Regierung von Oberbayern hat einen Großteil der Türkenfelder Wälder als sog. „regionalen Grünzug“ klassifiziert. Diese Klassifizierung bedingt, dass Eingriffe in den Wald de facto ausgeschlossen werden bzw. die Hürden hierfür extrem hoch sind. Alle Beteiligten kamen überein, dass die Erfolgsaussichten für ein räumlich zurückhaltender gehaltenes Projekt deutlich höher sind.
    => wurde so aufgenommen und der Lösungsraum bzw. Geltungsbereich deutlich reduziert. 
  • Die Untere Naturschutzbehörde hat den Untersuchungsumfang für die sog. „Besondere Artenschutzrechtliche Prüfung“ bestätigt; der Bürgermeister hat daraufhin am 22.03.2024 das Büro Dr. Schuler mit der Begutachtung beauftragt. Diese läuft nun an und wird ein Jahr dauern.
  • Mit Mail vom 09.04.2024 signalisiert auch die Regierung von Oberbayern Zustimmung, sofern ein „kleinerer Ansatz“ (vgl. Grafik) forciert wird und keine anderen Gründe dem Vorhaben entgegenstehen. 

Der aktualisierte Planungsansatz stellt sich nun wie folgt dar:


Notarielle Verträge mit weiteren Grundstückseigentümern geschlossen.
Nachdem teilweise auch Privateigentümer von der Entwicklung betroffen sind, hat der Bürgermeister im Auftrag des Gemeinderats mit allen beteiligten Parteien Gespräche geführt. Schlussendlich führten diese Gespräche dazu, dass alle Betroffenen mit einem Flächenverkauf bzw. Flächentausch einverstanden sind, sodass die Gemeinde alleinige Eigentümerin der neu entstehenden Gewerbeflächen wäre. Entsprechende Verträge wurden notariell beurkundet und sind vom Gemeinderat genehmigt worden. 

Zwischenergebnis der sog. „Naturschutzfachliche Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung bezüglich der Verbotstatbestände nach § 44 BnatSchG für den B-Plan: Erweiterung Gewerbegebiet Süd Gemeinde Türkenfeld“:
Auf Anraten des Landratsamtes hat die Gemeinde ein umfangreiches Gutachten zur Kartierung naturschutzfachlicher Sachverhalte auf der Fläche Anfang 2024 in Auftrag gegeben. Das vorläufige Ergebnis inkl. vorgeschlagener Ausgleichsmaßnahme wurde den Fachbehörden am 19.12.2024 vorgestellt. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass für dort lebende Tiere auf angrenzenden Flächen ein nachhaltiger (Ersatz)-Lebensraum schaffen lässt, der dem Klimawandel deutlich besser Stand hält als bspw. tiefere Pfützen in der ehem. Kiesgrube, die mehr und mehr austrocknen in trockenen Witterungsperioden. Es wurde verabredet, dass das naturschutzfachliche Konzept in Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Büro Dr. Schuler weiter verfeinert wird.


GESAMTFAZIT:
  • Die Gemeinde hat die Chance, durch eine sinnvolle Nachnutzung von Flächen, in die durch den Kiesabbau nennenswert eingegriffen wurde, rund 10.000 m² Gewerbeflächen zu schaffen, die direkt an vorhandene Gewerbeflächen angrenzen. 
  • Die Zustimmung der betroffenen privaten Grundstückseigentümer liegt vor.
  • Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit Natur- und Artenschutz-Themen ist dabei wichtig, wobei die gutachterliche Bewertung eine Realisierbarkeit des Projekts ausdrücklich unterstreicht. 
  • Alle beteiligten Fachbehörden stehen dem Projekt weiter grds. positiv gegenüber, wobei eine schlussendliche Beurteilung erst im Rahmen eines Bauleitverfahrens stattfinden kann.
  • Alle beteiligten Privateigentümer haben dem Projekt zugestimmt und sich mittels notarieller Verträge daran gebunden.
  • Die Gemeinde hat die Chance, durch die Schaffung der oben skizzierten Gewerbefläche nennenswerte Einnahmen durch den Verkauf der Gewerbefläche sowie spätere Gewerbesteuer-Einnahmen zu generieren (Einmal-Ertrag: ~ 2,5 Mio. EUR). Hierdurch könnten wichtige Projekte wie z. B. die Schwimmbad-Sanierung finanziert werden. Gleichzeitig wurde bewiesen, dass eine Entwicklung auch ohne den klassischen „Grüne-Wiese-Ansatz“ unter Nachnutzung vorhandener Flächen gelingen kann. 

NÄCHSTER SCHRITT:
In einem nächsten Schritt ist nach Ansicht der Verwaltung ein förmliches Bauleitverfahren einzuleiten. Dieses soll formell als „Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Süd“ geführt werden. Parallel hierzu muss auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld geändert werden, nachdem dieser bislang auch noch nicht für den gesamten Bereich eine Darstellung von gewerblichen Bauflächen vorsieht


EXKURS: 

Am 15.01.2025 fand ein Termin mit dem Büro Dr. Schuler und der Unteren Naturschutzbehörde statt. Dabei wurden konkrete Maßnahmen besprochen, wie für die von der Maßnahme potentiell betroffenen Arten Ersatzlebensräume geschaffen werden können. Das Treffen kann als ausdrücklich konstruktiv beschrieben werden. Stand heute erscheint es so, als könnten höherwertige und dauerhaft bestehende Lebensräume entstehen – noch dazu in größerer Dimensionierung als bisher.

