Datum: 26.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Türkenfeld
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 20:58 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift 22.01.2025 öff. Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
1 |
Pressetaugliche Texte
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister der Gemeinderat um Zustimmung zur nachträglichen Aufnahme von TOP 17 (= Bauantrag), sodass dieser ohne Zeitverzug bearbeitet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 22.01.2025 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Beschluss
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister der Gemeinderat um Zustimmung zur nachträglichen Aufnahme von TOP 17 (= Bauantrag), sodass dieser ohne Zeitverzug bearbeitet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
JA:
NEIN:
***
Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung 22.01.2025 öff. Teil wurde vom Gemeinderat eingesehen und wird hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Fragestunde
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
2 |
zum Seitenanfang
3. Beratung und Beschlussfassung des Gemeinde-Haushalts 2025 sowie Beschlussfassung über die sog. freiwilligen Leistungen / Haushaltsbeschluss (inkl. aller Teilbeschlüsse)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Pressetaugliche Texte
Die GR-Mitglieder erhalten mit dieser Sitzungsvorlage auch die Entwürfe für Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie die zugehörigen Dokumente (siehe Anhang bzw. RIS).
Detailfragen zu einzelnen Haushaltsansätzen bitten wir nach Möglichkeit VOR der Sitzung mit Kämmerin Renate Mang zu klären (gerne telefonisch oder per E-Mail).
HAUSHALT 2025
Hinweise:
- Alle in diesem Sachvortrag bzw. den Anlagen genannten Werte sind dem Entwurf des Haushaltsplans Stand 12.02.2024 entnommen. Später vorgenommene Anpassungen an einzelnen Positionen können zu Veränderungen im Zahlenwerk führen und werden in der Sitzung transparent dargestellt.
- Der für die Schulverbandsumlage wichtige Haushalt des Schulverbandes wurde am 03.02.2025 beraten und beschlossen.
- Der für den Gemeindehaushalt ebenfalls wichtige Kreishaushalt wurde bereits im Dezember 2024 verabschiedet.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT:
Die wesentlichen Botschaften des Haushalts der Gemeinde Türkenfeld im Jahr 2025 – inklusive einer Rückschau auf das Jahr 2024
1. Solide Gemeindefinanzen trotz Herausforderungen
Die Finanzlage der Gemeinde Türkenfeld bleibt stabil. Dank verantwortungsvoller Haushaltsführung in den vergangenen Jahren konnten trotz zahlreicher umgesetzter Projekte solide Ergebnisse erzielt werden. Der Gemeinderat hat Defizite in Bereichen wie Kinderbetreuung sowie Wasser- und Abwassergebühren erfolgreich begrenzt. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckung z. B. im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren bleibt eine Priorität. Angehobene Grundsteuer-Hebesätze tragen zur Stabilität bei. Dennoch zeigen sich zunehmend Herausforderungen durch alternativlos steigende Ausgaben und weit weniger stark steigende Einnahmen, was in den kommenden Jahren vermehrt spürbar werden wird.
2. Verwaltungshaushalt 2025 – Stabil mit Unsicherheiten
Der Verwaltungshaushalt 2025 kann (noch) ausgeglichen dargestellt werden. Allerdings sind Unsicherheiten insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer zu verzeichnen. 2024 profitierten die Gemeindefinanzen von unerwarteten Gewerbesteuer-Steuernachzahlungen (~ 1 Mio. EUR). Da solche Zahlungen oft zeitverzögert eintreffen, besteht für 2025 das Risiko von Steuerrückzahlungen. Zudem werden pessimistische Einkommenssteuerschätzungen (Anstieg weniger stark als eigentlich nötig) vorsichtig einkalkuliert.
3. Vermögenshaushalt 2025 – Fokus auf Großprojekte
Der Vermögenshaushalt wird von großen Investitionen dominiert. Projekte wie der Ausbau der Bahnhofstraße II, die Kläranlagen- und Schwimmbadsanierung sowie die Erschließungen von Baugebieten dominieren die Ausgabenseite. Die Gegenfinanzierung durch den Verkauf von Bau- und Gewerbeflächen ist essenziell und fest eingeplant. Hier bestehen Risiken i. B. auf die Veräußerbarkeit von Grundstücken f. d. Geschosswohnungsbau, weil hier die „Großwetterlage“ im Moment als ungünstig einzustufen ist.
4. Pflege unserer kritischen Infrastruktur im Bereich Wasser, Abwasser & Co.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Instandhaltung der Wasser- und Abwasserinfrastruktur, Straßen, Wege und kommunaler Liegenschaften. Notwendige Maßnahmen wie Leitungssanierungen und die Ertüchtigung des Hochbehälters sind vorgesehen und langfristig unausweichlich. Hierzu zählen auch die angestrebten Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Pumpentechnik sowie die Sanierung der Abwasser-Druckleitung Zankenhausen. In Summe sind hier (inkl. noch ausstehender Zahlungen für die Kläranlagen-Ertüchtigung) in den nächsten beiden Jahren Kosten i. H. v. mind. 4 Mio. EUR zu erwarten.
5. Kreisumlage
Die Kreisumlage steigt aufgrund der Steuerkraft der Gemeinde und des wachsenden Finanzbedarfs des Landkreises weiter an. Für 2025 werden knapp 3 Mio. EUR fällig, was einer Erhöhung um 1 Mio. EUR in den letzten sechs Jahren entspricht. Damit fließen dem Landkreis fortan über 50% der regulär planbaren Einnahmen der Gemeinde zu!
6. Schlüsselzuweisungen
Türkenfeld erhält 2025 wieder Schlüsselzuweisungen (< 100 TEUR). Dieser Effekt wird jedoch durch die positive Gewerbesteuerentwicklung einmalig sein und in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht wiederholt.
7. Rücklagen und (entstehende) Grundstückswerte
Dank der Sondereffekte im Bereich der Gewerbesteuer sowie einer sorgfältigen Haushaltsführung mussten die Rücklagen im Jahr 2024 weniger stark – nämlich „nur“ um ~ 1 Mio. EUR - abgeschmolzen werden als eigentlich geplant Der Stand der Rücklage zum 01.01.2025 beträgt 7.756.440,47 EUR. Per 01.01.2024 waren es noch 8.762.379,19 EUR.
Ein großer Teil der beschlossenen Grundstücksankäufe im Zusammenhang mit in der Folge entwickelten Bebauungsplänen wurde bereits im vergangenen Jahr vollzogen und bezahlt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde nicht nur Ausgaben tätigte, sondern auch werthaltiges Bauland in Form von bebauungsfähigen Grundstücken geschaffen hat. Diese Flächen repräsentieren per Mitte/Ende 2025 vsl. einen Gesamtwert von rund 8 Mio. EUR. Hiervon sind Erschließungskosten in Höhe von etwa 2 Mio. EUR abzuziehen, die im Jahr 2025 bzw. 2026 anfallen und spätestens beim Verkauf der Grundstücke fällig werden. Die Gemeinde verfügt damit über eine wertvolle Grundlage für zukünftige Einnahmen, die zur Finanzierung neuer Projekte beitragen kann und gleichzeitig eine nachhaltige Möglichkeit zur Steuerung der Gemeindeentwicklung (Einwohner & Gewerbe!).
8. Einnahmen und Ausgaben 2024 – Ausblick 2025
Die meisten Einnahmen 2024 lagen im Planbereich. Die Einkommenssteuerbeteiligung entwickelt sich jedoch langsamer als die allgemeinen Kosten. Im laufenden Betrieb konnten Einsparungen z. B. durch Energieprojekte erzielt werden. Offene Zahlungen aus 2024 werden in den Haushalt 2025 überführt.
9. Personelle Situation
Die personelle Situation sowohl im Rathaus (inkl. Handwerker- und Reinigungs-Team) wie auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten, Kinderkrippe, OGTS) ist als sehr gut zu bezeichnen. Offene Stellen können rasch nachbesetzt werden. Die vom Gemeinderat im Jahr 2024 beschlossenen Umgruppierungen sowie die Stellen-Mehrung im Bereich Bauunterhalt und Reinigung Turnhalle (hier Wechsel von einem ext. Dienstleister zu einer internen Kraft) werden im Stellenplan 2025 formal umgesetzt. Das Rathaus-Team freut sich darüber hinaus über eine Elternzeit-Rückkehrerin.
Per Ende 2025/ Anfang 2026 werden zwei erfahrene Kolleginnen in Rente bzw. Pension gehen. Hier sollen jeweils mit einigen Monaten Vorlauf Nachfolgekräfte eingestellt werden, was in der Übergangszeit höhere Personalkosten bedeutet. Im Sinne einer guten, fundierten Themen-Übergabe sind diese Parallel-Phasen aber unerlässlich.
Die Personalkosten 2025 sind mit den zu erwartenden tariflichen Steigerungen veranschlagt. Auch kommt es hier zu einigen Sondereffekten (Elternzeitrückkehrer, Doppel-Besetzungen zur Einarbeitung wegen Renten-Eintritten, …)
10. Wirtschaftliche Unsicherheiten und Zukunftsausblick
Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung, steigender Kosten und stagnierender Einnahmen sehen Kämmerin und Bürgermeister künftigen Haushalten mit Sorge entgegen. Positive Investitionsimpulse sind nur möglich, wenn durch Grundstücksgeschäfte oder ähnliche Einnahmen neue Mittel generiert werden. Dennoch ist Türkenfeld sehr solide aufgestellt und kann mit Grundoptimismus in die Zukunft gehen.