Am 17.01.2025 fand eine weitere Abstimmung mit dem Landratsamt statt. 
Dabei wurde besprochen, dass die Gemeinde parallel zum Bauleitverfahren die notwendigen Genehmigungen zur Verfüllung des Grubenbereichs i. R. eines förmlichen Verfahrens einholen sollte. Eine solche Verfüllung ist ohnehin perspektivisch notwendig (vgl. Auflagen im Bereich der Grube Zankenhausen). Im Rahmen dieses Verfahrens wird dann mit allen Fachstellen geklärt, wie die Verfüllung der Grube abzulaufen hat. Dabei fließen neben wasserrechtlichen Aspekten auch naturschutzrechtliche Belange u. V. m. ein. Für die Planung der Verfüllung der Grube werden Planungsleistungen zu erbringen sein, die im hier genannten Budget-Ansatz enthalten sind. Es wird Stand heute davon ausgegangen, dass die Verfüll-Tätigkeit als solche für die Gemeinde kostenneutral ablaufen kann. Dies deshalb, weil Dritte dafür bezahlen, nachweislich unbelastetes Material bei der Verfüllung ehem. Kiesgruben „kippen“ zu können. Sollten für die eigentliche Grubenverfüllung erwartbar Kosten anfallen, erfolgt eine erneute Gemeinderatsbefassung. 

***

Historische Darstellung der ehem. Kiesabbaufläche => auf der Aufnahme (~ 1960) ist deutlich erkennbar, dass das komplette Areal zum Kiesabbau herangezogen wurde:






Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Planungskosten i. H. v. 75 TEUR, eingestellt im Haushalt 2025 ff.


Beschlussvorschlag:
A)        Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die 2. Änderung des         Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 278 und         278/2 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 280/1, 1518, 1542, 1544, 1545,         1546, 1547, 1548, 1549, 1550 und 1551, jeweils Gemarkung, sowie die dazugehörige         Flächennutzungsplanänderung.

B)        Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit den notwendigen         Arbeiten (inkl. notwendiger Gutachten, etc.) zu beauftragen. 


C)        Gemäß Vorabsprache mit dem Landratsamt beauftragt der Gemeinderat, die förmlichen         Verfahrensschritte für eine Verfüllung der Kiesgrube in die Wege zu leiten (vsl. „Abgrabungsantrag nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz“). Bürgermeister         und Verwaltung werden beauftragt bzw. ermächtigt, entsprechende Anträge zu stellen und         notwendige Planungsleistungen sowie Gutachten zu beauftragen. Im Falle der zu         erwartenden Kostenneutralität der eigentlichen Verfüllungsarbeiten beauftragt der         Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme nach Vorlage notwendiger         Genehmigungen. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 278 und 278/2 sowie auf Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 280/1, 1518, 1542, 1544, 1545, 1546, 1547, 1548, 1549, 1550 und 1551, jeweils Gemarkung, sowie die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit den notwendigen Arbeiten (inkl. notwendiger Gutachten, etc.) zu beauftragen. 


  1. Gemäß Vorabsprache mit dem Landratsamt beauftragt der Gemeinderat, die förmlichen Verfahrensschritte für eine Verfüllung der Kiesgrube in die Wege zu leiten (vsl. Abgrabungsantrag nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz). Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt bzw. ermächtigt, entsprechende Anträge zu stellen und notwendige Planungsleistungen sowie Gutachten zu beauftragen. Im Falle der zu erwartenden Kostenneutralität der eigentlichen Verfüllungsarbeiten beauftragt der Gemeinderat die Durchführung der Maßnahme nach Vorlage notwendiger Genehmigungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Jahresrechnung 2023/ hier: Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö informativ 9

Pressetaugliche Texte

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Gerhard Müller, berichtet über die Prüfung der Jahresrechnung 2023.

Der Bericht ist dem Sachvortrag als Anhang beigefügt.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses (Auszug aus dem Bericht):
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung ergab grundsätzlich keine Mängel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt vor, die Jahresrechnung gemäß 102 Abs. 2 GO festzustellen.



Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Prüfungsbericht zur Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Jahresrechnung 2023/ hier: Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 10

Pressetaugliche Texte

Den Mitgliedern des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses wurde die Jahresrechnung 2023 mit Anlagen gem. Art. 103f. GO i.V.m. § 77 Abs. 2 KommHV zur Prüfung vorgelegt.
Der Gemeinderat wurde über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit  11.398.938,55 €.
Der Vermögenshaushalt  schließt in den Einnahmen und Ausgaben ab mit    4.856.103,27 €. 

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung fest. Die Anlage „Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2022“ ist diesem Sachvortrag beigefügt.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO beschließt der Gemeinderat über die Entlastung der Verwaltung.
Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen. 


Beschlussvorschlag:

Beschluss A:
Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Beschluss B:
Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2023, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. 
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Beschluss 1

Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2023 mit den in der Anlage aufgeführten Abschlusszahlen fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt hinsichtlich der Jahressrechnung 2023, der Verwaltung die Entlastung zu erteilen. 
(Gemäß Art 49 GO ist Bürgermeister Staffler von der Beschlussfassung ausgeschlossen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bauantrag: Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen, Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld, Richard-Wagner-Str. 8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö beschließend 11

Pressetaugliche Texte

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans „Echinger Wegäcker“, wobei der Gemeinderat die Weichen für eine grundlegende Überarbeitung des Bebauungsplans gestellt hat. 