Rückschau auf das Jahr 2024:
Bezogen auf das nun abgeschlossene Jahr 2024 ergibt sich bei den Einnahmen im Verwaltungshaushalt folgendes Bild (Gegenüberstellung Haushaltsansätze und tatsächliches Ergebnis):
Zu beachten: Aufgrund der in Folge entsprechender Wünsche aus der Bürgerschaft angepassten Abrechnungsperiode für Wasser- + Abwasser-Gebühren (vgl. Beschlussfassung durch den GR; Abrechnungsperiode = jetzt das Kalenderjahr, vorher jeweils 01.4. – 31.3.) wurden im Jahr 2024 nur 9/12 der eigentlich fälligen Gebührenzahlungen eingenommen. Diese Differenz wird mit der für Q1/25 geplanten Abrechnung ausgeglichen. Insofern sind die Einnahmen im Jahr 2025 entsprechend verzerrt (höher) und 2024 niedriger (als geplant).
Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushalts im Jahr 2024 stellt sich die Lage wie folgt dar:
Stand der Schulden per 01.01.2024: 0 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2022: 5.877.545,32 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2023: 7.685.140,28 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2024: 8.762.379,19 EUR
Stand der Rücklage per 01.01.2025: 7.756.440,47 EUR
Wichtig: Im letzten Jahr wurden in größerem Umfang Grundstücke angekauft, die derzeit teilweise erschlossen werden und als Bauland weiterveräußert werden sollen. Der Wert der zur Veräußerung angedachten Parzellen beläuft sich in Summe auf circa 8 Mio. EUR (=> genannte Summe NICHT Teil der Rücklage). Hiervon abzuziehen sind die nun anfallenden Erschließungskosten. Siehe auch Zusammenfassung.
DARSTELLUNG der Defizite/ Überschüsse (bezogen auf den Verwaltungshaushalt) einzelner Einrichtungen/ Funktionen der Daseinsvorsorge
Abgezogen sind jeweils sämtliche staatlichen Zuschüsse/ Förderungen sowie Gebühren bzw. Entgelte, die von den Nutzerinnen und Nutzern entrichtet wurden.
Defizit Kinderbetreuung (Kindergärten + Kinderkrippe - nur Anteil Verwaltungshaushalt; ohne Investitionen!):
Abschnitt 46xx
|
HH-Jahr 2024
|
Einnahmen
|
Ausgaben
|
Unterschied
|
1.284.715 €
|
1.831.352 €
|
-546.636 €
|
2022: -554.538,91 EUR
2023: -673.139,78 EUR
2024: -546.635,88 EUR
Defizit Offene Ganztagsschule (nur Anteil Verwaltungshaushalt; ohne Investitionen!):
Abschnitt 2150 - OGTS
|
HH-Jahr 2024
|
Einnahmen
|
Ausgaben
|
Unterschied
|
141.605 €
|
223.939 €
|
-82.334 €
|
2022: -73.542,99 EUR
2023: -72.457,07 EUR
2024: -82.333,49 EUR
Defizit Betrieb Sporthalle (nur Anteil Verwaltungshaushalt; ohne Investitionen!):
Abschnitt 2150 - Sporthalle
|
HH-Jahr 2024
|
Einnahmen
|
Ausgaben
|
Unterschied
|
238 €
|
100.243 €
|
-100.005 €
|
2022: -50.282,42 EUR
2023: -40.988,78 EUR
2024: -100.005,50 EUR
Werte Sporthalle 2024 nicht repräsentativ aufgrund:
Verschiebung Energiekosten von 2023 auf 2024 (=> macht circa 40 TEUR aus, ab 2025 wieder periodengerechte Abrechnung) sowie div. Reparaturen, Ersatz Ausstattungsgegenstände und Umrüstung Beleuchtung.
Abschnitt 2150 - Cantina
|
HH-Jahr 2024
|
Einnahmen
|
Ausgaben
|
Unterschied
|
58.007 €
|
136.671 €
|
-78.664 €
|
Defizit Cantina (= Mittagessen, das wir in der Schule anbieten; nur Anteil Verwaltungshaushalt; ohne Investitionen!):
2022: -87.293,94 EUR
2023: -91.052,85 EUR
2024: - 78.664,12 EUR (per April 2024 beschlossene Maßnahmen beginnen zur wirken)
Defizit Wasserversorgung (Werte 2024 nicht gänzlich repräsentativ wg. geänderter Abrechnungsperiode; erst ab dem Jahr 2026 wieder voll aussagekräftig, dargestellt: Verwaltungshaushalt):
2022: 156.075,59 (Verluste aus den Vorjahren wurden tw. aufgeholt)
2023: 60.959,63 (Verluste aus den Vorjahren wurden tw. aufgeholt)
2024: -172.378,09 EUR
Defizit Abwasser (Werte 2024 nicht gänzlich repräsentativ wg. geänderter Abrechnungsperiode; erst ab dem Jahr 2026 wieder voll aussagekräftig, dargestellt: Verwaltungshaushalt):
2022: 60.832,17 EUR (Verluste aus den Vorjahren wurden tw. aufgeholt)
2023: 180.425,94 EUR (Verluste aus den Vorjahren wurden tw. aufgeholt)
2024: -115.811,18 EUR
Geplante Entwicklung der EINNAHMEN im VERWALTUNGSHALT 2025:
Geplante Entwicklung der AUSGABEN im VERWALTUNGSHAUSHALT 2025:
Ausgaben-Steigerungen im Bereich Personal begründet in den zu erwartenden Tarifsteigerungen (=> entsprechend hoher Puffer angesetzt wird vsl. längst nicht ausgeschöpft), Elternzeitrückkehrern und teilweise Doppel-Besetzungen von Stellen, bei denen der bisherigen Stelleninhaber in Kürze in Rente/ Ruhestand geht und darum eine jeweils 3-monatige Einarbeitungszeit zu finanzieren ist.
Ausgaben-Steigerungen in den Bereichen 5-6 begründet durch die anstehenden großen Sanierungsmaßnahmen im Bereich Wasser, etc. (vgl. Bahnhofstraße II).
Geplante (Groß)-Projekte im Jahr 2025 und darüber hinaus:
Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Haushalt aufgenommenen (Groß)-Projekte des Jahres 2025 (= meist Vermögenshaushalt):
Gerade bei den weiter in der Zukunft liegenden Projekten wurden teils um Schätzungen / Annahmen zugrunde gelegt. Die Liste ist nicht als abschließend zu betrachten. Für bspw. regelmäßige Investitionen wurden – wie üblich – vorsorgliche Ansätze gebildet, die hier nicht ausdrücklich aufgeführt werden.
WICHTIG ZU WISSEN:
- Wie oben geschrieben, befinden sich die Projekte in unterschiedliche Reifegraden. Sprich: Die Qualität der Kostenschätzungen, etc. variiert je Projektphase. Teilweise werden zwangsläufig Anpassungen an der Projektliste notwendig sein.
- Bzgl. der Projekte 2025 ff. (und damit Ausgaben im Vermögenshaushalt) ist anzumerken, dass manch größere Ausgabenpositionen (z. B., Schwimmbad, …) abhängen sind z. B. von bewilligten Förderanträgen, genehmigten Bauanträgen, …
- Langfristig wird mind. temporär eine Kreditfinanzierung verschiedener Investitionen unumgänglich sein.
Exkurs I: sog. Freiwillige Leistungen der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit verschiedenen Vereinen und Institutionen sog. Freiwillige Leistungen gewährt. Die für das Jahr 2024 beantragten bzw. fortgeschriebenen Leistungen sind nachfolgend aufgeführt. Freiwillige Leistungen können gemäß Haushaltsrecht nur dann gewährleistet werden, wenn die sog. „finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Kommune gesichert ist. Für das Jahr 2025 kann dieses „Gesichert-Sein“ haushaltsseitig abgebildet werden.
Die Anträge im Überblick (Hinweis: Diese entsprechend durchgehend den Anträgen der Vorjahre; bei vielen Ortsvereinen unverändert 1:1 übernommen):
1300.7000
|
100,00 €
|
Feuerwehrheim (Abbuchung durch LRA)
|
|
1300.7180
|
300,00 €
|
FFW Türkenfeld f. Jugendarbeit (1490)
|
|
|
200,00 €
|
FFW Zankenhausen f. Jugendarbeit (1888)
|
|
3330.7000
|
11.440,00 €
|
Musikschule des Musikvereins Türkenfeld (1591)
|
Antrag v. 07.11.2024
|
3330.7000
|
4.052,00 €
|
Heinrich-Scherrer-Musikschule (2036)
|
Antrag v. 26.11.2024
|
3330.7000
|
300,00 €
|
Sonstige Unterstützung f. musikalische Veranstaltungen
|
|
3500.7000
|
1.500,00 €
|
Brucker Forum (1900)
|
Antrag v. 21.11.2024
|
3600.7000
|
500,00 €
|
Obst- und Gartenbauverein (2774)
|
|
3600.7000
|
100,00 €
|
Landesbund für Vogelschutz FFB
|
|
4320.7000
|
10.000,00 €
|
Ökumenischer Sozialdienst (GR-Beschluss 15.02.2023)
|
|
4600.7000
|
2.000,00 €
|
Kinder- und Jugendförderverein (3274) für Jugendraum/-Kino
|
Auf Abruf
|
4700.7000
|
100,00 €
|
Caritas / Fachstelle f. pflegende Angehörige (2873)
|
|
|
200,00 €
|
Frauennotruf (1903)
|
|
|
200,00 €
|
Donum vitae (980)
|
|
|
200,00 €
|
Hosdiam Hospizverein (5170)
|
|
|
200,00 €
|
Nachbarschaftshilfe Türkenfeld (6897)
|
|
|
|
|
|
5500.7000
|
8.000,00 €
|
TSV Türkenfeld (843) Betreuung über 400 Kinder u. Jugendl.
|
Antrag ohne €
|
|
25.000,00
|
TSV Türkenfeld (843) – Sanierung Sanitäranlagen
|
|
|
500,00 €
|
Schützenverein Türkenfeld (1514)
|
Antrag ohne €
|
|
500,00 €
|
Schützenverein Zankenhausen (1887)
|
|
|
200,00 €
|
Hundesportverein (809)
|
|
Exkurs II: Darstellung der Spenden aus der Aktion „Türkenfeld hilft und gestaltet!“ im Haushalt 2025:
Die Spenden werden sowohl Einnahmenseitig wie auch Ausgabenseitig auf einem sog. V-Konto durch die Kasse gesammelt und sodann über eine eigene Haushaltsstelle dargestellt (vgl. GR-Beschluss dazu).
Exkurs III: Schulverbandsumlage:
Der Schulverband erhebt für seinen durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarf im Verwaltungshaushalt von den Verbandsmitgliedern eine Umlage, um seinen Finanzbedarf zu decken (Verwaltungsumlage). Die Umlage wird nach der Zahl der Verbandsschüler bemessen. Im Jahr 2025 wird Türkenfeld circa 130.000 EUR weniger an den Schulverband entrichten müssen als im Jahr 2024.
Entwicklung des nicht gedeckten Bedarfs und Umlage (Summen) der Verbandsmitglieder:
2017
|
2018
|
2019
|
2020
|
2021
|
2022
|
2023
|
2024
|
2025
|
796.800 €
|
868.815 €
|
819.045 €
|
922.201 €
|
842.527 €
|
718.061 €
|
810.357 €
|
982.300 €
|
769.100 €
|
Diese teilt sich wie folgt auf die Gemeinden auf, wobei im Jahr 2025 erstmals Gastschulbeiträge f. andere Schulen nicht zentral durch den Schulverband sondern durch die einzelnen Gemeinden verursachergenau entrichtet werden (vgl. entsprechender HH-Ansatz im Gemeindehaushalt):
Türkenfeld
|
€
|
Schüler GS
|
Schüler MS
|
Umlage €
|
Verwaltungsumlage pro Schüler
|
2.651,82
|
133
|
27
|
424.291
|
Umlage OGTS
|
882,91
|
77
|
6
|
73.282
|
Umlage Schülerbeförderung
|
42,84
|
17
|
11
|
1.199
|
Summe
|
|
|
|
498.772
|
Moorenweis
|
€
|
Schüler GS
|
Schüler MS
|
Umlage €
|
Verwaltungsumlage pro Schüler
|
2.651,82
|
0
|
65
|
172.368
|
Umlage OGTS
|
882,91
|
0
|
6
|
5.297
|
Umlage Schülerbeförderung
|
42,84
|
0
|
73
|
3.127
|
Summe
|
|
|
|
180.792
|
Grafrath
|
€
|
Schüler GS
|
Schüler MS
|
Umlage €
|
Verwaltungsumlage pro Schüler
|
2.651,82
|
0
|
17
|
45.081
|
Umlage OGTS
|
882,91
|
0
|
0
|
0
|
Umlage Schülerbeförderung
|
42,84
|
0
|
29
|
1.242
|
Summe
|
|
|
|
46.323
|
Kottgeisering
|
|
Schüler GS
|
Schüler MS
|
Umlage €
|
Verwaltungsumlage pro Schüler
|
2.651,82
|
0
|
15
|
39.777
|
Umlage OGTS
|
882,91
|
0
|
3
|
2.649
|
Umlage Schülerbeförderung
|
42,84
|
0
|
19
|
814
|
Summe
|
|
|
|
43.240
|
Wissenswert im Zusammenhang mit dem Schulverbandshaushalt:
Die Schulverbandsumlage pro Kopf beträgt 2.651,82 € (rund 480 € weniger als im Vorjahr)
Grund: Wir rechnen mit insg. ca. 100.000 € Gastschulbeiträgen.
Die OGTS-Umlage beträgt 882,91 € (rund 54 € weniger als im Vorjahr)
Grund: Höhere Zuweisungen, etc.
Die Schülerbeförderungsumlage beträgt 42,84 € (rund 100 € weniger als im Vorjahr)
Grund: Geringere Ausgaben als veranschlagt, weil deutlich mehr Linienbusse genutzt werden konnten als zunächst angenommen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2025 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.
Beschluss 2:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2025 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil).
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2025 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 12.754.250 Euro beschlossen.
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2025 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 7.809.500 Euro beschlossen.
Der Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die sog. „Freiwilligen Leistungen“ für das Jahr 2025 wie im Sachvortrag dargestellt bzw. inkl. der in der Sitzung besprochenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Haushalts wie heute vorgelegt zur Kenntnis und beschließt die Haushaltssatzung 2025 sowie den Haushaltsplan mit allen Anlagen einschließlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen (öff. Teil / nö Teil).
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes 2025 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 12.754.250 Euro beschlossen.
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes 2025 werden - vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – in Höhe von 7.809.500 Euro beschlossen.
Der Finanzplan für die Jahre 2026 bis 2028 wird – vorbehaltlich der in der Sitzung beschlossenen Änderungen – beschlossen-
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beschluss über die Annahme von Spenden (Jahr 2024)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Pressetaugliche Texte
Unterjährig eingehende Spenden für gemeinnützige Zwecke werden jeweils unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Annahmebeschlusses durch den Gemeinderat eingenommen.
Die Gemeinde-Kasse stellt einmal jährlich alle vorbehaltlich eingenommenen Spenden zusammen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2024 bis 31.12.2024 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die seit dem 1. Januar 2024 bis 31.12.2024 eingegangenen Sach- und Geldzuwendungen entgegenzunehmen und den entsprechenden Projekten zuzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vorratsbeschluss zur Vermeidung von Kapitalertragssteuer im Bereich der Wasserversorgung (2024)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Pressetaugliche Texte
Jährlich zu wiederholender Beschluss:
Gewinne von Betrieben gewerblicher Art unterliegen ebenso wie ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften der Kapitalertragsteuer (KapESt).
Nicht ausgeschüttete, sondern der Rücklagen zugeführte (thesaurierte) Gewinnen von Kapitalgesellschaften unterliegen (noch) nicht der KapESt.
Bei Regiebetrieben für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG ist die Rücklagenbildung anzuerkennen, soweit anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll (vgl. BFH-Urteile vom 30.1.2018, BStBl 2019 II S. 96 und S. 101).
Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft anerkannt, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs des BgA gefasst sein muss. Es ist für jedes Wirtschaftsjahr ein erneuter Beschluss zu fassen.
Um die Entstehung einer Kapitalertragssteuer zu vermeiden, muss bis 31.08.2025 ein Vorratsbeschluss gefasst werden.
Der Beschluss wird im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung durch die Steuerkanzlei an das Finanzamt Fürstenfeldbruck weitergeleitet.
Ein evtl. Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher Wasserversorgung im Jahr 2024 wird der Rücklage zugeführt bzw. mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet.
Beschluss
Ein evtl. Gewinn aus dem Betrieb gewerblicher Wasserversorgung im Jahr 2024 wird der Rücklage zugeführt bzw. mit dem vorhandenen Verlustvortrag verrechnet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Ausbau Bahnhofstraße - Bauabschnitt II / hier: Vergabe der gemeindlicherseits zu beauftragenden Leistungen sowie Bekanntgabe des Ausschreibungsergebnisses der im Rahmen der Dorfentwicklung mit Auftraggeberschaft "Teilnehmergemeinschaft" zu vergebenden Aufträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
15.02.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.10.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Pressetaugliche Texte
In den letzten Wochen hat unter Federführung des Amtes für ländliche Entwicklung die gemeinsame Ausschreibung von Straßen- und Wegebaumaßnahmen (Bauherr: Teilnehmergemeinschaft) sowie notwendiger Bauleistungen im Kontext der Oberflächenentwässerung und der Sanierung der Wasserleitung (Verantwortung: Gemeinde) stattgefunden.
Eine umfangreiche Anlieger- sowie Bürger-Information ist in Abstimmung mit der TG bzw. dem ALE in Vorbereitung. Kommuniziert werden soll nach einem Gespräch mit den zu beauftragenden Firmen, sodass möglichst belastbare Aussagen zum Bauzeitplan geteilt werden können.
Es haben sich 4 Firmen an der Ausschreibung beteiligt bzw. Angebote abgegeben.