Das bestehende Wohnhaus soll aufgestockt werden (rot dargestellt), um eine weitere Wohneinheit
im OG und DG zu schaffen.
Das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung 31.01.2024 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Bauantrag wurde damals wegen nicht Genehmigungsfähigkeit in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung vom Antragsteller zurückgenommen.

Folgende Änderungen wurden nun zum damaligen Bauantrag vorgenommen:

  • Die Firsthöhe wurde an der westlichen Grundstücksgrenze abgesenkt.
  • Die Wandhöhe wurde an der westlichen Grundstücksgrenze abgesenkt.
  • An der westlichen Grundstücksgrenze soll eine Anböschung erfolgen. Die beteiligte Nachbarin hat dem zugestimmt
  • Im Norden (zur Straße) werden alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.
  • Im Süden ist planungstechnisch auch eine Anböschung vorgesehen.

Durch die o.g. Änderungen ergeben sich folgende neuen Maße:

Das Grundstück hat eine Größe von 1.066 m². Die Grundfläche des Wohnhauses
beträgt 183,78 m². Die GRZ I beträgt 0,20. Die GRZ II beträgt 0,28. Das Gebäude ist mit zwei Vollgeschossen (GFZ 0,50) geplant. Die im Süden entstehende 3-Geschossigkeit soll durch mehrere Rücksprünge sowie einer Anböschung entschärft werden.

Die neue Firsthöhe liegt im Westen bei 9,83 m und im Osten bei 10,50 m.
Die Wandhöhe im Norden liegt bei 6,40 m und im Süden aufgrund der Hanglage bei 7,79 m.



 
Zusätzlich zur bestehenden Garage werden auf dem Grundstück 3 PKW-Stellplätze hergestellt. Sie entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die Abstandsflächen kommen gem. Bauantrag auf dem Grundstück zu liegen. 

Für das Vorhaben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Echinger Wegäcker“ in Bezug auf die südliche Wandhöhe beantragt. Der Bebauungsplan gibt eine maximale Wandhöhe von 6,50 m vor. Diese wird im Süden um ca. 1,29 m nicht eingehalten.
Diese wird u.a. aufgrund der extremen Hanglage in diesem Bereich herbeigeführt.


Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die umliegende Bebauung ein. Vor dem Hintergrund der genannten Präzedenzfälle (mit 3-Geschossigkeit) und aus städtebaulichen Gesichtspunkten ist die Abtreppung am Hangverlauf der Südseite eine vertretbare Planungsvariante. Eine genaue Prüfung erfolgt jedoch durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Genehmigungsbehörde.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zur beantragten Befreiung wird nach § 36 BauGB erteilt. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Aufstockung eines best. Wohnhauses und Errichtung von 3 PKW-Stellplätzen auf der Fl. Nr. 310/4 Gemarkung Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und zur beantragten Befreiung zur südlichen Wandhöhe wird nach § 36 BauGB erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö 12

Pressetaugliche Texte

Bauantrag: Errichtung einer Fahrzeug- und Gerätehalle mit einer Betriebswohnung, Bachfeld, Fl. Nrn. 718/2 u. 718/1 Gem. Türkenfeld
Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 09.12.2024 genehmigt.

Bauantrag: Neubau eines EFH mit 2 PKW-Stellplätzen,
Mozartstraße 4b Fl. Nr. 237/3, Gem. Türkenfeld
Der Bauantrag gilt mit Bescheid vom 16.12.2024 als zurückgenommen.

Bauantrag: Errichtung einer Lagerhalle
Nähe Moorenweiser Straße, Fl. Nr. 718/2, Gem. Türkenfeld
Das Bauvorhaben wurde mit Bescheid vom 12.12.2024 genehmigt.

Antrag auf Vorbescheid: Neubau eines Gewerbehauses mit Lager, Produktion, Entwicklung, Büro- und Showroom, betriebliches Wohnen und Tiefgarage im Medizintechnikbereich
Am Brand 1, Fl. Nr. 284/13, Gem. Türkenfeld
Der Antrag wurde mit Bescheid vom 19.12.2024 genehmigt.

Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses mit Garage und 2 PKW-Stellplätzen, Gollenbergstraße 6, Fl. Nr. 395/2, Gem. Türkenfeld
In der Detailprüfung des Landratsamtes wurde festgestellt, dass aufgrund nicht eingerechneter Balkone und Überdachungen die GRZ I um 8,78 m² überschritten. Aufgrund eines Vergleichsfall in der Schubertstraße 3 wurde die Befreiung auf dem Verwaltungsweg erteilt.

Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Moorenweis; Vorhabenbezogener Bebauungsplan „KiTa Moorenweis“, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.  § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Moorenweis hat am 05.08.2024 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 61/52 (St. Ulrich-Straße), 115, 115/2, 115/3, 116, 116/2, 116/3, 117, 118, 118/3, 119, 119/2, 119/3 und 119/4, jeweils Gemarkung Moorenweis, nördlich der Ringstraße, westlich der St.-Ulrich-Straße und südlich der Ahornstraße im Zentrum der Ortslage Moorenweis, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ durchzuführen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde Moorenweis am 18.12.2024 beschlossen, die am 05.08.2024 eingeleitete 4. Änderung des Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan „KiTa Moorenweis“ fortzuführen. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke Fl. Nrn. 61/52 (St. Ulrich-Straße), 115, 115/2, 115/3, 118/3 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 117 und 118, jeweils Gemarkung Moorenweis. Die Kirchenstiftung beabsichtigt eine Erweiterung der Kindertagesstätte auf den Flächen südlich der Ahornstraße und westlich der St.-Ulrich-Straße vorzunehmen. Die betreffenden Grundstücksflächen sind bereits Bestandteil des seit 16.07.1974 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Moorenweis Nord“ und in diesem als 
„Gemeinbedarfsfläche Pfarrzentrum“ planungsrechtlich gesichert. Die geplante Erweiterung der KiTa ist jedoch aus den Vorgaben dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplanes derzeit nicht vollumfänglich ableitbar. 