Das Ergebnis der förmlichen Ausschreibung lässt sich wie folgt zusammenfassen:
A) ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Nachrichtlich: Direkt vor der heutige GR-Sitzung findet/fand eine Sitzung der Teilnehmergemeinschaft statt. In diesem Rahmen soll/wurde die Auftragsvergabe beschlossen (werden).
Der (nichtöffentliche!) Vergabevorschlag für die TG-Gewerke findet sich im Anhang; die für die Gemeinde relevanten Kostenanteile sind in der Tabelle unten aus Transparenzgründen aufgeführt.
B) ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:
Der Vergabevorschlag wurde – wie beauftragt – durch das Büro Glatz/Kraus in enger Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung erstellt:
Auszug aus der Submissionsauswertung:
Nachrichtlich die weiteren Angebote im Überblick (=> Der Angebotspreis liegt circa 20% unter der durch das Ingenieurbüro erstellten Kostenschätzung):
Hinzukommen – wie dem Gremium bekannt – durch die Gemeinde zu beauftragende Leistungen, für die geschätzt die in der Tabelle unten aufgeführten Kosten anfallen:
- Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
- Den Bau des Buswartehauses
Förderbescheid der Regierung von Oberbayern liegt vor
- Den Bau der Fahrradständer
Förderbescheid der Regierung von Oberbayern liegt vor.
- Die durch die Baumaßnahmen notwendig werdende Verlegung bestehender Leitungen, wofür die Gemeinde z. B. gem. gesetzlicher Regelungen bzw. gem. Vereinbarungen in den Konzessionsverträgen den jeweiligen Spartenträger (anteilig) entschädigen muss.
- Entsorgungskosten für Bodenmaterial
Darüber hinaus wird das Thema „Entsorgung von Bodenmaterial“ eine Rolle spielen. Wie zwischen TG und Gemeinde vereinbart, fungiert die Gemeinde als Vergabestelle für die notwendigen Entsorgungsarbeiten. Die Beauftragung und Bezahlung für den auf die TG entfallenden Teil erfolgt dann direkt über die TG-ALE-Schiene (= nur anteilige Bezahlung durch die Gemeinde). Für den zweiten – durch die Gemeinde zu verantworteten Entsorgungsteil (insb. Aushub im Kontext Wasserleitung und Oberflächenentwässerung) – zeichnet die Gemeinde selbst verantwortlich. Um hier handlungsfähig zu sein (Ausschreibungen, Vergaben), sollte ein Budgetrahmen festgesetzt werden. Dieser orientiert sich an einer Mischkalkulation der verantwortlichen Ingenieurbüros (siehe Excel-Datei unten).
Gesamtkosten-Übersicht (aktuellster Stand) mit Nennung der zusätzlich seitens der Gemeinde zu tragenden Kosten (vgl. Aufzählung oben, Punkte 1-5)
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Notwendige Mittel wurden im Haushalt 2025 sowie in der Finanzplanung der Folgejahre eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Zu A: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis. Entsprechende Co-Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Teilnehmergemeinschaft wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt und durch den Bürgermeister unterzeichnet. Der Gemeinderat nimmt ergänzend ausdrücklich zur Kenntnis, dass die anteilig für die TG-Maßnahme anfallenden Planungskosten (inkl. Bauüberwachung) zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Schätzung darstellen können.
Zu B: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten im Bereich der Oberflächenentwässerung sowie Sanierung der Wasserleitung, Sanierung des Schmutzwasserkanals, etc. (vgl. Umfang der Ausschreibung) gemäß Vergabevorschlag an die Firma zum Preis von 1.474.328,01 EUR brutto.
Die Planungsleistungen einschl. der finalen Leistungsphase wurden bereits vom Gemeinderat vergeben, sind größtenteils bereits bezahlt und nur nachrichtlich im Sachvortrag aufgeführt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Bereitstellung eines Budgets i. H. v. 984.800 EUR für die im Sachvortrag genannten Zusatzleistungen (vgl. Abschnitt B des Sachvortrags, Unterpunkte 1-5. bzw. Tabellen-Auszug). Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Arbeiten – ggf. nach vorheriger Ausschreibung -zu vergeben und durchführen zu lassen. Von der Summe in Abzug zu bringen sind staatliche Zuschüsse (z. B. Buswartehaus) bzw. die Mehrwertsteuer im Bereich der Arbeiten am Wassernetz.
Beschluss 1
Zu A: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „TEILNEHMERGEMEINSCHAFT“:
Der Gemeinderat nimmt das Ausschreibungsergebnis zur Kenntnis. Entsprechende Co-Finanzierungsvereinbarungen zwischen Gemeinde und Teilnehmergemeinschaft wurden bereits vom Gemeinderat genehmigt und durch den Bürgermeister unterzeichnet. Der Gemeinderat nimmt ergänzend ausdrücklich zur Kenntnis, dass die anteilig für die TG-Maßnahme anfallenden Planungskosten (inkl. Bauüberwachung) zum jetzigen Zeitpunkt nur eine Schätzung darstellen können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zu B: ARBEITEN MIT AUFTRAGGEBERSCHAFT „GEMEINDE“:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Arbeiten im Bereich der Oberflächenentwässerung sowie Sanierung der Wasserleitung, Sanierung des Schmutzwasserkanals, etc. (vgl. Umfang der Ausschreibung) gemäß Vergabevorschlag an die Firma zum Preis von 1.474.328,01 EUR brutto.
Die Planungsleistungen einschl. der finalen Leistungsphase wurden bereits vom Gemeinderat vergeben, sind größtenteils bereits bezahlt und nur nachrichtlich im Sachvortrag aufgeführt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Bereitstellung eines Budgets i. H. v. 984.800 EUR für die im Sachvortrag genannten Zusatzleistungen (vgl. Abschnitt B des Sachvortrags, Unterpunkte 1-5. bzw. Tabellen-Auszug). Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Arbeiten – ggf. nach vorheriger Ausschreibung -zu vergeben und durchführen zu lassen. Von der Summe in Abzug zu bringen sind staatliche Zuschüsse (z. B. Buswartehaus) bzw. die Mehrwertsteuer im Bereich der Arbeiten am Wassernetz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Beteiligung der Gemeinde Türkenfeld an der BayKIT e.G. (Bayerische Kommunale IT-Einkaufsgenossenschaft e.G.) / hier: Beratung und Beschlussfassung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Pressetaugliche Texte
Wie jede Kommune hat auch die Gemeinde Türkenfeld einen Bedarf an IT-Gütern und -Dienstleistungen. Die Beschaffung solcher Güter gestaltet sich in der Regel aufwändig und kostenintensiv. Besonders größere Anschaffungen, wie sie beispielsweise im Schulbereich erforderlich sind, erweisen sich aufgrund des Ausschreibungsprozesses als kompliziert, zeitintensiv, vergleichsweise unflexibel und teuer. Auch die Bereitstellung von IT-Ausstattung für die Mitarbeitenden der Gemeinde, einschließlich mobiler Endgeräte, stellt hohe Anforderungen.
Mit der Gründung der „Bayerischen Kommunalen IT-Einkaufsgenossenschaft e.G. (BayKIT e.G.)“ wird es den Mitgliedern der Genossenschaft ermöglicht, ihre IT-Beschaffungen künftig effizienter und einfacher zu gestalten. Die Genossenschaft übernimmt dabei die Bedarfsanalyse ihrer Mitglieder und konsolidiert diese. Als zentrale Beschaffungsstelle (§ 120 Abs. 4 GWB) führt sie anschließend ein zentrales Vergabe- und Einkaufsverfahren durch und schließt entsprechende Rahmenverträge ab. Durch die Bündelung der Nachfrage vieler Mitglieder können günstigere Konditionen erzielt werden, als es bei einer separaten, kleinteiligen Beschaffung der Fall wäre. Alternativ können Mitglieder die Genossenschaft auch direkt mit der Beschaffung beauftragen (§ 108 Abs. 4, 5 GWB).
Die operative Durchführung des Ausschreibungsverfahrens obliegt der AKDB Dienstleistungs- und Service GmbH (ADSG), die ebenfalls Mitglied der BayKIT e.G. ist. Diese übernimmt als öffentlicher Auftraggeber das operative Geschäft. Nach Abschluss eines Rahmenvertrags können die Genossenschaftsmitglieder über ein Einkaufsportal (Webshop) Bestellungen gemäß ihrem individuellen Bedarf aufgeben. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt direkt durch die Rahmenvertragspartner. Vor-Ort-Dienstleistungen, wie Installation oder Wartung, werden ebenfalls von den ausgeschriebenen Rahmenvertragspartnern, darunter Hersteller oder Dritte, erbracht.
Das Vorhaben wird vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) unterstützt. Das Ministerium hat die Vereinbarkeit des Projekts mit den vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und als rechtlich zulässig eingestuft. Auch der Genossenschaftsverband Bayern hat das Vorhaben begutachtet und positiv bewertet.
Mit Eintragung ins Genossenschaftsregister am 5. April 2024 wurde die BayKIT e.G. offiziell gegründet. Den Vorstand bilden Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, und Andreas Feller, Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf. Die Mitgliedschaftskosten sind überschaubar: Neben einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 € (Genossenschaftsanteil) fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, der durch die Generalversammlung auf 400 € festgelegt wurde. Eine Nachschusspflicht besteht nicht.