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar: 
https://www.moorenweis.de/rathaus/bauamt-bauwesen/bauleitplanung/laufende-verfahren



Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde  Geltendorf;  Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplan "Geltendorf Süd, südlicher Teil",  Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Anlass für die Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd, südlicher Teil“ gaben die immer wieder durchgeführten Planänderungen zum Zwecke der Nachverdichtung. In den Änderungen wurden häufig die Baugrenzen erweitert, die Grundflächenzahl erhöht und/ oder größere Gebäudehöhen zugelassen. Ziel der Gemeinde Geltendorf ist es daher, den gesamten Bebauungsplan grundlegend zu überarbeiten und an die aktuellen Erfordernisse anzupassen

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist im Internet unter folgenden Link einsehbar: 
https://geltendorf.de/bebauungsplaene-in-aufstellung



Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde  Geltendorf;  Bebauungsplan „Geltendorf Mitte Sportplatz“, Verz.-Nr. 1.04 Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Durchführung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf Mitte Sportplatz“, Verz.-Nr. gebilligt.
Mit der 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans soll die zulässige Grundfläche erhöht werden. Es werden nur textliche Änderungen vorgenommen.

Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.

Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist (19.12.2024 bis 31.01.2025) 
im Internet unter folgendem Link einsehbar:
https://geltendorf.de/bebauungsplaene-in-aufstellung




Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14) ; 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie
Mit Schreiben vom 18.12.2024 teilt der Regionaler Planungsverband München Folgendes mit:
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2024 den Entwurf zur Änderung des Kapitels B IV 7 Energieerzeugung mit der Neufassung des Teilkapitels B IV 7.2 Windenergie im Regionalplan gebilligt sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (14) beschlossen.
Alle relevanten Unterlagen sind seit 07.01.2025 online einsehbar:
https://www.region-muenchen.com/verfahren/beteiligungsverfahren-gemaess-art-16-baylplg-ivm-9-rog/verfahrensunterlagen 

Für die Gemeinde Türkenfeld haben sich KEINE Änderungen ergeben. Sprich: Auf Türkenfelder Flur wird weiterhin aus verschiedenen Gründen KEIN Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für Windenergie ausgewiesen.  Begründet wird dies mit verschiedenen Faktoren, die bereits eingehend im Gremium diskutiert wurden (Vogelschutz, etc.)

Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist eine förmliche Stellungnahme der Gemeinde Türkenfeld im Verfahren nicht notwendig. Sollte hier seitens des Gemeinderats eine andere Sicht bestehen, bittet die Verwaltung um Rückmeldung. 


Abbildungen: Auszug aus den Online-Veröffentlichungen; für Türkenfeld relevantes Kartenmaterial

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13. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö 13

Pressetaugliche Texte

Baugebiet "DORFANGER" / hier: Genehmigung der Vertragsmappe "Erschließung Baugebiet Dorfanger in Türkenfeld" sowie "Ergänzung zum Kaufvertrag mit städtebaulichen Regelungen, URNr. 2393 R/2020 sowie dem Nachtrag vom 30.11.2022 URNr. 2707 R/2022"

Beschluss:
A
Der Gemeinderat hat vom Inhalt der Vertragsmappe („Gemeinde Wipfler Plan) genaue Kenntnis genommen und genehmigt diese in allen Teilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Vereinbarungen bzw. Verträge zu unterzeichnen bzw. Erklärungen abzugeben. 

Der Bürgermeister wird darüber hinaus ermächtigt, die im Anhang beigefügte Ergänzungsvereinbarung „Ergänzung zum Kaufvertrag mit städtebaulichen Regelungen, URNr. 2393 R/2020 sowie dem Nachtrag vom 30.11.2022 URNr. 2707 R/2022“ zu unterzeichnen. Die Inhalte der Vereinbarung werden durch den Gemeinderat ausdrücklich genehmigt.  
Abstimmung: 15 : 0



Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde mit Schwerpunkt auf "amtliche Bekanntmachungen", etc. / hier: Sachstandsbericht sowie Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, ab dem Jahr 2025 eigenverantwortlich eine Publikation mit amtlichen Mitteilungen u. A. herauszugeben (sog. Variante 2) und beauftragt die Verwaltung mit der Veranlassung der notwendigen Schritte. Das Gremium dankt ausdrücklich den langjährigen Projektpartner für die Zusammenarbeit. 
Abstimmung: 15 : 0




Förderprogramm "Verbesserung der Energieeffizienz bei kommunalen Infrastrukturen" / hier: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bzgl. des Projekts „Energetische Ertüchtigung des Türkenfelder Schlosses in Verbindung mit Feuerwehrhaus und Teilen des Linsenmanngebäude“

Beschluss 1:
Ergänzend zu den bereits in dieser Sache gefassten Beschlüssen (vgl. Sitzung März 2023) beschließt der Gemeinderat:

Der Beschluss, das Büro XYZ  mit der weiteren Begleitung der Ausarbeitung des Zuschussantrags sowie notwendiger Vorarbeiten zu beauftragen wird aufgehoben. (…)
Stattdessen soll die Leistung förmlich ausgeschrieben werden
Abstimmung: 15 : 0


Beschluss 2:
Ergänzend zu den bereits in dieser Sache gefassten Beschlüssen (vgl. Sitzung März 2023) beschließt der Gemeinderat:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine Ausschreibung wie oben beschrieben und von der Regierung angeraten und Festhalten am EFRE-Förderprogramm in die Wege zu leiten. 
Abstimmung: 15 : 0

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14. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2025 ö 14

Pressetaugliche Texte

KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert

1.        Ausbau Bahnhofstraße Teil II: Zeitplan durch das ALE bestätigt: 
Bekanntmachung der Ausschreibungsunterlagen 10.01.25, Submission am 06.02.25 bzw. 04.02.25, Vergabesitzung am 26.02.25, Bauausführung weiter ab Mitte März geplant.
2.        Sanierung Schwimmbad: siehe heutige Beschlussfassung
3.        Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Projekt b. a. W. verschoben.  
4.        Baugebiet Saliterstraße NORD: Erschließungsträgervertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen abgeschlossen; hälftigen Grundstücksanteil bezahlt; Detail-Planung läuft. Parallel: Gespräche bzgl. Aufteilung Parzellen gestartet   
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.   
5.        Baugebiet DORFANGER:  Erstellung Ausschreibungsunterlagen für Erschließungsmaß0nahmen auf der Zielgeraden
dazu gehörend: Projektpartner-Suche f. Gemeindeteil: Ausschreibung veröffentlicht
8.        Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Verfahren i. R. November-Sitzung 2024 fortgesetzt; aktuell läuft Beteiligungsrunde.      
9.        Verlagerung Hundesportgelände: Baugenehmigung liegt vor; Baumaßnahme hat am 13.01.2025 begonnen; Ziel: Fertigstellung bis zum Spätsommer inkl. Umzug Hundesportgelände.
10.        Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Wg. Engpässen bei beauftragten Firmen Umsetzung „250TEUR-Paket“ 2025 geplant. 
11.        Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: Alle notwendigen GR-Beschlüsse gefasst; Projektvolumen 1,45 Mio. EUR; Verwaltung wartet weiter auf Förderbescheide von Bund und Land.  
13.        Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Arbeiten aussagegemäß auf d. Zielgeraden.
17.        Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.  
24.        Hochwasserschutz Weiherdamm: 
Bzgl. Ertüchtigung Weiherdamm liegt nun eine Kostenschätzung vor, die Kosten (ohne größeren Straßenbauanteil) i. H. v. ~130 TEUR prognostiziert (Förderquote: 50%). Das Projekt wurde am 20.01.2025 mit dem WWA besprochen; Beschlussfassung zum Einstieg in eine weitergehende Planung einschl. wasserrechtlichem Verfahren soll in Februar-Sitzung 2025 erfolgen.    
25.        EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Ausschreibung Planungsleistungen wie vom Gemeinderat besprochen auf den Weg gebracht.   
28.        Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Erster Teil der Arbeiten abgeschlossen; Restarbeiten sollen idealerweise in Q1/2025 erledigt werden; Herstellung der Deckschicht dann nach Abschluss der Hausbauarbeiten.   
29.        Ankaufsangebot Salettl: Gutachten wurde fertig gestellt; Ergebnis soll nach interner Beratung in den kirchlichen Gremien der Gemeinde mitgeteilt werden. 
30.         Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planung abgeschlossen; warten auf Mittelbereitstellung ALE.   
31.        Windkraft im Gemeindegebiet: aktuell keine neuen Erkenntnisse.    
34.         Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Alle Aufträge durch GR vergeben; warten auf Umsetzung im Jahr 2025.    
35.         Kommunale Wärmeplanung: Auftrag durch GR im November 2024 vergeben; Update für GR bis vsl. März/ April 2025 geplant.   
38.        Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024 + 2025: Letzte Nacharbeiten für das Frühjahr 2025 geplant; Fortsetzung des Programms in weiteren Straßenzügen im Jahr 2025 vom Gemeinderat beschlossen. 
39.        Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Ausschreibung für Arbeiten wird derzeit erarbeitet.     
40.         „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Auswahlverfahren für Planungsbüro läuft. 
47.        Erneuerung bzw. Ergänzung Sitzbänke im Rahmen einer DE-Maßnahme: Bänke wurden bestellt; Aufstellung geplant, sobald das Wetter dies zulässt. 
49.        Vorstudie Geothermie Ammersee-Region: Vorstudie beauftragt. 
50.        Projektidee "Erweiterung Gewerbegebiet An der Kälberweide" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.: vgl. heutige Beschlussfassung 
55.        Vorstudie zur Beleuchtung verschiedener Heizungs-Optionen für den Schulcampus sowie die Turnhalle: Soll im Rahmen der Februar-Sitzung besprochen werden.  
56.        Änderung Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“: Alle formellen Voraussetzungen geschaffen; zuständiger Ausschuss nimmt demnächst Arbeit auf.  
58.        Austausch Leuchtmittel Turnhalle abgeschlossen / Leuchtmittel-Austausche in der Schule bzw. im Musikraum in Planung: Umsetzung schrittweise geplant 
59.        Verlängerung optische Gehweg-Markierung Echinger Straße Zankenhausen: Markierungsarbeiten i. R. einer Paketausschreibung beauftragt. Umsetzung in 2025 gepl.  
60.        Neukalkulation Gebühren ABWASSER zum 01.01.2026: Vorarbeiten laufen. 
63.        Fassaden- und Raumsanierungsprogramm f. gemeindliche Liegenschaften 2025: Vom GR beschlossen im November 2024; Arbeiten für 2025 geplant. 
64.        Prüfung notwendiges Sanierungspaket „Trinkwasser-Hochbehälter“: Verwaltung arbeitet Konzept aus 
65.        Neuausschreibung Standard-Bauleistungen Wasser- und Abwassernetz: Geplant für das Jahr 2025; Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
67.        Schaffung dauerhaft zugänglicher öffentlicher Toilette im Bereich Friedhof/ Ortszentrum: vgl. heutigen TOP 
68.        Vorstudie „Sanierung sowie Erweiterung Kindergarten Pffifikus durch Um-Nutzung vorhandener Wohnflächen“: vgl. heutigen TOP
69.        Potentiell steigender Raumbedarf Schule und OGTS: Mit wieder steigender Schülerzahl ergibt sich die Notwendigkeit, über Raum-Potentiale nachzudenken. Wichtig: Im Moment herrscht ausdrücklich KEINE Raum-Not. 
Die Verwaltung hat ein Gespräch mit der Schulleitung geführt. In einem ersten Schritt wurde die Idee geboren, aus zwei / drei übermäßig großen und nur mit Mühe nutzbaren Zimmern (mit jeweils angeschlossenen Nebenräumen) jeweils zwei vollwertig nutzbare und voneinander getrennte Zimmer zu machen (=> es würden also mind. 2 weitere vollwertige Räume, z. B. für die OGTS entstehen). Verschlossene Tür-Durchbrüche in den Gängen deuten darauf hin, dass vor Jahrzehnten die Räume bereits entsprechend geteilt waren, dann aber zusammengefasst wurden. Welche (hoffentlich überschaubaren) Kosten hierfür anfallen und wie diese z. B. über das Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagesbetreuungskapazitäten abgebildet werden können, prüft die Verwaltung derzeit. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird dem GR vorgelegt, sobald Ergebnisse vorliegen. 
70.        Fortsetzung schrittweise Sanierung Friedhofswege: Im Haushalt 2025 werden hierfür Mittel eingestellt; die Umsetzung erfolgt nach bisherigen Standard (GR-Beschluss des Haushalts vorausgesetzt). 