Die Mitgliedschaft in der BayKIT e.G. ist ausschließlich öffentlichen Trägern vorbehalten. Zu den bisherigen Mitgliedern zählen unter anderem die Landkreise München, Nürnberger Land, Oberallgäu und Unterallgäu sowie die Städte Germering, Lichtenfels, Neu-Ulm, Schwandorf und Straubing. Zudem haben sich zahlreiche Gemeinden, Schulverbände und Anstalten angeschlossen.
(Sachvortrag angelehnt an eine Beschlussvorlage des Landkreises Fürstenfeldbruck)
Leistungsspektrum aktuell – Erweiterungen laufend geplant:
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Anteil an der Genossenschaft i. H. v. einmalig 1.000 € sowie dann jährlich ein Mitgliedsbeitrag i. H. v. 400 €
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zu der BayKIT e.G. (Bayerische Kommunale IT- Einkaufsgenossenschaft e.G.) zu.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Türkenfeld zu der BayKIT e.G. (Bayerische Kommunale IT- Einkaufsgenossenschaft e.G.) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Grund- und Mittelschule (Bereich Musikraum und Querbau) - Fassadensanierung 2025 / hier: Vergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
25.11.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Pressetaugliche Texte
In seiner Sitzung vom 25.11.2024 hat der Gemeinderat die Vergabe von Maßnahmen zur Erhaltung / Sanierung von gemeindlichen Liegenschaften für das Jahr 2025 beschlossen:
Sumsemann Gruppen- und Nebenraum OG sowie Flure EG+OG und Treppenaufgang, Pfiffikus Gruppen- und Nebenraum und Flur/Garderobe OG, Krippe Innenflur und Außenfassade Nordseite sowie punktuelle Sanierung, Fassade Schule, wo es notwendig und möglich ist (insb. auch schadhafte Stelle am Musikraum außen) Innenhof + Untersicht (mit Gerüst), Schule Klassenzimmer inkl. Heizkörper, Schule Flur UG alter Schulteil + Flur EG Querbau
Der vorliegende Sachvortrag befasst sich mit den dringend notwendigen Verputz- und Malerarbeiten Schule (Bereich Musikraum und Querbau) außen.
Dort muss, wie dem Gemeinderat bereits avisiert, zwingend neu unter Einsatz von Putzarmierungsgitter verputzt und anschließend wieder gestrichen werden. Die Arbeiten sind als aufwändig einzustufen – auch wg. dem notwendigen Gerüstaufbau.
Die initial dem Gremium vorgestellte Kostenschätzung lag bei 30.000 € brutto.
Die Verwaltung hat diverse Firmen (teils als Komplett-Angebote, teils angeboten als Einzel-Gewerbe) um Angebote gebeten.
Vier Firmen haben kein Angebot abgegeben.
Eine Firma bot die Komplettmaßnahme (Gerüststellung, Verputz- und Malerarbeiten Fassade inkl. streichen Dachuntersicht) an.
Eine Kooperation von drei Firmen hat jeweils das eigene Gewerk (Gerüst, Verputz- und Malerarbeiten) angeboten inkl. der Zusage, die Arbeiten gemeinschaftlich zu erledigen.
Die Angebote im Einzelnen:
Komplettangebote:
Fa. A, Lkr FFB kein Angebot
Fa. B, Lkr LL Absage/keine Kapazität
Fa. C, Lkr FFB Absage/keine Kapazität
Fa. D, Lkr FFB kein Angebot
Fa. H, Lkr FFB 20.187,03 € brutto; alternativ 20.584,34 € brutto (alle Maßnahmen inkl. streichen Dachuntersicht / alternativ zzgl. Grundbeschichtung mineralisch verfestigend)
Einzelgewerke, die die Arbeiten gemeinschaftlich erledigen wollen:
Fa. E, Lkr LL 11.305,00 € brutto (Verputzerarbeiten)
Fa. F, Lkr AIC 4.130,73 € brutto (Gerüst für 4 Wochen)
Fa. G, Lkr, AIC 4.266,15 € brutto (Malerarbeiten)
-------------------------
19.701,88 € brutto
Dieses Angebotspaket beruht auf Pauschalpreisen – somit sollten sich keine Mehrungen ergeben (einzig längere Gerüststandzeit 150 € / Woche). Die Möglichkeit der Durchführung in den Pfingstferien wurde besprochen.
Vorab werden noch Spenglerarbeiten nach Aufwand vergeben.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
HHStelle 2150.5000 entsprechend beplant.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag wie ich Sachvortrag dargestellt an die Firmen E, F, G zu vergeben. Benötigte Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen (vgl. auch heutigen Haushalts-Beschluss).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag wie ich Sachvortrag dargestellt an die Firmen E, F, G zu vergeben. Benötigte Mittel sind im Haushalt 2025 einzustellen (vgl. auch heutigen Haushalts-Beschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Grund- und Mittelschule (Bereich Sporthalle) / hier: Aufarbeitung des Hallenbodens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Pressetaugliche Texte
Der Boden der Turnhalle weist relativ starke sog. Verstrichungen auf und hat ein ausgeprägtes Glanzbild. Beide Merkmale deuten darauf hin, dass der Boden zu rutschig ist, um die Anforderungen an einen sicheren Turnhallenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten. Zuletzt wurde im Jahr 2015 durch eine Fachfirma eine Grundreinigung durchgeführt; seitdem erfolgten lediglich reguläre Reinigungsmaßnahmen.
Am 13.02.2025 wurde daher eine Fachfirma mit der Messung des sog. Gleitreibungswertes beauftragt.
Ergebnis der Messung: Der Gleitreibungswert wurde an acht verschiedenen Stellen in der Halle gemessen. Die Werte lagen zwischen 0,34 und 0,36. Der Gleitreibungsbeiwert muss gemäß DIN 18032-2 zwischen 0,4 und 0,6 liegen. Ein Wert unter 0,4 bedeutet einen zu rutschigen Boden. Die gemessenen Werte liegen somit unterhalb der Anforderungen der DIN 18032-2, was darauf hinweist, dass der Sportboden zu rutschig ist.
Muster-Grundreinigung zur Eingrenzung des Handlungsbedarfs: Um den Zustand des Sportbodens nach einer Grundreinigung und der Versiegelung zu überprüfen, wurde eine Musterfläche mit einem geeigneten Grundreiniger bearbeitet. Der glänzende (Pflege-)Film ließ sich vollständig entfernen. Dabei wurden auch sämtliche Rückstände, die auf dem Film vorhanden waren, mit beseitigt.
Handlungsempfehlung: Um langfristig zu handeln und Kosten im Rahmen zu halten, sollte die sog. PUR-Versiegelung neu aufgetragen werden. Es ist mit Kosten für das Abschleifen und Neuaufbringen in Höhe von etwa ~ 15 TEUR brutto zu rechnen, Vorab ist eine professionelle Grundreinigung notwendig wird (Kosten: ~ 4 TEUR). Eine neue Schicht PUR-Versiegelung würde eine frische Oberfläche schaffen, die voraussichtlich für weitere 10 bis 15 Jahre haltbar ist.
Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die notwendigen Budgetmittel bereitzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Mittel im Laufe des Jahres 2025 auf anderen Haushaltsstellen im Bereich Sporthalle/Schule eingespart werden können. Daher ist kein separater Haushaltsansatz erforderlich.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Kosten von ~ 19 TEUR.
Der Gemeinderat stellt Budgetmittel in Höhe von 19 TEUR bereit und beauftragt die Verwaltung, die im Sachvortrag als Handlungsempfehlung genannten Arbeiten zu vergeben.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt Budgetmittel in Höhe von 19 TEUR bereit und beauftragt die Verwaltung, die im Sachvortrag als Handlungsempfehlung genannten Arbeiten zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Hochwasserschutz im Kontext Weiher-Damm / hier: Beauftragung weitergehender Planungsleistungen und Einleitung eines wasserrechtlichen Verfahrens
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
10.11.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
23.02.2022
|
nö
|
informativ
|
3 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
30.03.2022
|
nö
|
beschließend
|
4 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
21.09.2022
|
ö
|
|
7 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Pressetaugliche Texte
Wie dem Gemeinderat bekannt, ist perspektivisch eine Ertüchtigung des Weiherdamms notwendig. Die weitergehende Planung hat – wie dem Gemeinderat ebenfalls bekannt – ergeben, dass die einzig zielführende Lösung die Herstellbarkeit der „Überschwemmbarkeit“ des Dammes inkl. entsprechender Standsicherheitsnachweise ist. Für die Maßnahme liegt eine Kostenschätzung in Höhe von ~ 130.000 Euro (ohne größeren Straßenbauanteil) vor. Die zu erwartende Förderquote beträgt 50 Prozent.
Im Rahmen eines Gesprächs mit dem Wasserwirtschaftsamt am 20.01.2025 wurde deutlich, dass eine rasche Weiterverfolgung des Projekts begrüßt würde. Hintergrund sind Starkregenereignisse im Sommer 2024. Diese haben im Nachbarlandkreis Dachau punktuell dazu geführt, dass es zum sog. „HQextrem“ kam. Sollte ein punktueller Starkregen dieser Kategorie über Türkenfeld niedergehen, wäre es i. B. auf den Weiherdamm von Vorteil, wenn die i. R. d. Vorstudie aufgezeigten Maßnahmen umgesetzt wären.