Gemeindehaushalt 2025: Entwurf wird derzeit erarbeitet; Verabschiedung des Schulverbandshaushalts bereits für Anfang Februar geplant
Die Verwaltung arbeitet derzeit intensiv am Haushaltsentwurf 2025. Es erscheint möglich, diesen solide und ausgeglichen aufstellen zu können. Insbesondere deshalb, weil die Gemeinde Ende 2024 in den Genuss einer nennenswerten Gewerbesteuer-Nachzahlung gekommen ist und damit unvorhersehbare Mehreinnahmen von ~ 1 Mio. EUR im Bereich „Gewerbesteuer“ generieren konnte. Damit mussten die Rücklagen im Jahr 2024 weniger stark abgeschmolzen werden als erwartet, was gute Startbedingungen für 2025 setzt.
Der Haushaltsentwurf 2025 soll mit entsprechendem Vorlauf den GR-Mitgliedern vor der Februar-Sitzung zugeleitet werden, sodass eine Verabschiedung am 28.02.2025 möglich ist. Bereits Anfang Februar wird der für den Gemeindehaushalt wichtiger Haushalt des Schulverbands beraten und vsl. beschlossen.



Zinseinnahmen der Gemeinde im Jahr 2024
Durch ein zielgerichtetes Liquiditätsmanagement der Gemeindekasse in Verbindung mit der vom Gemeinderat beschlossenen Geldanlagepolitik konnten im Jahr 2024 Zinseinnahmen in Höhe von 327.050,57 EUR aus dem Gemeindevermögen erzielt werden (im Jahr 2023 waren es 104.897,67 EUR). Nachdem die Gemeinde schuldenfrei ist, wurden im Gegenzug keine Zinsen an Kreditinstitute bezahlt.
Ein ähnlich gutes Ergebnis wird 2025 aufgrund der sich ändernden Zinslage sowie diverser anstehender Investitionen nicht erzielbar sein. Der Bürgermeister dankt ausdrücklich der Gemeindekasse für die engagierte Arbeit.