Bürgermeister und Verwaltung haben zugesagt, dem Gemeinderat vorzuschlagen, die weiteren Planungsschritte in die Wege zu leiten. Diese sind:
- Klassische Planungsleistungen bis Leistungsphase 4
- Durch ein Fachbüro begleitet: Stellung eines Antrags auf wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme inkl. Antrag auf Förderung.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Im Haushalt 2025 sind für den Bereich Gewässer III. Ordnung Mittel i. H. v. 300.000 EUR eingestellt. Für die weiteren Planungskosten bis Leistungsphase 4 incl. der Förderantragstellung werden ca. 5.000,- € nötig.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen und mit der Erbringung der notwendigen Planungsleistungen inkl. Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben bis Leistungsphase 4 incl. Förderantragstellung zu beauftragen.
Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen Antrag auf „wasserrechtliche Erlaubnis“ für das Vorhaben zu stellen und korrespondierend Fördermittel zu beantragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro auszuwählen und mit der Erbringung der notwendigen Planungsleistungen inkl. Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens wie im Sachvortrag beschrieben bis Leistungsphase 4 incl. Förderantragstellung zu beauftragen.
Gleichzeitig ermächtigt der Gemeinderat den Ersten Bürgermeister, einen Antrag auf „wasserrechtliche Erlaubnis“ für das Vorhaben zu stellen und korrespondierend Fördermittel zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Projekt "Sanierung Pumpen & Elektrotechnik im Bereich (Ab)-wasser" / hier: Aktuelle Informationen zum Projekt aufgrund abgelehnter Förderanträge seitens des Freistaats Bayern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
06.07.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
17.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
09.04.2025
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Pressetaugliche Texte
TOP wird vertagt auf April-Sitzung; BGM Staffler hat am 25.02.2025 nach div. Telefonaten mit der Regierung von Oberbayern an den zuständigen Minister geschrieben und wartet nun auf Antwort.
Ausgangslage (Stand der letzten Gemeinderatsbefassung, Juli 2024):
Im Jahr 2022 beauftragte der Gemeinderat aufgrund des teils unzureichenden Zustands der Pumpentechnik im Bereich der Abwasserentsorgung umfangreiche Planungsleistungen, die den Startschuss für ein Sanierungsprojekt bildeten. Ziel war es, den tatsächlichen Handlungsbedarf zu ermitteln und gleichzeitig die Förderfähigkeit der Maßnahme zu klären. Das Hauptziel war die Einsparung von Energie im laufenden Betrieb. Die Planungen befinden sich in der letzten Phase der Leistungsphase III. Eine erste Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse auf Arbeitsebene fand bereits am 03. Mai 2024 statt.
Aufgrund der aktuellen Preisentwicklung und der Notwendigkeit, Pumpenschächte baulich zu ertüchtigen, ist nun mit Kosten von rund 1,45 Mio. EUR zu rechnen (siehe Gemeinderatsinformation der letzten Sitzung). Nachdem voraussichtlich die letzten Nachfragen bei der Förderstelle geklärt sind, wird die Zuwendung des Bundes in Kürze erwartet. Die Landesförderung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Bewilligung durch den Bund.
Förderbescheid des Bundes & Förderbedingungen:
Seit Herbst 2024 liegt eine Aussage seitens des Bundes vor, die eine Förderung in Höhe von 188.364,91 € brutto in Aussicht stellt. Dieser Betrag leitet sich aus den bundesseitig akzeptierten Gesamtkosten von 1.254.109,11 € und den daraus abgeleiteten Förderfähigen Kosten i. H. v. 627.883,03 € ab (=> hiervon 30%).
Der förmlich Förderbescheid soll am 01.03.2025 ausgestellt werden. Dann beginnt eine Frist von zwei Jahren zu laufen, die wir Zeit für die Umsetzung haben. Verlängerungsmöglichkeiten werden derzeit geprüft; meist sind aber Verlängerungen erst kurz vor Fristende unter Angabe valider Gründe möglich.
Ablehnung der Landesförderung durch den Freistaat Bayern:
Mit E-Mail vom 05. Februar 2025 teilt die Regierung von Oberbayern mit:
„Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Antrag auf Förderung im Rahmen der KommKlimaFöR/KommKlimaFöR 2023 nicht bewilligt werden kann. In den nächsten Wochen erhalten Sie einen entsprechenden Ablehnungsbescheid.“
Das Projekt war ursprünglich so konzipiert, dass die Bundes- und Landesförderung eine Co-Finanzierung bilden sollten, um die für die Gemeinde erhebliche finanzielle Belastung zu stemmen. Nach mehr als zwei Jahren intensiver Vorarbeit ist es sehr bedauerlich, dass sich der Freistaat nun aus der Finanzierung zurückzieht.
Unternommene Schritte, um den Fördersatz des Bundes nachträglich zu erhöhen:
Die Verwaltung hat Möglichkeiten geprüft, eine Anpassung des Bundesförderbescheids zu erreichen. Dies ist leider nicht möglich.
FAZIT:
Nachdem die Maßnahme alternativlos ist, weil die Sanierungen der Pumpen-Infrastruktur und dabei insb. der Elektrotechnik zwingend erforderlich sind, schlägt die Verwaltung vor, an der Maßnahme wie beschlossen festzuhalten. Aufgrund der hohen Arbeitslast in diesem Jahr (Bahnhofstraße II, Schwimmbad, …) sollte eine Umsetzung für das Jahr 2026 ins Auge gefasst werden – mit einer Ausschreibung der Arbeiten im Herbst 2025.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Ausgaben i. H. v. 1,45 Mio. EUR im Jahr 2026.
Bundesförderung in Höhe von ~ 190 TEUR.
Auswirkungen auf die Abwassergebühren:
Das Projekt wird sich in der nächsten regulären Kalkulation der Abwassergebühren (geplant im Jahr 2025 mit Wirksam-Werden ab 01.01.2026) auswirken. Es wird davon ausgegangen, dass ein Teil im Verwaltungs- und ein anderer Teil im Vermögenshaushalt abzubilden ist.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, trotz Wegfall der Landesförderung am Projekt festzuhalten.
Sobald der Förderbescheid des Bundes vorliegt, wird die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Arbeiten in Zusammenarbeit mit den beauftragten Ingenieurbüros auszuschreiben, zu vergeben und umsetzen zu lassen. Es wird ein Gesamtkostenrahmen von 1,45 Mio. EUR festgelegt.
Etwaige anderslautende vorangehende Beschlüsse werden aufgehoben.
zum Seitenanfang
12. Errichtung eines Tierheims im Landkreis Fürstenfeldbruck in Form eines interkommunalen Projekts / hier: Sachstandsbericht und Beschlussfassung bzgl. genereller Bereitschaft der Gemeinde Türkenfeld, sich hier zu beteiligen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Pressetaugliche Texte
Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, Fundtiere unterzubringen und für deren Versorgung aufzukommen. Seit Jahren wird an einer flächendeckenden und dauerhaften Lösung im Landkreis gearbeitet. Nun wurde parteiübergreifend ein Konzept entwickelt, das die Gründung eines interkommunalen Zweckverbands vorsieht. Dieser soll ein Tierheim errichten und betreiben, um die notwendige Infrastruktur sicherzustellen.
Das Finanzierungsmodell basiert auf drei Säulen:
- Säule 1: Einmaliger Beitrag der Landkreis-Kommunen, gestaffelt nach Einwohnerzahl (für Türkenfeld gem. aktueller Schätzung ~ 17.000 Euro).
- Säule 2: Spendenkampagne unter Einbindung etablierter Vereine mit einem Zielbetrag von 500.000 Euro.
- Säule 3: Laufende Kosten sollen aus dem Landkreis-Tierschutzfonds sowie weiteren Spenden gedeckt werden.
Die Gemeinde Maisach hat sich bereiterklärt, für das Tierheim ein geeignetes Grundstück zur Verfügung stellen.
Aktueller Stand & weiteres Vorgehen:
In einem ersten Schritt wurden Schlüssel-Kommunen um eine grundsätzliche Beteiligungszusage gebeten. Diese liegt nun vor. Jetzt sind alle Kommunen im Landkreis aufgefordert, in Grundsatzbeschlüssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung auszudrücken.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Einmaliger Beitrag in Höhe von 17.000 Euro (nach aktuellem Stand). Eine endgültige Entscheidung über die konkrete finanzielle Beteiligung wird nach Vorliegen weiterer Details und Beschlussfassung durch den Zweckverband getroffen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an der interkommunalen Lösung wie im Sachvortrag dargestellt und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und die Gemeinde entsprechend in den weiteren Abstimmungsprozess einzubringen.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Türkenfeld beschließt die grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an der interkommunalen Lösung wie im Sachvortrag dargestellt und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und die Gemeinde entsprechend in den weiteren Abstimmungsprozess einzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bauantrag: Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola an das bestehende EFH, Echinger Straße 8a, Fl. Nr. 192/2, Gem. Zankenhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
13 |
Pressetaugliche Texte
Das 719 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld ist das Grundstück als „M gemischtes Gebiet“ dargestellt.
Geplant ist der Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola an das bestehende Einfamilienhaus.