Spendenbilanz 2024: Beeindruckende 11.650 Euro für „Türkenfeld hilft & gestaltet“ – Auszugs aus der Bürgerinformation
Türkenfeld zeigt sich auch im Jahr 2024 als eine Gemeinde mit großem Zusammenhalt und ausgeprägter Hilfsbereitschaft. 11.650 Euro wurden im Rahmen der Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“ gespendet – ein herausragendes Ergebnis, auf das die Gemeinde stolz sein kann. Bürgermeister Emanuel Staffler unterstreicht: „Diese Spendenbereitschaft ist ein starkes Zeichen für unser gelebtes Miteinander, zumal ja auch für die Sanierung der Waldkapelle schon über 15.000 Euro gespendet wurden.“ 
Die Mittel wurden in vielfältige Projekte investiert, die das Leben in der Gemeinde bereichern und unterstützen. So wurden erneut hilfsbedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger z. B. mit Blick auf die hohen Energiekosten schnell und unbürokratisch entlastet. Ein Teil der Gelder floss in die Jugendarbeit sowie die Anschaffung eines neuen Spielgeräts für Spielplatz „Im Duringveld“ in Zusammenarbeit mit „Wir für Kids“. Auch der medizinische Bereich wurde bedacht, indem ein zusätzlicher Defibrillator beschafft und das „Helfer vor Ort“-Team in seiner Ausstattung unterstützt werden konnte.
Darüber hinaus kamen die Spenden der kulturellen und sozialen Förderung zugute: Die Konzertreihe im Linsenmannsaal wurde unterstützt, ebenso wie die Vorbereitung der Organisation eines Fachvortrags zum Thema Demenz im Jahr 2025. Für Kinder konnten spannende Ausflüge finanziert werden, die nachhaltige Erinnerungen schaffen. Ein weiterer Schwerpunkt war die Förderung von Bildung und Gesundheit. So wurde Schulungsmaterial für die Erste-Hilfe-Ausbildung angeschafft.  Die Aktion „Türkenfeld hilft & gestaltet“ bleibt ein gutes Beispiel dafür, wie gemeinsames Engagement eine Gemeinde stärker und lebenswerter machen kann. Bürgermeister Staffler bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihre Großzügigkeit und hofft, auch in Zukunft auf dieses beeindruckende Miteinander zählen zu können.
Der Spendenfonds "Türkenfeld hilft und gestaltet" hat seinen Ursprung in der Coronazeit. Auf dem Höhepunkt der Pandemie im Herbst 2020 hatte sich der Gemeinderat entschieden, einem Wunsch aus der Bürgerschaft nachzukommen und seitens der Gemeinde Spenden anzunehmen. Die Zuwendungen wurden an Bedürftige verteilt und für den „Helfer vor Ort“ verwendet. Aus diesen Anfängen entwickelte sich eine dauerhafte Spenden-Aktion mit einer breiten Palette an Verwendungszwecken. Wofür die bisher eingegangenen Gelder eingesetzt wurden, ist in einer eigenen Rubrik auf der Gemeindehomepage www.tuerkenfeld.de nachzulesen.

Aktueller Stand Spendenkonto: 35.930,36 Euro (28.12.2024)

Update 03.01.2025: Nachdem u. A. in Folge eines Todesfalls anstelle von Blumenspenden zu Spenden für Türkenfeld hilft & gestaltet aufgerufen wurde, hat sich der Stand des Spendenkontos auf nun 39.480,36 € erhöht. 



Erweiterung der PV-Anlagen auf den Dächern der Kindergärten Sumsemann und Pfiffikus um Speichermodule
Aufgrund der Ablehnung des Zuschussantrages, der Voraussetzung für die Vergabe gewesen wäre, wurde der Auftrag nicht vergeben.



Spende der Raiffeisenbank Westkreis FFB e G zu Gunsten der Cantina
Die Raiffeisenbank Westkreis FFB eG wird fortan jährlich 500 EUR spenden um damit Lebensmitteleinkäufe für den Cantina-Betrieb zu unterstützen. Der Bürgermeister dankt für diese großzügige Geste. 



Anstehende Sanierungsbedarfe im Sanitärbereich im Sportlerheim des TSV Türkenfeld e. V. – Bitte um Unterstützung durch die Gemeinde
Der Vorsitzende des TSV Türkenfeld e. V., Herr Günter Hohenleitner, hat bei Bürgermeister Staffler mündlich und schriftlich hinterlegt, dass in diesem Jahr einige dringend notwendige Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Bereich des Sportlerheims auszuführen sind. Genannt wurde primär der Sanitärbereich. Die zu erwartenden Kosten übersteigen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins, weshalb die Verantwortlichen um Unterstützung der Gemeinde bitten. Ein Betrag von 25 TEUR, den die Gemeinde erbringen müsste, steht im Raum. Vereinsseitig werden erhebliche Eigenleistungen erbracht. Zudem ist ein gemeinsamer Spendenaufruf „Vorstand TSV / Bürgermeister“ geplant.  



Türkenfeld wird als "Gigabitregion" ausgezeichnet 
Anfang Januar teilten die zuständigen staatlichen Stellen mit, dass Türkenfeld eine Auszeichnung erhält. Der entsprechende Text einer Bürger- bzw. Presseinformation wird nachfolgend bekannt gegeben: 

Die Gemeinde Türkenfeld zählt zu den Vorreitern in Bayern, wenn es um den Ausbau moderner digitaler Infrastrukturen geht. Als eine von nur 200 Kommunen im Freistaat wurde Türkenfeld mit dem Siegel „Gigabitregion“ ausgezeichnet. Dieses Zertifikat wird an Kommunen verliehen, die mindestens 90 Prozent ihrer Haushalte mit gigabitfähigem Internet versorgen und damit einen wichtigen Beitrag zur digitalen Zukunft leisten. Stand heute erfüllen diese Quote nur etwa 10% der Kommunen im Freistaat. 

„Die Auszeichnung macht deutlich, dass unsere Gemeinde hier schon früh die richtigen Weichenstellungen vorgenommen hat. Damit schaffen wir nicht nur moderne Lebens- und Arbeitsbedingungen für unsere Bürger, sondern sichern auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Gemeinde“, freut sich Bürgermeister Emanuel Staffler. Zuletzt wurde im Jahr 2021 über eine Million Euro investiert, um außerhalb des Hauptortes bzw. der Ortsteile gelegenen Siedlungsstrukturen mit Glasfaser zu erschließen. 

In Türkenfeld sind mittlerweile über 90 Prozent der Haushalte an das hochmoderne Glasfasernetz angeschlossen. Dies ermöglicht den Bürgern Zugang zu ultraschnellen Internetverbindungen, die insbesondere in Zeiten der Digitalisierung unerlässlich sind – sei es für Homeoffice, datenintensive Anwendungen oder digitale Zukunftstechnologien. Auch die beiden neuen Baugebiete „Dorfanger“ und „Saliterstraße Nord“ werden von Beginn an mit Glasfaser ausgestattet und bieten den künftigen Bewohnern hoffentlich eine optimale digitale Infrastruktur. 

Die Auszeichnung ist Teil des bayerischen Förderprogramms, das den Glasfaserausbau im Freistaat unterstützt.  Das Siegel „Gigabitregion“ verdeutlicht die Bedeutung des Glasfaserausbaus für die Entwicklung ländlicher Regionen. Mit dieser zukunftsweisenden Auszeichnung zeigen auch kleine Kommunen, dass Digitalisierung und Fortschritt nicht nur Großstädten vorbehalten sind.

Nicht verschweigen will Bürgermeister Staffler die Tatsache, dass manche Bürger sich dennoch mehr Engagement seitens der zuständigen Telekommunikationsanbieter wünschen. Gerade im Falle von Störungen oder bei der Beantragung von Neuanschlüssen. „Wo wir als Gemeinde hier den Finger in die Wunde legen können, machen wir das!“, so Staffler. 





Neue Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinie mit positiven Auswirkungen auf unsere geplante FFW-Haus-Erweiterung veröffentlicht

(…) Besonders hervorzuheben ist die Erweiterung der Fördermöglichkeiten bei Feuerwehrhäusern. Künftig sind auch Förderungen für Generalsanierungen zu gleichen Förderfestbeträgen wie für einen Neubau möglich. Damit setzen wir einen Anreiz, Bestandsbauten weiter zu nutzen und leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

Zudem werden erstmals geschlechtergetrennte Sanitärräume in bestehenden Feuerwehrhäusern förderfähig. So beseitigen wir mögliche Hemmnisse und schaffen wichtige Voraussetzungen, um noch mehr Frauen für den Feuerwehrdienst zu gewinnen.

Kleinere Feuerwehren und der ländliche Raum profitieren besonders von einer neuen Regelung: Der Festbetrag für den ersten und zweiten Stellplatz bei einem Neubau oder einer Generalsanierung eines Feuerwehrhauses wird von 121.000 Euro auf 160.000 Euro angehoben – eine enorme Unterstützung für Feuerwehren, die gerade in ländlichen Regionen eine unverzichtbare Rolle im Katastrophen- und Brandschutz spielen!



Grundsteuerreform: Bescheide für das Jahr 2025 wurden am 16.01.2025 verschickt / Zwischenergebnis und Bürgerinformation
Die Gemeindekasse hat am 16.01.2025 alle Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 verschickt. Vorausgegangen war eine Kraftanstrengung, weil laufend aktualisierte Messbetragsfestsetzungen des Finanzamts eingegangen sind. Die Verwaltung hat sich entschieden, neben den eigentlichen Bescheiden auch ergänzend Informationen beizufügen, die insb. die Mechanismen der Grundsteuerreform erklären und Widerspruchsmöglichkeiten gegenüber dem Finanzamt (wichtig: nicht gegenüber der Gemeinde! Messbeträge kann nur das Finanzamt festsetzen/ anpassen) in hoffentlich verständlichen Worten erklären. Entsprechende Dokumente werden informell am Ende dieser Bekanntgabe dargestellt. 

Aus Gemeindesicht ergibt sich folgendes Bild für das Jahr 2025:

GRUNDSTEUER A (=> landwirtschaftliche Flächen / Hebesatz: 300 Punkte):
Wie erwartet sinken hier die Einnahmen spürbar, nachdem die Reform fordert, z. B. Wohngebäude auf Hofstellen fortan in der Grundsteuer B zu behandeln. 
Einnahmen 2024: ~ 25.341,24 EUR
Einnahmen 2025: 12.760,95 EUR

GRUNDSTEUER B (=> bebaute oder bebaubare Flächen / Hebesatz: 360 Punkte):
Nachdem, wie oben dargestellt, in den letzten Monaten seitens des Finanzamts diverse aktualisierte Messbetragsfestsetzungen verschickt wurden, ergibt sich ein in Teilen anderes Bild als bei der Beratung des Themas im Herbst 2024 angenommen.
Konkret SINKT die durchschnittliche Mehrbelastung je steuerpflichtigem Grundsteuerzahler pro Jahr um ~ 26 EUR  (urspr. angenommene Mehrbelastung: 111,16 EUR / jetzt absehbare Mehrbelastung ~ 85 EUR). 

Im Detail: 
Einnahmen 2024:                                 335.796,95 EUR
Angenommene Einnahmen 2025 
bei Beschlussfassung im Herbst 2024:         506.068,68 EUR
Jetzt festgesetzte Einnahmen 2025:         467.525,01 EUR
WICHTIG: Es ist damit zu rechnen, dass erst ab dem Jahr 2027 (wenn alle Korrekturschleifen durch das Finanzamt durchlaufen sind) final belastbare und dauerhaft stabile Werte feststehen.


Datenstand vom 27.02.2025 10:42 Uhr