Die Überdachung soll auf der bestehenden Terrasse mit einer Grundfläche von 17,02 m² errichtet werden, weshalb sich an der GRZ nichts ändert.
Die Höhe beträgt 2,85 m und wird mit einer Dachneigung von 2° errichtet.
Die Abstandsflächen kommen auf dem Grundstück zum liegen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Echinger Straße 8a, Fl. Nr. 192/2, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zum Anbau einer Terrasseneinhausung mit verglaster Pergola an das bestehende Einfamilienhaus auf dem Grundstück Echinger Straße 8a, Fl. Nr. 192/2, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Bekanntgabe von auf dem Verwaltungsweg behandelten Bauanträgen, etc.
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
14 |
Pressetaugliche Texte
Bauantrag: 1. Verlängerung der Baugenehmigung vom 24.02.2022 zum Neubau eines freistehenden Einfamilienhauses mit Doppelgarage und 2 Pkw-Stellplätzen, Thünefeldstraße 3a, Fl. Nr. 77, Gem. Türkenfeld
Das gemeindliche Einvernehmen wurde auf dem Verwaltungsweg erteilt.
Mit Bescheid vom 28.01.2025 wurde die Baugenehmigung bis 28.01.2029 verlängert.
Bauantrag: Neubau eines Doppelhauses mit einer Garage und 3 PKW-Stellplätzen, Beethovenstraße 5, Fl. Nr. 226/5, Gem. Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 22.01.2025 erteilt.
Bauantrag: Neubau eines Wohnhauses (2 WE) mit Garage und 2 PKW-Stellplätzen, Gollenbergstraße 6 Fl. Nr. 395/2, Gem. Türkenfeld
Die Baugenehmigung wurde mit Bescheid vom 27.01.2025 erteilt.
Mit Bescheid vom 27.01.2025 wurde auch die Grabungserlaubnis gem. Art. 7 BayDSchG erteilt.
Bauantrag: 1. Tektur: Änderung des Stellplatzes und der Garage zu einer Doppelgarage, Kirchstraße 5a, Fl. Nr. 148/3, Gemarkung Türkenfeld
Das gemeindliche Einvernehmen zur 1. Tektur wurde bereits am 20.07.2023 erteilt. Im Zuge Der Tektur möchte der Bauherr nun auch die Wandhöhe der Garage ändern und an die bestehende Nachbargarage anpassen. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist dies i.O., weshalb auch das gemeindliche Einvernehmen zur Wandhöhenänderung der Garage auf dem Verwaltungsweg erteilt wurde.
Bauantrag: Neubau einer Garage und eines außenliegenden Treppenhauses zur Erschließung von zwei Wohneinheiten, Fl. Nr. 267/9 Gemarkung Türkenfeld, Römerstraße 3
Das Bauvorhaben hat sich durch Rücknahme des Bauantrages erledigt.
Bauantrag: Ausbau eines Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben, Fl. Nr. 367/5 Gemarkung Türkenfeld, Schubertstraße 1
Der Antrag gilt als zurückgenommen, weil der Antrag unvollständig ist bzw. sonstige Mängel aufweist, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben wurden.
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Greifenberg; Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitanlage Hohe Breiten“; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist (31.01.2025 bis 03.03.2025) im Internet unter folgenden Link einsehbar:
Beteiligung als Nachbargemeinde;
Gemeinde Geltendorf; Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplans „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“ ; Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Anlass für die Gesamtüberarbeitung des Bebauungsplanes „Geltendorf Süd, nördlicher Teil“ gaben die immer wieder durchgeführten Planänderungen zum Zwecke der Nachverdichtung. In den Änderungen wurden häufig die Baugrenzen erweitert und die Anzahl der Wohneinheiten erhöht. Ziel der Gemeinde Geltendorf ist es daher, den gesamten Bebauungsplan grundlegend zu überarbeiten und an die aktuellen Erfordernisse anzupassen. Die bisher einzeln genehmigten Nachverdichtungen sollen in verträglichem Maß im gesamten Plangebiet geregelt werden. Dafür sprechen insbesondere die großen Grundstücke und die gut angebundene Lage am Bahnhof. Die Gemeinde wird damit dem Bedarf an Investitionen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gerecht und schafft auch mehr Wohnfläche für Ortsansässige und Familien. Die Gemeinde Geltendorf nutzt das Instrument des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und führt freiwillig eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durch. Darüber hinaus wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.
Es werden keine Einwände vorgebracht. Die Belange der Gemeinde Türkenfeld sind nicht berührt.
Die Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist (03.02.2025 bis 16.03.2025) im Internet unter folgenden Link einsehbar:
zum Seitenanfang
15. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
15 |
Pressetaugliche Texte
Vermögensangelegenheiten / hier: Umgang mit einer Fundsache, die in das Eigentum der Gemeinde übergegangen ist
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt eine Versteigerung des im Sachvortrag genannten Fundstücks und ermächtigt den Ersten Bürgermeister bzw. die Verwaltung, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Der Verkaufserlös soll „Türkenfeld hilft & gestaltet“ zugeführt werden.
Abst. Erg.: 13 : 0
zum Seitenanfang
16. Bekanntgaben/Anträge/Anregungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
16 |
Pressetaugliche Texte
KURZ-STATUSBERICHT zu wesentlichen Projekten
Fortan (= ab 20.07.2022) soll im Sinne der Transparenz in jeder Sitzung kurz zu den wesentlichen Projekten berichtet werden. Wesentliche Update, die auch in der Sitzung explizit mündlich ergänzt werden, sind fett markiert.
1. Ausbau Bahnhofstraße Teil II: vgl. heutige Sitzung
2. Sanierung Schwimmbad: Vorbereitende Arbeiten für Ausschreibung der Abbruch-Maßnahmen laufen; mit Bescheid vom 07.02.2025 hat die Regierung von Oberbayern völlig unerwartet bereits jetzt eine fixe Fördersumme zugesagt (~ 900 TEUR), was höchst erfreulich ist. „Praxis-Check“ der Planung hat ebenfalls stattgefunden.
3. Renaturierung Höllbach innerorts/ Ertüchtigung Einmündung Saliterstraße (Bundesförderung): Projekt b. a. W. verschoben.
4. Baugebiet Saliterstraße NORD: Erschließungsträgervertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen abgeschlossen; hälftigen Grundstücksanteil bezahlt; Detail-Planung läuft; Interessensbekundungsverfahren soll (zweistufig) im Frühjahr 2025 starten.
Hochwasserschutzmaßnahmen für Bestandsbebauung im Umgriff Saliterstraße: dto.
5. Baugebiet DORFANGER: Erstellung Ausschreibungsunterlagen für Erschließungsmaßnahmen auf der Zielgeraden
dazu gehörend: Projektpartner-Suche f. Gemeindeteil: Ausschreibung veröffentlicht
8. Ortsabrundungssatzung „Zankenhausen – Seeblickstraße“: Beschlussfassung geplant f. April-Sitzung 2025 (dann mit Ergebnis Bodengutachten)
9. Verlagerung Hundesportgelände: Baumaßnahme hat am 13.01.2025 begonnen; Ziel: Fertigstellung bis zum Spätsommer inkl. Umzug Hundesportgelände.
10. Regel-Befahrung, Auswertung und Sanierung gemeindeeigenes Abwassernetz: Wg. Engpässen bei beauftragten Firmen Umsetzung „250TEUR-Paket“ 2025 geplant.
11. Ertüchtigung Pumpen im Bereich Abwasser: vgl. heutige Befassung (eigener TOP)
13. Abschluss Brandschutzkonzept Schönbergaula: Arbeiten aussagegemäß auf d. Zielgeraden.
17. Ertüchtigung Warn-Infrastruktur im Gemeindegebiet (= Sirenen): Förderanträge gestellt; warten auf Antwort. Standorteinmessung erledigt. Neues Förderprogramm Sirenen 2.0 -> Anträge dort aufrechterhalten.
24. Hochwasserschutz Weiherdamm: vgl. heutige Sitzung
25. EFRE-Förderung zur energetischen Ertüchtigung Rathaus/FFW-Haus/Linsenmann-Haus: Ausschreibung Planungsleistungen wie vom Gemeinderat besprochen auf den Weg gebracht.
28. Gemeindliches Grundstück Kreuzstraße/ Weißenhornstraße: Erster Teil der Arbeiten abgeschlossen; Restarbeiten sollen idealerweise in Q1/2025 erledigt werden; Herstellung der Deckschicht dann nach Abschluss der Hausbauarbeiten.
29. Ankaufsangebot Salettl: Gutachten wurde fertig gestellt; Ergebnis soll nach interner Beratung in den kirchlichen Gremien der Gemeinde mitgeteilt werden.
30. Im Rahmen der Dorfentwicklung - Ertüchtigung bzw. barrierefreier Ausbau Linsenmann-Innenhof: Planung abgeschlossen; warten auf Mittelbereitstellung ALE.
31. Windkraft im Gemeindegebiet: aktuell keine neuen Erkenntnisse.
34. Ertüchtigung Abwasserdruckleitung Zankenhausen: Alle Aufträge durch GR vergeben; warten auf Umsetzung im Jahr 2025.
35. Kommunale Wärmeplanung: Auftrag durch GR im November 2024 vergeben; Update für GR bis vsl. April 2025 geplant.
38. Straßensanierungs- bzw. ausbauprogramm 2024 + 2025: Letzte Nacharbeiten aus „Paket 2024“ für das Frühjahr 2025 geplant; Fortsetzung des Programms in weiteren Straßenzügen im Jahr 2025 vom Gemeinderat beschlossen.
39. Schrittweise barrierefreie Ertüchtigung von Bushaltestellen: Ausschreibung für Arbeiten wird derzeit erarbeitet; Umsetzung geplant im Sommer 2025
40. „Erweiterung Feuerwehrhaus Türkenfeld“: Am 05.02.2025 fanden Bietergespräche im Beisein der FFW-Verantwortlichen mit vier Planungsbüros statt. Der Zuschlag wurde dem Büro B3 – Architekten in Penzberg erteilt. Die Auftragssumme für die Planungsleistungen liegt unterhalb der initialen Kostenschätzung (Geschätzt: 200 TEUR / Vergabesumme: >>> 172 TEUR brutto).
47. Erneuerung bzw. Ergänzung Sitzbänke im Rahmen einer DE-Maßnahme: Bänke wurden bestellt; Aufstellung geplant, sobald das Wetter dies zulässt.
49. Vorstudie Geothermie Ammersee-Region: Vorstudie beauftragt.
50. Projektidee "Erweiterung Gewerbegebiet An der Kälberweide" durch Nachnutzung einer ehem. Kiesabbaufläche, etc.: Planungsleistungen vergeben; Planungsphase planmäßig angelaufen.
55. Vorstudie zur Beleuchtung verschiedener Heizungs-Optionen für den Schulcampus sowie die Turnhalle: vgl. heutige Sitzung
56. Änderung Bebauungsplan „Echinger Wegäcker“: Alle formellen Voraussetzungen geschaffen; zuständiger Ausschuss tag asap.
58. Austausch Leuchtmittel Turnhalle abgeschlossen / Leuchtmittel-Austausche in der Schule bzw. im Musikraum in Planung: Umsetzung schrittweise geplant
59. Verlängerung optische Gehweg-Markierung Echinger Straße Zankenhausen: Markierungsarbeiten i. R. einer Paketausschreibung beauftragt. Umsetzung in 2025 gepl.
60. Neukalkulation Gebühren ABWASSER zum 01.01.2026: Vorarbeiten laufen.
63. Fassaden- und Raumsanierungsprogramm f. gemeindliche Liegenschaften 2025: Vom GR beschlossen im November 2024; Arbeiten für 2025 geplant.
64. Prüfung notwendiges Sanierungspaket „Trinkwasser-Hochbehälter“: Verwaltung arbeitet Konzept aus
65. Neuausschreibung Standard-Bauleistungen Wasser- und Abwassernetz: Geplant für das Jahr 2025; Ergebnis wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
67. Schaffung dauerhaft zugänglicher öffentlicher Toilette im Bereich Friedhof/ Ortszentrum: Maßnahme soll demnächst umgesetzt werden.
68. Vorstudie „Sanierung sowie Erweiterung Kindergarten Pffifikus durch Um-Nutzung vorhandener Wohnflächen“: Planerauswahl wie beschlossen gestartet
69. Potentiell steigender Raumbedarf Schule und OGTS: Detailplanung für Neuzuschnitt einiger Räume zur Schaffung „vollwertiger Räume“ läuft.
70. Fortsetzung schrittweise Sanierung Friedhofswege sowie Malerarbeiten Leichenhaus: Im Haushalt 2025 werden hierfür Mittel eingestellt; die Umsetzung erfolgt nach bisherigen Standard (GR-Beschluss des Haushalts vorausgesetzt).
71. Errichtung einer PV-Anlage auf dem Süd-Dach des Linsenmann-Gebäudes: siehe heutigen TOP
72. Brücken- bzw. Durchlass-Prüfung beauftragt: Die Verwaltung hat die notwendigen Prüfungen der Brücken- und Durchlässe beauftragt. Die Kosten für die Begutachtung inkl. Erstellung evtl. notwendiger Sanierungsplanungen belaufen sich auf ~ 9 TEUR. Die Ergebnisse werden dem GR vorgestellt.
Rückmeldung der Deutschen Bahn AG (seitens des Konzernbevollmächtigten für den Freistaat Bayern) zu einigen aus der Bürgerschaft bzw. seitens der Gemeinde adressierten Fragen
Fragen:
- Viele unserer Bürger sind verärgert, dass einige als „zusätzliche Errungenschaften“ verkaufte S-Bahn-Verbindungen kurzfristig wieder gestrichen wurden. So z. B. die S-Bahn um 8:34 Uhr Richtung München. Es leuchtet nicht ein, warum hier binnen kurzer Zeit ein Positiv-Asset zurückgedreht wird.
- Die digitalen Anzeige-Tafeln am Gleis Richtung Geltendorf sind seit Monaten ausser Betrieb/ defekt; das Problem wurde bereits mehrfach gemeldet, eine Reaktion steht aber aus.
- Die in die Jahre gekommenen Lautsprecher sind ebenfalls teilweise defekt und es ist längst nicht mehr überall zu hören, wenn Durchsagen gemacht werden. Auch hier warten wir bisher vergeblich auf Rückmeldung.
Antworten:
- S-Bahn Verbindung – Halt Türkenfeld:
Tatsächlich musste bei der von Ihnen genannten Verbindung (Abfahrt ab Türkenfeld 08:34 Uhr) der Halt Türkenfeld herausgenommen werden. Der Grund hierfür ist ein zusätzlicher Fernverkehrszug (Eurocity) von Zürich nach München, der seit Dezember neu auf der Strecke verkehrt.
Da Fern-, Regional-, Güter- und S-Bahn-Verkehr auf dem gleichen Gleis Richtung München fahren, muss die S-Bahn um ca. 8:40 Uhr in Buchenau „zur Seite fahren“ und sowohl den Eurocity als auch (wie bisher schon) den Regionalexpress überholen lassen. Da nun aber zwei Züge statt zuvor einem Zug vorbeigelassen werden müssen, muss die S-Bahn dafür früher ankommen. Das konnte nur ermöglicht werden, indem die Halte Türkenfeld und Schöngeising entfielen. Letztendlich steht dem Vorteil einer neuen internationalen Verbindung also der Nachteil des Wegfalls von zwei Halten bei einer S-Bahn gegenüber.
- Anzeiger und Lautsprecher am Bahnsteig:
Bezüglich der defekten digitalen Anzeiger bekamen wir von der DB InfaGO AG die Auskunft, dass die Behebung aktuell an Lieferschwierigkeiten hängt, da ein Lieferant im letzten Jahr ausgeschieden ist und es nur sehr geringe Kapazitäten bei den anderen Anbietern gibt und die Bestellzeiträume sehr lang sind.
Aktuell ist seitens der DB InfraGO AG ein Projekt geplant, in dessen Verlauf alle Lautsprecher am Haltepunkt Türkenfeld gegen neue ausgetauscht werden. Da gleichzeitig auch die Bahnsteigbeleuchtung erneuert wird, ist dieses Unterfangen jedoch sehr umfangreich. Mit der finalen Fertigstellung wird im Laufe des Jahres 2025 gerechnet.
Einladung zur Teilnahme an der AKTION SAUBERE LANDSCHAFT
zum Seitenanfang
17. Bauantrag: Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG des bestehenden Zweifamilienhauses, Zankenhausener Straße 4a, Fl. Nr. 159/1, Gem. Türkenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Türkenfeld)
|
Sitzung des Gemeinderates mit Beschlussfassung HH 2025
|
26.02.2025
|
ö
|
|
17 |
Pressetaugliche Texte
Aufgrund Dringlichkeit (Fristeneinhaltung) - nachträglich aufgenommener TOP
Das 467 m² große Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Türkenfeld ist das Grundstück als „M gemischtes Gebiet“ dargestellt.
Geplant ist der Bau einer Terrassenüberdachung im Süden des Erdgeschosses sowie eines Balkons im Westen des bestehenden Zweifamilienhauses.
Der überdachte Balkon im Westen wird eine Grundfläche von 1,50 m x 4,00 m haben. Die Gesamthöhe, einschließlich der Überdachung, beträgt 5,67 m. Die Dachneigung ist mit 12° vorgesehen.
Die Terrassenüberdachung im Süden wird eine Grundfläche von 3,15 m x 7,60 m umfassen. Die Höhe beträgt 3,25 m, und auch hier beträgt die Dachneigung 12°.
Die GRZ liegt bei 0,52
Die Abstandsflächen der Terrasenüberdachung kommen nur teilweise auf dem Grundstück zum liegen. Für die Abstandslfächen der Terassenüberdachung liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des angrenzenden Nachbars der Zankenhausener Str. 4, Fl. Nr. 159 Gem. Türkenfeld vor. Inwiefern dies mit den angrenzenden Gebäuden möglich ist, wird im weiteren Verfahren durch das Landratsamt geprüft.
Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteitl werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG an das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Zankenhausener Str. 4a, Fl. Nr. 159/1, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat den Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im EG und eines Balkons im OG an das bestehende Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Zankenhausener Str. 4a, Fl. Nr. 159/1, Gem. Türkenfeld nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2025 16:05 Uhr